Schwanger in der Pflege-Zeitarbeit?

Supremerin

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Hallo ihr Guten,

und zwar habe ich eine Frage bzgl. eines Arbeitsverhältnisses in der Pflege. Kurz zur Situation: Ich war bis 31.08.12 in Elternzeit und habe danach direkt wieder in meinem alten Job als stellvertrende PDL weitergearbeitet. Für zwei Monate, zum 31.10. habe ich selbst gekündigt, aufgrund eines Familienumzuges in eine andere Großstadt. Einen Kita-Platz in dieser Stadt hatten wir bereits vorher organisiert. Mit Eingewöhnung usw. war also klar, dass ich ca. ab Dezember wieder arbeiten kann. Bis hier alles gut. Ich habe mich also hier erstmal bei 3 Zeitarbeitsfirmen beworben. Bei allen dreien sofort ne Zusage, ohne Vorstellungsgespräch (ich habe viele Zusatzqualifikationen). Ich habe mich dann für eine entschieden, die ihre Stellen nur für den klinischen, sationären Bereich ausgeschrieben haben. Gestern bekam ich nun meine Einsatzdaten und was ist, sie schicken mich in ein Pflegeheim. Nicht, dass ich diese Arbeit nicht machen will/würde, aber, ein bißchen unfair ist das schon und es entspricht jetzt nicht unbedingt meinen Vorstellungen. Egal.
So, ich bin aber, in der 9.SSW, bei Vertragsunterzeichnung wußte ich dies auch(muß ich ja nicht angeben). Mir ist klar, dass die vor Freude nicht in die Hände klatschen werden, wenn die es erfahren. Ich schätze mal so in ca. 4 Wochen.

So, nun zu meiner Frage, was "droht" mir denn dann? Kündigen ist klar, können sie nicht. Ich hab häufiger gelesen, dass man auch administrativen Tätigkeiten in der Firmenzentrale zugewiesen werden kann. Wäre in diesem Fall aber nicht zumutbar, da der Firmensitz 300km weg ist.

Ist es möglich/hat es jemand schonmal erlebt, dass eine Zeitarbeitsfirma ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat (speziell jetzt in der Pflege)?

Ganz prinzipiell würde ich auch bis zum Mutterschutz arbeiten, ist klar, aber, das wird körperlich nicht möglich sein in einem Pflegeheim.

Weiß jemand was?

Vielen Dank erstmal!
 
Moin Supremerin,
in welcher Fkt. hast Du Dich denn bei der Firma beworben. Als PDL, oder als Ks?
Als PDL ohne Patientenkontakt hättest Du tatsächlich eine grössere Wahrscheinlichkeit ohne Einschränkungen bis zum Muschu zu arbeiten (keine körperliche Arbeit, keine SD bis 22:00, keine ND...), egal ob im Pflegeheim, oder in der Klinik.
Wärst Du als „normale“ Ks am Start, sehe ich
im klinischen, sationären Bereich
ebenfalls nicht wirklich einen Unterschied zu den körperlichen und zeitlichen Anforderungen in einem Pflegeheim.

Wenn Du jetzt in der 9. SSW bist, dann bist Du seit Ende September schwanger, oder?
Das war ca 4 Wochen bevor Du bei Deinem alten AG gekündigt hast?
Und nun fängst Du zum 01.12. bei Deinem neuen Ag an?
In der Zwischenzeit fand der Umzug mit allem Drum und Dran statt?

Ich dachte immer, dass man den Ag informieren muss, sobald man gesichert schwanger ist, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Hast Du in Deiner jetzigen Stellenbeschreibung rein administrative Tätigkeiten wäre es eigentlich egal, oder?
Hast Du Dich allerdings als „kleine“ PK anstellen lassen, hat das (für mich) schon eine gewisse Würze. Geht mich aber gar nichts an.

Wie lange geht denn die Probezeit?

...eine Zeitarbeitsfirma ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen...
Ich dachte immer das spricht der behandelnde Gynäkologe aus und nicht der Ag.
VG und alles Gute für Deine SS
lusche
 
Moin Supremerin,
in welcher Fkt. hast Du Dich denn bei der Firma beworben. Als PDL, oder als Ks?
Als PDL ohne Patientenkontakt hättest Du tatsächlich eine grössere Wahrscheinlichkeit ohne Einschränkungen bis zum Muschu zu arbeiten (keine körperliche Arbeit, keine SD bis 22:00, keine ND...), egal ob im Pflegeheim, oder in der Klinik.
Wärst Du als „normale“ Ks am Start, sehe ich ebenfalls nicht wirklich einen Unterschied zu den körperlichen und zeitlichen Anforderungen in einem Pflegeheim.

Wenn Du jetzt in der 9. SSW bist, dann bist Du seit Ende September schwanger, oder?
Das war ca 4 Wochen bevor Du bei Deinem alten AG gekündigt hast?
Und nun fängst Du zum 01.12. bei Deinem neuen Ag an?
In der Zwischenzeit fand der Umzug mit allem Drum und Dran statt?

