Muss man im Arbeitsfrei einspringen?

Ja und nein.

Um 1 uhr klingelt das Telefon, ich mache mich fertig, fahre los und komme um 1.25Uhr an, der Pat. möchte das Radio eingeschaltet haben, um 1.35h bin ich wieder aus der Haustür raus fahre nach Hause und komme um 2 uhr zu Hause wieder an. Ergo darf ich mir nur die 10 Minuten aufschreiben. Mein Wohnort wäre laut AG mein Problem bzw. ICH finde, wenn ich das Telefon abnehme IST das schon Arbeitszeit.

Zum Teil ja.

Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es hier tatsächlich nicht. Wenn der AG die Zeit von der Sozialstation bis zum Patienten und zurück nur bezahlen möchte, so muss er eine Schlafgelegenheit stellen. Ansonsten gilt die komplette Bereitschaftszeit von dem Moment, wo du losfährst bis zu dem Moment, wenn du nach Hause kommst.

Allerdings würde ich dem Patienten bereits am Telefon sagen, das dies ein Notruftelefon ist und ein Radio nun wirklich kein Notfall ist.

lg
 
Zum Teil ja.



Allerdings würde ich dem Patienten bereits am Telefon sagen, das dies ein Notruftelefon ist und ein Radio nun wirklich kein Notfall ist.

lg

Falsch, diese Diskussion hatte ich auch schon, da ich wie oben beschrieben, ein Radio anstellte, ein Glas Wasser ans Bett servierte und Spinnenweben von der Decke entfernen sollte, woraufhin mit die Hutschnur platze. Mein AG beantwortet auch solche nächtl. Anfragen und das ist Service, wird im übrigen auch nicht in Rechnung gestellt.
 
Und? Was soll ich deiner MEinung nach machen? Ich saß beim Chef, der mich mal dermaßen angeblafft hat, daraufhin bin ich zur Verdi, die mir gesagt haben, dass ich den Rufbereitschaftsdienst, auch wenn er nicht in meinen Vertrag steht nicht ablehnen kann, auch nicht, wenn ich dafür nur Freizeitausgleich bekomme.
Ich habe so langsam die Nase voll, ich kann mich einfach nicht mehr darüber aufregen, will ich auch nicht mehr.


Natürlich kannst du es nicht ablehnen. Das hättest du machen müssen, bevor du den Arbeitsvertrag unterschreibst. Denn dann hättest du sagen können: Ich möchte keine Bereitschaft übernehmen. Wenn der AG dem zugestimmt hätte, wäre das im Vertrag so festgehalten worden und gut. Da du das aber nicht getan hast, musst du eben alle Dienste mit abdecken, wie alle anderen auch.
Warum lässt du dir sowas von deinem Chef gefallen? Klar, ich weiss, es ist immer leicht gesagt: Such dir eine neue Arbeit. Aber ganz ehrlich, wäre es das nicht wert? Lieber eine neue Arbeit suchen, als für immer bei einem Ausbeuter schaffen!
Hab da mal etwas gefunden im Internet, vielleicht hilft das jemandem etwas weiter.
http://www.chronosagentur.de/AZB/recht/pdf/2003_10_9_6_AZR_512_02.pdf
 
Ja sowas muss man auch von selber ansprechen. Der AG fragt normalerweise nicht: Wie würden sie denn gern arbeiten....
Wenn es bestimmte Zeiten/Schichten gibt, die man nicht arbeiten kann, dann muss man das abklären, bevor man dort unterschreibt und anfängt. Entweder stimmt dem der potenziell neue AG zu, oder eben nicht. Es gibt z.B. Mütter, die arbeiten und die sagen: Ich kann nur Frühdienst arbeiten. Oder ich kann nie Nachtdienst machen. Wenn der AG damit einverstanden ist, wird das so festgehalten und dann gilt das für beide Seiten.
Ich kann auch nicht heute unterschreiben und ne Woche später dem neuen Ag dann sagen: Ach ja, ich kann übrigends nie Frühdienst arbeiten.
Aber da muss man halt selber den Mund aufmachen und nachfragen. Im schlimmsten Fall bekommt man die Stelle eben nicht. Und wenn man aber genau diese Stelle braucht, muss man halt damit leben oder sich irgendwie mit dem AG einigen!
 
