Für Betriebe mit einer MAV würde das Mitarbeitervertretungsgesetz greifen. Allerdings ist das ein Landesgesetz. In Bayern dürfte der § 40, k ausschlaggebend sein: http://p119154.mittwaldserver.info/fileadmin/dateien/MVG-Bayern.pdf
Ich muss für sowas nicht das Gesundheitssystem belasten, das Wartezimmer verstopfen und Leuchten wichtige zeit stehlen, damit ich dann DoloDobendan und Paracetamol empfohlen bekomme.Wenn man wirklich krank ist, sollte man, auch wenn man meint das wird wieder, zum Arzt gehen!
Und damit meinst Du jetzt was?meiner freien Tage demonstrativ vor mir her zu tragen. Was ich in meinen freien Tagen mache, geht niemanden was an.
... Entweder krank oder nur malade. Letzteres kurierst du tatsächlich mit ein bisschen mehr Ruhe aus. Das sehe ich aber nicht gleichbedeutend mit arbeitsunfähig.
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Ich war jetzt auch 2 Tage krank ohne Schein. Mit dicker Schnupfennase, Fieber und Druck auf den Nebenhöhlen kann ich nicht arbeiten, weil bei jeder Bewegung der Kopf zu zerspringen scheint.Mir ist keine Krankheit bekannt, die mich 2 Tage komplett ans Bett fesselt und mich dann am 3.Tag putzmunter wieder auf Station erscheinen lässt. Entweder krank oder nur malade. Letzteres kurierst du tatsächlich mit ein bisschen mehr Ruhe aus. Das sehe ich aber nicht gleichbedeutend mit arbeitsunfähig.
Verstehst, was ich meine? Entweder, ich bin krank. Dann gehöre ich zum Arzt. Oder ich brauch mal eine Auszeit. Dann nehme ich frei. Ich find den Begriff: Krankheit ohne Schein- irreführend.
Elisabeth
Mir ist keine Krankheit bekannt, die mich 2 Tage komplett ans Bett fesselt und mich dann am 3.Tag putzmunter wieder auf Station erscheinen lässt.
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