Ja und nein.
Um 1 uhr klingelt das Telefon, ich mache mich fertig, fahre los und komme um 1.25Uhr an, der Pat. möchte das Radio eingeschaltet haben, um 1.35h bin ich wieder aus der Haustür raus fahre nach Hause und komme um 2 uhr zu Hause wieder an. Ergo darf ich mir nur die 10 Minuten aufschreiben. Mein Wohnort wäre laut AG mein Problem bzw. ICH finde, wenn ich das Telefon abnehme IST das schon Arbeitszeit.
Zum Teil ja.
Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es hier tatsächlich nicht. Wenn der AG die Zeit von der Sozialstation bis zum Patienten und zurück nur bezahlen möchte, so muss er eine Schlafgelegenheit stellen. Ansonsten gilt die komplette Bereitschaftszeit von dem Moment, wo du losfährst bis zu dem Moment, wenn du nach Hause kommst.
Allerdings würde ich dem Patienten bereits am Telefon sagen, das dies ein Notruftelefon ist und ein Radio nun wirklich kein Notfall ist.
lg