Keine Pausen

@Jörg- wie verhält es sich nun? Hat er Anspruch auf den Freizeitausgleich für die Ü-Stunden oder kann der ihm verwehrt werden mit dem Kommentar: die Pausen müssen zwingend eingehalten werden.

Analog zu diesem Beispiel: alleine Nachtdienst- keine Pause in dem Sinne. Würde ja auch geplante Ü-Stunden ergeben.

Elisabeth
 
Eigentloich gibt es hier doch garkeinen Diskussionsspielraum?

Bei beiden Situationen (auch ND von ED) muss der AG dafür Sorge tragen, dass eine Pause(nablösung) gegeben ist.
Ist keine Pause möglich gewesen, sinds halt Überstunden.

kennen wir doch alle Tag für Tag.

Das Problem hier ist nur, dass das ganze ein paar Wochen gelaufen ist und die Schülerin das ganz toll fand, da sie dann nachher einen tag dafür frei bekommt.
So die Darstellung.
Jetzt argumentiert die PDL halt, dass sie hätte den Mund aufmachen sollen.
Das ist zwar richtig, änder aber letzendlich nichts an der (dokumentierten!) Arbeitszeit, die eindeutig aussagt, der Schülerin war es nicht möglich ihre Pause zu nehmen!
 
@Jörg- wie verhält es sich nun? Hat er Anspruch auf den Freizeitausgleich für die Ü-Stunden oder kann der ihm verwehrt werden mit dem Kommentar: die Pausen müssen zwingend eingehalten werden.

Analog zu diesem Beispiel: alleine Nachtdienst- keine Pause in dem Sinne. Würde ja auch geplante Ü-Stunden ergeben.

Elisabeth

Gute Frage. Ich kann jetzt nur sagen, wie es bei uns gehandhabt wird, wenn der selte Fall eintritt, dass man wirklich mal keine Pause hatte. In diesem Fall werden die 30 Minuten aufgeschrieben und dann in Freizeit abgegolten.
Im TVöD gibt es ja den Passus, das Mehrarbeit / Überstunden in Freizeit geben werden sollten.
Außerdem gehe ich ja mal davon aus, dass es nicht als geplante Überstunden deklariert wird, denn die bedürfen ja der Zustimmung des BR, es sei denn es gibt ein Betriebsvereinbarung darüber.
 
Bin gerade wieder daheim angekommen.

Arbeitszeit von 6 bis 13.50 Uhr, wieder ohne Pause. (12 Tage Dienst 2 frei.)

Ihr habt recht, alle Mitarbeiter dort haben seit 10 Jahren nie eine Pause gemacht und bekommen sie auch nicht vergütet. So zumindest die Aussage zweier Mitarbeiter.

Als Schüler eines fremden KH hätte ich die als Überstunden abfeiern können, da ich direkt zu Beginn gesagt habe das ich keine Überstunden mit aus einem Außendienst nehmen darf, weil die sonst verfallen. Eine Schülerin verlor so ungefähr 30 Stunden. Dem wollte ich entgegenwirken.

Ich werde die PDL des ambulanten Dienstes am Montag, denn dann ist sie erst dann wieder da, darauf ansprechen, ob sie nicht eine Tour so planen kann, dass man mich im Büro absetzen könnte und nacher wieder aufgabelt. Vieleicht macht sie das ja.

Ansonsten werde ich einfach nicht mehr die fehlende Pausenzeit ausweisen um keinen Ärger zu bekommen. Ist feige, aber soweit ich mitbekomme bin ich Mitschuld an der Situation; dann kann ich besser ohne Ärger schuldig sein. Andere Schüler meines Kurses haben die ja auch nicht ausgewiesen in anderen ambulaten Diensten.

Sollte ich die Stunden nicht gutgeschrieben bekommen, so werde ich die Minusstunden eben kassieren; dafür natürlich auch Ärger bekommen ... und die dann abarbeiten im nächsten Einsatz.

