Krank zu Hause und Anrufe vom Arbeitgeber/von Kollegen

Zumal sie ja auch noch dafür sorgen müssen, daß der Laden trotz Krankheit läuft!!! Unter den gegebenen Bedingungen dürfte das schwierig sein...
 
Nebenbei- Jede Medaille hat bekanntlich zwei Seiten. Ich kann einen AG verstehen, der versucht eine Dienstplanänderung möglichst früh abzuklären. Fordern wir nicht immer, dass wir über diese so früh wie möglich informiert werden? An der Sitaution ist in der Regel nicht nur der Kranke beteiligt sondern auch der, der einspringen wird/muss. Morgens wieder nach hause geschickt zu werden mit dem Satz: du musst heute ND machen- dürfte nicht unbedingt erfreuen. Ebenso wünscht man auch nicht im frei morgens geweckt zu werden um zu erfahren, komm zum Dienst. Oder gibt es da andere Lösungen? Elisabeth
Ich kann den AG auch verstehen wenn er seine Planung möglichst früh fertig haben will, aber muss man dafür einen grippekranken Mitarbeiter stündlich anrufen. Der AN ist nicht verpflichtet ans Telefon zu gehen, zudem hätte der AG die moderne Technik nutzen und auf den AB sprechen können. Er vermutet aber wahrscheinlich, dass er in einem persönlichen Telefonat eher die Zusage fürs Einspringen bekommt. Aber das ist reine Spekulation, allerdings habe ich als Dienstplanverantwortliche immer mein Anliegen auf den AB gesprochen, ich hatte nämlich meist keine Zeit ständig anzurufen und wollte auch nicht Gefahr laufen meine MA zu nötigen.Der AG darf dich übrigens nicht am morgen nach Hause schicken, damit du abends den ND machst. Er darf dich fragen ob du dazu bereit bist, aber auch hier kann ich ohne schlechtes Gewissen nein sagen. Auch wenn er morgens früh anruft, habe ich nicht die Pflicht zum Dienst zu erscheinen nur weil jemand anders krank geworden ist. Viele der jetzt zum millionstenmal diskutierten Dinge liessen sich mit einem Bereitschaftsdienst zumindest erheblich abmildern. Leider fühlt man sich dann häufig genötigt einen wichtigen Grund für das Ablehnen beim Einspringen anzugeben, es ist bei vielen AG und Vorgesetzten der schlicht einfachste Weg. Der Kranke ist an der Dienstplangestaltung nicht beteiligt, er hat wie Claudia B. bereits schrieb seine Pflichten erfüllt, indem er sich krank gemeldet hat. Punkt! Dann kann er sich ohne ständig Prognosen seiner Gesundung abzugeben, in sein Bett legen und sich auskurieren. @Claudia: Der AG darf natürlich anrufen, aber er darf wie ich oben schon schrieb auch den AB benutzen, dann hätte er nach kurzer Erklärung den MA bitten können, dass er soweit es seine Gesundheit zulässt sich mal kurz meldet.....,
 
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Klasse Situation: hätte der TE den Hörer abgenommen, sich erklärt und sich dann geärgert, wären diejenigen die kritisieren nicht abgenommen zu haben sicher die ersten die sich gegen die Annahme der Telefongespäches ausgesprochen hätten. - Ergo es bleibt immer was zu meckern!

Für mich gilt immer noch #5
 
Wäre die TE bereits beim 1. Anruf an den Apparat gegangen, wäre es bei diesem ersten Versuch geblieben. Dann wäre die Belästigung auch noch in vertretbarem Rahmen.

AGs dürfen bei den Mitarbeitern zu Hause anrufen, auch im Krank, dies gestattet der Gesetzgeber ausdrücklich. Ob uns dies gefällt oder nicht: Es ist rechtens.

Prinzipiell darf jeder jeden anrufen, wir sind ja ein freies Land. Der Gesetzgeber erlaubt dies nicht prinzipiell, der verbietet es aber auch nicht. In sofern kann mein AG mich gern anrufen. Ich muss aber nicht mit ihm reden, denn ich bestimmt immer noch selbst mit wem ich in meinem Krank oder in meiner Freizeit rede.
Nur, wieso redet der AG bei der TE nicht auch den AB (wow drei Abkürzungen in einem Satz, das ist ja rekordverdächtig :) )? Wieso dieses permanente Anrufen? Ich muss, wenn ich Krank bin ja nicht zu Hause sitzen und warten ob mein AG anruft. Ich kann ja auch noch so krank sein, dass mich jede Art von Telefonat stört. Der AG hat angerufen, der AB ist rangegangen, also kann er drauf sprechen und entweder seinen Anliegen direkt darlegen oder um Rückruf bitten. So einfach ist die Welt.
 
