Eingesprungen, krank geworden, wird wie frei gewertet?

Boraras

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Altenpflege
Hallo zusammen,

ich habe zu meiner Frage im Forum leider keine Antwort finden können, daher eröffne ich ein neues Thema.
Im genehmigten Dienstplan war ich an einem bestimmten Tag mit frei geplant. Wegen der Krankmeldung einer Kollegin wurde ich gefragt, ob ich nicht an diesem Tag für sie arbeiten könne. Dem habe ich zugestimmt und es wurde auch der entsprechende Dienst für mich im Dienstplan notiert. Nun bin ich an diesem Tag selbst krank geworden und konnte den Dienst nicht antreten.
Die WBL hatte die für diesen Tag geplanten Arbeitsstunden eingetragen und das "krank" darunter gesetzt. Die PDL hat die Arbeitsstunden auf 0 gesetzt mit der Begründung, ich sei ja ursprünglich mit frei geplant worden. Ist das rechtens? Faktisch habe ich so "im krank" überstunden abgebaut.
Wie ist die Rechtslage?

LG
Boraras
 
Ist nicht rechtens, dir sind die Stunden gutzuschreiben.
Bist du im Berufsverband oder Gewerkschaft? Habt ihr eine MAV oder Betriebsrat?
 
Das nächste mal hingehen, zum einspringend melden und am Tag X nicht kommen weil du ja ohnehin frei gehabt hättest ;) Einfach mal ausprobieren...

Ist nicht schön das du dann auch noch ausgerechnet Krank geworden bist. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen, da kann die PDL machen was sie will.
 
Ich arbeite in einem kleinen privaten Pflegeheim. Wir haben keine MAV oder ähnliches, und ich bin auch nicht in einer Gewerkschaft oder Berufsverband.

Hat jemand einen Link mit den passenden Paragraphen parat? Will's erstmal auf die freundliche Art versuchen...
 
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Der AG hat mit Aushang des DP sein Direktionsrecht verwirkt.
Änderungen nur mit beiderseitiger Willenserklärung. Damit wird der DP erneut wieder verbindlich und kann auch nur wieder mit beider Willenserklärung geändert werden.

So wie du an dem eingesprungenen Tag nicht mal eben "nö keine Lust" sagen kannst kann dein AG das auch nicht. Du hast für diesen Tag dich bereiterklärt den Dienst zu übernehmen, mit allen Rechten und Pflichten und entsprechend auch dein Privatleben angepasst. Alleine das gilt schon zu honorieren. Somit stehen dir die Stunden trotz Krankmeldung zu. Ab dem Moment greift das Entgeldfortzahlugsgesetz. Ab dem Moment wo du den Dienst verbindlich übernimmst gelten die gleichen rechte und Pflichten als währest du ohne hin schon geplant gewesen.
 
Ich werde das morgen mit der PDL oder meinem Arbeitgeber klären. Vielen Dank für die Antworten!
 
Das Gespräch mit der PDL beim ihrem Durchgang durch die Wohnbereiche verlief wenig erfreulich:streit:. Sie beharrte vehement auf ihrem Standpunkt, dass das "ursprünglich geplante" frei im Krankheitsfalle zum Tragen komme und die bei der Dienstplanänderung geplanten Arbeitsstunden nicht angerechnet werden müssten. Es sei mir ja kein Schaden entstanden, da ich ja vorher mit frei geplant worden sei. Außerdem gäbe das Dienstplanprogramm (geocon) dies auch so vor und dieses basiere auf den derzeit gültigen Gesetzen. Ich sollte ihr beweisen, dass die Rechtslage eine Andere sei. Wenn es so wäre, wie ich behauptete, dann könne es ja passieren, dass nach der erkrankten Vetretung deren Vertretung erkranke und dann deren Vertretung usw. und das müsste dann alles der AG bezahlten?!?
Ich habe dann mit erhöhten Blutdruckwerten meinen kurzen FD zu Ende gemacht (hätte eigentlich frei gehabt, bin aber eingesprungen...:knabber: ) und bin anschließend zur stellvertr. Heimleitung gegangen, die vorher PDL im Hause war.
Das Gespräch verlief ruhig, sie äußerte Verständnis für meine Lage, gab zu, dass es hin und wieder zu diesen Situationen komme und es bisher so gehandhabt wurde, dass das "ursprüngliche frei" im Krankheitsfall greife. Sie sieht, dass dies geklärt werden müsse, auch im Hinblick auf die Mitarbeiterzufriedenheit. Damit konnte ich dann gut leben.

