Muss man im Arbeitsfrei einspringen?

Welche Macht die Medien haben ist schon erstaunlich.

Und was den Lohn anbetrifft- ich kenne GuKs die sich zum Mindestlohn verdingen- da brauchst keine ausländischen Arbeitskräfte um Lohndumping betreiben zu können.

Ergo: vor dem Aufschrei erst mal die eigenen Leute auf Kurs bringen.

Elisabeth
 
Ich kenne es auch zu gut das man fast jede Woche gefragt wird ob man nicht einspringen kann. . . .
Habe es am Anfang immer mitgemacht und das letzte Mal nun ENDLICH nein gesagt und habe mich gut dabei gefühlt :up:. Sehe es nicht ein das immer dieselben gefragt werden nur weil sie dafür bekannt sind helfen zu wollen und das dann schamlos ausgenutzt wird. . . . :hicks:
 
Moin ich arbeite in einem kleinem Privatem Seniorenheim. ohne Betriebsrat.

Es ist nun so das wir knapp besetzt sind im mom.eine hk sich letzte Woche schwanger gemeldet hat eine im Urlaub 1 krank.
ich bin letzte Woche schon eingesprungen,und morgen am freien Tag soll ich wieder einspringen bis jetzt bin ich noch nicht ans tele gegangen.;) wir haben in der Regel 1 wochende frei wenn wir nicht einspringen müssen ;)weil man hat ja nur Anrecht auf 14 freie sontage usw..

die frage ist bei kleinen betrieben ohne tarif.v. muss ich da zum dienst kommen oder ans tele gehen? bzw wenn es im Vertrag stehen würde (was sein kann) ist der Vertrag gültig?
 
die frage ist bei kleinen betrieben ohne tarif.v. muss ich da zum dienst kommen oder ans tele gehen? bzw wenn es im Vertrag stehen würde (was sein kann) ist der Vertrag gültig?
Wer bitte sollte Dich zwingen ans Telefon zu gehen, wenn Du keine Rufbereitschaft hast?
Und Sklavenverträge, nach dem Motto, dass Du immer erreichbar sein musst sind sittenwidrig und damit ungültig.
Ansonsten bin ich sicher, dass Du in diesem Thread alle für Dich notwendigen Antworten finden wirst.
 
Was sagt ihr denn zu dem Szenario: TZ-Kraft ( ich habe ein Nebengewerbe). Habe aufgrund imenser Überstunden auf Freizeitausgleich bestanden. Hatte nun 4 Tage am Stück frei und mein Diensthandy ist aus/oder liegt eh im Auto, ich gucke prinzipell nicht drauf, wenn ich frei habe, sondern erst, wenn ich morgens meinen Dienst wieder aufnehme.

Nun war ich weg, da ich auch von meiner Firma her noch Termine hatte. Am nächsten regulät geplanten Arbeitstag habe ich vor meinem Dienst (Spätdienst) die Mailbox abgehört und war geschockt, denn die PDL hatte am Tag vorher auf die Mailbox gesprochen, dass schon wieder so viele kranke seien und nun müsste ich am nächsten Tag zusätzlich zu dem Spätdienst noch den Frühdienst machen, der neue Dienstplan würde im Büro liegen :x. Natürlich habe ich das Handy ja erst gegen Mittag des nächsten Tages abgehört, schon etwas blöd, aber wie kann man denn davon ausgehen bzw. voraussetzen, dass ich in meinem frei(!) das Handy abhöre!! Hallo???
Mein Gott ...wenn ich mal ein Arbeitszeugnis bekomme... also gut wird das nicht...:-?. Ich finde es aber absolut unverschämt, ich war auf mind. 250!
 
Hier Auszüge aus dem TÖvD

Mehrarbeit
Ausgleich innerhalb eines Jahres

Hallo,
würde da gerne mal nachhaken. Ausgleich von Mehrarbeit innerhalb eines Jahres habe ich nirgendwo im TVÖD gefunden. Kannst Du die genaue Stelle nenne, wo das steht?
Bei uns läuft das nämlich leider ganz anders.:wut:
 
Was sagt ihr denn zu dem Szenario: TZ-Kraft ( ich habe ein Nebengewerbe). Habe aufgrund imenser Überstunden auf Freizeitausgleich bestanden. Hatte nun 4 Tage am Stück frei und mein Diensthandy ist aus/oder liegt eh im Auto, ich gucke prinzipell nicht drauf, wenn ich frei habe, sondern erst, wenn ich morgens meinen Dienst wieder aufnehme.

