Kein Freizeitausgleich trotz Krank?

Leo4Konan

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Beruf
Gesundheits- & Krankenpflege Azubi
Hallo liebe Leute,
ich habe da ein kleines Problem. Bin momentan in einer Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Ich musste über Neujahr und das Wochenende sowie einige Tage darauf (01.01.-05.01) arbeiten bin aber leider krank geworden. Habe mich auch vorschriftsmäßig abgemeldet und eine Krankschreibung vom Arzt abgegeben.
Anschließend hätte ich eigentlich vom 06.01 bis 10.01. frei (Freizeitausgleich von Neujahr, dem Wochenende plus die 2 freien Tage von dieser Woche). Man meinte nun aber zu mir, dass ich ab Mittwoch (06.01) aber wieder arbeiten müsste und ich nun keinen Anspruch mehr auf diese freien Tage habe. Dabei war ich ja nachgewiesenermaßen krank. Und krank gilt doch wie gearbeitet oder nicht?
Müssten mir dementsprechend nicht die freien Tage trotzdem zustehen? Da mir quasi sonst ja ein Feiertag plus ein ganzes Wochenende fehlen würden.
Nebenbei bräuchte ich die Zeit um mich völlig auszukurieren.

Liebe Grüße
 
Krank gilt wie gearbeitet, die freien Tage kann man Dir nicht wegnehmen. Solltest Du Dich wirklich noch auskurieren müssen, könntest Du auch eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit beibringen - dann können Sie Dir gar nichts.

Was Du allerdings als Azubi bedenken solltest, ist, dass Du nur eine geringe Anzahl von Fehltagen haben darfst, um zum Examen zugelassen zu werden. Insofern kann es manchmal ganz sinnvoll sein, einige der Krankheitstage nachzuarbeiten. Das gilt natürlich nur, wenn Du a) gesund und arbeitsfähig und b) damit einverstanden bist.
 
Was Du allerdings als Azubi bedenken solltest, ist, dass Du nur eine geringe Anzahl von Fehltagen haben darfst, um zum Examen zugelassen zu werden. Insofern kann es manchmal ganz sinnvoll sein, einige der Krankheitstage nachzuarbeiten. Das gilt natürlich nur, wenn Du a) gesund und arbeitsfähig und b) damit einverstanden bist.

Wird dabei denn nicht nach den tatsächlichen Kranktagen gesehen? Sonst könnte man ja auf die Idee kommen diese Tage durch "Mehrarbeit" wieder "auszugleichen". Diese wiederum muss zum Ausbildungsende meines Wissens wieder auf 0 sein, somit hätte man nichtsgewonnen oder? Das halte ich zumindest für überprüfemswert, glaube aber (weiß es nicht definitiv) dass das nicht geht......
 
Nö, man kann da was drehen. Bin ich krank, wenn ich laut Dienstplan zufällig frei habe, sind das keine Fehltage. Und es sind eben nur 10% Fehlzeiten in Theorie und Praxis erlaubt. Von daher kann es - in Ausnahmefällen - bei Azubis sinnvoll sein, den Dienstplan im Nachhinein zu ändern und ein paar durch Krank versäumte Tage nachzuarbeiten. Eh ich wegen zwei Kranktagen zuviel nicht zum Examen zugelassen werde, arbeite zumindest ich gern ein ursprünglich freies Wochenende und kann dann wie geplant abschließen ;-) Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes natürlich vorausgesetzt.

Ob dem hier so ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn die TE sich noch nicht wieder arbeitsfähig fühlt, hat sich's eh erledigt.
 
Also ich bräuchte defintiv noch ein paar Tage um wieder hergestellt zu sein. Daher wäre jetzt wieder arbeiten sehr unproduktiv für meine Gesundheit. :/

Für gewöhnlich versuche ich auch nur ganz wenig krank zu sein und immer zu arbeiten, wenn es geht.

Danke schön für eure Antworten. :)
Dann darf ich das nur noch irgendwie an meine Stationsleitung herantragen. :/ Habe ein bisschen Angst, dass das ein Kündigungsgrund sein könnte.
 
Dann darf ich das nur noch irgendwie an meine Stationsleitung herantragen. :/ Habe ein bisschen Angst, dass das ein Kündigungsgrund sein könnte.
Geh nochmal zum Arzt, schildere die Situation und bitte ihn, die Krankschreibung zu verlängern. Dann kann die Leitung Dir gar nichts. Und wenn Du im Frei krank wirst, musst Du Dir auch um die Fehlzeiten keine Gedanken machen.

Dein Verhalten ist definitiv kein Kündigungsgrund. Wenn Du allerdings noch in der Probezeit bist, kannst Du gekündigt werden, ohne dass ein Grund angegeben wird. Wäre in diesem Fall aber recht unwahrscheinlich, zumal eine Stationsleitung nicht diese Befugnis hat.
 
