Frag die Kristallkugel: Bin ich durchgefallen?

Hallo,

Sie muss jetzt bis 31.10 alle Wiederholungsprüfungen fertig haben weil sie sonst über 4 Jahre kommt^^ .
Das man jede Prüfung einmal wiederholen darf ist richtig.Aber nur wenn man nicht über die 4 Jahre kommt.
Das ist Unsinn - ein Blick ins KrPflG und BFSO genügt. Wenn ich die Ausb. regelgerecht durchlaufen habe, darf ich zum Schluss auch immer die Prüfung machen.

Höchstausb.dauer 5jahre, bei Landeserziehungsurlaub können es auch 6Jahre sein.
Wiederholungsprüfung darf und kann IMMER spätestens nach einem Jahr nochmal angetreten werden, bei Praktisch nur nach weiterer Ausbildung deren länge der Prüfungsvorsitzende festlegt. Alles im KrPflG und BFSO nachzulesen.

Die Wiederholung kann dir nicht verweigert werden. Darauf hat die Schulleitung keinen Einfluss, das legt das Gesetz generell fest und den Wiederholungstermin der Prüfungsvorsitzende fest.

Atteste:
der Ausb.betrieb wird sicher nicht alleine, sondern mit Betriebsarzt, Personalstelle, oft gibt es ja noch einen ärztlichen Schulleiter, Sozialberatungsstelle, zusammenarbeiten und dies gemeinsam entscheiden.

Prüfung:
2 Prüfer, 1Schulleiter, 1Prüfungsvorsitzender, Notenkonferenz - alle gegen dich?
Alle auf Station sind für Dich?
Fällt mir schwer das zu Glauben.
Natürlich kannst du Klagen, aber das dauert meist ein Jahr und oft auch länger.
Noten sind nicht justiziabel, d.h. du kannst nicht auf eine bessere Note klagen, sondern auf Anullierung der Prüfung.
Würde ich evtl. erst machen, wenn ich ein zweites Mal nicht Bestanden hätte.

Formfehler auf den man Klagen könnte wäre allerdings, wenn bei der Prüfung wirklich so viel Leute dabei waren und so lange, dass diese beurteilen könnten, ob und welche du Fehler gemacht hast - daran fehlt mir allerdings ebenfall der Glaube
und dass die Aussagen der Personen als Zeugen vor Gericht, irgendeine Relevanz hätten, wer hat wann was genau gesagt? Glaubst du da kann sich jetzt noch jemand genau erinnern, wenn überhaupt jemand aussagt.

Also du hast das Recht innerhalb eines Jahres die Prüfung (legt der Prüfungsvorsitzende fest), nach weiterer Ausbildung zu wiederholen.
Die Prüfung kannst du auch an einem anderen Haus machen, wenn du eines findest, genaus wie die weitere praktische Ausbildung.

Viel Erfolg
 
Ich kann mich jetzt hier um Kopf und Kragen reden.
Ihr ward nicht dabei (das in keinster Weise negativ gemeint!) und könnt das ganze "nur" objektiv betrachten. Ich bin froh über die Anregungen, die ich hier erfahren konnte.
Seit dieser langen Krankheitsphase hat die Schulleitung mir immer wieder zu verstehen gegeben, dass ein Mensch mit meiner Erkrankung nicht in der Lage sein soll, diesen Beruf auszuüben.
Sie hat mir zwischendurch sogar mehrfach "angeboten" aufzugeben.
Das alles und noch einiges mehr in die Richtung, trotz der positiven Atteste und guten Bewertungen.
Und warum erzählt sie mir vor dem ganzen Prüfungsausschuss, dass es absolut keine Chance auf eine Wiederholung gibt?
Das ist für mich Schikane, was mein Umfeld mir auch bestätigt.
Dass ich mit einer Klage gegen den Prüfungsinhalt bzw. das -ergebnis nicht weit komme, ist mir klar.
Ich fühle mich ungerecht behandelt und das macht mich einfach wütend.
Ich möchte wissen, welche gravierenden Fehler ich gemacht habe, dass es nicht Mal für eine 4 gereicht hat. Und ich möchte die Chance haben, die Prüfung zu wiederholen, das am liebsten an einer anderen Schule.
Mein Ziel ist es, dieses Examen zu wiederholen und dadurch zu bestehen.
 
