Medikamente falsch gestellt!

Es ist erstaunlich wie unglaublich viele und schwere Fehler von den betroffenen Patienten "verziehen" werden, wenn man ehrlich, geständig und glaubwürdig bereuend auftritt. Da braucht es oft gar nicht viel...

Wer sich allerdings als unfehlbar, ignorant und unbelehrbar geriert kann in Teufels Küche kommen.
 
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@Mausie
Selbstverständlich ist das natürlich nicht, aber wenn man realistisch ist kommen leider immer wieder Fehler vor.
Seit der Publikation "To Err Is Human" sollte dies bekannt sein.
Die alleinige Schuld grundsätzlich nur im letzten Glied zu suchen, erhöht die Patientensicherheit nicht nachdrücklich.
Es darf nicht sein... Man muss sich zusammennehmen... Alles schön und gut, aber zu denken man wäre gefeit vor jedem Fehler ist nicht nur naiv, sondern sogar gefährlich. Genau wie diese personenbezogene Sichtweise, bei der ein einziger Schuldiger identifiziert wird und an den Pranger gestellt wird.

Warum die stellende Pflegefachkraft hier eine falsche Dosis gestellt hat, weiß hier doch keiner. Missverständliche Anordnung, Lookalike, Unaufmerksamkeit...

Ich finde es gut, dass hier keiner sofort auf die Stellende einhackt hat, sondern das Verhalten der zweiten Pflegekraft hinterfragt. Bei diesem Fehler wäre es nämlich dank eines sehr aufmerksamen Patienten gar nicht erst zu einem Schaden gekommen.

Dieser Fall des falschen Medikamentenstellens bzw. Ausgabe/Kontrolle ist kein Fall für den virtuellen Pranger, bei dem man sich nun hervorheben kann, wie unfehlbar man doch selber ist, sondern ein Fall für das Risikomanagement. Man verhindert nämlich keine Fehler indem man zu einer Tabuisierung beiträgt durch Schuldzuweisungen!

Ich weiß, dass das Thema in der Ausbildung noch nicht grundsätzlich Gegenstand im Unterricht ist, würde dir aber ans Herz legen dich mit dem Thema Patientensicherheit zu beschäftigen!
http://www.aps-ev.de/patientensicherheit/aus-fehlern-lernen/
 
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Ich hab mir jetzt nur die ersten paar und die letzten aktuellen Antworten durchgelesen, aber ich finde es gerade erschreckend, wie selbstverständlich das fehlerhafte Stellen von Medikamenten zu sein scheint bzw. fehlt mir da gerade irgendwie eine adäquate Reaktion darauf. Keine Frage, wir sind alle nicht unfehlbar, das will ich gar nicht sagen, aber bei Medikamenten darf so etwas nicht passieren. Zu niedrige Dosierung ist gerade noch die harmlosere Version, aber doppelte Dosierung und komplett falsche Medikamente? Wieso reagiert ihr da so gelassen?
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Aktuell geht es nicht mehr um den Anfangsbeitrag, sondern darum, dass ein Patient (der in diesem Thread geschrieben hat) wohl die halbe Menge eines Antibiotikums bekommen hat. Und natürlich sollte ein Medikamentenfehler nicht passieren, aber es kann trotzdem m. E. unter den gegebenen Rahmenbedingungen (zumindest in meiner Klinik) nicht verhindert werden. Deshalb: Beschwerden des Patienten, im besten Falle CIRS-Meldung der Pflegekraft!
 
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@Mausie
lies bitte die Beiträge richtig und kritisiere dann.
 
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oft passieren kleine verwechslungen mit schwerwiegenden folgen aus reiner unkonzentriertheit, welche durch alle möglichen faktoren zum gegebenen zeitpunkt bei gegebener person hervorgerufen wird.
bin eigentlich eher verwundert, dass nicht noch viel mehr fehler gemacht werden......
 
Kann der Patient bei falscher Medikamentengabe Schmerzensgeld fordern?In der REHA falsche Dosierung gegeben.da Arzt seine Anordnung schlecht geschrieben hat.Nach Erkennen des Fehlers, sofort reagiert.Pat.wurde ins Krankenhaus verlegt und dort ist er entlassen worden.Das ist 15 Jahre her.Kann der Pat.noch Förderungen stellen?Hat Jemand so etwas erlebt.
 
Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gibt es meines Wissens nur dann, wenn auch ein Schaden entstanden ist. Welcher Schaden könnte dem beschriebenen Patienten entstanden sein? Und wenn er Schaden erlitten hätte, warum sollte er 15 Jahre mit seiner Forderung warten?
 
Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gibt es meines Wissens nur dann, wenn auch ein Schaden entstanden ist. Welcher Schaden könnte dem beschriebenen Patienten entstanden sein? Und wenn er Schaden erlitten hätte, warum sollte er 15 Jahre mit seiner Forderung warten?
Schaden ist ja entstanden, der Patient musste wegen der falschen Medikamentengabe seine Reha abbrechen und ins Krankenhaus. Aber dafür 15 Jahre danach ist sicher nichts zu holen! Denke ich!
 
Schaden ist ja entstanden, der Patient musste wegen der falschen Medikamentengabe seine Reha abbrechen und ins Krankenhaus. Aber dafür 15 Jahre danach ist sicher nichts zu holen! Denke ich!
Kann ich mir auch nicht vorstellen.

Es wäre möglich, dass sich die Krankenkasse und die Versicherung von der Reha-Einrichtung um die Übernahme der Krankenhauskosten gestritten haben, aber das betrifft nicht die Person, die die Medis verwechselte bzw. die falsche Dosis verabreicht hatte. Bzw. den Arzt, dessen Sauklaue überhaupt zu dem Fehler führte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also denkt ihr das es keine Konsequenzen nach 15Jahren hat?Mein Bekannter macht sich immer noch Gedanken.
 
Dann soll Dein Bekannter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Sollte er dann tatsächlich mal zur Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld verurteilt werden, übernimmt die Versicherung den Schaden.

In vielen (oder allen?) Berufsverbänden haben Mitglieder automatisch eine Berufshaftpflichtversicherung.
 
Er kann beruhigt Schlafen.
Gem. § 195 BGB verjähren Schadensersatzansprüche in drei Jahren.
Der Kostenträger wartet keine 15Jahre sollte dieser Regressansprüche stellen wollen.
Die Sache ist gelaufen.
 
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Er kann beruhigt Schlafen.

Der Kostenträger wartet keine 15Jahre sollte dieser Regressansprüche stellen wollen.
Die Sache ist gelaufen.
Schadensersatz bei Gesundheit verjährt deutlich später, wenn nicht sogar 30 Jahre(?).

Aber ich bin auch der Meinung dass das hier Unsinn ist ;-)
 
Kann der Patient bei falscher Medikamentengabe Schmerzensgeld fordern?In der REHA falsche Dosierung gegeben.da Arzt seine Anordnung schlecht geschrieben hat.Nach Erkennen des Fehlers, sofort reagiert.Pat.wurde ins Krankenhaus verlegt und dort ist er entlassen worden.Das ist 15 Jahre her.Kann der Pat.noch Förderungen stellen?Hat Jemand so etwas erlebt.
Welchen Schaden hat er nun nach 15 Jahren?
Dass Patienten von der Reha zurück ins KH müssen geschieht regelmäßig, das ist nichts ungewöhnliches.
 
Er hatte Erbrochen, starke Übelkeit und hat nichts mehr gegessen, bekam eine Infusion.Nach 15 Jahre hat er keinen Schaden , aber am Tag wo es passiert ist.
 
Ist die Frage wirklich ernst gemeint?
Wie traumatisch sind ein paar Tage Übelkeit, dass man 15 Jahre (sic!) danach an solche Sachen wie Schadensersatz denkt? Ich beneide ja Menschen, die keine größeren Probleme als solche im Leben haben.
 
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Die Patientin hat eine zu hohe Dosis MTX- Tabletten bekommen und musst im Krankenhaus noch Erythrozytenkonzentrat erhalten, weil das Blutbild nicht in Ordnung war.Er macht sich große Vorwürfe.
 

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