Häusliche Intensivpflege: Erfahrungen mit Patienten und Angehörigen

Druck ist immer groß, wenn es um die Abdeckung von Diensten geht.
Der Druck darf aber nicht am MA ausgelassen werden. Als Beispiel:
"- Wenn ein Dienstplan genehmigt und unterschrieben ist, ist er verbindlich und darf –
ohne entsprechende Ankündigungsfrist – nicht geändert werden.
 - „Arbeit auf Abruf“ ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. Selbst
wenn „Arbeit auf Abruf“ im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, setzt das Gesetz vier
Kalendertage als kürzeste Frist voraus (§ 12 Abs. 2 TzBfG).
 - Ein Anruf im „Frei“ ist echten Notfällen vorbehalten. Der Ausfall einer Kolleg/in durch
Krankheit oder sonstiges stellt keinen Notfall dar. Anrufen darf übrigens auch nur die
Chefin."
Quelle: https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Mein-Recht-auf-Frei_Sammelband-2016.pdf S. 7
 
Ich arbeite "nur" 8 Stunden. Mein Arbeitsweg sind 30km. Das geht noch gerade so.
Einspringen muss ich nicht sooo oft. Aber bei den Plänen zurzeit muss man auch einfach das frei haben.
Als ich angefangen hatte hab ich 4 früh 4 mittag und 4 frei gehabt. Das war ganz gut.
Jetzt hab ich nur noch früh und das ist schon ziemlich stramm da ich eben auch die meiste Arbeit demnach habe.
Mittag und Nachtschicht muss eigentlich kaum was tun....
 
Durch den 9 Tage arbeiten 3 frei Rhythmus kommen wir ja immer über die reguläre Stundenzahl.

Wir hatten einen 7-er Rhythmus (7 Tage arbeiten, dann 7 Tage Frei. Auch je 12 Stundendienst). Bis der Zoll da hinter kam und unseren Pflegedienst auf links gezogen hat. Gesetzlich erlaubt sie bei 12 Stundendiensten nur 4 Tage am Stück, maximal 5 Tage am Stück. Ob der Pflegedienst Konventional Strafen zahlen muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Wenn ich gar nicht kann kann ich nicht. Aber wer soll es sonst machen?

Da soll sich die PDL Gedanken zu machen. Wer so mit seinen Mitarbeitern um geht, braucht sich nicht wundern, wenn diese durch die Überbelastung (zu viele Arbeitsstunden) krank werden (zum Beispiel: Burn Out).
 
Wir hatten einen 7-er Rhythmus (7 Tage arbeiten, dann 7 Tage Frei. Auch je 12 Stundendienst). Bis der Zoll da hinter kam und unseren Pflegedienst auf links gezogen hat. Gesetzlich erlaubt sie bei 12 Stundendiensten nur 4 Tage am Stück, maximal 5 Tage am Stück. Ob der Pflegedienst Konventional Strafen zahlen muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich hab ja 8 Stunden von daher ginge es eigentlich... Aber auch nicht immer
 
Sorry, da habe ich etwas von der Stundenzahl her falsch verstanden.
 
Hier noch eine Quelle: ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Allerdings habe ich die Sonderregelungen (12 Stunden-Dienste; 4/5 Tage......) beim Querlesen nicht entdeckt. Natürlich fehlen mir die Tarifregelungen und Dienstvereinbarungen der Kollegen/innen.
Grundsätzlich kenne ich das Arbeitszeitgesetz nur so, dass Tätigkeiten über 10 Stunden nur im Bereitschaftsdienst erlaubt sind (
§ 7 Abweichende Regelungen
..................
a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt.

Allerdings weiß ich auch, dass in der ambulanten Pflege manchmal anders gearbeitet wird.