Ich dachte immer, dass man den Ag informieren muss, sobald man gesichert schwanger ist, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Hast Du in Deiner jetzigen Stellenbeschreibung rein administrative Tätigkeiten wäre es eigentlich egal, oder?
Hast Du Dich allerdings als „kleine“ PK anstellen lassen, hat das (für mich) schon eine gewisse Würze. Geht mich aber gar nichts an.

Wie lange geht denn die Probezeit?

Ich dachte immer das spricht der behandelnde Gynäkologe aus und nicht der Ag.
VG und alles Gute für Deine SS
lusche

Eine Schwangerschaft ist dem Arbeitgeber unmittelbar nach bekannt werden mitzuteilen! Auch der AG soll fairerweise die Möglichkeit haben, den Ausfall der MA kalkulieren zu können.
Was im Fall der verzögerten Weitergabe der Kenntnis passiert. kann ich nicht sagen - entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Hallo ihr,

danke erstmal für eure Antworten.
@lusche: Klar, 9.Woche heißt quasi ab Ende September schwanger, aber, einen positiven Test hat man ja erst ab der 5.Woche vielleicht. In meinem Fall, war das Anfang November. "Gesichert" schwanger bin ich erst seit gestern, denn da war ich das erste Mal beim Arzt.
Ich habe mich dort als "einfache" Pflegekraft einstellen lassen. Mir ist schon klar, dass die mich überall hinschicken können. Ich denke, die Schwangerschaft sollte man zeitnah melden, um das Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen zu können. Ist klar, wenn der AG nix weiß, kann er die Richtlinien (kein ND, heben, Infektionsgefahr usw.) nicht einhalten.
Die Probezeit ist 6 Monate. Selbst wenn ich danach gekündigt werde (was glaub ich auch nicht geht), beginnt dann schon der Mutterschutz.
Ja, auch kann ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Gynäkologen ausgesprochen werden, wenn Gefahr für Mutter oder Kind vorliegt. In Kliniken ist es wohl aber meist so, dass die von sich aus eins aussprechen, die können dann ihre "Ausfälle" ja bei der Kasse geltend machen.
@matras: Du hast völlig recht. Es ist nicht fair von mir. Aber, ich stecke ja auch gewissermaßen in ner Zwickmühle und muß an mich (und meine Familie) denken. Wobei die Zeitarbeitsfirmen (und zwar alle 3) nicht danach gefragt haben und selbst wenn, hätte ich ja verneinen dürfen. Mich wundert die Praktik, dass kein Bewerbungsgespräch statt fand, ich hätte also auch im 6. Monat sein können, mich hat ja nie einer dort gesehen.
 
Warum solltest Du nach Bekanntgabe Deiner Schwangerschaft nicht weiterhin arbeiten können? Unter Beachtung der Arbeitszeiten gemäß des Mutterschutzgesetzes sehe ich da kein großes Problem. Gibt genug Schwangere, die bis zum Beginn des Mutterschutzes auf Normalstation arbeiten.

Im Altenheim wirst Du seltener mit spitzen Gegenständen, Röntgenstrahlen oder Zytostatika in Kontakt kommen als im Krankenhaus. Für den Transfer von Patienten gibt's die Unterstützung anderer Kollegen oder Hilfsmittel. Die Zeitarbeitsfirma könnte Dich theoretisch auch auf eine Stelle im Funktionsbereich versetzen.

Kündigen kann man Dich nicht mehr, sobald Du die Schwangerschaft bekannt gegeben hast - einen befristeten Vertrag könnte man allerdings auslaufen lassen.
 
@sosylos: Ja, der Vertrag ist unbefristet. Und selbst, wenn nicht, wäre das nicht das primäre Problem für mich, da in ca. 6 Monaten mein Mutterschutz beginnt.

@Claudia: Das ist mir klar, dass ich arbeiten kann und auch will. Definitiv. Solange eben Mutterschutzgesetz eingehalten wird. Eben kein nachtdienst, körperlich vertretbar und angemessen. Ich denke nur, dass die vermittelte Einrichtung dann schnell sagen wird, dass das für die unsinnig ist, eine nicht "voll belastbare und einsetzbare" Kraft zu haben. Klar, das ist dann das Problem der vermittlungsfirma...
 
Eben, darüber musst Du Dir nicht den Kopf zerbrechen. Du sagst es Deinem Arbeitgeber, und der muss gucken, dass er Dich entsprechend einsetzt. Begeistert wird er nicht sein über Dein Verhalten - rechtlich kann er Dir nichts anhaben.
 
Keine Schwangere MUSS dem AG Ihren Zustand mitteilen, denn selbst das Mutterschutzgesetz schreibt in § 5:
Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.
...wenn sie die zum Schutz der werdenden Mutter getroffenen Regelungen in Anspruch nehmen wollen.
 
Hallo zusammen,
also ich dachte immer, dass innerhalb der Probezeit beidseitig ohne Angabe von Gründen gekündigt werden darf......liege ich da falsch?

VG lusche
 
@lusche - bei einer Schwangerschaft nicht.
 

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