Medikamente gestellt von Apotheke

i..Zeitersparnis ist des auf keinem Fall und wenns nch mir ginge würde ich lieber wieder die Medis selber stellen. Bei 20 Bew. geht es ja auch
servus Heidi

Sodann sollte man dieses dem Apotheker per Dienstplan mitteilen, dass für diese Tage der Fachkraft keine Medikamente zu stellen seien, weil man es besser und zuverlässiger könnte. Auch würde man gerne wieder in den persönlichen Verantwortungs- und Haftungsbereich eintreten.:boxen:
 
Auch würde man gerne wieder in den persönlichen Verantwortungs- und Haftungsbereich eintreten.
Du bist doch sowieso haftbar, denn du hast dich davon zu überzeugen, dass die Medis korrekt gestellt sind bei der Ausgabe.

Und das ist der kritische Punkt. Man kann niemals die Medis 100% richtig kontrollieren, da es durchaus Medis gibt die so gut wie identisch ausschauen. Z.B. Omeprazol und Nitrofurantoin = gelbe Kapsel mit einem minimalen Größenunterschied, den man nur durch Messen wahr nimmt. Rennt ihr alle mit der Schieblehre herum?
 
Du bist doch sowieso haftbar, denn du hast dich davon zu überzeugen, dass die Medis korrekt gestellt sind bei der Ausgabe.
Quelle?
 
Quelle? Arbeitsvertrag? Man ist grundsätzlich verantwortlich für die Durchführung der anfallenden Arbeiten. Das war noch nie anders. Nennt sich Durchführungsverantwortung.
 
Du bist doch sowieso haftbar, denn du hast dich davon zu überzeugen, dass die Medis korrekt gestellt sind bei der Ausgabe.

Und das ist der kritische Punkt. Man kann niemals die Medis 100% richtig kontrollieren, da es durchaus Medis gibt die so gut wie identisch ausschauen. Z.B. Omeprazol und Nitrofurantoin = gelbe Kapsel mit einem minimalen Größenunterschied, den man nur durch Messen wahr nimmt. Rennt ihr alle mit der Schieblehre herum?


Nach den §§ 84 ff. AMG unterliegt der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung der durch das Inverkehrbringen oder Innehaben der Zulassung für das Arzneimittel gekennzeichnete pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG für nach § 21 AMG zulassungspflichtige Arzneimittel. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 b. b) AMG sind verblisterte Arzneimittel jedoch von der Zulassung ausgenommen, so dass eine Haftung sowohl des Verblisterers, welcher den neuen Blister schließlich im Sinne des § 4 Abs. 17 AMG in den Verkehr bringt, als auch des Herstellers der Fertigarzneimittel als Bestandteile des Blisters jedenfalls nach dem AMG nicht in Frage kommt. Die Haftung des Herstellers und Inhabers der Zulassung der neu zu verblisternden Fertigarzneimittel des Blisters scheitert regelmäßig daran, dass der Hersteller anhand des neuen Blisters nicht erkennbar sein wird. Dann wird ihm auch das Inverkehrbringen im Sinne des § 9 Abs. 1 AMG nicht mehr zuzurechnen sein, womit die Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer und damit die Haftung nach dem AMG entfällt.
Zwar bleiben beide, Verblisterer und Hersteller der einbezogenen Fertigarzneimittel nach dem ProdHfG und dem BGB haftbar.


Quelle:

RA Vorberg
[h=2]Medizinanwalt Blog[/h] 25. Oktober 2010
 
Was hat der Hersteller mit der Durchführungsverantwortung zu tun? Die Durchführungsverantwortung habe ich immer noch wenn ich Medis austeile.
 
Was hat der Hersteller mit der Durchführungsverantwortung zu tun? Die Durchführungsverantwortung habe ich immer noch wenn ich Medis austeile.

Was hat die Servicekraft mit den servierten Essen aus der Küche zu tun ???

In der Tat ist hier der Gesetzgeber oder eben die Gerichte gefordert, die Verantwortung zu definieren.
Trotzdem gilt immerhin, wer der letzte "Verblisterer" (Koch) war, gilt für die, zwischen ärztl. Verordnung und Apotheker (Verblisterer) gestellten Medikamentationen die Hauptverantwortung zu Fehlstellungen oder Dosierungen.

So gesehen ist selbstverständlich nach wie vor die Pflegekraft in ihrer fachlichen Kompetenz nicht gänzlich frei von Verantwortung.