Nun war ich weg, da ich auch von meiner Firma her noch Termine hatte. Am nächsten regulät geplanten Arbeitstag habe ich vor meinem Dienst (Spätdienst) die Mailbox abgehört und war geschockt, denn die PDL hatte am Tag vorher auf die Mailbox gesprochen, dass schon wieder so viele kranke seien und nun müsste ich am nächsten Tag zusätzlich zu dem Spätdienst noch den Frühdienst machen, der neue Dienstplan würde im Büro liegen :x. Natürlich habe ich das Handy ja erst gegen Mittag des nächsten Tages abgehört, schon etwas blöd, aber wie kann man denn davon ausgehen bzw. voraussetzen, dass ich in meinem frei(!) das Handy abhöre!! Hallo???
Mein Gott ...wenn ich mal ein Arbeitszeugnis bekomme... also gut wird das nicht...:-?. Ich finde es aber absolut unverschämt, ich war auf mind. 250!


Wenn von dir erwartet wird, dass du auch in deinem Frei ständig erreichbar bist auf dem Diensthandy, dann ist das Bereitschaftszeit. Und diese Zeit muss vergütet werden. Ende aus. Sag das deiner PDL. Ansonsten würd ich es an deiner Stelle weiterhin so machen: Handy im Frei aus. Du bist im Frei nicht verpflichtet ans Telefon zu gehen, geschweige denn das Ding die ganze Zeit mit dir rumzuschleppen.
 
Mein Handy ist im frei aus, ich habe auch meinen privaten Festnetzanschluß bzw. die Rufnummer gewechselt. Der Bereitschaftdienst wird aber u.a. nicht (außreichend) begütet, nur mal so nebenbei. Ich bekomme zumind. die Zeit, die ich beansprucht werde nicht komplett bezahlt bzw. gar nicht bezahlt, nur als Ü-Stunden berechnet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ja, muss Sie. In dem Moment, wo dich dein Arbeitgeber verpflichtet (seih es auch nur zur Bereitschaft) kannst du über deine Zeit nicht mehr frei verfügen. Du darfst keinen Alkohol zu dir nehmen oder nicht den näheren Umkreis verlassen. Daher ist dieses auch entsprechend zu vergüten.
 
Ja muss sie. Und wer sich das gefallen lässt und sich dafür nicht vergüten lässt, ist grad selber schuld! Gibt leider immer noch genügend Leute, die das einfach so hinnehmen.

Und? Was soll ich deiner MEinung nach machen? Ich saß beim Chef, der mich mal dermaßen angeblafft hat, daraufhin bin ich zur Verdi, die mir gesagt haben, dass ich den Rufbereitschaftsdienst, auch wenn er nicht in meinen Vertrag steht nicht ablehnen kann, auch nicht, wenn ich dafür nur Freizeitausgleich bekomme.
Ich habe so langsam die Nase voll, ich kann mich einfach nicht mehr darüber aufregen, will ich auch nicht mehr.
 
Ich saß beim Chef, der mich mal dermaßen angeblafft hat...
Ich habe so langsam die Nase voll...

Ich verstehe dich nur zu gut. Letzte Konsequenz wäre hier das Arbeitsgericht, aber auch hier scheuen natürlich verständlicherweise viele AN den Weg, da sich die Fronten zwischen AN und AG einfach noch mehr verhärten.

Ich kenne auch Betriebe, in denen nicht mal die Rufbereitschaft vergütet wird; in den Betriebsvereinbarungen wird dann geschickt eine "Abberufung" verklauselt, die ganz kompetente Betriebsräte auch noch mit unterschreiben. :schraube:
 
daraufhin bin ich zur Verdi, die mir gesagt haben, dass ich den Rufbereitschaftsdienst, auch wenn er nicht in meinen Vertrag steht nicht ablehnen kann, auch nicht, wenn ich dafür nur Freizeitausgleich bekomme.

Dagegen ist nichts einzuwenden. Wenn du Freizeitausgleich für deine Bereitschaften erhälst ist das völlig in Ordnung. Dann bekommst du natürlich auch nichts extra bezahlt.

Aber anblaffen lassen würde ich mich nicht.

lg
 
Dagegen ist nichts einzuwenden. Wenn du Freizeitausgleich für deine Bereitschaften erhälst ist das völlig in Ordnung. Dann bekommst du natürlich auch nichts extra bezahlt.

Aber anblaffen lassen würde ich mich nicht.

lg

Ja und nein.

Um 1 uhr klingelt das Telefon, ich mache mich fertig, fahre los und komme um 1.25Uhr an, der Pat. möchte das Radio eingeschaltet haben, um 1.35h bin ich wieder aus der Haustür raus fahre nach Hause und komme um 2 uhr zu Hause wieder an. Ergo darf ich mir nur die 10 Minuten aufschreiben. Mein Wohnort wäre laut AG mein Problem bzw. ICH finde, wenn ich das Telefon abnehme IST das schon Arbeitszeit.
 

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