Claudia B.
Poweruser
- Registriert
- 26.07.2011
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Fakt, bei uns wurden Stellen abgebaut (Vorruheständler, nicht ersetzt. Mutterschutz, Langzeitkranke, Stundenverteilung auf mehrere Personen, aber nie die volle Stundenzahl ersetzt. Dauernd befristete "Stunden"aufstockung von monatlich bis zu einem halben Jahr.)
Seit vier Monaten sind 3 Vollzeitkräfte und 1 Teilzeitkraft krank. SD, ND, WE-Dienst und Feiertagdienste werden auf weniger Rücken verteilt.
Im FD wurden 2 Arzthelferinnen (1VZ-, 1 TZ-kraft,befristet für ein halbes Jahr) eingestellt, nach 10 Wochen Langzeiterkrankung, 2 VZ-kräfte für drei Monate. Wir suchen keine GuK`s mehr, sondern examiniertes Pflegepersonal.
Nach sechs Wochen Erkrankung fällt die Bezahlung für den AG weg.
Ich weiß meine AN-Verpflichtung, aber ab wann ist ein AG verpflichtet für entsprechenden Personalersatz zu sorgen?
Seit vier Monaten sind 3 Vollzeitkräfte und 1 Teilzeitkraft krank. SD, ND, WE-Dienst und Feiertagdienste werden auf weniger Rücken verteilt.
Im FD wurden 2 Arzthelferinnen (1VZ-, 1 TZ-kraft,befristet für ein halbes Jahr) eingestellt, nach 10 Wochen Langzeiterkrankung, 2 VZ-kräfte für drei Monate. Wir suchen keine GuK`s mehr, sondern examiniertes Pflegepersonal.
Nach sechs Wochen Erkrankung fällt die Bezahlung für den AG weg.
Ich weiß meine AN-Verpflichtung, aber ab wann ist ein AG verpflichtet für entsprechenden Personalersatz zu sorgen?