Hallo
Du bist im laufenden Dienstplan krank geworden. Hast Du geplant Dienstwährend der Krankschreibung, gilt das wie gearbeitet. Hast du geplant Frei während der Krankschreibung, hast Du Pech gehabt. Diese Tage gibt es nicht mehr zurück. Das ist wie bei denen die keine Schichten,kein Wochenende und keine Feiertage arbeiten müssen. Sind die während der Wochenenden oder Feiertagen krank, haben die auch Pech gehabt.
Alesig
 
Leider wird das in meinem Betrieb scheinbar anders geregelt.
Für Auzubis fallen die freien Tage weg, damit wir keinen Rückstand in der Praxis bekommen und für die Prüfung zugelassen werden. Was sicher nur gut gemeint ist, jedoch einem auch die teilweise dringend benötigte Ruhepause wegnimmt. Ich habe mich jetzt noch weitere Tage krank schreiben lassen müssen, obwohl ich lieber von vornherein meine freien Tage quasi "geopfert" hätte. ;)
Ich frage mich, ob man das immer so hin nehmen muss, nur weil das in einem Betrieb so geregelt ist? Oder kann man was dagegen machen?
 
Hi,
Rechtlich gibt es einen Stichtag, ab dem der Dienstplan "öffentlich" ausgehängt werden muss und dann für beide Seiten bindend ist. Danach sind Änderungen nur noch im beidseitigen Einvernehmen möglich. Im laufenden Monat ist der Dienstplan also immer fix.
ABER: Als Azubi sitzt du meist am kürzeren Hebel. Rechtlich kannst du dich dagegen wehren. Führt aber dann wahrscheinlich zum Dauerkrieg, den du nicht gewinnen kannst.Traurig aber Realität. Du kannst dir diese Situationen nur merken und nach dem Examen zur Entscheidungsbildung mit einbeziehen.

LG Einer
 
@Claudia Wenn das Vorgehen als Ausnahme von der Regel anzusehen ist, versteh ich (auch) die hier beschriebene Vorgehensweise die dann ja alle Azubis ohne Ausnahme betrifft - nicht.
Dass etwas größeres, nicht vorhersehbares passiert oder eine Reihe von Fehlzeiten in den 3 Jahren - davor ist keiner sicher gefeit, ist aber auch doch eher die Ausnahme?
Die konkrete Vorgehensweise erscheint mir zudem befremdlich. :confused:
Zugegeben, jemanden der am Ende der Ausbildung steht und da Probs. hat - hatten wir noch nicht.
Dass ein DP nachträglich abgeändert wird, wegen der Stunden oder im Krankheitsfall - auch das hab ich noch nicht mitbekommen. Räume aber auch für beides ein:
Man kriegt ja nie alles mit, was da im Hintergrund abläuft.
@Leo4Konan Ist das jetzt relevant mit der Probezeit?
 
Dass etwas größeres, nicht vorhersehbares passiert oder eine Reihe von Fehlzeiten in den 3 Jahren - davor ist keiner sicher gefeit, ist aber auch doch eher die Ausnahme?
So sehr die Ausnahme wird das nicht sein. Auch Pflegeazubis können Unfälle haben oder länger krank sein. Bei Eltern unter den Azubis - auch nicht so selten heutzutage - kommen evtl. noch Fehltage für kranke Kinder hinzu. Dass einer die erlaubte Anzahl an Fehltagen überschreitet, kommt öfters vor. Ehe dann die Examenszulassung oder die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung wegen weniger Tage scheitert, würde ich mich auch auf den Deal der nachträglichen Dienstplanänderung einlassen.

Bei der TE scheint es eine Regelung zu geben, möglichst schon den Anfängen zu wehren und gar nicht zu viele Fehltage anzusammeln. Ich würde mir diese Regelung vorlegen lassen, um die Einzelheiten zu erfahren.
 
Ich habe halt auch Sorge, dass ich in der Probezeit gekündigt werde. Weil ich die dort herrschenden eingesessenen Regelungen zum Umgang mit Azubi Fehltagen in Frage stelle.

Deswegen werde ich wohl ein bisschen abwarten und mir dann die Schriftstücke vorlegen lassen. Ggf. kann man dann ja noch etwas tun für die zukünftige Krankheitsangelegenheiten.
 
ich wäre an deiner stelle halt vorsichtig, gerade wenn du noch in der probezeit bist. personal welches einen rausekeln will aufgrund solcher sachen ist reichlich unschön und hat manchmal auch auswirkung selbst wenn man schon die station gewechselt hat.
 

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