Hab nix anderes geschrieben. Lediglich deine Aussage bestätigt....Es ist immer die Rede von Richterrecht und nicht von Gesetzen. ...
...Was den Personalrat betrifft, ist oft (zu mindestens bei uns der Fall) das der größte Teil berufsfremd ist und überhaupt nicht unsere Probleme verstehen kann.
Und damit schließt sich der Kreis bezüglich der Nachfrage "Muss ich im arbeitsfrei einspringen". Kampagnen wie "Mein frei gehört mir" scheitern an der Grundeinstellung der Pflege: Tim Bendzko - Nur Noch Kurz Die Welt Retten (Official Video) - YouTube ... erst der Pat.- die Kollegen- die Station... und erst dann kommen die eigenen Interessen, wenn man die überhaupt kennt....Wir haben wohl ein ganz gewaltiges Selbstpflegedefizit.
Also Ihr könnt mir sagen was Ihr wollt, irgendwie lässt das "Gesetzt" zu viel Lücken für unsere Berufsgruppe.
Keine klare Regeln (Gesetze), viel zu viele Schlupflöcher zum Wohle des AG, kein Wunder das wir ständig in der Luft hängen.
Was den Personalrat betrifft, ist oft (zu mindestens bei uns der Fall) das der größte Teil berufsfremd ist und überhaupt nicht unsere Probleme verstehen kann.
Ja doch ja und woher kommt es das die "Pflege" so schlecht in der Arbeitswelt unterstützt wird?Das hat nichts mit unserer Berufsgruppe zu tun. Schichtdienst und entsprechende Dienstpläne gibt's auch woanders. Die Arbeitszeitgesetze gelten für alle.
Wenn man in den Medienberichten der letzten Monate mal verfolgt hat, was da im Einzelhandel so los ist, da geht's in der Pflege noch vergleichsweise gesittet zu.
Wer schreibt die Dienstpläne? Die Leitungen, die Vorplanung manchmal das Pflegepersonal und er Personalrat segnet ab. Also liegt es doch wieder an uns in der "Pflege".von Elisabeth Dinse:Zum Thema Dienstplan. Vielleicht lässt sich das Pferd ja vom Schwanze her aufzäumen. Das Gesetz gibt Fristen für den Freizeitausgleich vor. Müsste dann nicht sogar noch weiter im voraus geplant werden? Wie will man sonst sicher gehen, dass die gesetzlichen Vorgaben auch wirklich eingehalten werden?
Genauso, verstehe ich es auch.von squaw: So ist nun mal das deutsche Arbeitsrecht! Ich denke, daß man bei uns vieles einfach nicht festlegen WILL!
Schade das es keinen gefällt mir Button hier gibt. Den würde ich jetzt drücken, denn Elisabeth hat den Nagel auf den Kopf getroffen.Und damit schließt sich der Kreis bezüglich der Nachfrage "Muss ich im arbeitsfrei einspringen". Kampagnen wie "Mein frei gehört mir" scheitern an der Grundeinstellung der Pflege: Tim Bendzko - Nur Noch Kurz Die Welt Retten (Official Video) - YouTube ... erst der Pat.- die Kollegen- die Station... und erst dann kommen die eigenen Interessen, wenn man die überhaupt kennt.
Elisabeth
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Die Strafen für einen AG sind sehr empfindlich wenn die Prüfungskomission etwas finden sollte womit sich der AG strafbar macht.
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Das ist Deutschland nicht anders, nur prüft das Gewerbeaufsichtsamt in den Kliniken nicht ausreichend. Warum auch immer?!
Ich möchte kurz stellung zu deinem Thema bzw deine Art und Weise wie Du sprichst nehmen.
Nach Deinem gesprochenem hast Du vermutlich noch nie einen Dienstplan geschrieben oder in wirklichen Engpässen abdecken müssen.Es kann verdammt schwer werden wenn deine Mitarbeiter Dich nicht dabei unterstützen,es soll keiner ausgenutzt oder verheitzt werden. Durch Kommunikation kann man vieles regeln,besprechen und klären.Ich stelle mir es sehr schwer vor ,mit dir auf einem Bereich zu arbeiten,deine Motivation scheint im Keller.
Es tut mir leid wenn ich Dich etwas angreife.Es tut mir auch Leid wenn Du diese Erfahrung machen musstest....immer einspringen o.ä.
Jeder muss sich selbst schützen,dennoch ist fakt...besteht kein intaktes Team werden die Dienstplan -Probleme nicht weniger sondern im gegenteil. Man soll sich nicht alles gefallen lassen und auch mal NEIN sagen,einige müssen das lernen,Apell an alle Führungskräfte achtet auf eure Mitarbeiter.Doch wie überall gibt es Mitarbeiter die immer ,auch in dem grössten Notfall .nicht einspringen und da müssen auch wir als Führungskräfte einschreiten.
Seit Kollegial,unterstützt euch gegenseitig und denkt an Teamgeist.
