Pausen im Bereitschaftsdienst

schnuppi

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Fachkrankenschwester OP
Akt. Einsatzbereich
Operationsdienst
Während der Woche geht unser Normaldienst von 7.30 - 16.00 Uhr, daran schließt sich der Bereitschaftsdienst bis zum nächsten Morgen an. Am Wochenende 24 Stunden Bereitschaftsdienst. 2 Kollegen leisten diese Dienste zusammen ab.
Wir haben nun einen Kollegen im Team, der wohl eine Pause haben möchte, ohne Telefon und mit eigener Bestimmung des Aufenthaltsortes.
Wie wird das in Euren OP- Abteilungen gehandhabt? Für mich war das nie ein Thema. Man hat immer mal wieder Luft, kann sich mit der Anästhesie absprechen (um eventuell einen Patienten ein bisschen später - 15 Minuten - zu bestellen), fernsehen, Mahlzeiten zu sich nehmen. Wir arbeiten schon sehr viel, aber ich finde, ein Päuschen ist immer drin.
Und wie sollte man die Pause ermöglichen? Soll ein Kollege von zuhause kommen, und die Kollegen in der Klinik für die Pausen auslösen. Man ist eh schon 2 x im Monat zum Wochenenddienst eingeteilt. Und dann soll man noch jemanden finden, der - überspitzt - alle 6 Stunden zum Auslösen kommt?
 
Achtung: BÖSE:twisted::twisted::twisted:
Ich empfehle deinem Kollegen einen neuen Arbeitsplatz. :twisted::twisted::twisted:

Aber mal im Ernst: Jeder der Bereitschaftsdienst leistet kennt die Konditionen. Und da gehören Pausen ohne Telefon und mit freier Wahl des Aufenthaltsortes nun mal nicht dazu. Warum das so ist, hast du ja schon ausgeführt.

LG Einer
 
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Achtung: BÖSE:twisted::twisted::twisted:
Ich empfehle deinem Kollegen einen neuen Arbeitsplatz. :twisted::twisted::twisted:

Aber mal im Ernst: Jeder der Bereitschaftsdienst leistet kennt die Konditionen. Und da gehören Pausen ohne Telefon und mit freier Wahl des Aufenthaltsortes nun mal nicht dazu. Warum das so ist, hast du ja schon ausgeführt.

LG Einer
 
Gar nicht böse :rocken:. Danke für Dein - für mich - realistisches Statement. ER ist eh ein Unruhestifter und Miesmacher und versucht ständig, andere Kollegen mit in seine Themen reinzuziehen.
 
Unrecht hat der Kollege nicht. Und es ist auch nicht sein Problem das der AG zusehen muß das dann jemand da ist. Bei 2 in Mindestbesetzung 2 ist sich gegenseitig vertreten nicht drin. Da braucht es noch eine Rufbereitschaft etc. Da hat der AG falsch geplant und nicht der Kollege. Auch hier gilt das Arbeitszeitgesetz. Wie der AG das lösen will ist sein Problem.

Die Frage ist was ist das für ein Bereitschaftsdienst?
Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich Arbeitszeit.

Kommt drauf an wie der Bereitschaftsdienst verstanden wird, wird er allerdings nicht zu 100% vergütet.
Nimmt sich der AG aber noch raus unter der reduzierten Vergütung noch Pausen anzurechnen. Ja dann würde ich aber auch auf eine Pause bestehen. Das wissen wir an der Stelle nicht.

Auch ist eine Frage was ist Vertraglich vereinbart. Denn auch 24h am Stück gehen gegen geltendes Recht.
Das kann man mit OptOut Regelungen (Freiwilliger Verzicht auf seine Grundrechte) umgehen. Auch das wissen wir nicht.

Fakt ist, in diesem Bereitschaftsdienst steht man seinem AG uneingeschränkt zur Verfügung, auch wenn der AG das nicht permanent abruft (Dann wäre es Vollarbeit) und kann nicht das tuen und lassen was man will. Für diese "Bereitschaft" zahlt der AG. Selbstverständlich hat man auch ein Recht da eine Pause von zu haben. Und ne Kurze Absprache mit dem Anästhesisten etc. zählt da nicht. Man kann trotzdem nicht das Haus verlassen und mal eben mit dem Hund ne Runde drehen. Und was macht man wenn die Hütte brennt und ne Pause dringend braucht?

Dazu gibt es noch reichlich andere Variablen um den Bereitschaftsdienst und OptOut Regelungen

Die Frage ob der Kollege ein Störenfried oder eine Revoluzzer ist lasse ich jetzt mal links liegen. Unruhen unter Kollegen etc. haben nichts mit dem Recht zu tuen und kann man hier auch nicht bewerten.