Ich wußte das gar nicht, dass das Pflicht ist für ambl. Dienste, mal so nebenbei. Und zu dem Zeitpunkt hatte eine Kollegin immer das Handy, da musste keiner die Rufbereitschaft machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hat ja nichts mit Pflicht zu tun. Aber solang du eben genau den Arbeitsvertrag unterschreibst, unterschreibst du halt auch, dass du alle Schichten die dir aufgetragen werden, arbeitest (sofern rechtlich zulässig). Drum sollte man sowas grundsätzlich erfragen. Wie sieht es auch mit den Diensten, welche Dienste muss ich arbeiten ....
Nur weil eine Kollegin das Handy immer hatte, heisst das ja nicht, das niemand anderes Dienste machen muss. Irgendwann wird die halt vielleicht auch mal krank, kündigt, was weiss ich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Falsch, diese Diskussion hatte ich auch schon, da ich wie oben beschrieben, ein Radio anstellte, ein Glas Wasser ans Bett servierte und Spinnenweben von der Decke entfernen sollte, woraufhin mit die Hutschnur platze. Mein AG beantwortet auch solche nächtl. Anfragen und das ist Service, wird im übrigen auch nicht in Rechnung gestellt.

Sarkasmus on:

Dann ruf doch das nächste Mal deinen AG an, das er fahren soll, die 10 Minuten für die Telefonate schenkst du ihm, das seih kein Notfall, der eine Pflegefachkraft erfordert.

Sarkasmus off.
 
Die Inanspruchnahme im Rufdienst beginnt mit dem Anruf und endet, wenn man wieder Zuhause ist.
Inanspruchnahme ist immer inklusive Wegezeit.
 
Dumme Frage: Was hat die Vergütung der Rufbereitschaft mit "Einspringen im Arbeitsfrei" zu tun? Rufbereitschaft ist nicht Frei.
 
Dumme Frage: Was hat die Vergütung der Rufbereitschaft mit "Einspringen im Arbeitsfrei" zu tun? Rufbereitschaft ist nicht Frei.


Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten :besserwisser:
Es ging jezt eigentlich um den Beitrag von Frau Schwester mit der Frage, ob sie im Frei ans Diensthandy gehen muss. Siehe hier:

Was sagt ihr denn zu dem Szenario: TZ-Kraft ( ich habe ein Nebengewerbe). Habe aufgrund imenser Überstunden auf Freizeitausgleich bestanden. Hatte nun 4 Tage am Stück frei und mein Diensthandy ist aus/oder liegt eh im Auto, ich gucke prinzipell nicht drauf, wenn ich frei habe, sondern erst, wenn ich morgens meinen Dienst wieder aufnehme.
Nun war ich weg, da ich auch von meiner Firma her noch Termine hatte. Am nächsten regulät geplanten Arbeitstag habe ich vor meinem Dienst (Spätdienst) die Mailbox abgehört und war geschockt, denn die PDL hatte am Tag vorher auf die Mailbox gesprochen, dass schon wieder so viele kranke seien und nun müsste ich am nächsten Tag zusätzlich zu dem Spätdienst noch den Frühdienst machen, der neue Dienstplan würde im Büro liegen :x. Natürlich habe ich das Handy ja erst gegen Mittag des nächsten Tages abgehört, schon etwas blöd, aber wie kann man denn davon ausgehen bzw. voraussetzen, dass ich in meinem frei(!) das Handy abhöre!! Hallo???
Mein Gott ...wenn ich mal ein Arbeitszeugnis bekomme... also gut wird das nicht...:-?. Ich finde es aber absolut unverschämt, ich war auf mind. 250!


Und so hat sich das dann weiter entwickelt :smoking:
 
Ist doch gut, wenn sich Threads entwickeln. :P
 
Threads sollten schon themenorientiert bleiben, damit diejenigen, die bestimmte inhalte suchen, auch das finden, was sie suchen.
Gern gibt es die Möglichkeit , ein neues Thema aufzumachen.
 