LG Einer
 
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
ArbZG

Ausfertigungsdatum: 06.06.1994

Vollzitat:

"Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das durch Artikel 12a des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 G v. 20.4.2013 I 868
Hinweis: Änderung durch Art. 12a G v. 11.11.2016 I 2500 (Nr. 53) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

§ 7 Abweichende Regelungen

(8) Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten.
 
darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten.
Im Durchschnitt!!
D. h. Du kannst auch durchaus mal die ganze Woche Dienst schieben - 7 Tage lang jeden Tag 12 Stunden.
Das ist durchaus "mal" erlaubt, so lange es dafür ausreichend Ausgleich gibt.
 
Ich habe das so verstanden, dass die 48 Stunden, in der Woche nicht überschritten werden dürfen.

160 Stunden im Monat : 4 Wochen = 13, 3 Tage im Monat.

13,3 Tage : 4 Wochen = 3,325 Tage in der Woche.

Liege ich damit richtig oder befinde ich mich, damit auf dem Holzweg??
 
du kannst die Schichtfolge aber mitten in einer Woche beginnen lassen:engel:
 
Ich habe das so verstanden, dass die 48 Stunden, in der Woche nicht überschritten werden dürfen.

160 Stunden im Monat : 4 Wochen = 13, 3 Tage im Monat.

13,3 Tage : 4 Wochen = 3,325 Tage in der Woche.

Liege ich damit richtig oder befinde ich mich, damit auf dem Holzweg??
Letzteres, da das Gesetz ganz klar von "im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten" spricht. Du musst also die erbrachte Stundenzahl übers ganze Kalenderjahr sehen - erst wenn Du da mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet hast (und da kommt nun wirklich nicht häufig vor) ist dies ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Abgesehen davon: 48 Stunden durchschnittliche Wochenarbeitszeit multipliziert mit vier Wochen sind bei mir nicht 160, sondern 192 Stunden. ;)
 
Stimmt, da ist ein Rechenfehler.

Wir haben von Montag bis Sonntag, je 12 Stunden am Tag gearbeitet und hatten dann 7 Tage frei.
 
Wir haben von Montag bis Sonntag, je 12 Stunden am Tag gearbeitet und hatten dann 7 Tage frei.
Dann muss Dir doch klar gewesen sein, dass Deine Gesetzesauslegung nicht stimmte. Oder ist Dir damals nicht aufgefallen, dass 12 * 7 > 48 ist?
 
Und nun ist nach meiner Rechnung 84 größer als 48 und Du verstößt mit Deiner Arbeitszeit permanent gegen das Arbeitszeitgesetz, hättest Du nicht die zweite Hälfte des entsprechenden Satzes unter den Tisch fallen lassen.

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit errechnet sich über das gesamte Kalenderjahr. Eine einzelne Kalenderwoche kann mehr Arbeitsstunden haben, solange an anderer Stelle für entsprechende freie Tage gesorgt wird. Juristendeutsch ist manchmal schwer verständlich, aber was ist an der Formulierung "im Durchschnitt" unklar?
 
Und nun ist nach meiner Rechnung 84 größer als 48 und Du verstößt mit Deiner Arbeitszeit permanent gegen das Arbeitszeitgesetz, hättest Du nicht die zweite Hälfte des entsprechenden Satzes unter den Tisch fallen lassen.


Um es mal ganz kurz zu fassen, ich habe mich nie mit dem Arbeitszeitgesetz auseinander gesetzt.

Ich habe von 2009 - 2015 so gearbeitet (12 Stunden x 7 Tage und dann 7 Tage Frei, immer im Wechsel) und habe meinen AG vertraut, der er über das Arbeitszeitgesetz Bescheid weis.
 
Geh mal einen Schritt beiseite, vielleicht stehst Du dann nicht mehr auf dem Schlauch :-)

Du darfst laut Arbeitszeitgesetz im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche arbeiten. Deine Arbeitszeit betrug in 26 Kalenderwochen 84 Stunden, in den anderen 26 Wochen aber null Stunden. Wieviel also hast Du im Durchschnitt pro Woche gearbeitet, aufs ganze Jahr gesehen?
 

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