Auf meine Schule kann ich mich wohl eher nicht verlassen.


Hallo Maniac

Also toll finde ich es nicht das ich keine Pausen habe und zusätzlich noch länger arbeite als ich sollte. Aber ich habe mich gefreut das ich die Stunden wenigstens abfeiern darf und da kommen eben schnell 1-2 ganze Tage zusammen. Schien mir besser als so arbeiten zu müssen und die Stunden nicht abfeiern zu dürfen. Kann mir auch kaum jemanden vorstellen, der bei der Alternative sich nicht so entscheiden würde.
 
Hallo!
Ich verstehe nicht, warum Du in der Schule die Problematik nicht schilderst.
Sie regeln das dann für dich.
Wie lange dauert denn dein Einsatz noch?
Falls er fast am Ende ist, lohnt es sich kaum noch.
 
Bis zum 17ten April und dann kommt ein Schulblock und dann nochmal 14 Tage.

Es sind also gerade erst die ersten 16 Tage um. Deswegen habe ich direkt am Monatsbeginn die Sache bei der stellvertretenden PDL angesprochen. Zu dem Zeitpunkt müssen wir unsere Stundennachweise vorlegen.


Meine Schule ist nicht schlecht, sie ist sogar gut, aber bei solchen Dingen können wir Schüler uns nicht wirklich auf sie verlassen. Außerdem möchte ich nicht das alles eskaliert.

Vieleicht habe ich mich ja sogar durch diese Arbeit strafbar gemacht und riskiere eine Kündigung. Ich weis es ja nicht.

Was Joerg schrieb passt schon. Wenn die PDL nur mit der Eintragung in die Dienstakte geblufft hat, dann hat sie mich damit tatsächlich sehr erfolgreich eingeschüchtert.
 
@Jörg- wie verhält es sich nun? Hat er Anspruch auf den Freizeitausgleich für die Ü-Stunden oder kann der ihm verwehrt werden mit dem Kommentar: die Pausen müssen zwingend eingehalten werden.

Analog zu diesem Beispiel: alleine Nachtdienst- keine Pause in dem Sinne. Würde ja auch geplante Ü-Stunden ergeben.

Elisabeth

Ich hab auch allein Nachtdienst, bekomme diesen aber komplett, ohne Pausenabzug, vergütet. Sind also nicht direkt Überstunden, beim Dienstplan ist die fehlende Pause berücksichtigt. (Der Nachtdienst allein kommt nur auf wenigen Stationen vor und ist auch vom Betriebsrat her abgesegnet, das ist eine Ausnahmeregelung und rechtlich okay.)

Kann eine Pause im Tagdienst mal nicht genommen werden, wird das als Überstunden gerechnet.
 
Wenn das Gesetz eine Pause vorsieht, dann kann doch eigentlich der AG dies net außer Kraft setzen. Oder liege ich da falsch?

Elisabeth
 
Wenn das Gesetz eine Pause vorsieht, dann kann doch eigentlich der AG dies net außer Kraft setzen. Oder liege ich da falsch?

Elisabeth

Natürlich nicht. Der Betriebsrat in der Klinik von Claudia hat sich da auf sehr dünnes Eis begeben, um genau zu sein, da ist schon gar kein Eis mehr.
Wenn da mal eine pfiffige Pflegekraft ein Fass aufmacht kann es ganz schön donnern.
 
Genau wie bei der Arbeitszeitregelung gibt es Ausnahmen, die unter bestimmten Umständen angewandt werden dürfen. Die trifft aber im Fall des ambulanten Dienstes sicher nicht zu. Während mich man hier in der Nacht nicht abziehen und die Patienten allein lassen kann (und es niemanden gibt, der mich ablösen könnte), kann mir kein Mensch erzählen, dass sich im ambulanten Pflegedienst keine Pause in der Runde einrichten lässt.