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Atteste:
der Ausb.betrieb wird sicher nicht alleine, sondern mit Betriebsarzt, Personalstelle, oft gibt es ja noch einen ärztlichen Schulleiter, Sozialberatungsstelle, zusammenarbeiten und dies gemeinsam entscheiden.

Wie kann man da sicher sein? Es hat immer Menschen gegeben und es wird sie immer geben, Menschen die ihre Macht und Stellung missbrauchen, andere schikanieren. Die benötigen keinen Grund, manchmal passt einfach die Nase nicht!
Ihre gesundheitlich Eignung musste zur Zulassung von einem Arzt bestätigt werden, das ist erfolgt! Mehr müssen wir eigentlich nicht wissen.

Prüfung:
2 Prüfer, 1Schulleiter, 1Prüfungsvorsitzender, Notenkonferenz - alle gegen dich?
Alle auf Station sind für Dich?
Fällt mir schwer das zu Glauben.
Natürlich kannst du Klagen, aber das dauert meist ein Jahr und oft auch länger.
Noten sind nicht justiziabel, d.h. du kannst nicht auf eine bessere Note klagen, sondern auf Anullierung der Prüfung.
Würde ich evtl. erst machen, wenn ich ein zweites Mal nicht Bestanden hätte.

Formfehler auf den man Klagen könnte wäre allerdings, wenn bei der Prüfung wirklich so viel Leute dabei waren und so lange, dass diese beurteilen könnten, ob und welche du Fehler gemacht hast - daran fehlt mir allerdings ebenfall der Glaube
und dass die Aussagen der Personen als Zeugen vor Gericht, irgendeine Relevanz hätten, wer hat wann was genau gesagt? Glaubst du da kann sich jetzt noch jemand genau erinnern, wenn überhaupt jemand aussagt.

Also du hast das Recht innerhalb eines Jahres die Prüfung (legt der Prüfungsvorsitzende fest), nach weiterer Ausbildung zu wiederholen.
Die Prüfung kannst du auch an einem anderen Haus machen, wenn du eines findest, genaus wie die weitere praktische Ausbildung.

Viel Erfolg

Ich kann mir durchaus vorstellen kann, ist dass ein Prüfer die anderen dominiert oder durch jemand beeinflusst werden gegen den Prüfling.
Sie hat ja nicht gesagt, dass die gesamte Station für sie war, sondern dass sie positive Rückmeldung bekommen hat.
Was mich meine Lebenserfahrung allerdings gelehrt hat ist, dass sich häufig dann letztlich niemand traut entsprechende Aussagen zu machen, eben weil die entscheidenden Leute häufg Einfluss haben und einem zukünftig das Leben schwer machen können.

Ich habe in Prüfungssituationen selbst einiges erlebt, letztlich aber immer genügend Leute die sich gegen die "bösen" durchgesetzt haben. Ich halte in solchen und auch anderen beruflichen Situationen einiges für möglich....., aber letztlich können wir es nur anhand der vorhandenen Angaben beurteilen.
 
@renje


§ 4 Dauer und Struktur der Ausbildung

(1) Die Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger schließt mit der staatlichen Prüfung ab; sie dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.

7 Anrechnung von Fehlzeiten
  1. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.
    1. (4) Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er
      zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen
      hat, deren Dauer und Inhalt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt werden.
      Die weitere Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die in § 14 Abs. 2 des Krankenpflegegesetzes festgelegte Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Ein Nachweis über die
      weitere Ausbildung ist dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beizufügen. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen.


