Medikamentenansetzung durch Pflegekraft

Du wirst das jetzt so machen wie Du schreibst, maniac. Hättest Du das als Schüler auch gemacht (nicht jetzt! sondern damals!)?
Als Schüler wäre ich ebenfalls zu einer Fachkraft auf Station gegangen und hätte mal angefragt ob das Tun der Helferin OK ist.

Mit Sicherheit wär ich nicht zum Direktor gegangen! :)
 
auch wenns nicht ganz zum thema gehört..
bin ja selbst azubi und war schon in ähnlicher situation.
natürlich bin ich bei der exam.PK nciht wortlos über die situation hinweg gegangen, doch führt jegliche diskussion ins nichts bzw fühlen sich einige "auf den schlips getreten" und dann wirds nur schlimmer.
eine praxisbegleitung der schule übernimmt ja in einem folgenden gespräch darüber ja auch sowas wie eine mentoren-und schlichtungsrolle, ist objektiv oder gibt eben erst nochmal anregungen/ tips/ hilfestellung.
ich finde es auch nicht unkollegial, wenn mit dem kollegen nciht zu reden ist, sich bei dem jeweiligen dozenten einen rat zu holen. im gegenteil, die wären nicht begeistert, wenn wir mit den PK auf station diskutieren würden und DANN erst zur schule zu gehen damit. zumals auch wirklich blöd für mich als schülerin aussieht, wenn die station sich vor mir bei der schule meldet, womöglich daraufhin! dann heiß es "warum haben sie sich nciht gemeldet, wir sind (ebenfalls) ihr ansprechpartner, wir sind ihre praxisbegleiter!"

also wirklich nicht einfach - auch für uns azubis nicht!
also ich überlege mir wirklich gut, ob ich mich in der schule melde, denn stehe ich im unrecht, kriege ich dort auch nochmal negative kritik ab und auf station läufts dann nciht besser.
:)schönen abend zusammen
 
Als Schüler wäre ich ebenfalls zu einer Fachkraft auf Station gegangen und hätte mal angefragt ob das Tun der Helferin OK ist.

Mit Sicherheit wär ich nicht zum Direktor gegangen! :)


Hi Maniac.

Nun ich denke deine Vorgehensweise ist korrekt. Aber deine Note hätte darunter gelitten. Glaubst du nicht. Sie hätte vielleicht was gesagt aber es hätte keine Konsequenz genommen. Am Schluss ist man doch als Schüler der Depp.

Liebe Grüße
 
Nun ich denke deine Vorgehensweise ist korrekt. Aber deine Note hätte darunter gelitten. Glaubst du nicht.
Glaub ich nicht. Es sei denn die Helferin wäre meine PA gewesen...

Aber das ist auch alles OT jetzt :)
 
Glaub ich nicht. Es sei denn die Helferin wäre meine PA gewesen...

Sag niemals nie.....hab ich auch schon erlebt. Wir hatten eine Station wo nur Helferinnen waren und nur eine Fachkraft. (Notaufname)
Die Einsätze wurden abgebrochen und niemand kam mehr dort hin.
( Es gab wärend meiner Ausbildung eine Zusammenschließung von Kliniken. bzw. Schulen. Es war alles noch etwas Erprobungsbedürftig.:cry:
 
*fg*Ich bin mir absolut sicher, dass nur ein Depp von Doc so ein Schriftstück unterschreiben wird. Alternativ wäre es möglich einen Standard zu erstellen, der dann schriftlich angesetzt wird_ Schmerzstandard x2 erscheint dann auf dem Ansetzungsbogen. Damit wäre alles gesagt und man ist auf der sicheren Seite... selbst bei einem nicht vorhersehbaren Zwischenfall.

Elisabeth

Also wir haben eine Liste von Medikamenten die "die Pflege" ansetzen darf.
Z.B. Dafalgan, Alucol Gel, Duphalac, Novalgin....
Diese Liste kommt jedes jahr neu heraus und ja der "Depp" an Chefarzt hat dies unterschrieben.
 
Nachfrage: es gibt die schriftliche Anweisung, dass Pflegekräfte selbstständig bei jedem Pat. nach eigenem Ermessen diese Medis ansetzen darf. Es gibt nur die Liste mit den Medikamentennamen? Keine Angaben bei welchen Indikationen, in welcher Maximaldosis und in welchen Mindestabständen die Gabe erfolgen darf?

