Im schriftlichen Teil Krankheitslehre durchgefallen - Wdh der Prüfung

Questionerin

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Hallo :-)
ich habe eine Frage und zwar ist mein Sohn durch die schriftliche Prüfung im Teil Krankheitslehre durchgefallen. Alle anderen Prüfungsteile hat er bestanden.
Nun hat er in 6 Wochen seine Nachprüfung und steht nun ohne Job da. Laut Aussage der Schule muss er sich nun bei der Arbeitsagentur melden und soll sich einen Teilzeitjob suchen bis zur Prüfung. Auf Nachfrage bezüglich einer Verlängerung der Ausbildung wurde ihm gesagt, dass das nur möglich wäre, wenn er im praktischen Teil der Prüfung durchgefallen ist, aber so richtig Ahnung wie es nun weitergeht / weitergehen kann - hatte nun eigentlich keiner.
Im Ausbildungsvertrag steht dazu: "Besteht der Schüler die Prüfung nicht....so verlängert sich die Ausbildung auf seinen schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um 1 Jahr..."
Was ist denn nun richtig? Soll/kann er den Antrag auf Verlängerung trotzdem stellen, wir haben bei der Schule, beim Arbeitgeber (KH) und bei der Arbeitsagentur nachgefragt und sind nun dabei den Antrag auf Arbeitslosengeld auszufüllen... Nicht, dass es für ihn vom Nachteil ist, wenn er den Antrag auf Verlängerung morgen trotzdem stellt... morgen ist ja der letzte Tag der Ausbildung laut Vertrag...
Bin für jede Antwort dankbar :-)
 
Auf Nachfrage bezüglich einer Verlängerung der Ausbildung wurde ihm gesagt, dass das nur möglich wäre, wenn er im praktischen Teil der Prüfung durchgefallen ist, aber so richtig Ahnung wie es nun weitergeht / weitergehen kann - hatte nun eigentlich keiner.
Also mir wäre nicht bekannt, daß es da einen Unterschied gäbe, ob man schriftlich, mündlich oder praktisch durchgefallen wäre.
Im Ausbildungsvertrag steht dazu: "Besteht der Schüler die Prüfung nicht....so verlängert sich die Ausbildung auf seinen schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um 1 Jahr..."
Dann müsste er den Antrag wohl stellen… kommt mir ungewöhnlich vor, ich kenne es eigentlich so, daß sich die Ausbildung automatisch verlängert, bis die Prüfung wiederholt wurde.
Vielleicht kann noch einer der es genauer weiß, sich dazu äußern? @renje ? @Lillebrit ?
 
Hallo Martin :-) danke für Deine schnelle Antwort. Wir werden es auf jeden Fall versuchen. Ich hab mich hier im Forum nochmal genauer umgesehen und ich denke da gibt es eine 50 zu 50 Chance weiterbeschätigt zu werden für den Zeitraum bis zur Nachprüfung. Den Antrag auf Arbeitslosengeld werden wir sicherheitshalber heute aber auch absenden. Man weiß ja nie :besserwisser:
Wir warten aber noch bis heute Nachmittag, vielleicht gibt es ja noch Antworten auf meine Frage hier im Forum :beten:
 
Die Ausbildung verlängert sich nicht "automatisch", sondern nur auf schriftlichen Antrag des Betroffenen. Wenn einer der theoretischen Teile nicht bestanden wurde, muss die Ausbildung nicht unbedingt verlängert werden, der Schüler muss dann lediglich an der Wiederholungsprüfung teilnehmen. Beim praktischen Teil sieht das anders aus; wo soll weitere praktische Ausbildung herkommen, wenn nicht im praktischen Einsatz?

Ist klar im Krankenpflegegesetz (das hier ja noch Gültigkeit hat) geregelt. Im Pflegeberufegesetz gibt es hier keinen Unterschied mehr zwischen Theorie und Praxis und aus dem schriftlichen Antrag wurde "schriftliches Verlangen".
 