      Obiges sind Zitate aus dem Krankenpflegegesetz und aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
      Daraus geht für mich nicht hervor dass die Ausbildung auch mal 6 Jahre dauern darf.
      Ja,in begründeten Einzelfällen kann das zuständige Ministerium Ausnahmen zulassen. Welche Ausnahmen das sind liegt sicher auch im Ermessen der jeweiligen zuständigen Behörden.
      Wenn man das Examen nicht geschafft hat muss man einen Antrag auf Wiederholung stellen. Nirgendwo steht das dieser genehmigt werden muss. (Auch wenn dies i.d.R. so ist)Irgendeine hat die Prüfungen einmal gemacht. Und die Schule muss den Antrag ja auch unterstützen.
      Die BFSO greift übrigens nicht in diesem Fall, würde ich sagen.Bundes- vor Landesrecht oder? Für GuKP ist das Krankenpflegegesetz und die Asubildungs-und Prüfungsverordnung. Nebenbei steht in der BFSO auch klar dass die 6 Jahre nur für die Altenpflege gilt. Und die ist ja ne andere Nummer, weil eine Ladesrechtlich geregelte Ausbildung.Da kann also jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen, im Gegensatz zur Krankenpflegeausbildung.





 
Wie ich schon sagte, ist das alles ziemlich weit auslegbar. Auch wenn's mir schwer fällt, versuche ich nun einfach erstmal aus meiner Sinneskrise zu krabbeln.
Ich denke, dass ich nicht der erste Fall bin. Die Rechtsabteilung der Gewerkschaft wird sich nun damit beschäftigen.
Beim Integrationsfachdienst habe ich auch einen Termin. Viel mehr kann ich im Moment eh nicht tun.
 
@Wilde schwester:
da bringst du ganz schön viel durcheinander.
Natürlich ist die AP bundeseinheitlich geregelt und natürlich greift eine BFSO immer, soweit vorhanden, sonst bräuchte man ja keine.

Und die Schule muss den Antrag ja auch unterstützen.
Nein auch das nicht.

Den Rest erspar ich mir.
Vielleicht führst du dir das nochmal zu Gemüte bis zur Prüfung, da scheinen doch einige Dinge ziemlich unklar zu sein.
 
Wenn man das Examen nicht geschafft hat muss man einen Antrag auf Wiederholung stellen. Nirgendwo steht das dieser genehmigt werden muss. (Auch wenn dies i.d.R. so ist)Irgendeine hat die Prüfungen einmal gemacht. Und die Schule muss den Antrag ja auch unterstützen.

Was für Gründe könnte es geben das nicht zutun? Die Wiederholungsprüfung zu genehmigen, meine ich...
Wieso muss die Schule den Antrag unterstützen? Sorry, aber da wäre der Willkür ja Tür und Tor geöffnet..., wo steht dass die Schule das unterstützen muss?
 
Bereits direkt nach der Prüfung berichtet Irgendeine vom Ablauf.
Ich finde den Text übrigens sehr gut als Gedächtnisprotokoll geeignet. So etwas wird jedem Mobbingopfer empfohlen, oder nicht?

Sie bekam vier Patienten in drei Zimmern zugeteilt? Zumutung....da frisst ja schon die nötige Händedesi Zeit ohne Ende, von der Lauferei ganz zu schweigen.

Irgendeine hatte im Vorfeld der Prüfung daran gedacht eine Vorgehensweise für eventuell eintretende Notfälle zu abzusprechen. ( Das ist echt gut!)
Die ärztlichen AO wurden umgesetzt, fehlende Utensilien wurden bemerkt + ersetzt (auch so´n Ding...wer nimmt denn dem Prüfling Zeug vom Wagen?...wer das wohl war?...ein Schelm wer böses dabei denkt)

Ja sie hat die Diabetiker spät gemessen (dies aber benannt)...ein Fläschlein fiel runter...das Bett nicht sofort hochgemacht....so what?
Dann ist da der Verband, der besser non touch gemacht worden wäre...aber ist das wirklich ein Grund zum Durchfallen?
Und wer/was hat das Zeitmanagement torpediert? 1. der Notfall....2. Der Lehrer, der sie zwang die Messrunde selbst zu machen...3. der Lehrer, der die Richtzeit der Medis durch Fangfragen verlängerte...ach ja 4 Patienten in 3 Zimmern...hmmmmm

Das „objektive“ Prüfergrüppchen, dem sie ausgesetzt war:

1) Ein Lehrer, der sich unsäglich verhielt.
2) Eine PA mit der sie einmal zusammengearbeitet hat und die in der Prfg. so gar nicht...0... Zero kommuniziert.
3) Eine voreingenommene Schulleitung, deren schikanöses Verhalten beispiellos ist.

