Kann Minijob in der ambulanten Pflege bei Hauptarbeitgeber raus kommen?

nurse222

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16.04.2010
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hallo,
ich bin gesundheits- und krankenpflegerin und arbeite hauptberuflich in einem krankenhaus, ich würde mir gerne ein paar euro dazu verdienen, mit einem minijob in der ambulanten pflege.
ich hab bedenken meinem hauptarbeitgeber dies mitzuteilen, weil mein vertrag nur befristet ist und ich bis jetzt nur die mündliche zusage habe das mein vertrag verlängert wird.
ich denke nicht das mein vorgesetzter etwas gegen ein nebenjob hätte, dennoch würde ich lieber warten bis ich den neuen arbeitsvertrag unterschrieben habe.
nun meine frage, kann mein hauptarbeitgeber raus bekomm das ich einen nebenjob habe? da es unter 400 euro bleibt ist es steuerfrei und ich muss keine lohnsteuerkarte abgeben.

danke im vorraus...
 
Eine Nebentätigkeit ist Anzeigepflichtig beim Arbeitgeber.

Also bist du verpflichtet ihm dies mitzuteilen.

liebe Grüsse
Narde
 
Das musst du mit dir vereinbaren können, soweit ich informiert bin, kann es Ärger geben wenn du es nicht machst.

Der Ärger kann dann wohl auch zur Kündigung führen, weil die Anzeigepflicht besteht bevor du den Job antrittst.
 
Bist du vollzeitbeschäftigt?

Wenn nicht:

[...Nebentätigkeiten

Nicht selten werden Teilzeitkräfte gleichzeitig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen tätig sein. Die Rechte und Pflichten aus diesen Arbeitsverhältnissen bestehen selbständig nebeneinander. Der Arbeitgeber kann seiner Arbeitskraft grundsätzlich nicht untersagen, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Ausdrücklich verboten ist es nur, dem Arbeitgeber in einem anderen Beschäftigungsverhältnis Konkurrenz zu machen (§ 60 Handelsgesetzbuch).

Zu beachten ist, dass für die nach dem Arbeitszeitgesetz zulässigen Höchstarbeitszeiten die Arbeitszeiten nebeneinander bestehender Beschäftigungsverhältnisse addiert werden.
..]


Quelle: BMAS - Rechtliche Situation der Teilzeitarbeit


Wenn du vollbeschäftigst bist, denke ich übrigens schon, dass dein AG was gegen einen Nebenjob haben wird. Abgesehen von der Auslastung mit der Arbeit bei ihm wärst du in gewisser Weise eingeschränkt, um flexibel für ihn zu sein. Zusätzlich würdest du wahrscheinlich gegen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes verstoßen. Du hättest z.B. nicht die vorgeschriebenen Ruhephasen und freie Tage.
 
Für Nebenjobs besteht eine Anzeigepflicht - egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
 
Für Nebenjobs besteht eine Anzeigepflicht - egal ob Vollzeit oder Teilzeit.


Das habe ich nicht bestritten.
Ich wollte lediglich aufzeigen, dass TE keine Ablehnung von AG-Seite befürchten müsste, wenn sie "nur" Teilzeitbeschäftigte wäre und beide Jobs kumuliert nicht gegen die Arbeitszeitregelungen verstoßen.
 
kann mein hauptarbeitgeber raus bekomm das ich einen nebenjob habe?
Nur mal so nebenbei bemerkt :
ein AP war bei uns der Meinung wenn er in einer Nachbarstadt bei einem
kleinen Pflegedienst einen 400 Eurojob macht erfährt es unser Chef nicht.
Pech gehabt über den Pflegedienst gab es einen Zeitungsartikel mit einem
schönen Foto der Mitarbeiter .

LG
 
ich denke es ist wohl wirklich einfach das beste eifnach mit meinem vorgesetzten zu sprechen. wenn er es ablehnt, is die sache eh gegessen...
 
Moin,

das ist sicherlich das beste was Du machen kannst, denn es besteht ja die Anzeigepflicht.

Es auf gut Glück ohne unbefristeten Arbeitsvertrag wäre wirklich gewagt.

Glück Auf !

8)

Klaus
 
ich denke es ist wohl wirklich einfach das beste eifnach mit meinem vorgesetzten zu sprechen. wenn er es ablehnt, is die sache eh gegessen...

Hallo,

dies ist der richtige Weg, denn Nebentätigkeiten müssen dem Arbeitgeber angezeigt werden, nach manchen Tarifverträgen must du ihn sogar schriftlich genehmigen lassen.
Der Arbeitgeber darf ihn übrigens nur ablehnen, wenn entweder dieser Nebenjob deine momentane Haupttätigkeit beeinträchtigt, oder wenn sich das Thema "Konkurenzfirma" stellt.
Die meisten Arbeitgeber haben übrigens kein Problem mit diesem Thema, deshalb solltest du keine Angst vor diesem Gespräch haben, irgendwelche Einflüsse auf deine Befristung wird es nicht geben.

Gruß

medsonet.1
 

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