Medikamentenansetzung durch Pflegekraft

(Für die Anklage der PK ist es natürlich von Bedeutung)

Und genau darum geht es m.E. in diesem Thread. Eine Pflegekraft verfügt nicht über das Wissen eines Arztes... auch wenn manche das gerne anders sehen.

Elisabeth
 
Denn ob Arzt, PK oder Putzfrau das Med gegeben hätte, hätte nichts verändert.

Die Frage ist aber hier, ob der Arzt Medikament gegeben hätte.

Ein Arzt kann durch sein Studium die Situation besser beurteilen; das ist zumindest die offizielle Version. Also hätte er es nicht gegeben (offizielle Version).

Wenn ein Arzt den Fehler in Düsseldorf begangen hätte, stünde das sicher nicht in der Presse. Wenn eine PK einen Fehler bei einer offiziell ärztlichen Tätigkeit begeht, bekommt diese PK ganz offensichtlich größere Aufmerksamkeit (im negativen Sinne).

Die Putzfrau hätte - wenn Sie nicht gerade Medizin studiert hat - das Medikament sicher nicht gegeben. Die hätte aus Respekt vielzuviel Angst sowas zu riskieren.

Greez :)
 
Nicht jedes Mittel, was der Pat. zu hause einnimmt und wqas frei verkäuflich ist, ist seiner Gesundheit auch zuträglich.


Elisabeth

Hi Elisabeth.
Geb dir völlig Recht. Ich war echt schockiert, als ich von meiner Schwiegermutter mal ein Buscopan bekommen habe weil mir schlecht war vom vielen Essen.
Sie nimmt das immer.
Und ihr man nimmt immer tägl Novalgin weil er immer Bluthochdruck hatte aber jetzt hat er Magenschmerzen, deswegen nimmt er sie weiter.....warum bloß:gruebel:

Liebe Grüße
 
Hi Elisabeth.
Geb dir völlig Recht. Ich war echt schockiert, als ich von meiner Schwiegermutter mal ein Buscopan bekommen habe weil mir schlecht war vom vielen Essen.
Sie nimmt das immer.
Und ihr man nimmt immer tägl Novalgin weil er immer Bluthochdruck hatte aber jetzt hat er Magenschmerzen, deswegen nimmt er sie weiter.....warum bloß:gruebel:

Liebe Grüße

AHA, höchst interessant.
Und das machen die Herrschsften weil eine Pflegekraft es falsch angesetzt hat?
 
Resümee. Es gibt in der Schweiz die Möglichkeit, dass der Chefarzt auf seiner Privatstaion die Verantwortung für das Handeln der Pflegekräfte übernimmt indem er blanco eine Ansetzung erlaubt.

Das ist auf der Station so üblich. Der Chefarzt hat sich festgelegt und das Pflegepersoanl handelt nach dieser Anweisung.

Für Deutschland ist bisher keine solche Möglichkeit berichtet worden. Es gibt derzeit aktuell ein Verfahren gegen einen Krankenpfleger, der eigenverantwortlich Medikamente gegeben hat.

Es ist In Deutschland eine der nicht delegierbaren Aufgaben eines Arztes Diagnose und Therapie festzulegen. Um nicht dem gleichen Fehler zu unterliegen, wie der angeklagte Kollege, tut jeder gut daran, sich abzusichern. Ob nun in der Form wie in der Schweiz üblich oder nicht- das muss jeder selbst entscheiden.

Elisabeth

@pffanja- es gibt hier weder eine Anklage noch eine Absolution für die Vorgehensweise auf deiner Station. Demzufolge ist es müssig anderen Gedanken zu unterstellen.
 
Mit schriftlichen "Blanko-Anordnungen" wie z.B. postoperativen Schmerzstandards oder Blutzucker-Schemata müssten wir aber, auch wenn sie nicht patientengebunden verordnet sind, rechtlich abgesichert sein. Wir handeln dann ja eben nicht nach eigenem Ermessen. Oder sehe ich das falsch?
 
