Medikamentenansetzung durch Pflegekraft

Hallo Maniac,

es ist völlig legal, wenn die Schülerin in ihrer Not ihre Schulleitung um Rat fragt, dafür ist diese als Ausbilderin ausdrücklich befugt und auch beauftragt, verantwortlich einzugreifen.
Die Schulleitung ist und bleibt die Verantwortliche für die gesamte Ausbildung.
 
interessant.. aber nur zum verständnis für mich;
(war so viel verschiedenes jetzt, hab den durchblick verloren:) )
also dürfte ich als exam. PK keine medis ansetzen? ich rede allerding jetzt nicht von opiaten, sondern eher so der standart.
sei es einmalig, nicht hochdosiert und unter berücksichtigung der zeitabstände zu anderen medis? sei es, dass ich zB. novalgin, PCM, perfalgan bei schmerzen gebe, auch nciht wenn ich vorher flott in laborwerte reingeschaut habe?
darf ich nicht- richtig verstanden?:gruebel:

und dann ne frage am rande:
wie schauts denn aus mit ein bisschen flüssigkeit, zB post-op?
-wär RR im keller, patientin hat kaum intra-op oder im AWR was bekommen, darf ich dann ne 500ml jonosteril anhängen als beispiel? (ohne zusätze)
(gehen wir jetzt bitte mal nicht von ner herzinsuff-patientin oder ähnliches aus) ???
 
Ähm ja, Flexi, latürnich ist es legal, ich wollte auch keine Strafanzeige anregen.

Aber es ist schlicht unkollegial und nicht die entsprechende Reihenfolge der Vorgesetzten eigenhalten worden.

Klar kann ich gleich bei nem quersitzenden Pups zur PDL rennen. Ist völlig "legal".

Aber es wäre angebracht erstmal zur Person, dann zur gemeinsamen Vorgesetzten (ex. PK oder St. Leitung) zu gehen, bevor ich mit Kanonen auf Spatzen schieße.

Und "Not" sehe ich nicht als gegeben!
Darfst das gerne nicht seinsehen und dich mal wieder über alles stellen, aber wir, die im Berufsleben stehen sehen das dann doch etwas anders...
 
interessant.. aber nur zum verständnis für mich;
(war so viel verschiedenes jetzt, hab den durchblick verloren:) )
also dürfte ich als exam. PK keine medis ansetzen? ich rede allerding jetzt nicht von opiaten, sondern eher so der standart.
sei es einmalig, nicht hochdosiert und unter berücksichtigung der zeitabstände zu anderen medis? sei es, dass ich zB. novalgin, PCM, perfalgan bei schmerzen gebe, auch nciht wenn ich vorher flott in laborwerte reingeschaut habe?
darf ich nicht- richtig verstanden?:gruebel:

und dann ne frage am rande:
wie schauts denn aus mit ein bisschen flüssigkeit, zB post-op?
-wär RR im keller, patientin hat kaum intra-op oder im AWR was bekommen, darf ich dann ne 500ml jonosteril anhängen als beispiel? (ohne zusätze)
(gehen wir jetzt bitte mal nicht von ner herzinsuff-patientin oder ähnliches aus) ???


Eines der wenigen Dinge, die ganz klar geregelt sind:

Pflegepersonal darf keine Arzneimittel ansetzen. Da gibt es keine Ausnahmen, weder in Bezug auf die Patientensituation noch auf die Medikamente. Infusionen sind auch ohne Zusätze Arzneimittel.

Eine bereits angeordnete Bedarfsmedikation darf natürlich verabreicht werden, damit setzt man ja kein Medikament an, sondern führt eine Anordnung durch.

Wahrscheinlich hat schon jeder, dessen Examen länger als ein paar Tage zurück liegt, seine Kompetenzen in diesem Punkt überschritten und in einer Akutsituation Novalgin, MCP, Laxans, Adumbran, Paracetamol oder was-weiß-ich-was gegeben und den Arzt wenn überhaupt im Nachhinein davon in Kenntnis gesetzt. Das geht in 99% der Fälle gut und die meisten Ärzte fühlen sich dadurch auch nicht auf den Schlips getreten: Wir haben ihnen dadurch Arbeit gespart (und sie hätten auch kein anderes Medikament verordnet).

Problematisch wird es bei Zwischenfällen (wie dem o.g. Fall in Düsseldorf). Für den Mist, den die Pflegekraft alleine verbockt hat, muss sie sich nämlich auch alleine verantworten. Und es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Arzt dann hinter dir steht.
 