Danke Claudia :-) das heißt, daß es richtig war, den Antrag auf Verlängerung schriftlich an der Schule zu stellen, leider sagt einem das ja keiner. Mein Sohn fühlt sich ziemlich allein gelassen mit der ganzen Situation. Antrag bei der Arge ist auch gerade raus, falls es mal mit der Verlängerung im KH nichts wird (warum auch immer).
LG Claudia ;-)
 
Die Ausbildung verlängert sich nicht "automatisch", sondern nur auf schriftlichen Antrag des Betroffenen. Wenn einer der theoretischen Teile nicht bestanden wurde, muss die Ausbildung nicht unbedingt verlängert werden, der Schüler muss dann lediglich an der Wiederholungsprüfung teilnehmen. Beim praktischen Teil sieht das anders aus; wo soll weitere praktische Ausbildung herkommen, wenn nicht im praktischen Einsatz?

Ist klar im Krankenpflegegesetz (das hier ja noch Gültigkeit hat) geregelt.
Claudia hat recht; ich hatte das anders in Erinnerung:

„§ 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses

(1) Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bei Ausbildungen im Rahmen von Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7, die an Schulen stattfinden, endet es mit Ablauf der nach § 4 Abs. 1 Satz 3 verlängerten Ausbildungszeit.
(2) Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit nicht ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihren schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.“



Was mich aber wundert:
Dort wird doch nirgends zwischen schriftlicher, mündlicher oder praktischer Prüfung unterschieden? :gruebel:
 
jetzt steh ich gerade etwas auf dem Schlauch heißt das jetzt, dass er auf schriftlichen Antrag die Ausbildung weiter machen kann oder nicht? Mir schwirrt schon der Kopf vor lauter Gesetzestexten, sorry ☺️
 
Dort wird doch nirgends zwischen schriftlicher, mündlicher oder praktischer Prüfung unterschieden? :gruebel:
Das stand in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, §8:

(4) Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat,

Ergo: hatte er nur einen Teil der theoretischen Prüfung verbaselt (wie der Sohn der TE), dann darf er auch ohne weitere Ausbildung zur Prüfung zugelassen werden.
 
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das steht aber in seinem Vertrag... also kann er einen Antrag stellen, oder? BF4CFC1D-6F2C-4421-B1C8-03329594F5F9.png
 
Natürlich. Das deckt sich mit der entsprechenden Passage im Krankenpflegegesetz. Und im Pflegeberufegesetz steht es praktisch identisch drin. Er muss aber nicht. Die Wiederholungsprüfung wäre auch möglich, wenn er sich arbeitslos meldet oder ein bisschen was arbeitet und die restliche Zeit zum Lernen nutzt. Zielt der Vorschlag der Schule vielleicht darauf ab? Braucht er mehr Zeit, um seine Lücken zu füllen, als ihm neben der Vollzeit-Tätigkeit auf Station bliebe?

Das heißt, daß es richtig war, den Antrag auf Verlängerung schriftlich an der Schule zu stellen, leider sagt einem das ja keiner. Mein Sohn fühlt sich ziemlich allein gelassen mit der ganzen Situation.
Wenn ich es richtig weiß, müsste er mit dem Bescheid über die nicht bestandene Prüfung eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten haben, von der zuständigen Behörde. Und für gewöhnlich erfährt man das auch nicht erst zwei Tage vor Ausbildungsende. Hab noch nie erlebt, dass der mündliche Prüfungsteil so spät stattfindet.
 
Die mündlichen Prüfungen waren am 21. und 22.3., am 22.3. wurden dann auch die Noten mündlich bekannt gegeben und er hat halt da mündlich Bescheid bekommen, dass er die schriftliche Prüfung nicht bestanden hätte. Heute kam der Bescheid vom Kreisgesundheitsamt. also knapper geht es gar nicht am Freitag wurde ihm von der Schule gesagt (auf Nachfrage von uns) dass er sich arbeitslos melden soll und bis zur Nachprüfung einen Teilzeit-Job suchen sollte. fand ich ehrlich gesagt nicht sehr schön…
Rechtsbehelfsbelehrung
In dem Schreiben stehen die Noten, dann die Begründung mit Paragraphen und dass er die Prüfung einmal wiederholen kann und dass er gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kann. Mehr nicht.

