Hallo Maniac,
es ist völlig legal, wenn die Schülerin in ihrer Not ihre Schulleitung um Rat fragt, dafür ist diese als Ausbilderin ausdrücklich befugt und auch beauftragt, verantwortlich einzugreifen.
Die Schulleitung ist und bleibt die Verantwortliche für die gesamte Ausbildung.
es ist völlig legal, wenn die Schülerin in ihrer Not ihre Schulleitung um Rat fragt, dafür ist diese als Ausbilderin ausdrücklich befugt und auch beauftragt, verantwortlich einzugreifen.
Die Schulleitung ist und bleibt die Verantwortliche für die gesamte Ausbildung.