Krank am Wochenende

...

6. Wie beide melden uns äußerst ungerne krank, da wir beide einen sehr kollegialen Sinn haben und eben diese nicht gerne "hängen lassen".

Ach, ist soviel Aufopferung nicht beneidenswert. Also mir liegt meine Gesundheit mehr am Herzen als die Kollegalität.
Wenn ich krank bin, bin ich krank und dann kurier ich mich aus und schleppe mich nicht krank wieder zum Dienst, wo ich
1. noch eine potenielle Gefahr für die Gesundheit meiner KollegInnen bin (da frag ich mich, wo da die Kollegalität plötzlich hin ist)
2. im nicht fitten Zustand meist eh nicht richtig zu gebrauchen bin und meine Arbeit eben nicht 100% machen kann
und
3. es einem nicht gedankt wird. Im Gegenteil, wenn was passieren sollte wird man noch angeprangert wird, wieso man krank zur Arbeit gekommen ist.
 
Ich glaube, hier wurden einige Aussagen missverstanden.

Hier die Frage nochmal einfach:
Freitag frei, Samstag + Sonntag krank, Montag frei. AU ja oder nein ?

Alles weitere, was ich geschrieben hatte war einfach nur zur Veranschaulichung der Situation.

Interessanter und viel verratender Ansatz.

Btw.- wer 2 Tage fest im Bett liegen muss wegen einer Grippe, der sollte am 3. Tag net auf der Arbeit erscheinen aus reiner Kollegialität. Bei so einer schweren Grippe dürfte man auch am 5.Tag noch net topfit sein. Kein Wunder, dass einem AG da auch mal ganz komische Gedanken kommen können.

Elisabeth
Warum ein interessanter und viel verratender Ansatz?
Wenn man 2 Tage im Bett liegt und den Tag davor und danach sowieso frei hat (die ganze Woche danach sogar), wozu muss man sich dann eine AU holen?

Vor allem schreibst du erst, dass es sich um dich handelt und plötzlich handelt es sich um deine Freundin... Ähm, also, wer denn nun?
Wenn ich wirklich krank bin, ist mir die Praxisgebühr doch wohl wurscht. Dann will ich, dass mir geholfen wird und ich schnell wieder gesund werde. Und zum Arzt gehen, ist ja jetzt nicht grad mit einem Mega Aufwand verbunden. Gut, man muss aus dem Haus, aber in den meisten Fällen befindet sich der Arzt ja in Wohnortnähe und keine 100 km weit weg.
Und wie Elisabeth schon schreibt: Bei ner dicken fetten Grippe, bei der man nicht in der Lage ist aus dem Bett zu kommen, ist man auch nach 3 Tagen nicht wieder fit. Sprich, man braucht trotzdem eine AU.
Naja, wie auch immer, muss jeder selber wissen, ob er sich, nur um sich den Gang zum Arzt zu sparen, mit dem AG anlegt. Mir wärs zu doof.Wenn wirklich krank, kann man auch mal zum Arzt gehen.
Wenn es verwirrend war, tut es mir leid: Mir ist die Situation passiert, wo ich drauf aufmerksam gemacht wurde mir eine AU zu holen, was ich auch sofort getan habe. Aus aktuellem Anlass (meine Freundin liegt flach) habe ich das Thema dann hier gepostet. Sie wurde hingegen nicht darauf aufmerksam gemacht.
Natürlich ist die Praxisgebühr wurscht, wenn man wirklich krank ist. Nur bei einer Grippe braucht man nicht unbedingt einen Arzt, die kann man auch selbst auskurieren. Kennst Du das Gefühl nicht, wenn Du völlig platt bist und einfach nur schlafen / Dich auskurieren möchtest? Natürlich ist ein Gang zum Arzt möglich, aber extrem anstrengend und unangenehm in solch einem Zustand. Das macht man ja nicht unbedingt, wenn man nicht muss, oder?