Zumal sie ja auch noch dafür sorgen müssen, daß der Laden trotz Krankheit läuft!!! Unter den gegebenen Bedingungen dürfte das schwierig sein...

Wieso denn? Die AU lief bis einschließlich 24.2. und die TE muss erst am 04.03. wieder regulär zum Dienst. Was hat die aktuelle Dienstplanung damit zu tun?
 
Mir scheint das Verhältnis zwischen TE und AG scheint von vornherein gestört zu sein. Wenn man nicht ans Telefon geht, ohne zu wissen, was der AG will und sich hier im Forum darüber tagelang aufregt, ist das ja wohl einer schnellen Genesung ebenso abträglich, oder? Wir ergehen uns hier in vagen Vermutungen, aber das normalste von der Welt scheint nicht möglich zu sein: mal miteinander zu sprechen!!!! Und zwar sollten das die tun, die etwas miteinander zu sprechen haben!!! Manchmal muß man nur den vernünftigen Menschenverstand bemühen und keine Gesetze oder Tarifverträge...
 
Mir scheint es bald so, als hätte die TE für manchen hier reagieren können, wie sie wollte...es wäre in jedem Fall und immer falsch gewesen.

Zuerst soll sie am Freitag schon mitteilen, ob sie am Montag wieder arbeitsfähig ist und das, obwohl sie danach noch eine Woche geplantes Frei hat. Schon da wird ihr unterstellt, dass sie zu ihrem Standpunkt und möglichen Konsequenzen nicht steht....mit welcher Berechtigung werden solche Aussagen getroffen?

Damit nicht genug, es wird im nächsten Atemzug fälschlicherweise unterstellt, dass die TE sich hinter ihrer Krankheit verstecken würde, nachdem sie erfuhr, dass sie ND machen soll..an ihrem freien Tag wohlgemerkt und immer noch krank.

Nachdem die Unterstellung des Krankfeierns abgeschmettert wurde, ging es munter weiter... der erneute Hinweis auf die Tatsache, dass man sich doch nur abgrenzen müsse und es dazu keine Berechtigung in Form einer somatischen Krankheit bräuchte....
Das ist doch die gleiche Unterstellung, nur in schönere Worte verpackt.

Herrjeh...die TE ist krank, wurde von ihrem AG telefonisch terrorisiert, hat sich dann durchgerungen an das Telefon zu gehen, mitgeteilt dass sie weiter krank ist... Was gibt es daran zu nörgeln? Krank ist krank.

Klar, darf der um den Dienstplan und natürlich um den AN besorgte AG anrufen und fragen, ob denn die Möglichkeit bestünde. Aber stündlich einen ganzen Tag lang?
Spätestens beim zweiten Anruf kann man sich doch vielleicht auch denken, dass sich die Kranke vielleicht woanders erholt, zB weil im eigenen Zuhause ständig das Telefon klingelt und kein Mensch zur Ruhe kommt.

Sich am letzten Tag der Krankmeldung beim AG zu melden und Bescheid zu geben, ob man wieder gesund ist ist doch früh genug.
In entspannten und guten Arbeitsverhältnissen, geben die AN bestimmt auch Tedenzen, wie "dauert länger" oder "bin nächste Woche auf jeden Fall wieder gesund" bekannt, aber es gibt dazu keine Verpflichtung und bei Sprüchen und Abkanzeln am Telefon würde ich zumindest nur aunrufen, wenn ich unbedingt müsste.

VG lusche
 
AGs dürfen bei den Mitarbeitern zu Hause anrufen, auch im Krank, dies gestattet der Gesetzgeber ausdrücklich.

Aber nur wenn er berechtigte Zweifel an der Krankschreibung hat ,jedoch nicht um dienstliche Sachen zu regeln.
 
Hier sind nochmal einige interessante Gedanken aufgeführt...

Auch ich vertrete die Meinung, dass man in bestimmten Positionen zur Abklärung wichtiger Fragen erreichbar sein sollte bzw. klären muss, wie "der Laden in der Abwesenheit laufen soll"....
Meistens ist es ja nur ein Anruf, um eine Stellvertretung zu bestimmen oder diese über wichtige anliegende Dinge zu informieren.
Das betrifft sicher nicht eine GuKP im Stationsdienst, eine QM-Beauftragte im Zertifizierungsprozess, Projektleiter kurz vor Abschluss eines wichtigen Projektes (mit Deadline) oder den Leiter einer Bildungseinrichtung sicherlich schon!