Wie sieht die Versicherung das im Schadensfalle? Wer ist verantwortlich? Arzt oder Pflegekraft? Wie ist das in der Schweiz gesetzlich geregelt?

Elisabeth
 
Nachfrage: es gibt die schriftliche Anweisung, dass Pflegekräfte selbstständig bei jedem Pat. nach eigenem Ermessen diese Medis ansetzen darf. Es gibt nur die Liste mit den Medikamentennamen? Keine Angaben bei welchen Indikationen, in welcher Maximaldosis und in welchen Mindestabständen die Gabe erfolgen darf?

Bei uns im Haus ja.Wie es woanders aussieht weiss ich nicht.
Nein es gibt diese Liste mit Angaben aber jedes Medikament NUR zur Einmalgabe. z.B. in der Nacht, bei der nächsten Visite kann man es ja verordnen lassen.

Wie sieht die Versicherung das im Schadensfalle? Wer ist verantwortlich? Arzt oder Pflegekraft? Wie ist das in der Schweiz gesetzlich geregelt?

Sicher wie es bei jeder hausinternen Regelung.
Genaue Gesetzeslage kenne ich nicht, werde aber heute Nachmittag auf Visite nachfragen.

Anja
 
So, ich habe nun nachgefragt.
Wenn es zu Komplikationen kommen würde, wäre der Chefarzt die haftende Person. Da er diese Liste heraus gebracht hat und oder unterschrieben hat.
 
So, ich habe nun nachgefragt.
Wenn es zu Komplikationen kommen würde, wäre der Chefarzt die haftende Person. Da er diese Liste heraus gebracht hat und oder unterschrieben hat.

Hi

Na super. Weiß der eigentlich vermutlich nicht genau was auf Stationen getrieben wird mit Anordnungen.
Andererseits wenn man ihn jedesmal anruft wegen irgendwelcher Medis springt der einem ja auch aufs Dach...:gruebel:

Liebe Grüße
 
Cool- jemand der sich seine Verantwortung nur ansatzweise bewusst ist. Da wird sich der kadi freuen im Falle eines Falles.

Aufpassen, dass das Original der Anordnung immer schön erneuert wird mit Angabe des "Verfallsdatums".

Elisabeth
 
Cool- jemand der sich seine Verantwortung nur ansatzweise bewusst ist. Da wird sich der kadi freuen im Falle eines Falles.

Aufpassen, dass das Original der Anordnung immer schön erneuert wird mit Angabe des "Verfallsdatums".

Elisabeth

Vielleicht solltest du mal Dinge annehmen.Und nein ich meine nicht im Sinne wie "So war es, so ist es"
Es ist nunmal nicht alles wie bei dir.
 
@pffanja- ich meinte es durchaus nicht spitz mit meinem Rat. Wie schnell etwas passieren kann hat die Angelegenheit in Düsseldorf bewiesen. Jedes Medikament hat eine Wirkung, eine Nebenwirkung und es gibt Wechselwirkungen. Das wird oft nicht bedacht. Und in Düsseldorf war es bis zu dem Zeitpunkt garantiert auch Usus, dass Medikamente eigenverantwortlich gegeben wurden unter dem Stillschweigen der Ärzte. Der Pfleger war kein Youngster- eher ein erfahrener Kollege. Erfahrung schützt manchmal nicht.

Elisabeth
 
@pffanja- ich meinte es durchaus nicht spitz mit meinem Rat.

So kam es aber rüber! :gruebel:

Wenn das in Schweiz nunmal so ist, dann kann man es nunmal nicht ändern. Ausserdem sind das Medikamente die einen Pat. wohl nicht umbringen, ist einfach so! Wenn ein Pat. Kopfschmerzen hat, dann frag ich auch nicht erst den AVD ob ich ihm eine Paracetamol geben darf, ich kläre das dann eigenständig mit dem Pat. ab was er zu Hause bei Kopfschmerzen nimmt.

Verstehe die Aufregung hier nicht so

LG
 
Nicht jedes Mittel, was der Pat. zu hause einnimmt und wqas frei verkäuflich ist, ist seiner Gesundheit auch zuträglich.