(In meinem Fall kann ich auch in 95% der Nächte eine Pause machen im Sinne von Hinsitzen, Essen, Trinken und Illustrierte lesen. Ich kann nur nicht von Station weg - wüsste aber auch nicht, wohin ich mitten in der Nacht gehen sollte.)
 
Natürlich nicht. Der Betriebsrat in der Klinik von Claudia hat sich da auf sehr dünnes Eis begeben, um genau zu sein, da ist schon gar kein Eis mehr.
Wenn da mal eine pfiffige Pflegekraft ein Fass aufmacht kann es ganz schön donnern.

Ihr seid gut - der Betriebsrat setzt sich bei uns dafür ein, dass auch die Kollegen auf Normalstation (mit zwei Bereichen und je einem Nachtdienstler) ihre Pause vergütet bekommen, und ihr wollt mir die Vergütung wegnehmen, die ich ja nun definitiv nicht vom Kollegen abgelöst werden kann? Also wirklich! :knockin:
Hat aber mit der Geschichte der Threaderstellerin nicht mehr viel zu tun. Überstunden sind's bei mir ja nun nicht.
 
Warum bestehst du net auf dein verbrieftes Recht auf eine Pause? Die setht dir gesetzlich zu. Wie dein AG dies regelt, kann dir eigentlich egal sein.
Wozu gibt es denn das Gesetz?


Elisabeth
 
Weil mir mein Arbeitgeber diese Zeit vergütet und damit seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt, habe ich kein Problem damit. Das ist eine persönliche Ansicht und keinerlei Rechtsgrundlage.
 
Ich kann da keinen Freibrief erkennen, der den AG von der Pflicht entbindet eine Pausenauslösung zu stellen. Es handelt sich net um einen Notfall o.ä.. Es wird geplant auf die Pause verzichtet. Damit verstößt der AG gegen geltendes Gesetz.

Aber wo kein Kläger da kein Kadi.

Elisabeth
 
Wie so oft gibt es hier keine eindeutige Regelung (der Jurist, bei dem ich Rechtskunde hatte, meinte immer, eine klare Antwort von einem Juristen laute: Es kommt darauf an :D). Offensichtlich gehen mein AG in Übereinstimmung mit dem Betriebsrat davon aus, dass in meinem Fall folgendes zutrifft: Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen (...),wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.

Der Unterschied zwischen meiner Situation und der der Schülerin: In meinem Fall sind alle Verantwortlichen mit dieser (gesetzlich erlaubten) Ausnahmeregelung einverstanden. In ihrem Fall nicht, weil die PDL des ambulanten Dienstes nicht ihre Vorgesetzte ist.

Können wir damit bitte meinen Nachtdienst zu den Akten legen? Die PDL der Threaderstellerin ist im Recht, aber mir gefällt nicht, dass eine Schülerin so im Regen stehen gelassen wird.
 
Man kann sie die Kriminalität seines Arbeitgeber auch schönreden. Naja viel Spaß dabei, sich weiter gegen jede Gesetzesgrundlage abzurackern.
§14 hat nichts aber auch absolut nichts mit verfehlter Personalplanung des AG zu tun! Das wird sicher jeder Richter so sehen.
Aber wie Elisabeth schon sagte, wo kein Kläger da kein Kadi.
 
Ein Notfall ist aber etwas anderes als eine Tour die ohne Pause geplant wird.

Die Pausen müssen gewährt werden und sie sind in die Tour im Vorraus einzuplanen.
Die Pause kann nicht einfach weggelassen werden, weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber.
Die Aufsichtsführende Behörde ist hier das Gewerbeaufsichtsamt und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit Geldbußen bis zu 15000€ belegt werden.

Die Pause kann zb. auch gesplittet werden, wobei eine Arbeitsunterbrechung von weniger als 15 Minuten nicht als Pause zält, sondern zur Arbeitszeit.
Die Pause kann dann sogar "NEU" genommen werden.