Wenn es sogar den Patienten schon auffällt, wie „mittelmäßig“ sich die Prüfungsgruppe verhielt, dann ist was im Argen. (Ja...ich glaube Irgendeine das, obwohl ich nicht dabei war).
2 Tage vor dem Mündlichen wird sie losgejagt, um den 1000ten ausführlichen (natürlich ausführlich!) Bericht beizubringen? Wirklich?...als hätte sie in dieser Zeit nichts Besseres zu tun..

Also ich würde nicht „nur“ die Prüfungsprotokolle der Praktischen einsehen wollen, auch sämtliche anderen Unterlagen würde ich überprüfen...wenn schon denn schon...wer weiss, was da noch zu finden ist (z.B. Formfehler, unsachliche diskriminierende Kommentare)

Ich fürchte man wird versuchen, die Einsicht herauszuzögern, in der Hoffnung, dass ihr die Puste ausgeht...
Ist der Termin da, wird man versuchen, ihr das Fotografieren / Kopieren der Unterlagen zu verbieten..
Man wird ihr ein so enges Zeitfenster zur Einsichtnahme zu setzen, dass sie nicht alles lesen können wird..

Mein Tipp für diesen Fall: Fachanwalt soll sämtliche bewertungsrelevanten Unterlagen anfordern (Klausuren, Protokolle, Bewertungsmatrixe), aber das wird die Rechtsabteilung der Gewerkschaft schon gesagt haben.

Gleichstellungsbeauftragte/r ist schon im Boot....Stichwort Diskriminierung...
Alles richtig gemacht!

VG lusche
 
Hmm - ich will und kann es nicht Glauben, auch meine praktische Erfahrung sagt mir, dass da noch mehr sein muss.

Denn ALLE die beteiligt sind, wie oben schon geschrieben, das sind ja doch mehrere Leute, teils auch von Aussen, haben sich alle verschworen um eine Schülerin im Praktischen durchfallen zu Lassen?

Beeinflusst von der bösen Schulleitung trauen sich PA, Fachprüfer, Notenkonferenz und Prfg.vorsitzender nichts zu Sagen und geben, zitternd vor Angst, eine 5???!!!

Diese Verschwörungstheorie kann und möchte ich nicht Glauben, bei der so viele Menschen alle zusammenhelfen gegen die arme Schülerin.
Ich Widerspreche nicht dem, dass das irgendeine so empfindet, halte aber es für weitgehend unwahrscheinlich, dass dies einer objektiven Überprüfung wirklich standhalten würde zumal jemand im theoretischen vor allem aber im mündlichen Durchfallen zu lassen wesentlich einfacher wäre und weniger Nachprüfbar.

Wie auch immer - Anwalt, Einblick u.ä. bringt aber irgendeine nicht weiter auf dem Weg zum Examen.
Natürlich sollst du Wissen, warum du nicht Bestanden hast.
Viel wichtiger aber scheint mir, doch sich intensiv Gedanken zu machen
1. zu Klären wie die weitere Ausbildung vom Prüfungsvors. festgelegt wurde, daraus resultiert der nächste Prüfungstermin.
2. Willst du überhaupt da noch weiter Ausb. machen und Prüfung, wenn nein, dann verwende deine Kraft für die Suche nach einer anderen Schule und leg los. Verschwende nicht deine Energien.

