Einstellung zum 4.10., kein Urlaub im Oktober?

AFi

Junior-Mitglied
Registriert
06.06.2004
Beiträge
82
Beruf
Kinderkrankenschwester
Hallo,
ich bin Kinderkrankenschwester, lebe in Bayern und bei mir steht im Oktober ein Arbeitsplatzwechsel an.
Zur Zeit arbeite ich an einer Uniklinik und werde in eine Kreisklinik wechseln.
Diese teilte mir nun mit, dass ich erst zum 4.10. eingestellt werde, daraus würden sich für mich drei Nachteile ergeben:
1. erhalte ich deswegen für Oktober keinen Urlaub
2. ist mein Oktobergehalt entsprechend niedriger
3. erhalte ich kein Weihnachtsgeld
Nun meine Fragen
1. ist dies alles rechtens?
2. erhalte ich von meinem bisherigen Arbeitgeber
anteilig Weihnachtsgeld?


 
Hallo AFi,
zunächst mal herzlichen Glückwunsch, du scheinst eine der wenigen zu sein, die tatsächlich einen Arbeitsvertrag zum 01.10. bekommen.
Mit der Frage, ob das alles rechtens ist, muss man daher sehr sorgfältig umgehen.
Die nächste Frage ergibt sich aus dem Tarifvertrag, dem dein Arbeitsvertrag zu Grunde liegt.
Üblicherweise galt bisher, das es Urlaub nur für volle Monate gibt.
Weihnachtszuwendung gibt es nur, wenn du ab 01.Okt. ununterbrochen einen Vertrag hast.
Der alte AG zahlt nur dann, wenn du ohne einen Tag Unterbrechung in den Dienst eines anderen Arbeitgebers wechselst, der BAT oder ähnlich vergleichbares anwendet.

Nettes Spielchen, dem du hier zum Opfer fällst.
Wenn du den Arbeitsplatz willst, musst du wohl in den sauren Apfel beissen.
 
Hallo Flexi,

danke für die prompte Antwort.
Jetzt hätte ich aber noch ne Frage...
Gibt's irgendwo im Internet ne Seite wo ich das mit dem Weihnachtsgeld nachlesen kann?
Ich suche seit Tagen und finde nichts!

Danke
 

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