Früher war es so, daß wenn eine Pause durchgearbeitet wurde, diese mit Überstundenprozenten bezahlt werden mußte (dh. 30 Minuten angelten war zu wenig.), eine einfache Abgeltung der Pause mit derselben Zahl von Minuten war zu wenig.-
Heute ist die Pause nicht mehr durchzuarbeiten. Sie muß gewährt werden.

Der Dienstherr hat hier eine Sorgfalts und Führsorgepflicht und ist in der Bringschuld, daß die Pause genommen werden kann.
Der Arbeitnehmer muß seine Pause dort verbringen können, wo er das möchte. Er darf also wenn er Lust hat, vor dem Haus 1 halbe Stunde Kopfstand machen, wenn er Lust darauf hat.
Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, daß die Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden und die nötigen Regelungen dafür zu treffen.

Du wirst da auf jedenfall mit durchkommen,-
Insbesondere als Schüler hat Dein Vorgesetzter mit darauf zu achten, daß Du die Pausenzeiten einhälst.
In einigen Betrieben besteht die Dienstanweisung, daß die Pausen vom Arbeitnehmer zu "nehmen" sind.
In solchen Fällen muß der Arbeitnehmer darauf achten, daß er die Pause bekommt.
Das ist einem Schüler der andere Anweisungen vom Vorgesetzten erhält nicht zuzumuten, und der "normale" Ablauf wäre gewesen, daß Deine PDL nachforscht, warum Dir Deine Pause nicht gewährt wurde.

Das Problem wird sein, daß das in diesem Betrieb Usus ist, und daß alle Mitarbeiter schon wohl seit langem diese Spielchen mittragen.
Bei einer 6 Tagewoche erhält der Arbeitgeber also jede Woche 3 Stunden kostenlos. Wenn man das mal auf das Jahr hochrechnet mit ca 44 Arbeitswochen, dann erhält der Arbeitgeber von jedem Mitarbeiter im Laufe des Jahres so einige Arbeitstage geschenkt.
Wie nett von den Arbeitnehmern!

Gibt es einen Betriebsrat? Die Gewerkschaft würde ebenso tätig werden, wie das Gewerbeausfsichtsamt.
Das Problem wird die Beweispflicht sein, sodaß Du Deine Einsatzpläne überprüfen mußt, evtl. vom Betriebsrat.

Besteht die Anweisung, daß daß der Arbeitnehmer darauf achten muß, daß er die Pausenzeiten einhält, so könnte das natürlich auf den ersten Blick so aussehen, als hättest Du diese Anweisung mißachtet und in dem Fall benötigst Du die Einsatzpläne.

Das gibt wenn das so belegt werden kann einen riesigen Ärger mit ganz viel Aufstand und unter Umständen sehr hohe Strafen für den Arbeitgeber.

Wenn da mal nicht 100 Arbeitnehmer umkippen, sich ins Hemd machen und dann behaupten, sie hätten ihre Pause immer und regelmäßig erhalten.
CLICK
Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft das sicherlich sehr gerne, nur bringt man damit einen Stein ins Rollen, den man nicht mehr gestoppt bekommt.
Als Schüler darfst Du das schon mal gar nicht, die Pause auslassen, oder nicht zugebilligt bekommen!

Liebe Grüße Fearn
 
Könnte es sein, daß die Mitarbeiter, die Pause nicht nehmen, weil die gesamte Zeit als Arbeitszeit angerechnet wird und diese dadurch 30 Minuten früher Feierabend machen können?
Das ist zwar auch nicht zulässig, aber in dem Fall würdest Du Gefahr laufen, daß alle Mitarbeiter unzufrieden sind, wenn das durchgezogen wird.
Wieviel Stunden bekommt der Mitrabeiter denn in der Zeit von 6- 13:30 Uhr als Arbeitsstunden angerechnet?

Würden die zb, dann um 10 Uhr Pause machen, so könnte es sein, daß erst um 14 Uhr Feierabend ist.
Wie gesagt ist das nicht zulässig, aber in dem Fall wird Dir evtl. die Unterstützung der anderen Mitarbeiter fehlen.
Ich würde die Schule informieren. Unter Umständen bekommt dieser Pflegedienst dann keine Schüler mehr in Zukunft.