Im Zuge der Unterhaltung haben wir auch verschiedene Konstellationen durchgespielt.
Bei uns ist es so, dass der Dienstplan für den nächsten Monat am Ende (28. bis 31.) des laufenden Monats vom "soll"- in den "ist"-Zustand gesetzt wird. Der"soll"-Dienstplan wird meist eine Woche vorher (ab ca. 20.) erstellt und ist für alle einsehbar. Werden Mitarbeiter in dieser Zeit krank und geht die Krankmeldung bis in den Folgemonat, wird der "soll"-Dienstplan natürlich verändert. Meist bedeutete das, dass ursprünglich freie Tage mit Dienst belegt werden oder Dienste verändert werden. De Fakto gibt dieser "soll"-Dienstplan keinerlei Planungssicherheit für den Mitarbeiter. Wenn es gut läuft, wird man gefragt, ob man mit der Änderung einverstanden ist (besonders bei "plötzlichen" Nachtdiensten) oder man sagt selbst, dass einem der jetzt geplante Dienst nicht passt und erreicht eine Änderung. Wenn es schlecht läuft (hoher Krankenstand, also "Alternativlosigkeit") muss man den Dienst machen, der dann eingetragen wurde.

Ein Beispiel:
Ein Mitarbeiter ist im "soll"-Dienstplan für eine Woche frei geplant, er soll z.B. 14 Überstunden abbauen. Er erkrankt am 27. (bevor der Dienstplan in den "ist"-Zustand gesetzt wurde) für 4 Wochen. Am 28. wird der Dienstplan in den "ist"-Zustand gesetzt und der Mitarbeiter baut "im Krank" diese 14 Überstunden ab.
In vielen Foren habe ich gelesen, dass man im Krankheitsfall weder Stunden auf- noch abbauen darf. Wäre der Mitarbeiter am 29. krank geworden, als der Dienstplan schon im "ist" war, wäre der Überstundenabbau "im krank" rechtens gewesen, oder?
Da der "soll"-Dienstplan für keine Seite bindend ist, hätte die PDL ja auch am 28. den kompletten Monat mit frei planen und den Dienstplan dann in den "ist"-Zustand setzen können?!? Dann hätte der Mitarbeiter recht flott und arbeitgeberfreundlich seine sämtlichen Überstunden "legal" abgebaut...
Meinem rechtsempfinden nach müsste der Dienstplan bei bekanntem langfristigen krank so geplant werden, dass keine Stunden auf- oder abgebaut werden. Auch dann, wenn im vorläufigen "nicht bindenden" Dienstplan ein Überstundenabbau schon eingeplan war. In dem oben geschilderten Fall hätte der Mitarbeiter nicht mit einer Woche, sondern nur mit 5 Tagen frei geplant werden dürfen. Auch wenn im vorläufigen DP 7 Tage geplant waren. Ist das so?

Wir unterscheiden im DP nicht zwischen Überstundenfrei und frei. Was ist der Unterschied? Spontan würde ich sagen, dass jedes frei im Monat, das dafür sorgt, dass man die Sollarbeitszeit unterschreitet, ein Überstundenfrei ist. Liege ich da richtig?
Ist der DP im "ist" und werde ich an einem Überstundenfrei krank, müssen mir diese Stunden gutgeschrieben werden. Aber bei uns gibt es ja kein "Überstundenfrei"...

Ups, soviel Text!8O Bin auf Eure Antworten gespannt!:biggrin:
 
Tja, Gewerkschaft wäre bei Mitgliedschaft eine kostenfreie Rechtsberatung möglich. Evtl. hast du ja eine Rechtsschutzversicherung? Im Forum ist eine echte Rechtsberatung ja verboten.
Ich arbeite mit Tarifvertrag. Da gilt: mit Aushang des Dienstplanes ist er fix und nur noch mit beiderseitigem Einverständnis änderbar.
Ich hätte jetzt einen Termin bei der Rechtsabteilung der Gewerkschaft bei fehlendem Betriebsrat, bei vorhandenem BR wäre er bei den Gesprächen schon dabei gewesen
 
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Ich arbeite mit Tarifvertrag. Da gilt: mit Aushang des Dienstplanes ist er fix und nur noch mit beiderseitigem Einverständnis änderbar.
Das ist interessant: Welcher Paragraph, in welchem Tarif besagt das?
 
Ich hatte dich so verstanden, dass dein Tarifvertrag den von dir genannten Inhalt hat.

