Neuregelung bei Minijob auf 450€ Basis: Wer hat sich schon damit beschäftigt?

DAMA1

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München
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20 J. exam. Krankenschwester mit Abitur; PDL; Pflegemanagement (FH/B.A.)
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stationäre Pflege
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Pflegedienstleitung
Altverträge über 400 € Basis bleiben ohne Änderung, aber bei Umstellung auf 450 € entsteht Rentenversicherungspflicht mit 3,9 % für den Arbeitnehmer, sofern er sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.

Wer hat sich damit schon auseinander gesetzt?

Sollen alte Verträge gekündigt werden und Neuverträge abgeschlossen werden?
Findet dies schon Nachfragen oder schlummert der Bedarf noch?
 
Rentenversicherung und Minijob: 450-Euro-Jobs rentenversicherungspflichtig

Mit der Neuregelung hat sich außer der höheren Verdienstgrenze auch die Regelung zur Rentenversicherung bei Minijobs geändert. Denn Minijobs sind ab Januar 2013 standardmäßig rentenversicherungspflichtig – das gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse auf 450-Euro-Basis, die ab 2013 neu begonnen werden. Das bedeutet, dass der Minijobber zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers (15 %) die Differenz zum Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zuzahlt – ab 2013 sind das 3,9 %. Im Gegenzug erwirbt der Nebenjobber die Vollmitgliedschaft in der Rentenversicherung und damit u.a. vollwertige Pflichtbeitragszeiten.
Wer dagegen (so wie es bei den vor 2013 geschlossenen Minjob-Verhältnissen die Regel ist) das Gehalt aus dem Nebenjob brutto für netto, also ohne den Abzug von Abgaben ausgezahlt bekommen möchte, muss die Befreiung von der Versicherungspflicht gesondert beantragen.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer mit einem bereits bestehenden Minijob-Verhältnis?

Sie bleiben in der Rentenversicherung auch weiterhin beitragsfrei, es sei denn, Sie stocken die Rentenversicherungsbeiträge bereits freiwillig auf. Wenn allerdings Ihr Arbeitgeber den Verdienst für Ihren Minijob im neuen Jahr auf 450 Euro erhöht, dann gilt auch für dieses „alte“ Arbeitsverhältnis das neue Recht. Der Minijob wird rentenversicherungspflichtig und entsprechend wird von Ihnen der Differenzbetrag bis zum vollen Beitrag fällig. Es ist jedoch kein Problem, sich von der neu eingetretenen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, indem Sie dies dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Quelle: Minijobs ab 2013 mit mehr Verdienst: Aus 400-Euro-Jobs werden 450-Euro-Jobs
Ich verstehe es so, dass wenn du weiterhin bei 400 Euro bleibst, du keine Rentenversicherung zahlen musst, wenn du aber auf 450 Euro gehst immer Beiträge zahlen musst und neue Minijobs generell nur auf 450 Euro basis geschlossen und dementsprechend versicherungspflichtig sind.
 
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Ich verstehe es so, dass wenn du weiterhin bei 400 Euro bleibst, du keine Rentenversicherung zahlen musst, wenn du aber auf 450 Euro gehst immer Beiträge zahlen musst und neue Minijobs generell nur auf 450 Euro basis geschlossen und dementsprechend versicherungspflichtig sind.

Im Prinzip ändert sich nichts, mit Ausnahme von Höhe des Minijobs, welcher von 400,-- auf 450,-- € angehoben wurde.
Der Arbeitgeber bezahlt darauf 30% an die Sozialkasse.

Bislang hatte der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit einen freiwilligen Beitrag von seinen 400,-- € an die Rentenversicherung zu bezahlen.

Nunmehr "muß" er, aber kann sich auf Antrag von diesem Betrag befreien lassen. Diese Befreiung hat der Arbeitgeber zu seinen Lohnakten zu nehmen.
 
Hallo Dama,

ich musste mich auch vor kurzem mit der Thematik auseinandersetzen.
Habe hier noch einen Artikel gefunden, in dem die neuen Regelungen noch einmal übersichtlich aufgeführt sind.

Liebe Grüße
Claudia
 
Hallo Dama,

ich musste mich auch vor kurzem mit der Thematik auseinandersetzen.
Habe hier noch einen Artikel gefunden, in dem die neuen Regelungen noch einmal übersichtlich aufgeführt sind.

Liebe Grüße
Claudia


Danke, aber es ist eigentlich schnell klar geworden. Allerdings sind zunächst die Mitarbeiter etwas entäuscht, da diese dachten,.....
Egal, bei uns gab es sowieso immer Klärungsbedarf, da wir nach AVR Sonderzulagen (Weihnachtsgeld) bezahlen und immer zunächst auf die jährliche Obergrenze acht zu geben ist, was zunächst den MA irritiert. Gott sei Dank haben wir nur wenig MA auf 400/450 € Basis, da diese ja tatsächlich (je nach Einstufung) kaum arbeiten müssen. Mit 0,14 im Stellenschlüssel bringen sie einen auch nicht weiter.
 
Hallo Dama,
sofern du den Befreiungsantrag stellst ändert sich faktisch nichts, das heißt du bekommts die 450 Euro steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahhlt. Bei mir war das zumindest so und mein Arbeitgeber zahlt natürlich nach wie vor pauschal an die Minijobzentrale 30 Prozent, ich nichts. Ich kann nur jedem empfehlen auf 450 Euro zu gehen bzw. so einen Job zu wählen. Steuern zahle ich schließlich in meinem Hauptjob genug. In Berlin gibt es da viele Möglichkeiten. Mein Arbeitgeber sucht ständig Fachkräfte auf 450 euro Basis. Einfach mal googeln timetocare
LG Anna
 

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