Einsicht klar ein evtl. Einspruch läuft dir nicht weg, das aber nur mit Anwalt und dauert Laaaaange - bist zu 2Jahre.
Den nächsten Prüfungstermin darfst du sowieso machen und der ist früher als irgendein Einspruch oder Anulierung vom Gericht zur Entscheidung käme.
Mit Bestehen in der Wiederholungsprüfung ist sowieso alles vom Tisch und wäre eine Anullierung der Prüfung unsinnig.
Weiß gar nicht ob dann sowas überhaupt noch Verhandelt würde?
Konzentriere dich darauf
was muss ich Tun um mein Ziel zu erreichen?

Aufarbeitung von ungerechter Behandlung, kannst du nach dem Examen machen - vergeude nicht deine Energien
dein Ziel ist das Examen - da Lege deine Hauptenergie drauf. Vergeude sie nicht auf Nebenkriegsschauplätzen.
 
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@Wilde schwester:
da bringst du ganz schön viel durcheinander.
Natürlich ist die AP bundeseinheitlich geregelt und natürlich greift eine BFSO immer, soweit vorhanden, sonst bräuchte man ja keine.


Nein auch das nicht.

Den Rest erspar ich mir.
Vielleicht führst du dir das nochmal zu Gemüte bis zur Prüfung, da scheinen doch einige Dinge ziemlich unklar zu sein.

Ich entschuldige mich, mit der Regelung der AP-Ausbildung habe ich gehörig was durcheinander gebracht!

Was sie Unterstützung der Schule für eine Prüfungswiederholung angeht:
Mein Gedanke war folgender: im Fall von Irgendeine :
Prüfung nicht bestanden(egal warum jetzt)
Schule hat Amtsarzt eingeschaltet(scheinen ja zu glauben dass sie gesundheitlich nicht geeignet ist inzwischen)
Irgendeine muss darlegen dass an weiteren Ausbildungsmaßnahmen teilgenommen wurde um erneut zugelassen zu werden.
Hört sich derzeit nicht an als ob sie an weiteren Maßnahmen teilnimmt und/oder der Prüfer vom Ministerium gesagt hat dass z.B in 6 Monaten Wiederholungsprüfung ist (und bis dahin müsste sie ja in der Praxis weiter als Schülerin angestellt sein und arbeiten.) Wenn Ministerium sagt erneute Prüfung ist okay, kann die Schule sich auf den Kopf stellen! Letzte Wort hat da ja die Behörde!
Schule unterstützt eine erneute Prüfung nicht. Sagen ist nicht möglich weil durch bereits Wiederholung eines Jahres über zulässige Ausbildungszeit. Würden die sich aber für Irgendeine einsetzten, sprich einen Antrag auf Härtefall unterstützen weil die der Meinung sind sie packt das, wäre eine erneute Prüfung möglich...i.d.R.fallen die Ministerien den Schulen da nicht in den Rücken ;)
Keine Unterstützung der Schule= Anscheinend keine weitere Prüfung.
Und diese "Theorien" nach dem Motto: einer beeinflusst den anderen halte ich schlichtweg für Unsinn. Jede Schule ist daran interessiert möglichst viele erfolgreich auszubilden...
 
Und diese "Theorien" nach dem Motto: einer beeinflusst den anderen halte ich schlichtweg für Unsinn. Jede Schule ist daran interessiert möglichst viele erfolgreich auszubilden...

Liebe WildeSchwester,

ich wünsch dir wirklich, dass du mit solchen Machenschaften nie in Berührung kommst, hast auch scheinbar noch nichts vergleichbares erlebt.
Was von Irgendeine hier berichtet wird (ich glaube ihr das jetzt erst mal, weil ihre Beiträge schlüssig und in keinster Weise widersprüchlich sind), erfüllt meines Erachtens die Kriterien von Mobbing. Die Mobber sind Künstler darin ihr wahres Gesicht nur den "Opfern" zu zeigen, allen anderen gegenüber verhalten sie sich meist fair und neutral, so dass die "Opfer"isoliert darstehen, weil niemand das Verhalten der Mobber glaubt. Genau das ist die
Strategie.