Die allseits beliebten "Routinen"- die Pflege darf schon mal das und das geben- ist schriftlich festzulegen. Das Schriftstück muss enthalten: Art des Medikamentes, Wann und wieviel gegeben werden darf... und ganz wichtig, dass dies für ALLE Patienten gilt und nicht extra angesetzt werden muss.

*fg*Ich bin mir absolut sicher, dass nur ein Depp von Doc so ein Schriftstück unterschreiben wird. Alternativ wäre es möglich einen Standard zu erstellen, der dann schriftlich angesetzt wird_ Schmerzstandard x2 erscheint dann auf dem Ansetzungsbogen. Damit wäre alles gesagt und man ist auf der sicheren Seite... selbst bei einem nicht vorhersehbaren Zwischenfall.

Elisabeth
 
Pflegepersonal darf keine Arzneimittel ansetzen. Da gibt es keine Ausnahmen, weder in Bezug auf die Patientensituation noch auf die Medikamente. Infusionen sind auch ohne Zusätze Arzneimittel.

hm. versteh ich nicht, 1.frage: ist eine infusion OHNE jegliche zusätze ein medikament und darf nicht bei bedarf angehangn werden? sei es jonosteril, NaCl (was auch immer).. ich denke dabei wie schon oeben erwähnt an etwa folgende, wahrscheinlich nciht seltene situation:
pat. wurde aus dem AWR übernommen, vitalzeichen ok, alles super, nur pat. hat laut kurve wenig an infusionen bekommen, DK ist womöglich noch fast leer und vor der mobi ist patientin noch was hypoton..wackelig ( wie auch immer) und muss ja noch nüchtern bleiben.. dann darf ich als examinierte PK keine infusion anhängen? wurde mir näcmlich so erklärt, dass ich es sehr wohl darf (wie gesagt wir gehe davon aus, pat. hat weder nierenleiden, noch herzinsuff, nopch sonst was besonderes!) ???:gruebel:

und 2.frage: du schreibst " da gibt es keine ausnahmen, weder in bezug auf die patientensituation, noch auf die medikamente" ? wie war das denn dann jetzt mit der notfallmediaktion? was weiß ich.. patient hat RR 250/150, dann kein nitro? oder im notfall (KEIN COPD-pat.) sauerstoff? oder was ich auch erklärt bekam auf der wöchnerinnenstation als uns eine wöchnerin auf der toilette kollabierte: meine kolegin hielt ihre beine hoch, ich sollte so schnell wie geht ne jonosteril fertig machen, bringen und anstöpseln, weil ihr blutdruck absackte. und kaum war die infusion angehangen (in der toilette noch) wurde sie wieder wacher, klarer und stabiler)

->normalerweise hätte ich sie nämlich erstmal ins bett gebracht, aber so gings ihr wirklich schnell wieder besser und fallen konnte si nciht mehr, die kollegin war bei ihr!


:?::?::?:
 
Wenn mans ganz streng sieht, ist es tatsächlich so.

Auch die Volumengabe und Nitro fällt darunter.
Gerade beim Letzteren kann ja eh viel schiefgehen, gerade wenn man den Pat nicht kennt...
 
versteh ich ehrlich nciht.. aber wer macht das denn für 500ml NaCl den doc? muss ich nicht sogar in der lage sein sowas selbst beurteilen zu können? also ich habe den eindruck, sowas sollte man doch als exam. PK drauf haben, einschätzen zu können, wann der pat. flüssigkeit braucht und es beurteilen zu können wie viel und dabei die risiken wie bestimmte kontraindikationen bei herzinsuff usw sind doch überschaubar oder? sooo viele krankheiten gibt es ja nciht, dass 500ml als bsp lebensgefährlich werden könnten. hmm:gruebel:

ja und das mit der notfallmedikation dachte ich sei korrekt, weil es sich eben um notfälle handelt und ich frage mich wer würde in einem notfall erst den arzt anrufen?? und was ist wenn ich nichts mache, außer den arzt rufen und der arzt kommt nunmal eine minute zu spät und HÄTTE ich sauerstoff gegeben, wär es eben nciht zu spät? ist auch das eine grauzone?
klar, nitro ist ein medikament, was schon viel zu oft scheinbar viel zu früh gegeben wurde und dann schmiert er ab der pat. und dann hat man den salat. ok, aber kann man sowas nicht als gute PK einschätzen? es eben NICHT zu früh zu geben? also ich sag mal so, was ich da schon gesehen habe.. da hatte mal eine pat. 190/100 und es wurde SOFORT gegeben, bei unbekanntem hypertonus dieser patientin, die ist dann abgesunken!aber richtig! andersherum hatte ich schon einen patienten der ein dickes aortenaneurysma hatte und uns morgens um 6 mit über 250 im oberen wert da lag..da haben wir sofort reagiert..


hmm.. versteh ich alles nciht so recht..
 
