Schwanger in der Ausbildung - was nun?

Hallo Sr.S,

danke für Deine ausführliche Antwort.

Darf ich eigentlich meinen Psychiatrieeinsatz in dem Zeitrahmen vor dem MuSchu haben ? Muss ja nicht die geschlossene sein, aber vielleicht eine offene psychiatrische Station ?

Viele Grüße
Romina1984
 
Da solltest Du am besten direkt in der Psychiatrie. Die Stationen (alle) haben Regeln, was eine Schwangere bei ihnen noch ausführen darf und was nicht. Die gelten für die Schüler genauso wie für die Examinierten.

Schwangere Schülerinnen durften bei uns nicht auf die Onkologie, da mussten sie dann den Einsatz mit einem anderen Gebiet auf der Inneren tauschen. Wenn ich an meinen Psychiatrie-Einsatz denke (offene Station, depressive Patienten), wüsste ich nicht, was dort eine Gefahr für Schwangere darstellen sollte.
 
@ Romina 1984

Es gibt auch die Möglichkeit, während der Arbeit die Milch abzupumpen und dem Kind diese am nächsten Tag vom Babysitter füttern zu lassen. Die Milch muss man nach dem Abpumpen kühl stellen und kann sie innerhalb von 24 Stunden problemlos anwärmen und füttern.[/quote]

du kannst die milch auch einfrieren und die hält sich dann bis zu zwei monaten im gefrierschrank. auftauen lassen sie sich in minuten :)
 
Ich denke, Romina gehts hier nicht um die Muttermilch als Ernährung sondern um das Stillen als Unterstützung der Mutter-Kind-Bindung. Letzteres dürfte mit einer Flasche von einer Babysitterin nur schwer zu erreichen sein.

Elisabeth
 
Hallo,

danke für Eure Antworten !

@Elisabeth :
Genau darum geht es mir eigentlich - die SS war ja nicht geplant und ich habe erst sehr spät erfahren, dass ich schwanger bin. Aus diesem Grund habe ich Angst, eine unzureichende Bindung zu meinem Kind zu bekommen.

Meine Mutter ist 3 Monate nach meiner Geburt wieder arbeiten gegangen, dementsprechend ist unser Verhältnis nicht schlecht - aber ich auch nicht sooo prikelnd - jedenfalls empfinde ich es so.

Die Angst, mein Kind könnte mich nicht lieben, oder es mir später übel nehmen, so schnell zu einem Babysitter gekommen zu sein ist schon sehr groß.

Ich hab gestern mit der Chefin eines mobilen Dienstes gesprochen. Sie meinte, es wäre möglich, 1/2-1 Jahr Elterngeld zu beantragen und die Ausbildung danach weiter zu führen. Ich spreche morgen mal mit der PDL, ich war jetzt erstmal ein paar Tage zu Hause, ich hab das Sterbeseminar ganz schlecht vertragen ... :-(

Viele Grüße
Romina1984
 
Erziehungsurlaub bis zu drei Jahren ist auch in der Ausbildung möglich. Je nach Ausbildungsstand stelle ich es mehr nach so einer langen Pause halt schwer vor, wieder rechtzeitig zum Examen reinzukommen.

An unserer Schule hat eine Schülerin, glaube ich, nach dem ersten Jahr babybedingt pausiert und kam zwei oder drei Jahre später zurück. Die hat's gepackt.
 
hallöchen,
ich habe grade erfahren das ichs chwanger bin. ich bin zwanzig, stecke mitten in der ausbildung (2.Lj) und mein freund ist 29. für mich kommt ein abruch der schwangerschaft nicht in frage. auf eine art freue ich mich schon auf das kind. aber was ist dann? wie mache ich das mit der ausbildung? es ist ja auch so, das ich jetzt nicht mehr auf allen stationen eingesetzt werden darf (sagte zumindest meine frauenärztin) und der grund dafür ist mir klar. aber wie hole ich das alles auf. mein freun würde gerne in erziehungsurlaub gehen, was mir in sachen ausbildun doch eig ganz recht kommt. allerdings ist das dann eine finanzielle geschichte, weil dann das einkommen ja fehlt, da es ja nicht voll erstattet wird.
ist hier jmd, der erfahrungen damit hat und mir da weiterhelfen kann? ich hab da noch so viele offene fragen, welche meine freunde doch ein wenig dämpfen....
 