Ups hab deine Frage ob die Schule darauf hinzielt, dass er wenn er sich einen Teilzeit Job sucht, mehr Zeit zum lernen hat überlesen. er braucht nur für einen schriftlichen Prüfungsteil zu lernen und so wie er sagt ist das nicht viel. Ich glaube er hätte den Kopf freier wenn er ganz normal im Krankenhaus weiter arbeiten könnte, als wenn er sich jetzt um eine Stelle bemühen muss, um zu sehen, dass er seine Rechnungen bezahlt bekommt
 
Zuletzt bearbeitet:
Die mündlichen Prüfungen waren am 21. und 22.3., am 22.3. wurden dann auch die Noten mündlich bekannt gegeben und er hat halt da mündlich Bescheid bekommen, dass er die schriftliche Prüfung nicht bestanden hätte.
Ungefähr so hatte ich es mir gedacht.

Mir stellt sich gerade die Frage, ob ein am 31.3. abgesandter Antrag, der mit Glück am 1.4., mit weniger Glück am 4.4. auf dem Schreibtisch der Schulleitung landet, noch gültig ist. Oder hat Dein Sohn ihn persönlich abgegeben? Wie auch immer, das werdet Ihr ja erfahren.

Ich würde mich an seiner Stelle an den Personalrat wenden. Er kann ja morgen früh nicht auf gut Glück bei der Arbeit auftauchen, ohne gültigen Vertrag.
 
Wir haben den Antrag auf Verlängerung per E-Mail an die Schule sowie an das Personalbüro gesendet und wollten morgen früh zur Schule fahren, um dort den Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung abzugeben. Das ist der nächste Scherz … Die Unterlagen für die Zulassung zur Prüfung müssen sechs Wochen vor Prüfungsbeginn beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Prüfung soll am 4. Mai sein. Das passt auch hinten und vorne nicht.
Personalrat? Oh je wie erfahre ich denn wer das ist ?
 
Dein Sohn arbeitet seit drei Jahren in dem Haus. Der müsste zumindest um die Existenz von Personalrat oder Mitarbeitervertretung wissen. Deren Kontaktdaten finden sich in der Regel auch auf der Homepage oder im Intranet.

Eine E-Mail gilt juristisch nicht als Schriftform!

"er braucht nur für einen schriftlichen Prüfungsteil zu lernen und so wie er sagt ist das nicht viel."

Aha? Nicht viel lernen, um von der Note 5 wegzukommen? Nimmt er das nicht ein wenig auf die leichte Schulter?

Dein Sohn soll Einsicht in die Prüfungsunterlagen beantragen, um zu sehen, was er falsch gemacht hat (müsste in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen). Je nachdem, wie groß die Lücken sind, sollte er sich vielleicht wirklich eher aufs Lernen denn aufs Arbeiten konzentrieren. Ein guter Monat Arbeitslosigkeit ist weit weniger tragisch als eine verhauene Wiederholungsprüfung. Die ist seine letzte Chance auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Danach war's das.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen Claudia ☺️
dass die E-Mail juristisch nicht gültig ist, daran habe ich in der Eile gar nicht gedacht Na ja er versteht sich super mit dem stellvertretenden Schulleiter, kennt ihn auch privat schon von vorher. Hoffen wir mal das Beste. Habe ihm aber auch schon gesagt, dass es am einfachsten wäre sich wirklich einen Teilzeit Job zu suchen und wie du auch schon sagtest die restliche Zeit fürs lernen zu nutzen. Die anderen beiden schriftlichen Prüfungen waren gut. Er kann eigentlich ganz gut lernen, hatte aber in den Tagen der schriftlichen Prüfungen tierische Kopfschmerzen vom Stress. Im Moment sitzt er jeden Tag über den Büchern, ich denke er hat den Ernst der Lage verstanden. Leider steht in der Rechtsbehelfsbelehrung nichts von einer Einsicht in die Prüfungsunterlagen, wir werden trotzdem nachher mal nachfragen. Die Lehrer helfen ihm auch mit Übungsklausuren. Da wird er Gottseidank nicht alleine gelassen. Bin mal gespannt wie’s ausgeht. Werde auf jeden Fall berichten. Danke für deine Hilfe ☺️
 