Hallo sommerwolke,

Nitro kann man nicht bei jedem x-beliebigen Hypertonus geben und das hat nichts damit zu tun das der RR nicht hoch genug war.
Vielleicht solltest du dir die Indikationen und vorallem Kontraindikationen durchlesen. Ein Patient der z. B. eine Aortenklappenstenose hat, sollte nicht unbedingt Nitro verabreicht bekommen.
Weißt du als Pflegekraft ob er diese hat?
Ich behaupte das Pflegekäfte mit der derzeitigen Ausbildung diese Dinge nicht entscheiden sollten.
Mir ist es durchaus bewusst, dass teilweise viel Pflegekräfte ein Topwissen haben und manchmal besser bescheid wissen wie der gestresste Assistenzarzt, rechtlich ist das ganze eben aber nunmal nicht erlaubt und das ist auch gut so.
Es gibt eben auch viele Pflegekräfte die sich überschätzen und denken das pharmakologische Wissen das sie vor Jahren in der Schule lernten würde ein Medizinstudium ersetzen.
Ich behaupte nicht, das ich noch nie Volumen gegeben habe, bei eindeutigen Anzeichen, aber ich muss eben auch dafür gerade stehen.
Jedoch setzte ich keine Medis selbstständig an und dem Dienstarzt Schlaf zu gönnen.
Man kann sehr viel falsch machen, gerade eben auch bei Analgetika.
Ich habe keine Scheu den Arzt auch nachts mit solchen Fragen zu "nerven", denn wenn es zu einem Rechtstreit kommt, steht keiner mehr hinter mir.

lg mary
 
@sommerwolke- wenn es dir so wichtig ist, selbst Medikamente verordnen zu dürfen, dann bleibt dir in D nur das Medizinstudium.

Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, wenn ein Azubi bereits solche Affinitäten zeigt.

Elisabeth
 
@elisabeth:
wieso entsetzt? mir wurde es so erklärt und außerdem habe ich nicht gesagt, dass ich all das von mir aus als auszbildene mache! das darf ich nicht und würde ich nicht, nicht ansatzweise..
ich habe es so erklärt bekommen und zwar auf allen stationen wurde es in etwa so gezeigt. was kann ich dann dafür? das hier ist das erste was ich höre, also so "streng" genommen, ncihtmal volumenerhöhung. und nein ich interessiere mich nciht so sehr für die medikation, sondern ich wollte nur wissen was ich nun als exam. PK dürfte und was nciht.

lg!
 
Gab es da in der Schule nicht eine anderslautende Erklärung? Stichwort: Verantwortlichkeit, Durchführungsverantwortung, Delegierungsverantwortung.

Wenn wir das Düsseldorfer Beispiel bemühen und da einen Azubi zwischenschalten (Fachkraft bittet Azubi die Medis anzuhängen), wäre der Azubi mit auf der Anklagebank. WEnn dann deine Ausrede käme: es haben doch alle so gemacht, dürfte es schwierig werden- auch für dich.

Elisabeth
 
hm. ja also in der schule wurde uns gesagt keine medikamente anhängen i.v.
ich wußte nicht, dass eine freie flüssigkeit mit zu denm edikamenten zählt, denn WO sieht man, dass ärzte extra auf station kommen um sowas anzuhängen? und wie würden die schwestern gucken, wenn ich sagen würde "ich hänge keine infusionen an"? das ist doch alltag auf den stationen, zumindest bei mir! außerdem wurde uns eigentlich gesagt, dass die exam. PK die verantwortung tragen (wir zwar auch, aber v.a. die examinierte).

ich finde die distanz zwischen theorie und praxis manchmal so gewaltig, dass es doch eigentlich genauer festgelegt werden müsste oder ebenbesser kontrolliert werden müsste! denn wie gesagt, auf welcher station hängen die schwestern keine infusionen an??? wie kann es sein, dass es scheinbar verboten ist und doch täglich und ohne jegliches wort praktiziert wird?

ich werde mal darüber nachdenken und mit meiner dozentin reden, wie ich das dann machen soll.. ich werde wohl nicht gerade auf harmonie stoßen wenn ich auf station verweigere etwas anzuhängen.
 
Hallo Sommerwolke,

es geht nicht um das Anhängen der Kochsalzlösung, es geht um das eigenverantwortliche Ansetzen der Infusion.

