Ich kann den AG auch verstehen wenn er seine Planung möglichst früh fertig haben will, aber muss man dafür einen grippekranken Mitarbeiter stündlich anrufen. Der AN ist nicht verpflichtet ans Telefon zu gehen, zudem hätte der AG die moderne Technik nutzen und auf den AB sprechen können. Er vermutet aber wahrscheinlich, dass er in einem persönlichen Telefonat eher die Zusage fürs Einspringen bekommt. Aber das ist reine Spekulation, allerdings habe ich als Dienstplanverantwortliche immer mein Anliegen auf den AB gesprochen, ich hatte nämlich meist keine Zeit ständig anzurufen und wollte auch nicht Gefahr laufen meine MA zu nötigen.Der AG darf dich übrigens nicht am morgen nach Hause schicken, damit du abends den ND machst. Er darf dich fragen ob du dazu bereit bist, aber auch hier kann ich ohne schlechtes Gewissen nein sagen. Auch wenn er morgens früh anruft, habe ich nicht die Pflicht zum Dienst zu erscheinen nur weil jemand anders krank geworden ist. Viele der jetzt zum millionstenmal diskutierten Dinge liessen sich mit einem Bereitschaftsdienst zumindest erheblich abmildern. Leider fühlt man sich dann häufig genötigt einen wichtigen Grund für das Ablehnen beim Einspringen anzugeben, es ist bei vielen AG und Vorgesetzten der schlicht einfachste Weg. Der Kranke ist an der Dienstplangestaltung nicht beteiligt, er hat wie Claudia B. bereits schrieb seine Pflichten erfüllt, indem er sich krank gemeldet hat. Punkt! Dann kann er sich ohne ständig Prognosen seiner Gesundung abzugeben, in sein Bett legen und sich auskurieren. @Claudia: Der AG darf natürlich anrufen, aber er darf wie ich oben schon schrieb auch den AB benutzen, dann hätte er nach kurzer Erklärung den MA bitten können, dass er soweit es seine Gesundheit zulässt sich mal kurz meldet.....,Nebenbei- Jede Medaille hat bekanntlich zwei Seiten. Ich kann einen AG verstehen, der versucht eine Dienstplanänderung möglichst früh abzuklären. Fordern wir nicht immer, dass wir über diese so früh wie möglich informiert werden? An der Sitaution ist in der Regel nicht nur der Kranke beteiligt sondern auch der, der einspringen wird/muss. Morgens wieder nach hause geschickt zu werden mit dem Satz: du musst heute ND machen- dürfte nicht unbedingt erfreuen. Ebenso wünscht man auch nicht im frei morgens geweckt zu werden um zu erfahren, komm zum Dienst. Oder gibt es da andere Lösungen? Elisabeth
Wäre die TE bereits beim 1. Anruf an den Apparat gegangen, wäre es bei diesem ersten Versuch geblieben. Dann wäre die Belästigung auch noch in vertretbarem Rahmen.
AGs dürfen bei den Mitarbeitern zu Hause anrufen, auch im Krank, dies gestattet der Gesetzgeber ausdrücklich. Ob uns dies gefällt oder nicht: Es ist rechtens.
Zumal sie ja auch noch dafür sorgen müssen, daß der Laden trotz Krankheit läuft!!! Unter den gegebenen Bedingungen dürfte das schwierig sein...
Mir scheint es bald so, als hätte die TE für manchen hier reagieren können, wie sie wollte...es wäre in jedem Fall und immer falsch gewesen.
AGs dürfen bei den Mitarbeitern zu Hause anrufen, auch im Krank, dies gestattet der Gesetzgeber ausdrücklich.
@ Lillebritt: Na da bin ja froh, dass ich keine Führungskraft bin. Man stelle sich vor, man sitzt mit Noro auf dem WC mit einer Brechschüssel auf dem Schoß... Und das Telefon muss auch noch bei mir sein, nur damit der Laden läuft? Da fällt einem echt nichts mehr zu ein...
Da gibt es ganz sicher andere Gründe, daß man froh sein kann, keine Führungskraft zu sein. Man ist ja nun nicht jeden Tag so elendig, daß man nicht fähig zum Denken und Kommunizieren ist.Na da bin ja froh, dass ich keine Führungskraft bin.
Eine Grippewelle ist ein Ereignis, auf das der AG keinen Einfluss hat. Es ist eine Ausnahmesituation. Wie soll der AG in diesem Fall reagieren? Wen darf er wann anrufen bei einer Dienstplanänderung?
Ich glaube den wenigsten geht es hierum wann der AG anrufen darf.
Sondern dass es (meiner Meinung nach) schon fast belästigung ist den AN stündlich anzurufen, obwohl ein AB vorhanden ist....
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