Es ist nicht alles Gold was glänzt (das weiss auch ich)
Jetzt zumThema:
Man muss nichts,Grundsätzlich ist jeder MA dazu verpflichtet seinen aktuellen Plan zu kennen,davon ab kann man Dienste nicht einfach so ändern.Es sei denn es ist ein wirklich begründeter Engpass (Personalnotstand) dann könnrn Dienste nach bedarf und ohne den MA zu fragen geändert werden.Der MA muss aber die möglichkeit haben das voor einem frei dem Dienstplan zu entnehmen. Ist der MA im frei muss man Ihn anrufen und fragen.
Lieben Gruss
Hallo erstmal
Ich hab mir mal den ganzen Tread hier durchgelesen. Und ich muss sagen Das ich froh bin nicht mehr in Deutschland zu arbeiten. Was die AG-Seite in Deutschland (nicht alle aber viele) mit den AN abzieht ist echt unter aller Sa*!Ich arbeite mittlerweile im benachbarten Österreich und muss sagen die DP Gestaltung dort ist sehr viel flexibler.Wir auf unserer Station haben ALLE die Möglichkeit 4 Wunschfreitage zu nehmen.Darü´ber hinaus haben wir natürlich noch mehr Freitage. Von der Teilzeitkraft bis zur Vollzeitkraft. Und wenn Frei ist dann ist Frei. Falls es doch mal zu Engpässen kommen sollte (was vll 2% im ganzen Jahr ausmacht) helfen sich die Stationen unter sich in den Stoßzeiten. Als letzter Ausweg geht bei uns der Pflegeservice. Was der AG bei uns nie macht ist irgendwelche Drohungen auszusprechen. Wir merken hier das wir gute Arbeit leisten. Unser Arbeitgeber stehlt uns Ruheräume, Ausgleichsveranstaltungen, Sauna zur Verfügung.
Da sollten sich viele AG mal ein Beispiel in Deutschland nehmen und die AN als wertvolles Kapital sehen. Unser AG tut diese da hier auch Fachkräftemangel ist.
Die Strafen für einen AG sind sehr empfindlich wenn die Prüfungskomission etwas finden sollte womit sich der AG strafbar macht.
LG aus dem benachbarten Österreich
Ich würde gern das hier noch mal aufgreifen. Viele AG kommen dem MA dann mit genau diesem Argument des Notfalls. ABER: Das ist falsch! Mit Notfall ist hier nicht ein Personalengpass gemeint sondern, der Ausbruch von Epedemien, Naturkatastrophen und der Kriegsfall und dann aber nur dann, kann eine Dienstverpflichtung ausgesprochen werden und zwar nur von der Bunderegierung. Das aussprechen einer Dienstverpflichtung seitens eines Arbeitgebers an einem laut Dienstplan arbeitsfreien Tag des MA, ist eine Dienstplanänderung billigen Ermessens und somit gesetzeswidrig. Der AG missbraucht damit sein Weisungsrecht nach §106GewO und macht sich strafbar.Es sei denn es ist ein wirklich begründeter Engpass (Personalnotstand) dann könnrn Dienste nach bedarf und ohne den MA zu fragen geändert werden.Der MA muss aber die möglichkeit haben das voor einem frei dem Dienstplan zu entnehmen. Ist der MA im frei muss man Ihn anrufen und fragen.
Urteil zum DienstplanAm 29.10.2005 hat das Arbeitsgericht Frankfurt ein Urteil bekannt gegeben, das sich mit der Frage beschäftigt, wie kurzfristig Dienstherren Dienstplanänderungen verfügen können.
4 Tage sollten es mindestens sein, so die Richter (Az. 22 Ca 3276/05). Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die ursprünglich für einen Sonntagsdienst eingeteilt worden war.
2 Tage vorher erhielt sie die Mitteilung, wonach ein anderer Kollege an diesem Tag Dienst tun sollte, da er sonst sein Arbeitszeitsoll nicht erfüllen könnte.
Erscheinen trotz Änderung am Dienstplan
Um in den Genuss der besseren Sonntagsbezahlung zu kommen, erschien die Mitarbeiterin an diesem Sonntag trotzdem.
Sie bot damit ihre Arbeitsleistung an. Sie wurde jedoch von den Vorgesetzten nach Hause geschickt. Trotzdem musste der Dienstherr das Gehalt für diesen Tag zahlen. Laut Urteil darf der Arbeitgeber ohne eine konkrete Notlage nicht kurzfristig die Dienstpläne ändern.
Wenn Sie als Personalrat bei der Festlegung der Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne, für die Anordnung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sowie für unvorhersehbare Arbeitszeitänderungen ein Mitspracherecht haben, sollten Sie auf die Einhaltung dieser 4-Tage-Frist beim Dienstplan unbedingt achten.
Ich würde gern das hier noch mal aufgreifen. Viele AG kommen dem MA dann mit genau diesem Argument des Notfalls. ABER: Das ist falsch! Mit Notfall ist hier nicht ein Personalengpass gemeint sondern, der Ausbruch von Epedemien, Naturkatastrophen und der Kriegsfall und dann aber nur dann, kann eine Dienstverpflichtung ausgesprochen werden und zwar nur von der Bunderegierung. Das aussprechen einer Dienstverpflichtung seitens eines Arbeitgebers an einem laut Dienstplan arbeitsfreien Tag des MA, ist eine Dienstplanänderung billigen Ermessens und somit gesetzeswidrig. Der AG missbraucht damit sein Weisungsrecht nach §106GewO und macht sich strafbar.
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