Liebe Grüsse
Narde
 
achso, aber grundsätzlich schon?
also wäre ich auf der sicheren seite, wenn ich nichts anhänge, dass nicht angeordnet wurde?
 
richtig, das hast du gut erkannt. Bei uns dürfen Schüler nichts anhängen, egal ob es verordnet ist oder nicht. Ausnahme: es steht eine Pflegekraft/Arzt daneben.

Schönen Abend
Narde
 
. ich werde wohl nicht gerade auf harmonie stoßen wenn ich auf station verweigere etwas anzuhängen.

hi sommerwolke.

genau das Problem kenne ich. Bei meinem Fall war das ähnlich. Ich meinte sie könne ihre Medikamente selbst verabreichen. Unterschrieben hab ich auch nichts. Von da an war ich "die Schülerin" ,und "mein Gott dann mach ichs selbser",

Ich kann es verstehen, wenn man als Schüler tatenlos zusieht, denn man verändert als Einzelner nichts. Es leidet nur die Ausbildung und Einer selbst.

ganz liebe Grüße
 
Zur Verantwortung. Vor einigen Jahren stand in den Heilberufen mal ff. Fall.

Mitwirkende: Azubi 3. Ausbildungsjahr, KS, Arzt. Arzt setzt Kaliumzusatz zur laufenden Infusion an. Er vermerkt dies im Ansetzungsblatt. KS liest dies und delegiert die Aufgabe an den Azubi weiter mit der Frage: Hast du so etwas schon mal gemacht? Auskunft des Azubis: Ja. Der Azubi schreitet zur Tat... und spritzt das Kalium nicht in die Infusionsflasche sondern in die Zuspritzvorrichtung des Infusionssystems. ...

Beim Kadi gabs ff. Sprüche: Azubi- weg vom Fenster ohne Ausbildungsabschluss, KS- Geldstrafe, Arzt und Chefarzt- Ermahnung.

Elisabeth
 
Aber es ist schlicht unkollegial und nicht die entsprechende Reihenfolge der Vorgesetzten eigenhalten worden.

Klar kann ich gleich bei nem quersitzenden Pups zur PDL rennen. Ist völlig "legal".
Das ist ein Unterschied und ich sehe darin keine Unkollegialität. Meine direkte Vorgesetzte ist die Stationsleitung und dann die PDL. Der Schüler ist aber zuallererst mal Schüler und untersteht nicht der PDL. Deshalb geht der Schüler folgerichtig auch erst mal zu seinem Vorgesetzten, in dem Fall zur Schulleitung, um sich Rat zu holen. Die Schulleitung kann dann ja sage: Geh einfach mal hin und berede das mit der Kollegin. Ich glaube nicht, dass das viele tun werden. Ein Schüler ist nun mal in einer viel schlechteren Posititon. Allenfalls noch ein Dreiergespräch (Schulleitung, Schüler, GuKPfl) halte ich da für sinnvoll. Von mir aus sieh dieses Dreiergespräch als "Anleitung in Sachen Gesprächsführung":mrgreen: und zur Entwicklung von Sozialkompetenzen.

Du wirst das jetzt so machen wie Du schreibst, maniac. Hättest Du das als Schüler auch gemacht (nicht jetzt! sondern damals!)?

Ulrich Fürst
 
Die allseits beliebten "Routinen"- die Pflege darf schon mal das und das geben- ist schriftlich festzulegen. Das Schriftstück muss enthalten: Art des Medikamentes, Wann und wieviel gegeben werden darf... und ganz wichtig, dass dies für ALLE Patienten gilt und nicht extra angesetzt werden muss.

*fg*Ich bin mir absolut sicher, dass nur ein Depp von Doc so ein Schriftstück unterschreiben wird. Alternativ wäre es möglich einen Standard zu erstellen, der dann schriftlich angesetzt wird_ Schmerzstandard x2 erscheint dann auf dem Ansetzungsbogen. Damit wäre alles gesagt und man ist auf der sicheren Seite... selbst bei einem nicht vorhersehbaren Zwischenfall.

Elisabeth

In Einzelfällen kenne ich solche "Routineanordnungen" in schriftlicher Form (inkl. Freigabe durch den Chefarzt) durchaus. Schmerzstandards, Postoperative Bedarfsmedikation, Insulinschemata bei Hyperglykämien - rein theoretisch könnten viele Fachbereiche solche Standards für ihre Patienten erstellen. Damit wäre alle Beteiligten geholfen. Ich finde nicht, dass das "deppert" ist.
 

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