Irrtum 1: Wer krank ist, darf zu Hause bleiben - Arbeitsrecht - FOCUS Online - Nachrichten
 
@ Lillebritt: Na da bin ja froh, dass ich keine Führungskraft bin. Man stelle sich vor, man sitzt mit Noro auf dem WC mit einer Brechschüssel auf dem Schoß... Und das Telefon muss auch noch bei mir sein, nur damit der Laden läuft? Da fällt einem echt nichts mehr zu ein...
 
@ Lillebritt: Na da bin ja froh, dass ich keine Führungskraft bin. Man stelle sich vor, man sitzt mit Noro auf dem WC mit einer Brechschüssel auf dem Schoß... Und das Telefon muss auch noch bei mir sein, nur damit der Laden läuft? Da fällt einem echt nichts mehr zu ein...

...ich denke, dass es situationsabhängig ist. Wenn man irgendwie in der Lage ist, wichtige Dinge so zu regeln, dass "der Laden in der eigenen Abwesenheit erstmal weiterläuft", ist das ausreichend. Das ist nicht gleichbedeutend mit "Erreichbarkeit 7/24".
Man kann es sich in bestimmten Positionen aber tatsächlich nicht so einfach machen!
 
Rollt die Grippewelle durch das Land, dann dürfte der AG sich auf §14 Arbeitszeitgesetz berufen. Verdi hat hier zusätzlich gefordert, dass der MA von einer Diensplanänderung zum frühst möglichen Zeitpunkt informiert wird. Was bleibt da dem AG anderes als ggf. den Kollegen auch im krank darüber zu informieren, dass er nicht erst am Tag X sondern am ersten Tag seiner Gesundschreibung wieder im Dienst erscheinen soll/muss.

Elisabeth
 
Na da bin ja froh, dass ich keine Führungskraft bin.
Da gibt es ganz sicher andere Gründe, daß man froh sein kann, keine Führungskraft zu sein. Man ist ja nun nicht jeden Tag so elendig, daß man nicht fähig zum Denken und Kommunizieren ist.
 
@Elisabeth: In dem von dir genannten § steht nichts davon, dass der MA auf Anruf des AG an den geplanten freien Tagen arbeiten muss. Ich verstehe dass so, dass die tägliche/wöchentliche max. Arbeitszeit befristet überschritten werden darf und die Ruhezeiten unterschritten werden können, wenn Not am Mann ist. Von Dienstplanänderungen oder gar Verpflichtung zum Einspringen steht im besagten § nichts. Eine Grippewelle ist kein Notfall, der den AG berechtigt über die Freizeit des MA zu verfügen.....
 
Eine Grippewelle ist ein Ereignis, auf das der AG keinen Einfluss hat. Es ist eine Ausnahmesituation. Wie soll der AG in diesem Fall reagieren? Wen darf er wann anrufen bei einer Dienstplanänderung? Wieviel Zeit steht dem AN zu, sich auf den veränderten Dienstplan einzustellen?

Elisabeth
 
Eine Grippewelle ist ein Ereignis, auf das der AG keinen Einfluss hat. Es ist eine Ausnahmesituation. Wie soll der AG in diesem Fall reagieren? Wen darf er wann anrufen bei einer Dienstplanänderung?

Ich glaube den wenigsten geht es hierum wann der AG anrufen darf.
Sondern dass es (meiner Meinung nach) schon fast belästigung ist den AN stündlich anzurufen, obwohl ein AB vorhanden ist....
 
Es wird sich uns nicht erschließen, warum die Kollegin so hartnäckig war und net auf den AB gesprochen hat. Das wird nur die Kollegin selber erklären können.

These und Lösungsidee: Ein AB ist kein Mensch, der antworten kann... es sei denn, ich habe einen entsprechenden Text aufgesprochen: bin bis xyz nicht zu erreichen. Wäre vielleicht eine Idee um auch demjenigen am anderen Ende der Strippe zu signalisieren: es lohnt net, sich alle 60 min. zu melden.

Elisabeth
 
Ich glaube den wenigsten geht es hierum wann der AG anrufen darf.
Sondern dass es (meiner Meinung nach) schon fast belästigung ist den AN stündlich anzurufen, obwohl ein AB vorhanden ist....

So sehe ich das auch! Er kann anrufen, er kann mir auf den AB sprechen und sein Anliegen mitteilen. Aber er wird mich nicht dienstverpflichten können, zumindest nicht dafür. Ehrlich gesagt habe ich noch nie erlebt, dass ein AG mich anruft wenn ich krank bin, allenfalls bei längerem Krank um sich ehrlich und ohne Hintergedanken nach meinem Befinden zu erkundigen. Ansonsten war das bei meinen AG immer ein No Go.
 

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