Hallo
wie sieht es bei euch aus mit Dienstzeiten?
Da hier einige Pflegeheime auf 8 h bzw. 7,6 h Schichten zurückfahren, mit Begründung auf dem Arbeitsdirektorat. In diesem weiss man zwar von seinem Glück nichts und sagt einzig für Dienste über 10 h ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und Betriebsrates notwendig. In einigen Einrichtungen gibt es auch noch die Ausgleichsstunden für Nachtdienste mit 2h je Nachtdienst in anlehnung an die KaGes.
Der Ärger ist natürlich, wenn einem bei der Einstellung, vor nicht allzulanger Zeit (wenige Wochen) gesagt wurde es gibt auch weiterhin 10 h Dienste was bei einer 38 h Woche 17 Dienst im Monat macht und bei 7,6 h eben 22 Dienste im Monat.
Es gibt wie gesagt auch Häuser mit weiterhin 10 h Tagdienst und 12 h Nachtdienst + 2 h, wo man seiner Dienstzeitverpflichtung mit 6 Nachtdienst = 72 h + 12 h Ausgleich + 9 Tagdiensten erfüllt hat.
Mich interessiert, ist dies Gerede von dem Arbeitsdirektorat jetzt nur Mittel zum Zweck, denn ich kenne nur die EU-Richtline, dass maximal 48 h die Woche einer unselbstständigen Arbeit nachgegangen werden darf und dies hieße nicht mehr als 4 * 12 h Nachtdienst in der Woche.
Wie zu sehen sitz ich ja in Österreich, von daher wäre es Nett, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.
wie sieht es bei euch aus mit Dienstzeiten?
Da hier einige Pflegeheime auf 8 h bzw. 7,6 h Schichten zurückfahren, mit Begründung auf dem Arbeitsdirektorat. In diesem weiss man zwar von seinem Glück nichts und sagt einzig für Dienste über 10 h ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und Betriebsrates notwendig. In einigen Einrichtungen gibt es auch noch die Ausgleichsstunden für Nachtdienste mit 2h je Nachtdienst in anlehnung an die KaGes.
Der Ärger ist natürlich, wenn einem bei der Einstellung, vor nicht allzulanger Zeit (wenige Wochen) gesagt wurde es gibt auch weiterhin 10 h Dienste was bei einer 38 h Woche 17 Dienst im Monat macht und bei 7,6 h eben 22 Dienste im Monat.
Es gibt wie gesagt auch Häuser mit weiterhin 10 h Tagdienst und 12 h Nachtdienst + 2 h, wo man seiner Dienstzeitverpflichtung mit 6 Nachtdienst = 72 h + 12 h Ausgleich + 9 Tagdiensten erfüllt hat.
Mich interessiert, ist dies Gerede von dem Arbeitsdirektorat jetzt nur Mittel zum Zweck, denn ich kenne nur die EU-Richtline, dass maximal 48 h die Woche einer unselbstständigen Arbeit nachgegangen werden darf und dies hieße nicht mehr als 4 * 12 h Nachtdienst in der Woche.
Wie zu sehen sitz ich ja in Österreich, von daher wäre es Nett, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.