Oh, mir ging's nicht um den TE oder seine Freundin, sondern um den Ausdruck "wirklich krank".
Vielleicht ungünstig formuliert. Wollte damit nur sagen, dass es nicht darum geht "blau" zu machen oder sowas. Wir sind beide ehrlich, melden uns selten krank und sind loyal dem AG gegenüber, da wird nicht geschwänzt. So war es gemeint. Nicht im Sinne von "sterbenskrank".

Mal etwas off-topic:
habt ihr immer frei vor und nach eurem Dienstwochenende? Finde ich ziemlich blöd eingeteilt....
Ist nicht immer so. Bei mir ist es wie gesagt schon etwas her und bei ihr ist es gerade auch einmal der Fall. Kommt eher selten vor mit dem Arbeitswochenende mitten im Frei.

Ach, ist soviel Aufopferung nicht beneidenswert. Also mir liegt meine Gesundheit mehr am Herzen als die Kollegalität.
Wenn ich krank bin, bin ich krank und dann kurier ich mich aus und schleppe mich nicht krank wieder zum Dienst, wo ich
1. noch eine potenielle Gefahr für die Gesundheit meiner KollegInnen bin (da frag ich mich, wo da die Kollegalität plötzlich hin ist)
2. im nicht fitten Zustand meist eh nicht richtig zu gebrauchen bin und meine Arbeit eben nicht 100% machen kann
und
3. es einem nicht gedankt wird. Im Gegenteil, wenn was passieren sollte wird man noch angeprangert wird, wieso man krank zur Arbeit gekommen ist.
So war es auch nicht gemeint. Wenn ich krank bin, melde ich mich auch krank. Ich tue es dennoch ungerne, weil ich genau weiß, was das für meine Kollegen dann bedeutet, wenn einer weniger im Dienst ist bei eh schon knappe Besetzung.


Also, bitte nicht alles falsch verstehen :-) Ich hatte nichts "böses" im Sinn, vielleicht waren einige Dinge einfach ungünstig formuliert. Ich bitte um Nachsicht.

LG,
Chris
 
Wer zwei Tage so platt im Bett liegt, dass selbst der Gang zum Arzt eine erhebliche Belastung darstellt, dem dürfte kaum ein Tag Rekonvaleszenz ausreichen... es sei denn, er geht noch malade wieder arbeiten weil man dei Kollegen net im Stich lassen will.

Elisabeth
 
Wenn man 2 Tage im Bett liegt und den Tag davor und danach sowieso frei hat (die ganze Woche danach sogar), wozu muss man sich dann eine AU holen?
Weil Dein AG sie verlangt hat.

Der AG darf das, das Gesetz sieht diese Möglichkeit doch ausdrücklich vor. Entweder generell für alle Mitarbeiter oder anlassbezogen für Einzelpersonen. Ohne Dir persönlich was unterstellen zu wollen - krank zwischen mehreren freien Tagen sieht genauso blöd aus wie Krank am Freitag oder am Montag.

Ist Deine Freundin beim selben AG wie Du?
 
Weil Dein AG sie verlangt hat.

Der AG darf das, das Gesetz sieht diese Möglichkeit doch ausdrücklich vor. Entweder generell für alle Mitarbeiter oder anlassbezogen für Einzelpersonen. Ohne Dir persönlich was unterstellen zu wollen - krank zwischen mehreren freien Tagen sieht genauso blöd aus wie Krank am Freitag oder am Montag.

Ist Deine Freundin beim selben AG wie Du?
Er hat es eben nicht verlangt, er hat mir nur den Tipp gegeben, weil sein Wissenstand ist, dass man eine AU abgeben müsse, wenn man übers WE krank ist.

Nein wir sind nicht beim gleichen AG.
 
Ohne Dir persönlich was unterstellen zu wollen - krank zwischen mehreren freien Tagen sieht genauso blöd aus wie Krank am Freitag oder am Montag.

Das was du ansprichst ist genau der Grund, warum ich mir grundsätzlich, auch ohne dass es mein AG verlangt, immer eine AU hole.
Und trotzdem wird oft genug noch darüber getratscht und rumspekuliert, warum manche Menschen es wagen vor dem Frei oder am WE krank zu werden.
Traurig eigentlich.
Um Missverständnissen vorzubeugen, ich beziehe mich nur auf diesen Satz von dir Claudia, mir ist klar dass du so etwas nicht grundsätzlich annimmst.
 
