Medikamente falsch gestellt!

Ich habe mal eine Frage:Gibt es nur Schmerzengeld, wenn der Pat.einen Schaden zurück behält oder wo der Patient (vor15Jahren)ins Krankenhaus verlegt wurde?
 
Ich habe mal eine Frage:Gibt es nur Schmerzengeld, wenn der Pat.einen Schaden zurück behält oder wo der Patient (vor15Jahren)ins Krankenhaus verlegt wurde?
Gibt es Beweise, dass der Patient einen Schaden durch die Rückverlegung ins Krankenhaus erhalten hat?
Dass Medikamente nicht immer so wirken, wie man es gerne hätte, ist kein Fehler des Arztes
 
Nein,es gibt keine Beweise.Pat.ist vom Krankenhaus aus nach Hause.Sie wollte nicht wieder zur REHA.
 
Ich habe mal eine Frage:Gibt es nur Schmerzengeld, wenn der Pat.einen Schaden zurück behält oder wo der Patient (vor15Jahren)ins Krankenhaus verlegt wurde?
Der Schaden muss nicht dauerhaft sein.

Angenommen, ich wäre in einen Unfall verwickelt und der Unfallgegner ist klar schuld. Dann hätte ich haftungsrechtlich Anspruch auf Schadensersatz - z.B. für den Schaden an meinem Auto - und auf Schmerzensgeld als "Entschädigung" für die Unannehmlichkeiten durch die Verletzung, auch dann, wenn ich nach einer Behandlung wieder vollkommen genesen würde. Die Summe dürfte dann aber geringer ausfallen als bei einer bleibenden Behinderung.
 
Der Gedanke, das jetzt noch Schmerzengeld gefordert wird ist unrealistisch?
 
Hat Jemand eine Meinung dazu?
 
Ach Mönsch, soll das jetzt wieder von vorne losgehen?
Du hast doch auf den vorherigen Seiten genügend Meinungen dazu.
Reichen die nicht?
Dann geh zum Rechtsanwalt und lass dir das nochmal bestätigen, was hier die meisten Schreiben.
Die Sache ist gelaufen.
 
Bei einer Bekannten im Krankenhaus wird nach dem Sechs-Augen-Prinzip gestellt. Die gestellten Tabletten gehen durch vier weitere Augen bzw. werden kontrolliert bevor die an den Patienten gehen. Bei uns gibt es nur ein Vier-Augen-Prinzip. Wobei ganz selten auch was schief geht.
 

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