In der Schweiz scheinen übrigens ähnliche Gesetz wie bei uns zu gelten. Auch hier übernimmt der Arzt die Verantwortung, wenn er eine solche nicht patientengebundene Anordnung rausgibt.
Ich habe in D aber noch keinen Arzt erlebt, der dies freiwillig tun würde. Laut Standesdenken obliegt einzig und allein einem Arzt die Therapie und dies erst nach erstellen der Diagnose.

Zur Fehldiagnose: Pat. bekommt am Abend einen Subclaviakatheter. Der wird per Röntgen kontrolliert und der Arzt gibt sein okey zum Beschicken. In der Nacht klagt der Pat. über Brustschmerzen. Die Pflegekraft schreibt ein EKG und nimmt Blut ab. Beide WErte weisen nicht auf einen Infarkt hin. Sie gibt dem Pat. ein Schmerzmittel. Die Schmerzen lassen nach.
Am morgen kommt es zur zunehmenden Verschlechterung des AZ. Da eine respiratorische Komponente mit reinspielt macht man erneut einen Rö-Thorax. Jetzt stellt sich heraus, dass die Symptomatik durch die Schmerzmedikation verschleiert wurde und es sich um einen Hämatothorax handelt. Offensichtlich ist bei der Anlage des Subclaviakatheters etwas falsch gelaufen, was man in der Primäraufnahme nicht erkennen konnte.

Elisabeth
 
Zur Fehldiagnose: Pat. bekommt am Abend einen Subclaviakatheter. Der wird per Röntgen kontrolliert und der Arzt gibt sein okey zum Beschicken. In der Nacht klagt der Pat. über Brustschmerzen. Die Pflegekraft schreibt ein EKG und nimmt Blut ab. Beide WErte weisen nicht auf einen Infarkt hin. Sie gibt dem Pat. ein Schmerzmittel. Die Schmerzen lassen nach.
Am morgen kommt es zur zunehmenden Verschlechterung des AZ. Da eine respiratorische Komponente mit reinspielt macht man erneut einen Rö-Thorax. Jetzt stellt sich heraus, dass die Symptomatik durch die Schmerzmedikation verschleiert wurde und es sich um einen Hämatothorax handelt. Offensichtlich ist bei der Anlage des Subclaviakatheters etwas falsch gelaufen, was man in der Primäraufnahme nicht erkennen konnte.

Elisabeth

Wer hat hier bitte geschrieben, dass er ein EKG und eine BE ohne Bericht an den AvD macht????
 
Er/sie wollte den Doc nicht wecken. *fg* Siehe auch das Düsseldorfer Beispiel. Die Pflegekraft hatte ja Erfahrung. Ich denke, bei dem Hämatothorax handelte es sich um eine Kardiologische Station. Der Anwalt hat sich ehedem nicht ausgelassen über die Herkunft des Beispiels.

Elisabeth
 
Er/sie wollte den Doc nicht wecken. *fg* Siehe auch das Düsseldorfer Beispiel. Die Pflegekraft hatte ja Erfahrung. Ich denke, bei dem Hämatothorax handelte es sich um eine Kardiologische Station. Der Anwalt hat sich ehedem nicht ausgelassen über die Herkunft des Beispiels.

Elisabeth

Und was hat das mit Medikamentenansetzung zu tun?
 
Durch die eigenständige Medikamentengabe kam es zur Verschleierung der Symptomatik und zur verspäteten Diagnostik.

Elisabeth
 
Jedes Medikament hat eine Wirkung, eine Nebenwirkung und es gibt Wechselwirkungen. Das wird oft nicht bedacht.
Meinst du, ein Chefarzt weiß das nicht??

Durch die eigenständige Medikamentengabe kam es zur Verschleierung der Symptomatik und zur verspäteten Diagnostik.

Grundsätzlich richtig, aber auch falsch ;)

Durch die Medikamentengabe kam es zur Verschleierung der Symptomatik und zur verspäteten Diagnostik.

So ist es richtig und auf den Punkt gebracht.

Das eigenmächtig ist zwar anscheinend korrekt, aber völlig nebensächlich wenn es um die Situation geht. Denn ob Arzt, PK oder Putzfrau das Med gegeben hätte, hätte nichts verändert.
(Für die Anklage der PK ist es natürlich von Bedeutung)
 

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