Was hat der Gute unterschrieben? Hat er das was nun da ist unterschrieben, per OptOut, ja dann soll er sich in seine Ecke zurückziehen. Hat er das nicht... finde ich einen Kritischen Umgang nicht unangebracht.

Am Rande eine OptOut ist kein Bestandteil des Arbeitsvertrag, muß einzeln und ausdrücklich zugestimmt werden, kann vom AN abgelehnt und kann ggf. auch seitens des AN mit Frist gekündigt werden. Geltend ist dann das Arbeitszeitgesetzt. In wie weit eine OptOut gestaltet werden kann weiß ich nicht. Die OptOut die ich kennen beinhalten eine Pause in der der AN machen kann was er will. Und das nehmen dann auch einige war. Eine OptOut Regelung kann auch für den AN attraktiv sein. Gebunden mit entsprechender Dienstregelungen und Vergütung. Da machen auch viele gerne mit.
"Opt out"-Regelung zur Sicherstellung der Bereitschaften
Opt-out (Arbeitsrecht) – Wikipedia

Etwas unter dem Deckmäntelchen "Das ist halt so... friss oder stirb" zu halten, finde ich persönlich unangebracht. Nur weil es immer schon so gemacht wurde, ist es nicht automatisch richtig. Egal wie unlieb der Kollege ist...
 
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sehe ich auch so. im prinzip hat er recht..
pause auf abruf ist keine richtige pause.
 
Leute, ihr bringt da was durcheinander .

1.
Die Opt-out-Regelung bezieht sich auf die Wochen- bzw Jahresarbeitszeit. Sie hat nichts mit dem Bereitschaftsdienst zu tun.

2. Auch ein 24 Std. Bereitschaftsdienst muss nicht gegen das Arbeitsrecht verstoßen.
ArbZG
§ 7 Abweichende Regelungen


(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.
abweichend von § 3
a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,

Quelle:
ArbZG - Arbeitszeitgesetz

Ist in den meisten Tarifverträgen/Dienstvereinbarungen auch vermerkt
Beispiel aus dem AVR:

Abweichend von den §§ 3, 5 und 6 Abs. 2 ArbZG kann die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes über acht Stunden hinaus verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst fällt. Hierbei darf die tägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen maximal 24 Stunden betragen.

Quelle:
AVR Anlage 31

3. Pausen bzw.Ruhezeiten werden im Bereitschaftsdienst nicht herausgerechnet. Man ist ja immer in Bereitschaft, also keine offizielle Pause möglich.


LG Einer
 
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Arbeitszeitgesetz §7 Abs.(7) Auf Grund einer Regelung nach Absatz 2a oder den Absätzen 3 bis 5 jeweils in Verbindung mit Absatz 2a darf die Arbeitszeit nur verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat. Der Arbeitnehmer kann die Einwilligung mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser die Einwilligung zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat.


Ob das nun eine Opt Out ist kann ich nicht sagen.
NAch meinem Verständnis ist die OptOut der Verzicht auf geltendes Recht. Eben zu unterschreiben das man dem Tariflichen Werk, welches eine Überschreitung der Arbeitszeit in Bereitschaftszeit vorsieht, zuzustimmen.

Der Name allerdings ändert nichts am Prozedere. Der AN muß dem ganzen zustimmen.
 
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Wir reden vom OP, da ist Bereitschaftsdienst doch praktisch Bestandteil der Stellenbeschreibung. Der betreffende Kollege arbeitet ja wohl auch schon längst im Bereitschaftsdienst und hat daher mit Sicherheit einen gültigen, von ihm unterschriebenen Arbeitsvertrag. Damit hat er seine Zustimmung auch zu den Arbeitszeiten gegeben.
 
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wir haben auch im BD eine Pause. oft sind die dienste ja eine mischung aus "regelarbeitszeit" und BD so dass man auch eine pause hat. die dienste sind mitunter sehr anstrengend und in einem maximalversorger mit entsprechendet auslastung kommst du häufig nicht mal dazu kurz was zu trinken/essen oder auf die Toilette zu gehen...

der Anspruch auf eine "richtige" pause ist somit durchaus gegeben und gerechtfertigt. nit notsectio Piepser oder Rea Piepser in der tasche wirst du eben auch entsprechend oft aus der pause abgezogen. für eine entsprechende lösung muss gesorgt werden.

einfach nur zu sagen, dass ist so, dass gehört eben dazu, ist eine Argumentation die ich im jahre 2017 nicht mehr nachvollziehen kann.
 