Und ich kenne genug Praxisanleiter und bin mir sehr sicher, dass eine Vielzahl davon beeinflussbar ist. Nicht alle Menschen haben Rückgrat, nicht alle sind in der Lage sich durchzusetzen und das halte ich für menschlich.

Erfahrungswerte als Theorie und Unsinn zu bezeichnen halte ich schlichtweg für sehr verletzend und ignorant. Du must es nicht glauben und es für nicht möglich halten, dass es so etwas gibt, das tut "renje" auch nicht. Aber Unsinn ist es nicht! Ich kenne Menschen die aufgrund solcher und ähnlicher Dinge jahrelang therapeutische Hilfe benötigten.

Gruß
Ludmilla
 
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Mobber sind in meinen Augen gefährlich.
Warum?
Ein Mobber ist für mich ein Täter. Sobald der Täter enttarnt wird, greift er an und wehrt sich massiv, um seinen Schein zu wahren.
Mir sind im Beruf solche Menschen begegnet, nicht in der Ausbildung (na ja, im Beruf ist es auch nicht besser).
 
Ich rechne mal...
Dauer der Ausbildung normalerweise 3 Jahre...Irgendeine ist ein Jahr zurückgegangen...also dauert´s bei ihr insgesamt 4 Jahre.
Die Höchstausbildungsdauer beträgt 5 Jahre. Nach meiner Rechnung ist da noch ein Jahr übrig....

Die „neutrale“ Schulleitung aber, erzählt Irgendeiner.... vor dem Prüfungsabschuss... ups...entschuldigung...Prüfungsausschuss, dass es für sie „keine Chance auf Wiederholung“ gibt? Warum hat da keiner reagiert? Da sind die Herrschaften vermutlich im Vorfeld schon schön eingeseift worden. War ja auch die letzte Chance für eine "Pädagogin", die seit Jahren eine einzelne Auszubildende schikaniert und zum Aufgeben nötigen will.

Jemand, der Prüfungen abnehmen darf, ist nicht automatisch (immer) objektiv.
Eine seit Jahren etablierte Schulleitung ist durchaus in der Lage eine Gruppe auf ihre Seite zu ziehen. Dies erst recht, wenn es sich lediglich um zwei weitere Personen handelt. Der eine ein (vermutlich ihr) nachgestellter (neuer?) Lehrer, der die Delinquentin nicht kennt und eine PA, die Irgendeine genau so wenig kennt.
Es handelt sich eben nicht um eine „große Verschwörung“, wie geschrieben wurde, sondern um den Küngel von lediglich 3 Leuten.

Ja und Ludmilla hat recht...genau so funktioniert Mobbing.

VG lusche
 
So als Ergänzung: Der Betriebsarzt war definitiv "auf meiner Seite".
Die Fachprüfer bestehen aus einer Pflegekraft (PA) und einem Pflegelehrer.
Die bewerten das Ganze. Und lt. unserer Schul- und Kursleitung, vergibt der Prüfungsausschuss i.d.R. die von den Prüfern festgelegte Note.
Er überprüft sie also nicht wirklich, womit sich der Kreis an Menschen, die man beeinflussen "muss" um "sowas" durch zu bekommen, noch weiter reduziert.
Beide Prüfer + Schulleitung beeinflusst bzw. sogar gegen mich = sehr viel Spielraum, was die Bewertung angeht.
Nur so mein Gedanke.
Ich kann verstehen, dass sich das alles nach Verschwörungstheorie anhört.
 
