Ein Notfall ist aber etwas anderes als eine Tour die ohne Pause geplant wird.
Die Pausen müssen gewährt werden und sie sind in die Tour im Vorraus einzuplanen.
Die Pause kann nicht einfach weggelassen werden, weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber.
Die Aufsichtsführende Behörde ist hier das Gewerbeaufsichtsamt und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit Geldbußen bis zu 15000€ belegt werden.
Die Pause kann zb. auch gesplittet werden, wobei eine Arbeitsunterbrechung von weniger als 15 Minuten nicht als Pause zält, sondern zur Arbeitszeit.
Die Pause kann dann sogar "NEU" genommen werden.
Früher war es so, daß wenn eine Pause durchgearbeitet wurde, diese mit Überstundenprozenten bezahlt werden mußte (dh. 30 Minuten angelten war zu wenig.), eine einfache Abgeltung der Pause mit derselben Zahl von Minuten war zu wenig.-
Heute ist die Pause nicht mehr durchzuarbeiten. Sie muß gewährt werden.
Der Dienstherr hat hier eine Sorgfalts und Führsorgepflicht und ist in der Bringschuld, daß die Pause genommen werden kann.
Der Arbeitnehmer muß seine Pause dort verbringen können, wo er das möchte. Er darf also wenn er Lust hat, vor dem Haus 1 halbe Stunde Kopfstand machen, wenn er Lust darauf hat.
Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, daß die Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden und die nötigen Regelungen dafür zu treffen.
Du wirst da auf jedenfall mit durchkommen,-
Insbesondere als Schüler hat Dein Vorgesetzter mit darauf zu achten, daß Du die Pausenzeiten einhälst.
In einigen Betrieben besteht die Dienstanweisung, daß die Pausen vom Arbeitnehmer zu "nehmen" sind.
In solchen Fällen muß der Arbeitnehmer darauf achten, daß er die Pause bekommt.
Das ist einem Schüler der andere Anweisungen vom Vorgesetzten erhält nicht zuzumuten, und der "normale" Ablauf wäre gewesen, daß Deine PDL nachforscht, warum Dir Deine Pause nicht gewährt wurde.
Das Problem wird sein, daß das in diesem Betrieb Usus ist, und daß alle Mitarbeiter schon wohl seit langem diese Spielchen mittragen.
Bei einer 6 Tagewoche erhält der Arbeitgeber also jede Woche 3 Stunden kostenlos. Wenn man das mal auf das Jahr hochrechnet mit ca 44 Arbeitswochen, dann erhält der Arbeitgeber von jedem Mitarbeiter im Laufe des Jahres so einige Arbeitstage geschenkt.
Wie nett von den Arbeitnehmern!
Gibt es einen Betriebsrat? Die Gewerkschaft würde ebenso tätig werden, wie das Gewerbeausfsichtsamt.
Das Problem wird die Beweispflicht sein, sodaß Du Deine Einsatzpläne überprüfen mußt, evtl. vom Betriebsrat.
Besteht die Anweisung, daß daß der Arbeitnehmer darauf achten muß, daß er die Pausenzeiten einhält, so könnte das natürlich auf den ersten Blick so aussehen, als hättest Du diese Anweisung mißachtet und in dem Fall benötigst Du die Einsatzpläne.
Das gibt wenn das so belegt werden kann einen riesigen Ärger mit ganz viel Aufstand und unter Umständen sehr hohe Strafen für den Arbeitgeber.
Wenn da mal nicht 100 Arbeitnehmer umkippen, sich ins Hemd machen und dann behaupten, sie hätten ihre Pause immer und regelmäßig erhalten.
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Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft das sicherlich sehr gerne, nur bringt man damit einen Stein ins Rollen, den man nicht mehr gestoppt bekommt.
Als Schüler darfst Du das schon mal gar nicht, die Pause auslassen, oder nicht zugebilligt bekommen!
Liebe Grüße Fearn