Resümee. Es gibt in der Schweiz die Möglichkeit, dass der Chefarzt auf seiner Privatstaion die Verantwortung für das Handeln der Pflegekräfte übernimmt indem er blanco eine Ansetzung erlaubt.

Das ist auf der Station so üblich. Der Chefarzt hat sich festgelegt und das Pflegepersoanl handelt nach dieser Anweisung.

@pffanja- es gibt hier weder eine Anklage noch eine Absolution für die Vorgehensweise auf deiner Station. Demzufolge ist es müssig anderen Gedanken zu unterstellen.

Aha gut.
Es ist im ganzen Spital so.

Mal was anderes, wenn man dann in deutschland eine Bedarfsmedikation gibt, dann wäre es besser. Wenn das Dafalgan bei dem angegeben Fall in Reserve gestanden wäre???????????
 
Mal was anderes, wenn man dann in deutschland eine Bedarfsmedikation gibt, dann wäre es besser. Wenn das Dafalgan bei dem angegeben Fall in Reserve gestanden wäre???????????

Eine angeordnete Bedarfsmedikation darf selbstverständlich vom Pflegepersonal verabreicht werden. Es geht um das eigenständige Ansetzen. Letzteres ist (in Deutschland) nicht erlaubt.
 
Eine angeordnete Bedarfsmedikation darf selbstverständlich vom Pflegepersonal verabreicht werden. Es geht um das eigenständige Ansetzen. Letzteres ist (in Deutschland) nicht erlaubt.
g

Ja das habe ich begriffen, es war eher eine "Was wäre wenn Frage".
 
. Es geht um das eigenständige Ansetzen. Letzteres ist (in Deutschland) nicht erlaubt.

Hi Claudia.

Meine Kolleginnen auf Station HNO setzen Schmerzmed von selber an. Das ist so! Schon immer! Später kommt der Arzt und sagt okay. Unterschreiben tut er nichts:gruebel: Der Arzt erkennt nicht wie brenzlich es für die Schwester werden kann.

Liebe Grüße
 
g

Ja das habe ich begriffen, es war eher eine "Was wäre wenn Frage".

Wenn in dem Fall in Düsseldorf der Pfleger nach Arztanweisung gehandelt hätte, stünde er jetzt wahrscheinlich nicht vor Gericht. Selbst wenn es zu einem Verfahren gekommen wäre, würde wohl niemand ihm die Schuld anlasten.

Es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Eine Anordnung, die auch für Krankenpfleger erkennbar kontraindiziert und gefährlich ist (das müssen im Bedarfsfall Gutachter entscheiden), darf er nicht ohne zu hinterfragen ausführen, da kann er zumindest eine Mitschuld bekommen.
 
Hi Claudia.

Meine Kolleginnen auf Station HNO setzen Schmerzmed von selber an. Das ist so! Schon immer! Später kommt der Arzt und sagt okay. Unterschreiben tut er nichts:gruebel: Der Arzt erkennt nicht wie brenzlich es für die Schwester werden kann.

Liebe Grüße

Ich weiß, das ist auf vielen Stationen so. Ich schätze, fast jedeR Examinierte hat schon mal ein Alltags-Medikament verabreicht und den Arzt erst im Nachhinein informiert (und sei es, dass er ihn nicht wegen einer simplen Schlafmedikation aus dem Bett klingeln wollte).

Deine Kolleginnen begeben sich juristisch gesehen auf sehr dünnes Eis. Falls es zu einem Zwischenfall wie in Düsseldorf kommen sollte, möchte ich mit dir wetten, dass kein Arzt und keine PDL je gewusst haben wird, dass "es schon immer so ist" und das jemals ein Arzt dazu sein "okay" gegeben hat.

Bitte beschwere Dich nicht über den Arzt, "der nicht erkennt, wie brenzlig es für die Schwestern ist". Jeder trägt für sich selbst die Verantwortung. Wenn deine Kolleginnen nicht auf der (nachträglichen) Anordnung beharren oder sich für andere Lösungen (eine präoperativ angesetzte Bedarfsmedikation, einen Schmerzstandard o.ä.) ansetzen, ist das nicht die Schuld der Ärzteschaft.
 

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