Nochmal
ob oder ob nicht, wer wen evtl. oder auch nicht oder vielleicht doch...
bringt dich nicht weiter auf deinem Weg zum Examen.
Auch nicht wer auf welcher Seite war oder auch nicht..., wer was wann zu wem gesagt hat oder auch nicht usw., usw., usw.
Mir klingeln langsam die Ohren.
Das sind Nebenkriegsschauplätze und bringt dich keinen Millimeter weiter.
Kostet nur unnötige Energie, die du für das Examen dringend brauchst.
Das ist doch dein Ziel?
Dann höre jetzt auf und überlege was du jetzt tust, tun mußt/kannst, um das Ziel Examen zu erreichen, deshalb nochmals meinen Post von oben:
Wie auch immer - Anwalt, Einblick u.ä. bringt aber irgendeine nicht weiter auf dem Weg zum Examen.
Natürlich sollst du Wissen, warum du nicht Bestanden hast.
Viel wichtiger aber scheint mir, doch sich intensiv Gedanken zu machen
1. zu Klären wie die weitere Ausbildung vom Prüfungsvors. festgelegt wurde, daraus resultiert der nächste Prüfungstermin.
2. Willst du überhaupt da noch weiter Ausb. machen und Prüfung, wenn nein, dann verwende deine Kraft für die Suche nach einer anderen Schule und leg los. Verschwende nicht deine Energien.

Einsicht klar ein evtl. Einspruch läuft dir nicht weg, das aber nur mit Anwalt und dauert Laaaaange - bist zu 2Jahre.
Den nächsten Prüfungstermin darfst du sowieso machen und der ist früher als irgendein Einspruch oder Anulierung vom Gericht zur Entscheidung käme.
Mit Bestehen in der Wiederholungsprüfung ist sowieso alles vom Tisch und wäre eine Anullierung der Prüfung unsinnig.
Weiß gar nicht ob dann sowas überhaupt noch Verhandelt würde?
Konzentriere dich darauf
was muss ich Tun um mein Ziel zu erreichen?

Aufarbeitung von ungerechter Behandlung, kannst du nach dem Examen machen - vergeude nicht deine Energien
dein Ziel ist das Examen - da Lege deine Hauptenergie drauf. Vergeude sie nicht auf Nebenkriegsschauplätzen.
 
Renje, du hast ja recht und ich wünsche "irgendeine" dass es ihr gelingt...., aber es ist auch nicht so einfach wenn man über einen längeren Zeitraum durch die Mühle gedreht wurde und ständig Nebenschauplätze aufgemacht wurden....
 
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Anwalt und co. sind ja schon eingeschaltet.
Ich würde nur gerne verstehen, was die als so gravierende Fehler bewertet haben, dass ich durchgefallen bin. Und warum mich meine Schulleitung so behandelt.
Ich will einfach wissen, was Sache ist. Denn das würde/wird mir ja auch im Berufsleben nützen.
Mein Ziel ist dieses verdammte Examen zu bestehen.
 
Ich würde nur gerne verstehen, was die als so gravierende Fehler bewertet haben, dass ich durchgefallen bin. Und warum mich meine Schulleitung so behandelt.
Verstehe ich, aber das kann dir KEINER hier beantworten.
Ist auch jetzt, im Moment nicht sooo wichtig.
Das kannst du klären oder auch nicht wenn du das Examen hast.

Mein Ziel ist dieses verdammte Examen zu bestehen.
Dann konzentriere dich darauf und sonst auf nix.
 
Anwalt und co. sind ja schon eingeschaltet.
Da brauche ich weder Anwalt noch Co.
1. Antrag auf Verlängerung der Ausbildung stellen.
2. Anfragen bei SL und wenns die nicht sagt bei der Schulaufsichtsbehörde wie lange die weitere Ausbildung festgelegt wurde.
3. Einsicht in die Prüfungsunterlagen bei der Schulaufsichtsbehörde beantragen, Kopie an die Schule
4. weitere Ausbildung evtl. neue Ausb.sätte suchen
5. Wiederholungsprüfung machen
Leg los!!!
Dazu brauchst du keinen Anwalt oder Co. oder so.
und
Ziel definieren, was der Anwalt eigentlich für dich machen sollte, was du von diesem erwartest oder von irgendeinem Co.?
 
"1. Antrag auf Verlängerung der Ausbildungstellen."
Genau hier liegt ja das Problem. Meine Schulleitung sagte ja, dass ich die Ausbildung nicht verlängern darf, weil ich eben damit diese (angebliche) 4-Jahresgrenze überschreite.
 

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