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Hallo
ich habe eine Frage und zwar ist mein Sohn durch die schriftliche Prüfung im Teil Krankheitslehre durchgefallen. Alle anderen Prüfungsteile hat er bestanden.
Nun hat er in 6 Wochen seine Nachprüfung und steht nun ohne Job da. Laut Aussage der Schule muss er sich nun bei der Arbeitsagentur melden und soll sich einen Teilzeitjob suchen bis zur Prüfung. Auf Nachfrage bezüglich einer Verlängerung der Ausbildung wurde ihm gesagt, dass das nur möglich wäre, wenn er im praktischen Teil der Prüfung durchgefallen ist, aber so richtig Ahnung wie es nun weitergeht / weitergehen kann - hatte nun eigentlich keiner.
Im Ausbildungsvertrag steht dazu: "Besteht der Schüler die Prüfung nicht....so verlängert sich die Ausbildung auf seinen schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um 1 Jahr..."
Was ist denn nun richtig? Soll/kann er den Antrag auf Verlängerung trotzdem stellen, wir haben bei der Schule, beim Arbeitgeber (KH) und bei der Arbeitsagentur nachgefragt und sind nun dabei den Antrag auf Arbeitslosengeld auszufüllen... Nicht, dass es für ihn vom Nachteil ist, wenn er den Antrag auf Verlängerung morgen trotzdem stellt... morgen ist ja der letzte Tag der Ausbildung laut Vertrag...
Bin für jede Antwort dankbar

ich habe eine Frage und zwar ist mein Sohn durch die schriftliche Prüfung im Teil Krankheitslehre durchgefallen. Alle anderen Prüfungsteile hat er bestanden.
Nun hat er in 6 Wochen seine Nachprüfung und steht nun ohne Job da. Laut Aussage der Schule muss er sich nun bei der Arbeitsagentur melden und soll sich einen Teilzeitjob suchen bis zur Prüfung. Auf Nachfrage bezüglich einer Verlängerung der Ausbildung wurde ihm gesagt, dass das nur möglich wäre, wenn er im praktischen Teil der Prüfung durchgefallen ist, aber so richtig Ahnung wie es nun weitergeht / weitergehen kann - hatte nun eigentlich keiner.
Im Ausbildungsvertrag steht dazu: "Besteht der Schüler die Prüfung nicht....so verlängert sich die Ausbildung auf seinen schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um 1 Jahr..."
Was ist denn nun richtig? Soll/kann er den Antrag auf Verlängerung trotzdem stellen, wir haben bei der Schule, beim Arbeitgeber (KH) und bei der Arbeitsagentur nachgefragt und sind nun dabei den Antrag auf Arbeitslosengeld auszufüllen... Nicht, dass es für ihn vom Nachteil ist, wenn er den Antrag auf Verlängerung morgen trotzdem stellt... morgen ist ja der letzte Tag der Ausbildung laut Vertrag...
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