Fast Vollzeit als Teilzeitkraft wegen Personalmangel?

@amezaliwa: Es gibt durchaus Arbeitsverträge in denen die Leistung von Mehrarbeit geregelt ist. Ich finde solche Vertrage auch alles andere als gut, aber solange es Pflegekräfte gibt die solche Verträge unterschreiben haben es die AG halt leicht.

Deswegen hab ich mir ja die Mühe gemacht, meinen AV danach zu durchforsten, Ergebnis negativ.
Vielleicht könnt jemand der solch einen Knebelvertrag hat eben diesen hier mal Auszugsweise zitieren, dann könnt man sich mal ein Bild davon machen.
Auch wie oft das in einem AV drinsteht, wäre durchaus interessant.
 
Knebelvertrag? Ich weiß nicht. Ich bin/war ausschließlich im öffentlichen Dienst beschäftigt, und hatte immer einen ganz ordentlichen Betriebsrat. Dennoch steht/stand in allen bisherigen Arbeitsverträgen folgender Satz:

Der Beschäftigte verpfllichtet sich, im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Ableistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaftsdienst, Überstunden und Mehrarbeit.

Ihr wollt mir doch nicht ernsthaft weismachen, dass nur meine AGs diese Klausel in ihren Verträgen haben.
 
Knebelvertrag? Ich weiß nicht. Ich bin/war ausschließlich im öffentlichen Dienst beschäftigt, und hatte immer einen ganz ordentlichen Betriebsrat. Dennoch steht/stand in allen bisherigen Arbeitsverträgen folgender Satz:

Der Beschäftigte verpfllichtet sich, im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Ableistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaftsdienst, Überstunden und Mehrarbeit.

Ihr wollt mir doch nicht ernsthaft weismachen, dass nur meine AGs diese Klausel in ihren Verträgen haben.

Nöö, das ist relativ oft und auch bei weitem nichts ungewöhnliches.
Vor allem zu Zeiten als es noch ein Überangebot an Pflegekräften gab, waren solche Klauseln sehr beliebt. Ich habe sie in meinem AV auch drin. Heutzutage würde ich diese Klausel aber nicht mehr unterschreiben, wobei ich mich trotz dieser Klausel nicht zu Überstunden heranziehen lasse, denn ich bezweifle immer und immer wieder, dass bei einem Haus mit ca. 600 Pflegekräften, dass es eine betriebliche Notwendigkeit gibt.
 
@claudia:daumen:

Steht auch bei mir genauso drin. TVöD.
Trotzdem nutzt mein AG dieses nicht aus, um damit Personal einzusparen.

LG opjutti
 
Ich will ja genauso wenig wie ihr, dass der AG diese Möglichkeit über Gebühr strapaziert (kurzfristig werden sich immer mal Überstunden ergeben, ich mache ja nicht mitten in der Reanimation Feierabend). Ich wollte nur aufzeigen, dass es in den meisten Fällen vollkommen rechtens, da im Arbeitsvertrag so festgehalten, ist.

Ich für meinen Teil wäre für die flächendeckende Einführung von Arbeitszeitkonten, bei denen die Mehrstundenanzahl ein bestimmtes Maximum nicht überschreiten darf. Macht zum einen etwas flexibler, um auf Arbeitsspitzen oder -flauten reagieren zu können, verhindert aber, dass sich Überstunden im dreistelligen Bereich ansammeln. Die Teilzeitkraft kann da für kurze Zeit mit mehr Stunden eingeteilt werden, aber nicht über Wochen und Monate.
 
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.


Hat eigentlich mal jemand hierrüber versucht diesen "Missstand" der Mehrarbeit entgegen zu wirken? Ich für meinen Teil fühle mich sehr wohl benachteiligt wenn ich nur 50% arbeite und Überstundenzuschlag erst bei 100% bekomme... :-?
 


Hat eigentlich mal jemand hierrüber versucht diesen "Missstand" der Mehrarbeit entgegen zu wirken? Ich für meinen Teil fühle mich sehr wohl benachteiligt wenn ich nur 50% arbeite und Überstundenzuschlag erst bei 100% bekomme... :-?