Die Verdi werbebroschüren kenne ich.
 
mein AG handelt zum Glück danach, auch in dieser für ihn kniffligen Zeit, sicher nicht freiwillig - ich benötigte aber noch keine genauere Quelle, diese Arbeit nimmt mir/uns der funktionierende BR ab
 
Ich hatte dich so verstanden, dass dein Tarifvertrag den von dir genannten Inhalt hat.

Die Verdi werbebroschüren kenne ich.
Was heißt "Werbebroschüre"?
Das was da drin steht, ist m. E. schon fundiert.
Abgesehen davon ist ja ein Dienstplan beiderseitig bindend, d. h. wenn er erst mal steht, dann kann er nur mit beiderseitigem Einverständnis geändert werden.
Es ist natürlich in diesem Zusammenhang eine ganz billige Masche vom Arbeitgeber von Boraras, den DP so lange wie nur möglich im "Soll"-Zustand zu belassen; dies ist rechtlich auch nur bedingt erlaubt: Man muß spätestens 4 Tage vorher wissen, wie man zu arbeiten hat (und auch diese Zeit halte ich übrigens für skandalös kurz), d. h. der AG kann nicht bis zum 31. den DP nicht verbindlich machen, da der AN wissen muß, wie er ab 1. zu arbeiten hat. Von daher müßte der DP spätestens zum 27. fix und fertig gültig aushängen, ohne wenn und aber.
Siehe auch
"Wenn ein Dienstplan genehmigt und unterschrieben ist, ist er verbindlich und darf –
ohne entsprechende Ankündigungsfrist – nicht geändert werden.
 „Arbeit auf Abruf“ ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. Selbst
wenn „Arbeit auf Abruf“ im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, setzt das Gesetz vier
Kalendertage als kürzeste Frist voraus (§ 12 Abs. 2 TzBfG)."

Quelle:
https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Mein-Recht-auf-Frei_Sammelband-2016.pdf S. 7
 
Da du dich auf mich beziehst, mir sind die Fakten, bedingt auf diversen Grundlagen durchaus bekannt.
Resigniert sagte aber
Ich arbeite mit Tarifvertrag. Da gilt: mit Aushang des Dienstplanes ist er fix und nur noch mit beiderseitigem Einverständnis änderbar.
Das klingt deutlich nach, "mein Tarif sagt..." Und da mir sowas unbekannt ist, wollte ich wissen welcher das ist.

Zu den Verdi- Broschüren: Die enthalten oftmals Interpretationen, ohne konkreten Hintergrund, bzw. sind daraus weit hergeholt. Halt ich nicht viel von.
Sicher ist vieles, meinetwegen auch das meiste korrekt; eben aber nicht alles.
 
Da du dich auf mich beziehst, mir sind die Fakten, bedingt auf diversen Grundlagen durchaus bekannt.
Resigniert sagte aber Das klingt deutlich nach, "mein Tarif sagt..." Und da mir sowas unbekannt ist, wollte ich wissen welcher das ist.
Stimmt, das hatte sie geschrieben.
Ich gehe aber darüber hinaus: Das sind allgemeingültige Bestimmungen.
Zu den Verdi- Broschüren: Die enthalten oftmals Interpretationen, ohne konkreten Hintergrund, bzw. sind daraus weit hergeholt. Halt ich nicht viel von.
Sicher ist vieles, meinetwegen auch das meiste korrekt; eben aber nicht alles.
Nun, das mag so sein; das Problem bei vielen arbeitsrechtlichen Bestimmungen ist, daß es nicht für jede Kleinigkeit ein Gesetz gibt, sondern viele Sachen erst interpretiert werden müssen. I. d. R. gibt es dann dazu irgendwelche Urteile.
Daher sind auch immer juristische Interpretationen mit Vorsicht zu genießen. Insofern finde ich das, was Verdi da schreibt, auch nicht schlechter als das, was man auf den ganzen Anwaltsseiten so findet.
 
Moin,

hatte die selbe Situation mal im Krankenhaus. Der Praxisvergleich (was wäre gewesen, wenn ich nicht gekommen wäre?) hat in dem Fall gezogen. Deine Stationsleitung bietet ja zum Glück einen Diskurs an, sprich das Thema nach gegebener Zeit wieder an.

Sollte dies nicht geklärt werden, lerne daraus. (Einspringen?! Hast du ja offensichtlich dennoch weiter gemacht)

Grüße

Tool
 

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