Muss man im Arbeitsfrei einspringen?

Unsere Überstunden wurden mit Zustimmung des Betriebsrates durch Rufbereitschaften abgebaut.Frei kann man das nun wirklich nicht nennen. Jetzt wundern sich alle über die Motivation zum Einspringen, wenn der Dienstplan wegen erkrankter Kollegen kippt.
 
Ich hätte Nachtschicht laut Dienstplan und sollte zur Rufbereitschaft (Info erfolgt 10 Stunden vor Dienstbeginn) übergehen. der Betriebsrat hatte mir zu vor auf Anfrage mitgeteilt, dass ich nicht ins Minus ( Arbeitszeitkonto ) muss, dann aber auf anderen Stationen arbeiten soll. Dieses wollte ich nutzen.

Das widerspricht sich aber mit Deinem ersten Post:

Ich hatte mich darauf berufen,dass der Arbeitgeber mich für 4 Stunden beschäftigen muss und danach würde ich 4 Stunden Rufbereitschaft machen. Abgelehnt. Von PDL war niemand erreichbar da Sonntag. War ich im Recht?

Wenn ihr ein Arbeitszeitkonto habt, könnt ihr ins Minus geplant werden, das ist Teil der Abmachung. Egal ob diese Minusstunden durch Rufbereitschaft entstehen oder nicht. Dagegen kannst Du nicht vorgehen.

Bliebe die Frage, ob die kurzfristige Änderung rechtmäßig ist oder nicht. Da solltest Du Dich direkt bei Eurem Betriebsrat erkundige; es kommt darauf an, was bei Euch am Haus ausgemacht wurde.

Tatsächlich finde ich die Regelung bei Euch seltsam: Erst Dienst planen und dann evtl. in Rufbereitschaft umwandeln. Ist es nicht normalerweise umgekehrt, also: geplant Rufbereitschaft, und bei Bedarf Dienst? Dann wärst Du natürlich im Unrecht - während der Rufbereitschaft zu arbeiten kannst Du nicht verweigern.
 
Habe mich vielleicht nicht richtig audgedrückt ich wollte meine Nachtschicht machen und nicht schon wieder Rufbereitschaft
 
Wie gesagt: Frag den Betriebsrat. Der kennt den genauen Wortlaut der Regelung in Eurem Haus. Da wir die nicht kennen, können wir Dir die Frage nach Recht oder Unrecht nicht beantworten.
 
Anhang die Rufbereitschaft wird einfach zugeteilt. diese ist nicht geplant, Die PDL erwartet dass bei niedriger Belegung sich irgend jemand zur Rufbereitschaft einteilen läßt. Gelegentlich wird zu Deinem normalen Dienst die Rufbereitschaft vorgesehen für solche Fälle, aber meistens wird frei entschieden wer zur Rufbereitschaft eingeteilt wird. Da wird dann natürlich immer der Weg des geringsten Widerstandes gewählt
 
Äh - natürlich wird Rufbereitschaft frei zugeteilt. Werden Dienstpläne das nicht nahezu immer? Wenn ich Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag habe oder in der Stellenbeschreibung, dann muss ich die machen.
 
Äh - natürlich wird Rufbereitschaft frei zugeteilt. Werden Dienstpläne das nicht nahezu immer? Wenn ich Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag habe oder in der Stellenbeschreibung, dann muss ich die machen.


Da magst Du grundsätzlich recht haben. Aber doch nicht, wenn diese Rufbereitschaft kurzfristig per Telefonat angeordnet wird. Wenn bei Bekanntgabe des Dienstplanes die Rufbereitschaft eingetragen wird, dann muss die gemacht werden. Aber man kann doch nicht kurzfristig einen Dienst in Rufbereitschaft umwandeln ohne den Arbeitnehmer um Einverständnis zu fragen oder ihn mit entsprechendem Druck dazu zu nötigen.
Kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Betriebsvereinbahrung rechtens wäre.
 
Eigentlich schon etwas OT, meine Frage würde ich auf den Absatz unten beziehen wollen. Wie sieht das denn jetzt gesetztlich aus, wieviel Dienstplan muss mein AG mir zur Verfügung stellen? Aktuell wiß ich z.B nicht, wie ich nächste Woche arbeite. Das ist normal bei uns, da wir immer erst am Donnerstag für die drauf folgende Woche einen Plan bekommen.
Da ich grade eh meinen AG aufgrund der Verstöße bei der RF über eine Gewerkschaft verklage, würde sich das nun noch anbieten *lach*. Ich dachte mir, dass mute ich diesem noch zu.
Ich habe also einen Rechtsanspruch auf 4 Wochen Dienstplan, verbindlich? Korrekt?

Und kommen damit durch? Personalrat, aber ganz schnell.

