- Registriert
- 04.01.2016
- Beiträge
- 4
- Beruf
- Gesundheits- & Krankenpflege Azubi
Hallo liebe Leute,
ich habe da ein kleines Problem. Bin momentan in einer Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Ich musste über Neujahr und das Wochenende sowie einige Tage darauf (01.01.-05.01) arbeiten bin aber leider krank geworden. Habe mich auch vorschriftsmäßig abgemeldet und eine Krankschreibung vom Arzt abgegeben.
Anschließend hätte ich eigentlich vom 06.01 bis 10.01. frei (Freizeitausgleich von Neujahr, dem Wochenende plus die 2 freien Tage von dieser Woche). Man meinte nun aber zu mir, dass ich ab Mittwoch (06.01) aber wieder arbeiten müsste und ich nun keinen Anspruch mehr auf diese freien Tage habe. Dabei war ich ja nachgewiesenermaßen krank. Und krank gilt doch wie gearbeitet oder nicht?
Müssten mir dementsprechend nicht die freien Tage trotzdem zustehen? Da mir quasi sonst ja ein Feiertag plus ein ganzes Wochenende fehlen würden.
Nebenbei bräuchte ich die Zeit um mich völlig auszukurieren.
Liebe Grüße
ich habe da ein kleines Problem. Bin momentan in einer Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Ich musste über Neujahr und das Wochenende sowie einige Tage darauf (01.01.-05.01) arbeiten bin aber leider krank geworden. Habe mich auch vorschriftsmäßig abgemeldet und eine Krankschreibung vom Arzt abgegeben.
Anschließend hätte ich eigentlich vom 06.01 bis 10.01. frei (Freizeitausgleich von Neujahr, dem Wochenende plus die 2 freien Tage von dieser Woche). Man meinte nun aber zu mir, dass ich ab Mittwoch (06.01) aber wieder arbeiten müsste und ich nun keinen Anspruch mehr auf diese freien Tage habe. Dabei war ich ja nachgewiesenermaßen krank. Und krank gilt doch wie gearbeitet oder nicht?
Müssten mir dementsprechend nicht die freien Tage trotzdem zustehen? Da mir quasi sonst ja ein Feiertag plus ein ganzes Wochenende fehlen würden.
Nebenbei bräuchte ich die Zeit um mich völlig auszukurieren.
Liebe Grüße