Bloß irgendwas wiederkäuen, was der Arzt dem Pat. bereits ausführlich erklärt hatte, darf eine Pflegekraft natürlich...
Ich bin zwar mit der Formulierung überhaupt nicht einverstanden, aber wenn Du es so ausdrücken möchtest , dann sind wir uns beim kleinsten gemeinsamen Nenner vom Grundsatz her einig. Ich benenne das aber anders, und das habe ich auch deutlich gemacht, was ich meine.
Aber irgendwelche genaueren Infos, z. B. Nebenwirkungen, Wechselwirkungen... Never!!
Was mich (und wohl auch andere) gestört hat, ist, das das in deinem Beitrag #20 ganz anders klang und eigentlich auch in den Folgebeiträgen. Wenn du Deine Power-Point-Quelle so gut findest, solltest Du sie vielleicht nochmal lesen, denn sie widerspricht der Grundhaltung die du hier vertrittst, zumindest wie sie rüberkommt. Was bei mir ankommt (
überspitzt in meinen Worten ausgedrückt, lege ich dir nicht in den Mund): Immer auf den Arzt verweisen, ich mach nix ausser verteilen, der Rest geht mich nichts an, kriegt ja der Arzt sein Geld für...
Und mit dieser (bewusst überspitzt ausgedrückten!) Haltung bin ich nicht einverstanden, da sie de facto nicht der Realität entspricht. Wir haben Medikamentenlehre sehr ausführlich in der Pflegeausbildung und somit erstens die Kompetenz zu Wirkung, NW, WW u.s.w. Auskunft zu geben. Zweitens haben wir eine beratende Funktion, die ebenfalls in der Ausbildung in allen Facetten gelehrt wird. Die Vorbehaltsaufgabe des Arztes ist die Anordnung und die erste Aufklärung/Besprechung mit dem Patienten warum, wieso, weshalb er jetzt dieses und jenes Medikament anordnet. Mit dieser ersten Aufklärung ist das Thema aber nicht erledigt, da der Patient immer wieder Fragen haben wird, oder aber ich als professionell Pflegender der Auffassung bin, dass der Patient an einem bestimmten Punkt eine Erläuterung benötigt.
Ausserdem hat der Patient, wenn er zuhause ankommt, schon wieder die Hälfte von dem vergessen oder nicht verstanden, was der Arzt ihm erzählt hat...
Und es war ja nicht so, daß die Ärzte die Pat. nicht aufklärten, sondern sie behielten sich die Med.-Aufklärung vor und untersagten sie der Pflege. Das war übrigens in den 90ern
Tja, früher war eh alles anders, vielleicht sogar besser. Ich beschäftige mich mit dem hier und jetzt. Glaube auch dass das alles vor dreissig Jahren ganz anders war, aber da habe ich mich mit anderen Sachen beschäftigt...
Weder ist die ambulante Pflege ein "arztfreier Raum", noch gibt es dort keine Visiten.
Die Visiten nennen sich Hausbesuche, oder aber der Pat. muß zum Arzt in die Praxis kommen.
Deiner Meinung nach müsste ich dann ambulant also jedesmal einen Hausbesuch des Arztes einfordern wenn der Patient eine Frage zu seinem Medikament hat? Das ist völlig abstrus, genauso wie deine Aussage zu ambulanter Pflege. Das letzte Mal dass ich einen Arzt ambulant zum Hausbesuch, äh Visite, gesehen habe, war, als er einen Totenschein ausstellte. Da hatte der Patient allerdings keine Fragen mehr zu seinen Medikamenten.
In meiner ambulanten pflegerischen Praxis ist das was ich beschreibe auch weder ein Zeitfresser (passiert nebenher) noch sonstwie irgendein Problem. Problematisch ist eher das Phänomen, dass häufig Patienten fordern doch mal eben Tabletten wegzulassen oder was anderes zu geben. Oder Angehöriger mal eben dazu auffordert das Morphin wieder reinzutun, was der Arzt abgesetzt hat... Hier stosse ich häufig auf Unverständnis und Widerstände, wenn ich auf die Anordnungskompetenz des Arztes verweise. Das doch bitte mit dem Arzt besprechen, das ist wirklich nicht mein Job.