Frühdienst, Spätdienst, Rufbereitschaft an einem Tag: zulässig in ambulanter Pflege?

Jita

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Hallo, ein altbekanntes Problem:

Arbeitgeber Diakonie
Ich halte es kurz: Frühdienst 6 bis 11 (aber auch manchmal bis 12) Uhr
Spätdienst 16 bis 21 Uhr
Bereitschaftshandy, falls die Zentrale vom Hausnotruf anruft


Nun meine Frage, ist dieser Dienst zulässig? Mein Mann ist heute Nacht geweckt wurden gegen 1.30 Uhr von der Zentrale vom Hausnotruf, an Schlaf nicht zu denken. Er mußte dann gegen 5 Uhr wieder aufstehen zum Frühdienst und Spätdienst hat er heute auch noch und natürlich das Bereitschaftshandy. Wo kann ich das nachlesen, ob dies zulässig ist, im Arbeitsvertrag steht nur etwas von Rufbereitschaft. Es werden weder Nachtruhen eingehalten, noch wird vergütet, wenn es nachts "nur" bei einem Anruf bleibt und nicht "ausgerückt" werden muss. Ich meine damit, dass es bei Anruf nur bei einer Pauschale bleibt und der Weckanruf nicht wie ein Nachteinsatz vergütet wird. Vielleicht kann jemand weiterhelfen? Lieben Dank, Jita
 

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