Wir haben zur Zeit einen erhöhten Krankenstand ( Langzeit ) und müssen deshalb immer wieder einspringen. verringert sich die Bettenbelegung werden wir dann in Rufbereitschaft geschickt . damit verlieren wir unsere Freizeit weil wenn nicht gerufen gibt es 8 Minusstunden und ein Brutto von 16,00Euro. Als ich beim letzten Mal gesagt habe Nein gesagt habe wurde ich von der leitenden Schichtschwester unter Druck setzt ( 2 Anrufe, es wäre unkollegial etc. )geplant war eine ( eingesprungene) Nachtschicht . Ich hatte mich darauf berufen,dass der Arbeitgeber mich für 4 Stunden beschäftigen muss und danach würde ich 4 Stunden Rufbereitschaft machen. Abgelehnt. Von PDL war niemand erreichbar da Sonntag. War ich im Recht?
 
Du hattest Rufbereitschaft und hast während dieser den Dienst verweigert?
 
Ich verstehe es so, dass sie die Rufbereitschaft abgelehnt hat.
 
Meine Interpretation: Es gibt einen Dienstplan. Wenn es die Bettenbelegung zulässt, muss man net zum geplanten Dienst erscheinen- hat aber Rufbereitschaft. Hat man Glück und wird abgerufen gibt es keine Minusstunden. Wenn net... dann Pech gehabt.

Ist schon erstaunlich, welche Ideen entwicklet werden, wenn das Personal net mehr reicht und man Überstunden vermeiden möchte.

Welches Gesetz, welchen Paragraphen führt man hier ins Feld um die PDL zu stoppen?

Elisabeth
 
Meine Interpretation: Es gibt einen Dienstplan. Wenn es die Bettenbelegung zulässt, muss man net zum geplanten Dienst erscheinen- hat aber Rufbereitschaft. Hat man Glück und wird abgerufen gibt es keine Minusstunden. Wenn net... dann Pech gehabt.

Ist schon erstaunlich, welche Ideen entwicklet werden, wenn das Personal net mehr reicht und man Überstunden vermeiden möchte.
Welches Gesetz, welchen Paragraphen führt man hier ins Feld um die PDL zu stoppen?

Elisabeth


Und kommen damit durch? Personalrat, aber ganz schnell.

Wiki., Dienstplan:
Auszug, Das "kurzfristig" heißt dabei aber nicht, dass Planungen von Tag zu Tag einfach umgestossen werden sollen oder dürfen. Es steht nur im Gegensatz zu einer längerfristigen Planung über viele Monate hinweg. Die Mitarbeitenden haben ein Recht darauf, sich für ihre Freizeit Pläne zu machen, die "der Arbeitgeber" (in Person des Dienstplaners) nicht willkürlich umstossen darf.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Die Bestimmungen des ArbZG sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende) verbindlich. Das ArbZG dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, indem es bestimmte Mindeststandards festlegt. Innerhalb des gesetzichen Rahmens können die Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden. Für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen sind natürlich zulässig. Teilweise enthalten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen aufgrund von Öffnungsklauseln im ArbZG von diesem Gesetz positiv abweichende und dem Gesetz vorgehende Regelungen.

von 24Inge: Wir haben zur Zeit einen erhöhten Krankenstand ( Langzeit ) und müssen deshalb immer wieder einspringen. verringert sich die Bettenbelegung werden wir dann in Rufbereitschaft geschickt .
Ich "glaube" nicht das der AG "kurzfristig" verplante Arbeitszeiten in Rufbereitschaften umwandeln kann.

Claudia B.
 
Ich hätte Nachtschicht laut Dienstplan und sollte zur Rufbereitschaft (Info erfolgt 10 Stunden vor Dienstbeginn) übergehen. der Betriebsrat hatte mir zu vor auf Anfrage mitgeteilt, dass ich nicht ins Minus ( Arbeitszeitkonto ) muss, dann aber auf anderen Stationen arbeiten soll. Dieses wollte ich nutzen. Wurde aber von meiber Schichtleitung abgelehnt und 3 mal angerufen und endlose Diskussionen am Telefon bis ich zur Rufbereitschaft ja gesagt habe.
 

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