Du kannst dem AG schlecht einen Vorwurf daraus machen, dass er sich an den Tarifvertrag hält. Zumindest im TVÖD steht das ausdrücklich so drin. Ver.di hat sich wohl vor einigen Jahren dafür eingesetzt. Jetzt wollen sie sich zwar dafür einsetzen, dass der Passus wieder gestrichen wird, aber bei der letzten Tarifverhandlung ist diese Forderung irgendwie unter den Tisch gefallen. Ob das diesmal anders sein wird - ich wage es zu bezweifeln.
 
Interessant wäre es in der Tat wenn dagegen mal jemand klagen würden. Ich denke das hätte durchaus Aufsicht auf Erfolg, spätestens beim EuGH.
Ich sehe da nicht nur einen Verstoß gegen das TzBfG sondern auch gegen das AGG.
 
Heutzutage würde ich diese Klausel aber nicht mehr unterschreiben, wobei ich mich trotz dieser Klausel nicht zu Überstunden heranziehen lasse, denn ich bezweifle immer und immer wieder, dass bei einem Haus mit ca. 600 Pflegekräften, dass es eine betriebliche Notwendigkeit gibt.

Nun ja...

Mal abgesehen von der fraglichen Kollegialität (Springst Du auch dann nicht nicht ein bzw. machst Überstunden, wenn einer Deiner Kollegen krank ist?)- wo gibt es noch Verträge, die diese Klausel nicht beinhalten? Es bleibt heute einem ja nix anderes übrig, keiner will arbeitslos sein.
Wie Claudia bereits gesagt hat- diese Klausel kommt sehr häufig vor.

Claudia schrieb:
Ich für meinen Teil wäre für die flächendeckende Einführung von Arbeitszeitkonten, bei denen die Mehrstundenanzahl ein bestimmtes Maximum nicht überschreiten darf. Macht zum einen etwas flexibler, um auf Arbeitsspitzen oder -flauten reagieren zu können, verhindert aber, dass sich Überstunden im dreistelligen Bereich ansammeln. Die Teilzeitkraft kann da für kurze Zeit mit mehr Stunden eingeteilt werden, aber nicht über Wochen und Monate.

Soetwas ähnliches haben wir- klappt aber meiner Meinung nach nicht so gut, denn immer wieder kommt es trotzdem zu Ausreißer, die das Maximum überschreiten.
 
Nun ja...

Mal abgesehen von der fraglichen Kollegialität (Springst Du auch dann nicht nicht ein bzw. machst Überstunden, wenn einer Deiner Kollegen krank ist?)- wo gibt es noch Verträge, die diese Klausel nicht beinhalten? Es bleibt heute einem ja nix anderes übrig, keiner will arbeitslos sein.
Wie Claudia bereits gesagt hat- diese Klausel kommt sehr häufig vor.
...

Ich springe äußerst selten ein. Ich bin immer nur alle 2 Wochen auf Station, da ich zu 50% freigestelltes BR-Mitglied bin. In meiner Stationswoche bin ich meine 5 Tage da (durchaus auch WE, dann halt in der Woche frei). Da bleibt nicht mehr viel mit einspringen. Außerdem habe ich privat einen gut vollen Terminplan, da bleibt auch nicht viel. Wenn ich nichts vor habe und es mir passt, springe ich auch ein. Aber nur sehr selten. Das Ganze einspringen ist doch ein Grund wieso die Stellensituation so ist wie sie ist. Was meint Ihr wenn passiert, wenn sich Pflege in dieser Hinsicht mal einig wäre und nicht den Pat. an erster Stelle sehen würde, sondern sich selbst.
Ich habe es hier schon so oft gesagt, die AG haben doch gar keine Veranlassung mehr Personal einzustellen, es klappt doch auch so.
Weiterhin lasse ich mir hier auch keine zweifelhafte Kollegialität von Dir vorwerfen, dann wäre ich sicher nicht im BR und aktives ver.di-Mitglied. Nur sehe ich mich und mein Privatleben halt an erster Stelle und nicht meinen AG.

