Paula Puschel
Poweruser
- Registriert
- 30.03.2007
- Beiträge
- 843
- Ort
- Bonn
- Beruf
- Exam. Gesundheits- u. Krankenpflegerin, Medizinstudentin
- Akt. Einsatzbereich
- Psychiatrie
Gilt nur für eine Erkrankung über sechs Wochen am Stück. Du bist im Augenblick ja nicht krankgeschrieben, wenn Du eingeschränkt arbeiten kannst, oder?
Nein, ich habe ein Gutachten dass ich bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen darf (v.a. Heben usw) und mache seit Dezember auf meiner Station den Außendienst, also hauptsächlich Bürotätigkeiten.
Heute habe ich mich aber krankgemeldet, da ich seit vorgestern extrem Schmerzen hatte, war deshalb aber nicht beim Arzt um mich für den einen Tag krank schnreiben zu lassen... Ich werde auch morgen wieder arbeiten gehen, meine Frage ist also eher grundsätzlicher Natur.
Was wäre zB wenn ich nächste Woche wieder merke: Die Schmerzen sind zu stark, mir dann einen Tag "Auszeit" gönne, um die restlichen vier Tage arbeiten zu können.
Wirkt sich das auf die Lohnfortzahlung aus? Oder sollte ich jedesmal zum Arzt gehen, mit dem Risiko, dass der mich komplett krank schreibt?