Einstellung in ambulanter Psychiatrie: Psychischen Zusammenbruch erwähnen?

Warum? Hat die Erkrankung Einfluss auf die zukünftig zu verrichtende Arbeit? Besteht die Gefahr, dass sie mit Schiebern durch die Gegend wirft? Wobei- gibt es die überhaupt in der Ambulanz.

Ich möchte net wissen, wie viele Kollegen ihre psychischen Erkrankungen beim Betriebsarzt verschweigen- aus gutem Grund. Net wenige dürften noch nicht mal über ihr Problem wissen.

Gibt es eigentlich eine gesetzliche Vorgabe, was man dem Betreibsarzt mitteilen MUSS und was nicht.

Btw.- gerade bei Interuptio hast im Nachhinein oft psych. Probs. Und ein Einsatz in einer gyn. Ambulanz ist da vielleicht net unbedingt für jeden geeignet.

Elisabeth
 
Hat die Erkrankung Einfluss auf die zukünftig zu verrichtende Arbeit?

Dies zu beurteilen ist die Aufgabe des Betriebsarztes. Sowohl für physische als auch für psychische Erkrankungen.

Würdest Du es gutheißen, wenn z.B. ein Suchtkranker mit Patienten arbeitet? Oder würdest Du dort nicht auch den Schutz des Patienten über den des Mitarbeiters stellen?
 
Es geht hier um einen Zusammenbruch und net um eine Suchterkrankung. Und wenn ich bedenke, welchen Stellenwert eine Suchterkrankung hat... als Geheilter würde ich gerade dies verschweigen. Und Kranke werden es ebenfalls tun weil sie es gar net als Problem, geschweige denn Erkrankung, erkennen. Da bleibt dem Betriebsarzt nur eine gute Nase und gute Augen... oder ein entsprechendes Screening. Wenn das abgelehnt wird, lässt es entsprechende Rückschlüsse zu.

Elisabeth
 
Auch wenn es verständlich sein mag, eine Erkrankung verschweigen zu wollen - es ist weder moralisch noch juristisch korrekt. Alle Angaben beim Betriebsarzt mache ich "nach bestem Wissen und Gewissen" - da muss ich auch unterzeichnen. Eine bewusste Falschaussage oder ein bewusstes Verschweigen einer bekannten Erkrankung stellt einen Betrug dar. Und der kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht, darf also den AG nicht über Erkrankungen informieren. Auch wird kein Betriebsarzt aus Böswilligkeit der gesundheitlichen Eignung widersprechen.


Um auf die Eingangsfrage der TE zurückzukommen: Der Betriebsarzt wird kein Problem mit dem Aufenthalt in der eigenen Klinik haben, wenn der Vorfall an sich keine Gefahr für die Berufsausübung darstellt. Die PDL wird mit Sicherheit auch nicht die Patientenakten checken (warum sollte sie?). Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass Ärzte oder Pflegende die neue Kollegin als ehemalige Patienten erkennen könnten.
 
das ist ja sehr interessant die Nachrichten zu lesen wie verschieden die Meinungen sind.

.....aber natürlich ist es richtig den Betriebsarzt die Wahrheit zu sagen ,es ist auch richtig fallst ein Fragebogen mir zum ausfüllen gegeben wird den auch wahrheitsgemäss auszufüllen .
Nun bin ich weder gefragt worden noch sollte ich irgendetwas ausfüllen.

Letztendlich bin ich wieder fit arbeite als krankenschwester ganz normal weiter ,versorge meine 2Kinder und alles ist wieder gut.
Ich bin auch nie richtig krank gewesen ich habe keinerlei Tabletten verschrieben bekommen , es war einfach zu viel aufeinmal passiert und ich war nicht in der Lage sich an die Situation anzupassen .
Ich habe mich an Euch gewand , weil es mir sehr unangenehm war bzw .ist , ich schäme mich dafür und wollte einfach eure Meinung dazu hören , wie ihr es finden würdet wenn ihr eine neue Kollegin bekommt und ihr bekommt es irgendwann mit dass sie selbst in der Psychiatrie war weil sie mit ihrem Problemen nicht zurecht kam.Zumal würde mich wirklich die Meinung der Psychiatrieschwestern interessieren, oder ihr könnt euch in die Situation hineinversetzen.
LG
 
Ich weiß es ist nicht das Gleiche. Aber ich hatte im Sommer 2010 einen üblen Fahrradunfall, wo ich mir mehrere Frontzähne rausgeschlagen habe und ein SHT hatte. Ich habe alleine den Rettungdienst verständigt ( Mountainbike im Wald) und bevor ich durch Schmerzmittel GaGa wurde meine letzten vernünftigen Worte waren :"Nicht ins XYZ Krankenhaus)"
Selbst wenn es nur um ein paar Zähne ging, wollte ich auch nicht, dass mich meine Kollegen Zahnlos sehen.
Also ich kann das durchaus verstehen
 
Vor ein paar Monaten - Verlust beider Elternteile
Die Folge: Ein außergewöhnlich belastender Stress- bzw. Ausnahmezustand.

Korrekt soweit?
 
Eine Krise, ob kurzzeitig oder langfristig, ist sicher kein Grund für Scham - aber das sagt sich so leicht.

Eine zurückliegende Krankheit, die akut keine Probleme auf Arbeit macht, geht mich als Kollegin nichts an. Und der Betriebsarzt - die Einstellungsuntersuchung kommt noch auf Dich zu, die ist Pflicht - wird auch nichts weitererzählen.