Wenn ich mich für Samstag + Sonntag krank melde ( Freitag und Montag frei ), muss ich dann eine AU vorlegen ?


Nein, musst du nicht.

Verlangt der AG von dir eine AU ab dem ersten Tag muss der BR zustimmen, willkürlich geht das nicht.
 
Er hat es eben nicht verlangt, er hat mir nur den Tipp gegeben, weil sein Wissenstand ist, dass man eine AU abgeben müsse, wenn man übers WE krank ist.
Als Dein Chef MUSS ER aber wissen, welche Richtlinien für Euer Haus gelten und dementsprechend sollte er sich dann auch positionieren. Ein Tip klingt so unverbindlich...
 
Hm- woher weiß der AG, dass die Erkrankung net schon am Freitag, dem 23.12. anfing?

Elisabeth
 
Nein, musst du nicht.

Verlangt der AG von dir eine AU ab dem ersten Tag muss der BR zustimmen, willkürlich geht das nicht.
Worauf stützt Du Dich bitte bei dieser Behauptung. In den Arbeitsverträgen wird eingentlich definiert, ab wann eine AU verlangt wird.
 
Wenn aus einer Betriebsinternen Vereinbarungen - Arbeitsvertrag - hervorgeht, dass bereits am 1. Tag eine AU notwendig ist, dann wird auch der Betreibsrat kein Veto einlegen können. Der Betriebsrat muss nur dann zustimmen, wenn der AG abweichend vom AV zu einem früheren Zeitpunkt eine AU verlangt. Schade dass die TE sich bezüglich ihrer eigenen innerbetrieblichen Regelungen so gar nicht äußert.
 
Habe nochmal nachgeschaut: Im Arbeitsvertrag ist nichts erwähnt bzgl. Krankmeldung. Also richtet sich alles nach AVR und EntGFG nehme ich an. Also: Ab dem vierten Krankheitstag (Kalendertag, also egal ob Wochenende oder nicht) AU. Auf Verlangen des Arbeitgebers ab dem ersten Tag. Wie immer dieses Verlangen ausgelegt wird: Ob es genügt, dass der direkte Vorgesetzte es verlangt oder die Personalabteilung...Keine Ahnung. Ich nehme aber an, dass sowas nur in Sonderfällen - oder eben wenn es ausdrücklich im Vertrag steht - gilt.
 
Wenn es sich um zwei verschiedene Arbeitgeber handelt, kann es selbstverständlich zwei verschiedene Regelungen geben. Dem einen reichen die drei Tage laut Gesetz, der andere will die AU-Bescheinigung früher. Ist beides erlaubt.

Der Betriebsrat muss zwar zustimmen, kann aber durchaus einmal zugestimmt haben, dass die kürzere Frist generell gilt.
 
Muss nicht unbedingt explizit im Arbeitsvertrag stehen. Kann auch als Dienstanweisung geregelt sein, ist genauso verbindlich.
 
Der Betriebsrat muss zwar zustimmen, kann aber durchaus einmal zugestimmt haben, dass die kürzere Frist generell gilt.
Steht das irgendwo??

Erstmal geht es hier sowieso nicht um einen BR, sondern um eine MAV. Und wo steht geschrieben, dass diese zustimmen muss?

Das Gesetz gibt vor "Der AG kann die AU früher verlangen" (sinngemäß). Von Dienstvereinbarungen oÄ steht dort nichts.
 
§ 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG
Aber Maniac hat Recht. Eine MAV ist kein Betriebsrat, für sie ist dieses Gesetz nicht anwendbar.

Wenn im Arbeitsvertrag sinngemäß steht: Es gelten die Dienstvereinbarungen des Klinikums XYZ, dann müssen die Anweisungen und ihr Inhalt nicht nochmals im Vertrag selbst aufgeführt werden.
 

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