Dennoch lassen sich die Verträge zwischen zwischen Einrichtung und Apotheker (Verblisterer) auch auf das Haftungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach der Vertragsfreiheit zu einem Dienstleister (Apotheker) auch entsprechend formulieren.
Das heißt, die Pflegekraft wäre somit nur noch "Erfüllungsgehilfe" im Auftrage und der Verantwortung des Apothekers.
 
Das sind doch alles nur Spekulationen von euch. Keine wirkliche Rechtssicherheit dahinter.
Was hat die Servicekraft mit den servierten Essen aus der Küche zu tun ???
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Zum Glück arbeite ich weder im Heim noch im KH. Ich würde nur dann nicht selbst gestellte Medis austeilen, wenn ich ausdrücklich schriftlich von der Durchführungsverantwortung enthoben wurde. Alles andere ist mir derzeit noch viel zu schwammig. Und ob so eine Entbindungsgeschichte eine rechtlich sichere Basis ist, ist auch fraglich.
 
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Die besten Argumente für die Verblisterung bieten eigentlich die sich wehrenden Apotheker selbst, welche um ihr Geschäft fürchten.
Immerhin ist dieser "noch" kostenlose Service, nebst Stellung von Aufbewahrungsschränken (incl. Kontrolle und Reinigung), sowie Wägen mit Tabletts, etc. sehr kostenintensiv.
Dieses lohnt sich für eine Apotheke erst ab einer Größenordnung von vielleicht 500 Bewohnern.

Für ein Alten- und Pflegeheim (je nach Größe) lohnt sich dieser Service sehr wohl, da die Fehlerquote reduziert wird und auf den Stationen einfach etwas mehr Zeit für die eigentlichen Pflegetätigkeiten bleibt.

In Zeiten, wie diesen, ist eigentlich jede ersparte Minute ein Geschenk. Ungeachtet von den hygienischen Vorteilen, sowie der Kühlung und den Kontrollen von Medikamenten.
 
Für ein Alten- und Pflegeheim (je nach Größe) lohnt sich dieser Service sehr wohl, da die Fehlerquote reduziert wird und auf den Stationen einfach etwas mehr Zeit für die eigentlichen Pflegetätigkeiten bleibt.
Das mag ja sein, wobei ich ein strikter Gegner gegen diese Arbeitverschiebereien bin. Für das Pflegepersonal sollte aber grundsätzlich und rechtssicher geklärt werden, wie das mit der Durchführungsverantwortung ist.

Arbeitsverschieberei - Aktuell arbeite ich in einer psych. Facharztpraxis, weil ich afugrund einer Erkankung derzeit nicht in der ambulanten Pflege arbeiten kann. Hier wollte ein Altenheim doch tatsächlich, dass wir uns die Überweisungsscheine selbst bei den Haussärzten bestellen, Krankenkassenkarten/Befreiungen vorlegen - warum das denn? Informationsfluß = Null. Rezeptbestellung sollte über die Apotheke laufen, also Heim fordert bei der Apo an und Apo liefert aus und holt Rezept bei uns. Geht ja so garnicht, weil erst einmal das Rezept geschrieben werden sollte, und dann erst die Apo eingeschaltet werden kann. Ich bin nicht bereit, solche verwaltungstechnischen Arbeiten für ein Altenheim zu übernehmen. Dafür habe ich schlichtweg keine Zeit.
 
Arbeitsverschieberei

Der, der das Geld verdient muss eben auch Leistung erbringen.

In kaum einem Heim sind überschüssige Arbeitskräfte, ergo Kapazitäten vorhanden, weil hier jeweils die Personal-Quotenvorgabe zu erfüllen ist, welche häufig durch besonders kränkelnde Kollegen schon auch gerne mal im Sinne der Kollegialität unterschritten wird. Auch ist in Heimverträgen keine Einzelabrechnung für Leistungen vorgesehen, sondern das Rundum-Sorglospaket pauschal geschnürt.
Da ist nix mit IGeL Leistungen oder mal noch ein Häckchen für zusätzliches Betten machen, etc..
Es geht ja auch nicht um Profit für die Heime, sondern um klein wenig Arbeitserleichterung für die in der Pflege tätigen Mitarbeiter.
 
Der, der das Geld verdient muss eben auch Leistung erbringen.
Was willst du damit sagen?

Arbeitserleichterung aber bitte nicht auf der Kappe anderer. In Arztpraxen ist genug zu tun. Das Personal kann da in der Regel keine ruhige Kugel schieben. Es werden oft genug Überstunden geschoben und noch mehr Überstunden um die Heime zu unterstützen? Ich finde das geht zu weit. Der lachende Dritte ist der Kostenträger des Heimes.
 
Da in der Arztpraxis meines Wissens keine Medikamente gerichtet und verblistert werden - könntest Du bitte wieder zum Thema zurückkommen?