Erstmal herzlichen Glückwunsch.
Zum einen würde ich schnellst möglich mit der Lehrausbildung kontakt aufnehmen und dies mitteilen.
In meiner Ausbildungszeit 2 Kurse höher gab es auch diesen Fall, das eine Schülerin schwanger geworden ist. Die Lehrausbildung hat super reagiert und sogar das Baby während der Prüfungszeit gesittet. Hoffe du hast ebenfalls solche coolen, netten Lehrausbilder.
Außerdem könnte es sein, das dein Einsatzplan für die Praxis umgestellt werden muss, da du bestimme Stationen meiden musst (Onkologie, INfektion um nur einige Beispiele zunennen).
Ansich kein Problem, das es in einem großen Haus auch andere innere Stationen gibt, wo du deine Pflichtstunden erfüllten kannst.
Allersdings musst du dich mit den Gedanken anfreunden, das du nicht mit deinen Mitschülern vielleicht zur Abschlussprüfung zugelassen wirdst und deine Ausbildungszeit verlängert wird. Denn im Mutterschutz darfst du nicht arbeiten.
Auf die PDL über deine Schwangerschaft informiert werden muss, weiß ich jetzt nicht so genau.

Na dann wünsche ich dir eine alles Gute.

lg anne
 
@Anne77:
danke, für die glückwünsche und ratschläge!!

ich war am montag bei der berufsschule um dort bescheidzugeben, die abteilungsleiterin sowie meine klassenlehrerin haben, entgegen meiner erwartungen, sehr positiv reagiert. und arbeiten schon daran meinen einsatzplan umzubauen. das einzige problem was mich jetzt noch bedrückt, bzw eines der probleme, besteht darin das ich nicht auf unsere ausbildungsstation darf. ich meiner ok, man wird dann vllt auf eine andere innere gesetzt, welche weniger infektiös ist, aber ob man da genauso viel lernt? ist so einer ausbildungsstation eig ein pflichteinsatz?
und des weiteren würde mich interessieren ob sich jmd mit der frage des finanziellen auskennt. bekomme ich wärend des mutterschutzes meine ausbildungsvergütung ganz normal weiter? und wie ist das wären der elternzeit?

danke schonmalim vorraus für die infos..
 
Erst einmal Herzlichen Glückwunsch!

Und nun zu DeinenFragen:
Da die meisten Schulen keine Ausbildungsstation haben, kann diese gar kein Pflichteinsatz sein. Ich denke mal, es ist ein besonderse "Schmankerl", wo man viel Anleitung bekommt und sehr gute Lernmöglichkeiten hat. Aber vielleicht kannst Du dann ja noch dorthin gehen, wenn Du nach der Elternzeit wieder in die Ausbildung einsteigst.
Während des Mutterschutzes bekommst Du Dein Gehalt weiter bezahlt, in der Elternzeit gibt es dann Elterngeld.
Elterngeld in aller Kürze
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis zu einer Höhe von maximal 1.800 Euro. Das Elterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro.
Anspruch und Voraussetzungen auf Elterngeld
 
Hallo, ich bin so verzweifelt und schockiert ich habe ein grosses problem ich bin im 2 Semester und bald also im 2 Ausbildungsjahr ab Sep nun habe ich grade ein Schwangerschaftstest gemacht und der zeigte mir an das ich schwanger bin, ich weiss nicht wie das jetzt mit der ausbildung weiter gehen soll ich möchte die unbedingt beenden wie sieht das aus werde ich jetzt gekündigt ? kann ich diese weiterführen ?