Wiki., Dienstplan:


Ich "glaube" nicht das der AG "kurzfristig" verplante Arbeitszeiten in Rufbereitschaften umwandeln kann.

Claudia B.
 
Ich habe also einen Rechtsanspruch auf 4 Wochen Dienstplan, verbindlich? Korrekt?
Falsch. Es existiert keine gesetzliche Regelung, ab wann ein Dienstplan zur Verfügung stehen muss. Wird Dir die Gewerkschaft auch sagen.

Tarifliche oder hausinterne Regelungen kann es geben.
 
Falsch. Es existiert keine gesetzliche Regelung, ab wann ein Dienstplan zur Verfügung stehen muss. Wird Dir die Gewerkschaft auch sagen.

Tarifliche oder hausinterne Regelungen kann es geben.
Ach, laut meiner Information (Hauspersonalrat) muss der Dienstplan "spätestens" zwei Wochen vor Dienstmonatsanfang "verbindlich" bekannt sein. Ab da sind nur Änderungen mit Einverständnis möglich, wie soll man(n)/frau denn sonst seine Freitermine verplanen können (zum Beispiel Arzttermine)?

Ich bekomme meinen Dienstplan (ich erfülle meine AN-Pflicht so wie der AG mich eingeteilt hat) und mache mir dann meine Privattermine (Arztbesuche, Amtsbesuche, Freundschaftsbesuche, Feiern....).

Ruft der AG mich an und ich habe Privattermin frei oder kann den Termin verschieben oder kann diesen Termin auf andere Familienmitglieder abwälzen ;), gehe ich unter Umständen arbeiten.
 
Über die Brücke würde ich net gehen wollen.

Elisabeth

Wieso sollte sie was anderes sagen? Es gibt keine gesetzliche Regelung, es gibt nur die allgemeine Rechtssprechung.

Und nochmal was, nur weil Du schlechte Erfahrung mit einem, oder mehreren SekretärInnen gemacht hast, gilt das noch lange nicht für alle.
 
Ach, laut meiner Information (Hauspersonalrat) muss der Dienstplan "spätestens" zwei Wochen vor Dienstmonatsanfang "verbindlich" bekannt sein. Ab da sind nur Änderungen mit Einverständnis möglich, wie soll man(n)/frau denn sonst seine Freitermine verplanen können (zum Beispiel Arzttermine)?
Dieser Zeitpunkt ist nicht gesetzlich festgelegt. Wenn die Regelung bei Euch im Haus so ausgehandelt wurde, müssen die Leitungen sich daran halten, aber außerhalb Deines Hauses ist dem nicht so.
 
Aha, aber steht ein Dienstplan und er ist bekannt, ist er verbindlich (sonst nur Änderungen nach Absprache), richtig?
 
Ich wurde auch schon gefragt ob ich einspringen kann an einem freien Wochenende. Hab eiskalt nein gesagt. mit der Begrüdung das morgens keine Busse bei mir fahren ...
 
Aha, aber steht ein Dienstplan und er ist bekannt, ist er verbindlich (sonst nur Änderungen nach Absprache), richtig?
Ja mit Ausnahmen - es gibt Situationen, in denen Änderungen auch dann noch möglich sind. Unter Umständen darf ja sogar genehmigter Urlaub untersagt werden. Aber diese Fälle sind selten und müssen gut begründet werden, ein simpler Krankheitsausfall fällt nicht darunter.
 
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/tobiasmichel/auk%20ankuendigfrist%20schichtplan%2009-2008.pdf . Und dies lässt auch für die Aussage des Verdi-Sekretärs einen Aussagespielraum. Also nix mit "bösem" Sekretär.

Elisabeth

Und wo steht das da bitte? Hast Du Dir den Artikel genau durchgelesen, oder ihn, weil von einer ver.di-Seite stammend schon im Vorfeld verurteilt.
Es ist immer die Rede von Richterrecht und nicht von Gesetzen. Der letzte Absatz des Artikel bezieht sich auf Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen. Im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (also Betriebsräte, für MAV'en und Personalvertretungen kann ich nicht reden, da ich die Gesetze nicht kenne) sind solche Dinge in der erzwingbaren Mitbestimmung. Es gibt aber eben keine klare gesetzliche Regelung und das wird in dem Artikel auch nicht behauptet!
 
Also Ihr könnt mir sagen was Ihr wollt, irgendwie lässt das "Gesetzt" zu viel Lücken für unsere Berufsgruppe.

Keine klare Regeln (Gesetze), viel zu viele Schlupflöcher zum Wohle des AG, kein Wunder das wir ständig in der Luft hängen.
Was den Personalrat betrifft, ist oft (zu mindestens bei uns der Fall) das der größte Teil berufsfremd ist und überhaupt nicht unsere Probleme verstehen kann.
 

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