Krankengeld/Auszahlschein

Gilt nur für eine Erkrankung über sechs Wochen am Stück. Du bist im Augenblick ja nicht krankgeschrieben, wenn Du eingeschränkt arbeiten kannst, oder?

Nein, ich habe ein Gutachten dass ich bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen darf (v.a. Heben usw) und mache seit Dezember auf meiner Station den Außendienst, also hauptsächlich Bürotätigkeiten.
Heute habe ich mich aber krankgemeldet, da ich seit vorgestern extrem Schmerzen hatte, war deshalb aber nicht beim Arzt um mich für den einen Tag krank schnreiben zu lassen... Ich werde auch morgen wieder arbeiten gehen, meine Frage ist also eher grundsätzlicher Natur.

Was wäre zB wenn ich nächste Woche wieder merke: Die Schmerzen sind zu stark, mir dann einen Tag "Auszeit" gönne, um die restlichen vier Tage arbeiten zu können.
Wirkt sich das auf die Lohnfortzahlung aus? Oder sollte ich jedesmal zum Arzt gehen, mit dem Risiko, dass der mich komplett krank schreibt?
 
Es wirkt sich sicher nicht sofort auf die Lohnfortzahlung aus. Wenn die Auszeiten allerdings häufiger vorkommen sollten, müsstest Du darüber nachdenken, ob es in dieser Situation sinnvoll ist, wenn auch eingeschränkt zu arbeiten. Zum einen deiner Gesundheit zuliebe; zum anderen kann der AG dann auch mal auf Dich zukommen und Deine Arbeitsfähigkeit infrage stellen.

Sicherlich nicht wegen einem Tag. Wenn das nun aber jede Woche vorkommen sollte, wird es für beide Seiten zum Problem.
 
Danke für deine Einschätzung :)

Natürlich, wenn ich merke dass es nicht geht, werde ich sofort zum Arzt gehen und mich krank schreiben lassen. Ich möchte nur vorher alles versuchen. Morgen gehe ich jetzt erstmal wieder hin.
 
Hallo zusammen,
ich hab nochmal eine Frage zu dem Thema:

habe jetzt heute endlich von der KK die Unterlagen zum Krankengeld geschickt bekommen (bin seit 17.1. krank geschrieben).
Das Prozedere damit hab ich, denke ich, verstanden, die einzige Frage die sich mir jetzt noch stellt: Wie erfährt mein Arbeitgeber nun, dass ich weiter krank bin? Denn ich bekomme ja nun keinen "gelben Schein" mehr.
Sagt die KK denen das? Muss ich /Sollte ich anrufen und mitteilen, wenn ich weiter arbeitsunfähig bin?
 
Frag im Personalbüro nach, wie sie es gerne hätten. Bei mir war es so, dass ich mich erst wieder melden sollte, wenn ich wieder arbeiten gehe. In anderen Einrichtungen wird der Schein verlangt.

Schau dir deinen Schein genau an. Auf meinem standen neben den Daten zu den Terminen auch die verschlüsselten Diagnosen. Musste dann ggf. ausschwärzen. Geht deinen AG ja nix an, was du da genau hast.

Wichtig ev. noch zu wissen, dass das KG nur rückwirkend gezahlt wird. Das hat mich das erste mal sehr verwirrt.

Elisabeth
 
Du musst ja regelmäßig zum Arzt der füllt dir dann den sogenannten Auszahlschein aus den hatte ich dann kopiert und zum AG geschickt.
 

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