Möglicherweise erkennt Dich jemand, denn Begegnungen mit dem Personal der anderen Stationen lassen sich nicht ganz vermeiden. Ob dann geredet wird - ja, möglich wär's natürlich, Ärzte und Pflegende sind auch nur Menschen. Allerdings sollten Psychiatriepflegekräfte zwischen einer vorübergehenden Krise und einer anhaltenden psychischen Störung unterscheiden können und wissen, dass die berufliche Eignung nicht immer eingeschränkt ist.
 
Die Informationspflicht an den Betreibsarzt hat eindeutige Grenzen. Du kannst ihm etwas mitteilen- du musst es nicht. Es gilt aich beim betreibsarzt das, was bei allen Ärzten gilt: niemand ist verpflichtet seine gesamte Krankengeschichte offen zu legen. Noch gilt in D das Persönlichkeitsrecht, dass den Schutz der Intimsphäre miteinschließt.

Über den Begriff "moralisch" in diesem Zusammenhang sollte man vielleicht nochmal nachdenken. Die juristischen Grundlagen fehlen bisher. Wer weiß, vielleicht sticht hier ja irgendein Paragraph aus welchem Gesetz auch immer das Grundgesetz. Ich hab bisher keinen gefunden.


Elisabeth
 
Wenn in meinem Bereich jemand abreiten würde der wegen einer Krise in der Psychiatrie war wäre mir das egal. Denn es geht ja um die jetztige Situation und ob er in der Lage ist die Arbeit Fachgerecht zu erledigen wenn keine Problem mehr besteht oder es gerade Behandelt wird und keine Auswrikung auf den Job hat ist es irrelevant für die Arbeit. So sehe ich das und ich glaube das die Psychiatrieschwestern das auch so sehen würden denn sie Arbeiten schließlich in diesem Bereich.

LG CHB
 
Würdest Du es gutheißen, wenn z.B. ein Suchtkranker mit Patienten arbeitet? Oder würdest Du dort nicht auch den Schutz des Patienten über den des Mitarbeiters stellen?
1. Ja, warum denn nicht, wenn er "trocken" ist ???? Keiner wäre so gut geeignet wie er, dem Patienten Hilfestellung zu geben, wenn er das Problem am eigenen Leibe erfahren hat.
2. Wieso muß denn der MA dann eine Gefahr für den Patienten darstellen?
3. Der Betriebsarzt muß keinesfalls über alle Diagnosen, die es jemals in einem Leben gegeben hat, informiert werden. Nur über die in Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit relevanten.
4. Der Betriebsarzt hat eindeutige Schwerpunkte, nämlich die gesundheitliche Eignung des AN für eine bestimmte Tätigkeit zu beurteilen und die gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz einzuschätzen und nach Möglichkeit abzustellen; u.a. Unfälle zu verhüten. Das alles setzt jedoch das Selbstbestimmungsrecht des AN nicht außer Kraft! Der muß im Zweifelsfall abwägen, allerdings bei Verweigerung auch möglicherweise eine Nichteinstellung in Kauf nehmen. Und das genau ist die Krux...
 
... Keiner wäre so gut geeignet wie er, dem Patienten Hilfestellung zu geben, wenn er das Problem am eigenen Leibe erfahren hat. ...
Diese Aussage iwürde ich nicht pauschalisieren. Manche psychsiche Erkrankungen im Bereich Persönlichkeitsstörung kannst du net heilen. Nur- ob ein Betriebsarzt dies überhaupt bewerten könnte, halte ich für mehr als fraglich. Die erkennen oft nicht mal die Kollegen, die in ein echtes Burnout= Erschöpfungsdepression rutschen.

Elisabeth
 
Daher darf der Betriebsarzt ja auch die Gutachten behandelnder Ärzte einholen.

Natürlich habe ich ein Verweigerungsrecht - dann bescheinigt der Betriebsarzt aber auch keine gesundheitliche Eignung. Er kann sie ja ohne Auskünfte meinerseits nicht feststellen.

Die TE will die Stelle - dann muss sie auch die Einstellungsuntersuchung und die Befragung des Betriebsarztes über sich ergehen lassen. Übrigens scheint sie kein Problem damit zu haben.
 
Ich verstehe das jetzt also so, dass der Betriebsarzt gegen geltendes Recht- Schutz der Privatsphäre- verstoßen darf. Es gibt demzufolge ein Gesetz, dass dem Betriebsarzt mehr Rechte als jedem anderen Arzt zugesteht. Kannst du dieses bitte verlinken?

Elisabeth
 
Meine Rechte dürfen die Rechte anderer Personen - auch wenn es sich, wie beim Arbeitgeber, um juristische Personen handelt - nicht verletzen.

Wenn ich einen Kredit aufnehmen, eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen, eine Arbeitsstelle antreten möchte, dann holen die Bank, die Versicherungsgesellschaft oder der zukünftige Arbeitgeber Auskünfte über mich ein. Sie verlangen von mir die Erlaubnis für eine Schufa-Anfrage, für die Berichte meiner Ärzte über zurückliegende Erkrankungen (ich entbinde sie in diesem Fall ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht) oder eben für eine betriebsärztliche Untersuchung.

Selbstverständlich habe ich ein Recht auf Privatsphäre und kann mich weigern, den Wünschen von Bank, Versicherung oder Arbeitgeber nachzukommen. Zwingen können sie mich nicht. Aber sie haben selbst Rechte und können mir dann den Kredit, den Versicherungsschutz oder den Arbeitsplatz verweigern. Persönlichkeitsrechte bedeuten nicht, dass ich anderen gegenüber keine Verpflichtungen habe.

Ich denke, mehr gibt es zu diesem Thema nicht zu sagen. Ich ziehe mich damit aus dieser Diskussion zurück. Der TE wünsche ich viel Glück an ihrem neuen Arbeitsplatz.
 

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