Hallo :-) ich wollte ja noch berichten, wie es nun ausgegangen ist :-)
...ich hatte ja den Antrag auf Verlängerung per email am Donnerstagnachmittag, 31.03.2022 an die Schule und an das Personalbüro des Krankenhauses geschickt... Am Montag, 04.04.2022 bekam ich eine Mail vom Personalbüro, worin der Eingang meines Antrages bestätigt wurde und dass, der Verlängerungsantrag zum entsprechenden Mitarbeiter weitergeleitet wurde, der die Verlängerung genehmigen muss und die Zusatzvereinbarung zusenden würde...
Am 06.04.2022 kam ein Anruf von der Schule, mein Sohn sollte umgehend am Krankenhaus anrufen, auf Station XY und nach seinen Arbeitszeiten fragen. Er könnte am nächsten Tag direkt loslegen... Die Schule und auch das Personalbüro haben zugegeben, dass sie keine Ahnung davon gehabt hätten, wie es nach der vergeigten schriftlichen Prüfung weitergehen müsste... Problem war, dass mein Sohn noch keinen Arbeitsvertrag mit dem KH ausgehandelt hat... sonst wäre er halt bis zur Nachprüfung statt als examinierter Krankenpfleger automatisch als Azubi Krankenpflege weiterbeschäftigt worden . Jedenfalls ist alles gut gegangen. Er arbeitet jetzt seit dem 07.04.2022 wieder im KH auf einer Station, wo er sich auch mal hinsetzten darf, um zu lernen und wo er am Wochenende und jetzt an den Feiertagen frei hatte - also genug Zeit zum lernen ;-) Hoffen wir mal, dass er die Prüfung nun schafft...
LG Claudia

P.S. ist etwas kuddelmuddelig geschrieben, ich hoffe man versteht trotzdem was da steht ;-)
 
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Hallo :-) ich wollte ja noch berichten, wie es nun ausgegangen ist :-)
...ich hatte ja den Antrag auf Verlängerung per email am Donnerstagnachmittag, 31.03.2022 an die Schule und an das Personalbüro des Krankenhauses geschickt... Am Montag, 04.04.2022 bekam ich eine Mail vom Personalbüro, worin der Eingang meines Antrages bestätigt wurde und dass, der Verlängerungsantrag zum entsprechenden Mitarbeiter weitergeleitet wurde, der die Verlängerung genehmigen muss und die Zusatzvereinbarung zusenden würde...
Am 06.04.2022 kam ein Anruf von der Schule, mein Sohn sollte umgehend am Krankenhaus anrufen, auf Station XY und nach seinen Arbeitszeiten fragen. Er könnte am nächsten Tag direkt loslegen... Die Schule und auch das Personalbüro haben zugegeben, dass sie keine Ahnung davon gehabt hätten, wie es nach der vergeigten schriftlichen Prüfung weitergehen müsste... Problem war, dass mein Sohn noch keinen Arbeitsvertrag mit dem KH ausgehandelt hat... sonst wäre er halt bis zur Nachprüfung statt als examinierter Krankenpfleger automatisch als Azubi Krankenpflege weiterbeschäftigt worden . Jedenfalls ist alles gut gegangen. Er arbeitet jetzt seit dem 07.04.2022 wieder im KH auf einer Station, wo er sich auch mal hinsetzten darf, um zu lernen und wo er am Wochenende und jetzt an den Feiertagen frei hatte - also genug Zeit zum lernen ;) Hoffen wir mal, dass er die Prüfung nun schafft...
LG Claudia

P.S. ist etwas kuddelmuddelig geschrieben, ich hoffe man versteht trotzdem was da steht ;)
Es tut mir ja wirklich Leid, aber so wie du die Situation hier beschreibst habe ich eher das Gefühl wir sprechen hier von nem Schuljungen, als von einem erwachsenen Mann. Es wäre seine Aufgabe gewesen sich um die Dinge zu kümmern und nicht deine und das hätte er auch schon einen Tag später tun können, nachdem er erfahren hat, dass er durchgefallen ist. Den Ablauf dazu hat er tatsächlich im 1. Lehrjahr gelernt… wo man sich nämlich mit den entsprechenden Gesetzen beschäftigt.
 

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