...die dienste sind mitunter sehr anstrengend und in einem maximalversorger mit entsprechendet auslastung kommst du häufig nicht mal dazu kurz was zu trinken/essen oder auf die Toilette zu gehen...
.

Dann dürfte sowas nach BAT KF nichtmal mehr als Bereitschaftszeit gefahren werden. Das gilt dann als Vollarbeitszeit. Da wären dann auch keine 24h Dienste möglich.

BAT KF §7 (3) ...Bereitschaftsdienst darf nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. Genauso steht es auch in der AVR Anlage 31 §5 Abs. 1
 
ja, schon klar.. aber interessiert halt niemand.
ist bei uns seit jahren ein dauerbrenner..
 
ja, schon klar.. aber interessiert halt niemand.
ist bei uns seit jahren ein dauerbrenner..

Meine Meinung dazu:

ist eine Argumentation die ich im jahre 2017 nicht mehr nachvollziehen kann.


Daraus folgere ich:
Wenn ihr euch nicht wehrt, ist es es ein Problem in eurem Haus.
Deshalb das Bereitschaftsdienst-System ohne Pausenablösung in Frage zu stellen ist ein bisschen zu kurz gedacht. In vielen anderen OPs funktioniert das System.


LG Einer
 
wer sagt das wir uns nicht wehren?
solche probleme lassen sich oftmals nicht auf die schnelle und ohne nachdruck lösen.

dienst-/Schichtsysteme die seit Jahrzehnten etabliert sind, werden nicht ohne Diskussionen von heute auf morgen geändert. jeder hier weiß vermutlich wie die uhren in einer klinik ticken.
 
und ich habe das BD system nicht in frage gestellt, wie kommst du denn darauf??

es ging um den Pausenanspruch. wenn jmd. hierauf besteht ist das nicht verwerflich, ganz im gegenteil. und es ist nun mal klar geregelt dass du du deine pause frei gestalten darfst und nicht auf abruf sein musst, das ist auch gut so.
 
anderes bsp.:

wenn du in der pflege arbeitest, dann gehören überstunden und einspringen einfach dazu, das weiß man.

ist so eine Argumentation zeitgerecht??
 
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Ja natürlich und wird es auch bleiben.
Die Dosis macht das Gift.

Und genau deswegen wird sich auf absehbare Zeit nichts an der Situation der Pflege ändern. Weil es zu viele Kollegen und Vorgesetzte gibt, die meinen man müsse immer zur Verfügung stehen und Einspringen aus den frei oder Überstunden eben normal sind.

Nein, es ist nicht normal oder sollte es jedenfalls nicht sein. Und ich freue mich über jeden Kollegen, der diese Normalität in Frage stellt.

Es ist dringend notwendig, das da ein Umdenken auf allen Ebenen stattfindet. Eine Teilzeitkraft arbeitet ( jetzt nur mal als Beispiel) nicht mit reduzierter Stundenzahl, damit sie flexibler auf die Wünsche des Arbeitgebers eingehen kann und jederzeit einspringt, wenn mal wieder Not am Mann ist.

Und die Pausenregelung bei einem mehr als gut ausgelastetem Bereitschaftsdienst mal auf den Prüfstand zu stellen ist durchaus begrüßenswert.
 
Jetzt hast du aber glaube ich den Falschen erwischt, wenn du meine Beiräge zu solchen Themen in Erinnerung rufst.

Weil es zu viele Kollegen und Vorgesetzte gibt, die meinen man müsse immer zur Verfügung stehen und Einspringen aus den frei oder Überstunden eben normal sind.
von immer oder Einspringen, Überstunden war in diesem thread nicht die Rede.

Falls du das nicht Verstanden hast.
Die Dosis macht das Gift.
Heißt Übersetzt
mal keine Pause, mal Einspringen oder mal Mehrarbeit kommt in anderen Berufen auch vor - ist so.
Da hat auch Glaube ich keiner was dagegen.
Regelmäßig, evtl. unter Androhung von Konsequenzen geht gar nicht und das dann noch vom AG als Selbstverständlichkeit anzusehen ohne Gegenleistung - geht gar nicht.

Aber man muss sich immer klar machen auch das hat zwei Seiten
Einer der es macht und einen der es mit sich machen lässt.

Sollte es um Prinzipienreiterei des Kollegen gehen, was ich nicht beurteilen kann, dann sage ich
Die Dosis macht das Gift.
also wie oft ist so ein Bereitschaftsdienst fällig?
Was habe ich daraus für Vorteile?
Wiegen diese evtl. die Nachteile einer Pause auf?
Wenn ALLE im Team mit der Regelung einverstanden sind und kein Problem sehen oder eine Notwendigkeit das zu ändern, dann sollte der Kollege überlegen warum.
 
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