Ach ja, nur mal so nebenbei. Jede angeordnete Mehrarbeits- und Überstunde ist eigentlich durch den BR / PR abzusegnen. Wie sowas umgangen wird, wissen wir alle und erleben wir auch am eigenen Leib.
Zumindest würde mich niemand zwingen (was bei uns im Haus auch nicht gemacht wird) oder mir Überstunden anordnen, dann würde ich nämlich den entsprechenden BR-Beschluss fordern.

PS: Was heißt hier eigentlich arbeitslos? Schon mitbekommen, dass es Kliniken gibt die ihren Mitarbeitern Prämien zahlen, wenn diese qualifiziertes Personal werben! Wir sind mitten im Pflegenotstand! Also hört auf, das Märchen von Entlassung oder Nichteinstellung zu erzählen. Was solchen Klauseln angeht, hat man durchaus gute Chancen. Man muss nur verhandeln.
 
Jetzt muss ich mal was dazwischenfragen. Die Frage geht an die Azubis. Ihr lernt viel über Recht. Werden dort auch Aspekte wie das Betriebsratsgesetz vermittelt? Wo erfährt die einfache Pflegekraft wie ein BR eigentlich zu funktionieren hat?

Die Idee mit dem Internet funzt hier net. Man sucht nur, wovon man schon mal was gehört hat. Mir waren die Möglichkeiten des BRs bis dato auch net bekannt. das hatte durchaus auch Auswirkungen auf mein Interesse bezüglich Wahlen etc..

Elisabeth
 
Normalerweise lernt man sowas leider gar nicht.
Wir als BR haben mit unserer Schulleitung eine Vereinbarung, dass wir im Einführungsblock eine Unterrichtseinheit bekommen in der wir den neuen Schülern den BR und seine Grundsätze näher bringen. Das ist aber eine rein freiwillige Sache unserer Schulleitung, die durchaus den Sinn und die Notwenigkeit des BR sieht und keine Pflicht.
Zumindest wäre mir das neu.
 
Schätze, Betriebsratsaufgaben gehören eben mehr zum allgemeineren Thema Arbeitsrecht. Während in der Rechtskunde in der Krankenpflegeschule mehr spezifische Bereiche wie BTM-Verordnung, Fahrlässigkeit und Vorsatz, Anordnungs- und Durchführungsverantwortung gelehrt werden.

Wobei ich die Arbeitgeber in den "Notstandsgebieten" ein bißchen in Schutz nehmen muss. Bei uns wird seit einigen Jahren versucht, ein Springer-Pool einzurichten. Die finden keine Leute. Der Markt hier ist einfach wie leergefegt.
 
Ich springe äußerst selten ein. Ich bin immer nur alle 2 Wochen auf Station, da ich zu 50% freigestelltes BR-Mitglied bin. In meiner Stationswoche bin ich meine 5 Tage da (durchaus auch WE, dann halt in der Woche frei). Da bleibt nicht mehr viel mit einspringen. Außerdem habe ich privat einen gut vollen Terminplan, da bleibt auch nicht viel. Wenn ich nichts vor habe und es mir passt, springe ich auch ein. Aber nur sehr selten. Das Ganze einspringen ist doch ein Grund wieso die Stellensituation so ist wie sie ist. Was meint Ihr wenn passiert, wenn sich Pflege in dieser Hinsicht mal einig wäre und nicht den Pat. an erster Stelle sehen würde, sondern sich selbst.
Ich habe es hier schon so oft gesagt, die AG haben doch gar keine Veranlassung mehr Personal einzustellen, es klappt doch auch so.
Weiterhin lasse ich mir hier auch keine zweifelhafte Kollegialität von Dir vorwerfen, dann wäre ich sicher nicht im BR und aktives ver.di-Mitglied. Nur sehe ich mich und mein Privatleben halt an erster Stelle und nicht meinen AG.

Danke für Deine Erklärung.
Bei 50% bleibt in der Tat nicht viel Möglichkeit zum Einspringen. Ich gebe zu, das ich recht provokant war, aber ich kenne leider auch Kollegen, die das Nicht-Einspringen-Müssen im negativen Sinne ausnutzen, und dadurch Kollegen und Station belasten. Das gibt leider immer wieder unschöne Streitereien, die das Stationsklima zusätzlich belasten.