Wenn Apotheken Medikamente richten, stehen die Präparatenamen auf dem Blistertütchen drauf. Durch die Kontrolle dieser Aufschrift habe ich meine Durchführungsverantwortung erfüllt. Die Apotheke ist dafür verantwortlich, dass sich tatsächlich die richtige Tablette hinter der Aufschrift verbirgt - aber das ist sie sowieso schon bei den diversen Tabletten, Tropfen und Salben, die sie selbst herstellt, und bei den übrigen ist es das Pharmaunternehmen.
 
In Arztpraxen ist genug zu tun. Das Personal kann da in der Regel keine ruhige Kugel schieben.

Die Stellung, bzw. die Verblisterung von Medikamenten erfolgt nicht in einer Arztpraxis, sondern beim Apotheker. Somit ist lediglich dieser mit Investition und Personal belastet, welches ihm finanziell Schmerzen bereiten könnte.

Zu Arbeitsbelastungen in Arztpraxen, Kliniken, Apotheken oder Pflegeheimen möchte ich besser schweigen. Richtig dürfte aber sein, dass mehr Fachkräfte das Pflegeheim verlassen, als zustreben. Warum wohl?
 
Die Stellung, bzw. die Verblisterung von Medikamenten erfolgt nicht in einer Arztpraxis, sondern beim Apotheker.
Wo steht denn, das die Verblisterung in den Arztpraxen erfolgt? Langsam wirds lustig hier. Vielleicht mal Beiträge nachlesen und dann posten.

Ich habe nur grundsätzlich zum Thema Arbeitsverschiebung geschrieben, wozu die Verblisterung der Medis für mich auch gehört.
 
Wo steht denn, das die Verblisterung in den Arztpraxen erfolgt?

Ihr Beitrag Nr. # 32

"Arbeitserleichterung aber bitte nicht auf der Kappe anderer. In Arztpraxen ist genug zu tun."


Ich erinnere: "Es ging um Verblisterung und Apotheken"

Die Abweichung vom Thema, quasi den Einbezug von Arztpraxen kam ausschließlich von Ihnen. :knockin:
 
@DAMA1: Wir duzen uns hier in der Regel...

Ich glaub ein Apotheker nagt nicht am Hungertuch konkurenz ist zwar groß aber ich glaub die Apotheken müssen nicht gleich in die Insolvenz wenn sie jetz vermehrt anfangen die Medis bereits gerichtet ausliefern...
 
@DAMA1: Wir duzen uns hier in der Regel...

Ich glaub ein Apotheker nagt nicht am Hungertuch konkurenz ist zwar groß aber ich glaub die Apotheken müssen nicht gleich in die Insolvenz wenn sie jetz vermehrt anfangen die Medis bereits gerichtet ausliefern...

Nach meinem Wissensstand verbleiben einem Apotheker bei einem zu belieferten Haus mit ca. 150 BW nach Abzug seiner Kosten/Investitionen etwa 30 - 50 T € / Jahr im Durchschnitt. So jedenfalls die Aussage einer APo-Kette, welche in Norddeutschland einen Prozess gegen den Apothekenverband gewann. Diese Aussage war wertfrei, da diese nicht in Bayern aktiv sind.

Unser örtlicher Lieferant hat jedenfalls sofort graue Haare bekommen, als ich Verblisterung wünschte. Konfrontiert damit, dass bereits Angebote vorlägen, möchte er nun dieses auch für uns tun. Bin ja mal gespannt,....
 
Nicht jede kleine Apotheke hat überhaupt die Möglichkeiten, die Verblisterung anzubieten. Das geschieht ja größtenteils maschinell. Da müssen erstmal etliche Hunderttausend investiert werden, ehe der erste Blisterstreifen ausgeliefert werden kann.

Meine Kolleginnen und ich hatten mal die Gelegenheit, einen solchen Betrieb anzusehen. War sehr interessant, aber allein der räumliche Bedarf erschlägt einen fast. Unser Medikamentenschrank auf Station wirkt geradezu lächerlich dagegen.
 
...
In kaum einem Heim sind überschüssige Arbeitskräfte, ergo Kapazitäten vorhanden, weil hier jeweils die Personal-Quotenvorgabe zu erfüllen ist, welche häufig durch besonders kränkelnde Kollegen schon auch gerne mal im Sinne der Kollegialität unterschritten wird. ...

Vieleicht sollte man auch mal den Grund für vermehrte Krankmeldungen untersuchen und nicht pauschaul die Kollegenschweinkeule rausholen.
 

Ähnliche Themen