Lieder habe ich auch grossartig niemanden hier ich bin 500 km weit weg gezogen um die ausbildung zu machen und führe eine fernbeziehung, vielleicht kann mir jemand helfen und mut geben wie ich das jetzt alles meistern soll. :-(
 
Hallo joli,

wie du das Organisierst kann ich dir von hier aus nicht beantworten. Besprich das in Ruhe mit deiner Klassleiterin, du bist nicht die Erst der das passiert und sicher auch nicht die Letzte.

Eines ist klar, Gekündigt werden kannst du nicht, im Gegenteil, du hast einen besonderen Kündigungsschutz als werdende Mama!

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute.
 
Liebe Joli,
herzlichen Glückwunsch! Eine Schwangerschaft ist kein Grund zu verzweifeln. Wenn ich Dich richtig verstehe, warst Du noch nicht bei einem Gynäkologen. Das sollte Dein erster Weg sein. Lass Die Schwangerschaft offiziell feststellen, bevor Du in der Schule bescheid gibst. Dann kannst Du Deine Ausbildung weiterführen, bis Du in den Mutterschutz gehst und bis dahin findest Du sicher eine Lösung, wie Du deine Mutterschaft und Deine Ausbildung unter einen Hut bringen kannst.

Also nur die Ruhe, Du bekommst das hin!
 
hallöchen nochmal.
und auch dich kann ich beruhigen Joli.
ich hab derzeit fast das gleiche problem: stecke mitten in der ausbildung(2.Ausbildungsjahr) und bin schwanger. mittlerweile inder 18.ssw und ich hab schon ganzviel mit verschiedenen leuten geredet. deine ausbildung kannst du auf jedenfakk weitermachen. solltest natürlich sobald dein Gynäkologe alles bestätigt hat, deine BS schule (vllt als erstes deine klassenleiterin oder der lehrer deines vertrauens) darüber einweihen. damit vorkehrungen getroffen werden können. da du dann auf bestimmt stationen nicht mehr rauf darst.
die erste offizielle pause (wenn wir es mal so nennen) ist der mutterschutz, der 6 wochen vor dem errechneten geburtstermin beginnt, und dann hast du freie wahl. nach dem mutterschutz weiter machen oder setzt du aus. ich werde ein knappes jahr aussetzen und dann im 3. ausbildungsjahr wieder einsteigen. so dass sich mein examen ein jahr nach hinten verschiebt.
also kurz und knapp: es gibt lösungen.

ich kannmir vorstellen das es nicht einfach wird. grade weil du soweit von deiner familie wegwohnst. aber vllt zieht ja dein freund zu dir. und dann werdet ihr das kind zu zweit schon schaukeln.;) hört sich vllt doof an aber ich denke positiv und das musst du auch. fals du noch fragen hast. schreib einfach. ich lass dir auch gerne meine e-mail adreese da. dann kannst du dich bei jeder frage melden. und wir können erfahrungen austauschen.:daumen:
 
Hallo,

Ich bin nun in der 21.Woche schwanger, im 2. Semester.

Ich würde gerne 1 Jahr Elternzeit machen, allerdings möchte ich die Schule weiter machen sodass ich nur das praktische hinten anhängen muss.

Ist das möglich? Gesetzlich erlaubt?

Liebe Grüße
 
Auf die "Idee" bin ich nur gekommen weil ich seit gestern ein Beschäftigungsverbot hab, da ich CMV negativ bin und in der Kinderkrankenpflege nicht mehr arbeiten darf...

ET ist mitte Mai und ich möchte die Fehlzeiten so gering wie möglich halten, da es ja schon einige Wochen sind bevor das Kind überhaupt auf der Welt ist...
 
Erziehungszeit zu nehmen ist auch während der Ausbildung möglich. Ob Du die Theorie während der Elternzeit machen kannst, weiß ich nicht, ich halte das aber für schwierig. Bis zum Mutterschutz solltest Du aber noch am Unterricht teilnehmen können.

Besprich das doch einfach mal mit Deiner Schulleitung.
 

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