Keine Lohnfortzahlung? Bitte dringend um Hilfe...

*Enkelin*

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11.02.2011
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Ort
Berlin
Beruf
Altenpflegehelferin
Hallo,
ich habe seid februar diesen jahres probleme mit meinem fuss, war bei verschiedenen ärzten, jeder stellte eine andere diagnose, wurde immer wieder krank geschrieben und war auch zwischendurch arbeiten.
jetzt hab ich eine genaue diagnose bekommen und bin das erste mal 5 wochen am stück( seid dem15. mai-17.juni) krankgeschrieben.
ich habe bei meiner krankenkasse angerufen um zu fragen wie es mit dem krankengeld aussieht, die sagten, dass sich da erst ab 6 wochen etwas tut.
ok so weit so gut, am freitag trudelte ein briefchen von der hauptstelle meines arbeitgebers ins haus, die wollen ca 40% meines mai gehaltes von mir zurück haben, da ich laut denen ab dem 18.5 aus der lohnfortzahlung gefallen bin.
ich habe auch keine nachweise über die krankheit bei der krankenkase eingereicht und sie können keinen zusammenhang der einzelnen krankheiten nachweisen( das gebe ich ja zu, es war zu einer zeit, wo ich immer so 5 tage krank war,dann wieder arbeiten und dann doch wieder zum arzt musste..... die letzten ärzte haben immer ein zettelchen an die kk geschickt, ab ca mitte mai)
jetzt ist meine frage, können die das machen, ich war vor meinem "herausfall" nie länger als 3 wochen zusammenhängend krank , falle also eigentlich noch nciht aus der lohnfortzahlung raus, anspruch auf krankengeld hab ich nicht( laut kk)
lg enkelin
 
Hallo Enkelin, das klingt alles ein bisschen verwirrend....

jetzt ist meine frage, können die das machen, ich war vor meinem "herausfall" nie länger als 3 wochen zusammenhängend krank , falle also eigentlich noch nciht aus der lohnfortzahlung raus, anspruch auf krankengeld hab ich nicht( laut kk)
lg enkelin

Wenn ich dich recht verstehe, fragst du, warum du nach "nicht länger als 3 Wochen krank" keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast?
Da es sich um die selbe Erkrankung handelt beginnt die AU nicht neu, sie wird fortgeschrieben. Wenn Du wegen der gleichen Krankheit nämlich erneut krank geschrieben wirst, gilt die Frist von 6 Wochen, d.h. die erneute Krankschreibung wird auf die alte angerechnet. Wahrscheinlich hast du inzwischen diese Grenze (von 6 Wochen) erreicht?

Wieso solltest du nach diesen 6 Wochen keinen Anspruch auf Krankengeld (von der KK) haben?:weissnix:
 
Wenn du vom Arzt krank geschrieben wirst, werden dir zwei Scheine persönlich ausgehändigt.
Einen bekommt der Arbitgeber, einen musst du zur GKV senden. Auf der Krankschreibung muss der Arzt ankreuzen, ob es eine Erstbescheinigung oder eine Folgebescheinigung ist.
Der Teil, den der Arbeitgeber bekommt, enthält lediglich die Daten, von wann bis wann du krank geschrieben bist.
Auf dem Teil, den die GKV bekommt ist zusätzlich noch der Diagnoseschlüssel zu sehen.
Solltest du immer Folgebescheinigungen (= der gleiche Diagnoseschlüssel) erhalten haben, bist du längst aus der Lfz raus, da diese Zeiten addiert wrden, wenn kein längerer Zeitraum dazwischen liegt in dem du wieder gearbeitet hast (leider ist mir die Frist gerade nicht geläufig) .
Das ein Arzt etwas auf "irgendwelchen Zettelchen" etwas vermerkt und diese zur GKV sendet, halte ich für unwahrschinlich.
Das musst normalerweise du mit dem o.b. Teil der Krankschreibung tun.
Nachweise sind, wenn du dich korrekt verhalten hast, bei der GKV vorhanden.
Um den Antrag zur Lohnfortzahlung musst du dich selbst kümmern, d.h mach dich heute auf zur GKV und schildere denen den Sachverhalt bzw besorgen dir den Antrag auf Krankengeld, sonst stehst du bald mit leerem Kühlschrank da! Die Bearbeitung eines solchen Antrages benötigt in der Regel auch noch mal etwas Zeit!
Gute Besserung
D.
 

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