Du kannst Dir sicherlich vorstellen, was das für einen Aufstand geben könnte.

Unser Arbeitgeber hat per Dienstanweisung herausgegeben, daß die Mitarbeiter verpflichtet sind ihre Pausen zu nehmen und daß die Arbeit so einzurichten ist.
Dh. würde man die Pause durcharbeiten und dann 2 Minuten früher abstempeln, so bekommt man die 2 Minuten noch als Minus angerechnet.
Seitdem halten die Mitarbeiter ihre Pausenzeiten ein!
Vorher als sie die noch unbemerkt abhängen konnten, glichen die das damit aus in dem sie 30 Minuten früher heimgingen.
( das ist zwar nicht korrekt, aber wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.)

Seit der Privatisierung werden sogar die Ruhezeiten peinlichst genau eingehalten. Niemans wechselt mehr vom Spätdienst bis 22:30 Uhr in den Frühdienst der um 6 Uhr beginnt.Der Mitteldienst dauert bis 20:30 Uhr, vor 6:30 Uhr darf nicht angestempelt werden, die Zeit würde als Minus berechnet.
Der Dienst endet dann um 15 Uhr anstatt um 14:30.
Dh. kommt ein Mitarbeiter doch um 6 Uhr zum Dienst und möchte nur bis 14:30 Uhr arbeiten, so hat er im Endeffekt 1 Stunde Minus gemacht, die konsequent abgezogen wird.

Auch hier gab es Mitarbeiter die das nicht mochten, weil das in der Praxis bedeutet, daß man am nächsten Tag erst später beginnt zu arbeiten und dann später Feierabend machen muß, oder aber man muß 1 freien Tag einsetzen, der dann nach nicht im Rahmen eines freien Wochenendes genommen werden kann.

Wenn man das Arbeitszeitgesetz korrekt umsetzt, dann sieht so ein Dienstplan für beide Seiten total anders aus, als das was man in den letzten Jahrzehnten durchexerziert hat.
Ich finde das überigens sehr positiv und begrüße die genaue Umsetzung des Gesetzgebers.
Das Dienstplanprogramm meldet eine Unterschreitung der Ruhezeiten sofort und da liest man dann " Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz." Für diesen Vermerk fordert das Programm eine plausible Begründung. Die Pläne müssen nämlich mindestens 2 Jahre aufgehoben werden und sie werden auch regelmäßig überprüft.
Die Arbeitszeitregelung und Dienstplanung ist seither bedeutend gerechter geworden.

Es gab nichts besseres und gerechteres als die Einführung der Stempeluhren !

Denn es gab zuviele Mitarbeiter, die das mit den Pausen abfeiern sehr übertrieben haben und die damit recht gut fuhren, während die Mitarbeiter, die sich korrekt an die Dienstzeiten hielten ständig abgezogen wurden und deren "Pauseabfeiern" nacharbeiteten. Die blieben dann dadurch, daß noch Arbeit anlag regelmäßig 10- 15 Minuten länger um das Pensum zu schaffen, ebenfalls ohne Anrechnung.

Es ist fast immer möglich eine Pause für einen Mitarbeiter einzurichten und es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, in der das nicht möglich ist.
Oftmals liegt es daran, daß der 2. Mitarbeiter in der Zeit nicht alleine weiterarbeiten mag, oder daran, daß er eine Pause, die er alleine verbringt nicht nehmen möchte.
Wenn man genau hinschaut, dann ist nicht IMMER der Arbeitgeber schuld, und deshalb wäre ich vorsichtig, wenn ich den Betrieb noch nicht lange kenne, denn es könnte sein, daß Du die anderen Arbeitnehmer gegen Dich aufbringst.
Das muß man dann aushalten können.
lg Fearn
 

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