- Registriert
- 20.11.2020
- Beiträge
- 1
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Ambulante Pflege
- Funktion
- Teamleitung
Guten Abend,
ich bin in der ambulanten Pflege als Teamleitung tätig, nun aber wegen längerer Krankheit ins Krankengeld gerutscht. Meine vertragliche, wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden/Woche, die reale, auch dokumentierte meist so 40-50 Stunden, d.h. pro Monat fallen so 40-60 Überstunden an, die sich auf meinem Arbeitszeitkonto ansammeln und durch rückwirkende Hochstufung für vergangene Monate immer mal wieder ausbezahlt werden. Derzeitiger Stand des Stundenkontos +189 Stunden.....
Nun bin ich wie gesagt länger erkrankt und bekomme nun Krankengeld. Es hat mich interessiert, in wie weit diese geleisteten Überstunden ins Krankengeld mit einbezogen werden und bin auf Infos gestoßen, dass wenn man regelmäßig so viele Überstunden hat, man von einer einvernehmlichen Vertragsänderung mit dem Arbeitgeber ausgehen kann und quasi rechtlich zur Vollzeitkraft wird.
Meine Frage nun, weiß hier jemand genaueres über die Zusammenhänge ? Gerade beim Krankengeld macht es ja einen nicht unerheblichen Geldbetrag aus, da ich vermutlich mehrere Monate nicht mehr arbeiten kann.
Schöne Grüße
Joachim Felida
ich bin in der ambulanten Pflege als Teamleitung tätig, nun aber wegen längerer Krankheit ins Krankengeld gerutscht. Meine vertragliche, wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden/Woche, die reale, auch dokumentierte meist so 40-50 Stunden, d.h. pro Monat fallen so 40-60 Überstunden an, die sich auf meinem Arbeitszeitkonto ansammeln und durch rückwirkende Hochstufung für vergangene Monate immer mal wieder ausbezahlt werden. Derzeitiger Stand des Stundenkontos +189 Stunden.....
Nun bin ich wie gesagt länger erkrankt und bekomme nun Krankengeld. Es hat mich interessiert, in wie weit diese geleisteten Überstunden ins Krankengeld mit einbezogen werden und bin auf Infos gestoßen, dass wenn man regelmäßig so viele Überstunden hat, man von einer einvernehmlichen Vertragsänderung mit dem Arbeitgeber ausgehen kann und quasi rechtlich zur Vollzeitkraft wird.
Meine Frage nun, weiß hier jemand genaueres über die Zusammenhänge ? Gerade beim Krankengeld macht es ja einen nicht unerheblichen Geldbetrag aus, da ich vermutlich mehrere Monate nicht mehr arbeiten kann.
Schöne Grüße
Joachim Felida