Wir sind nun mal Keine Büroarbeiter die mit Papier arbeiten, das im Krankheitsfalle auf die Bearbeitung warten.
Ich springe auch nur soweit ein, wie es meine Zeit und auch meine körperliche Vefassung es zulässt. Wenn nach 9-11 Tagen Dauerdienst mein Körper nach Erholung schreit werde ich gewiss nicht noch einspringen.

Am Ende ist es immer ein geben und Nehmen im Kollegenkreis.

D.h. aber nicht das man sich deshalb knebeln lassen muss- man kann das dem Arbeitgeber gegenüber durchaus auch als Druckmittel nutzen.

Ach ja, nur mal so nebenbei. Jede angeordnete Mehrarbeits- und Überstunde ist eigentlich durch den BR / PR abzusegnen. Wie sowas umgangen wird, wissen wir alle und erleben wir auch am eigenen Leib.
Zumindest würde mich niemand zwingen (was bei uns im Haus auch nicht gemacht wird) oder mir Überstunden anordnen, dann würde ich nämlich den entsprechenden BR-Beschluss fordern.

Wie gesagt- wie in vielen anderen Häusern steht die Verpflichtung zu Mehr- und Überstunden ebenfalls drinnen. Allerdings gibt es mit dem BR bei uns eine klare Grenze an Mehr/Überstunden, gestaffelt nach Prozenten.

Theoretisch klappt das, praktisch dagegen nicht unbedingt.

PS: Was heißt hier eigentlich arbeitslos? Schon mitbekommen, dass es Kliniken gibt die ihren Mitarbeitern Prämien zahlen, wenn diese qualifiziertes Personal werben! Wir sind mitten im Pflegenotstand! Also hört auf, das Märchen von Entlassung oder Nichteinstellung zu erzählen. Was solchen Klauseln angeht, hat man durchaus gute Chancen. Man muss nur verhandeln.

Momentan ja- vor 5 Jahren als ich mein Examen machte sah es aber genau umgekehrt aus.
Trotzdem- nicht überall in Deutschland ist die Dichte an Krankenhäusern, Pflegeheimen und Sozialstationen gleich groß. Geh mal in den Schwarzwald, auf die Schwäbische Alb oder sonstige ländliche Region. Die Auswahl ist kleiner, die Fahrtwege deutlich größer und unterschiedlicher. Man darf nicht vergessen, das einem auch nicht jede angebotene Arbeit liegt- am Ende wird man reiflich überlegen und abwägen.
Ich habe mir in den letzten zwei jahren mehrmals überlegt den Arbeitgeber zu wechseln- ich habe es nicht weil mir entweder die Arbeitszeiten nicht passten
(12Stunden-Schichten), die Fahrtwege das Mehr an Geld nicht unbedingt wettmachten oder weil das Betriebsklima nicht stimmte was dann auch die freien Stellen erklärte....
 
Wobei ich die Arbeitgeber in den "Notstandsgebieten" ein bißchen in Schutz nehmen muss. Bei uns wird seit einigen Jahren versucht, ein Springer-Pool einzurichten. Die finden keine Leute. Der Markt hier ist einfach wie leergefegt.

Bei uns wurde das nun auch vorgeschlagen- aber die Konkurrenz im Kreis ist groß, und der Markt tatsächlich leergefegt.
Zwar bilden wir jetzt vermehrt Schüler aus- bis die aber als examinierte Kräfte verfügbar sind, dauert es noch ein paar Jahre.

Der Regelkreis der Ausbildunsgzahlen nicht wirklich stimmig.
Zu meine Ausbildungszeit vor 5-8 Jahren hatte man die Ausbildungszahlen bereits begonnen reduziert gehabt- und trotzdem konnte keiner von uns damals übernommen werden, der Vorgängerkurs sogar teilweise mehr als ein halbes Jahr arbeitslos gewesen.

Das rächt sich jetzt....
 

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