Dauernachtwache: Zuschläge bei Urlaub/krank?

zion

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28.04.2011
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Ich bin Dauernachtwache in einem Privaten Altenheim.
Es gibt bei uns folgendes Problem.
Wir bekommen ein minimales Grundgehalt und sehr großzügige Zuschläge.
Wenn wir aber in Urlaub sind oder krank bekommen wir nur unser Grundgehalt und eine minimale Ausgleichszahlung , erst einen Monat später mit dem nächsten Gehalt und eine Summe die jedesmal anders ist.
Als ich letztes Jahr 4 Wochen wegen der Geburt unsres 2. Kindes zuhause war , bekam ich fast 600€ weniger Gehalt da keine Zuschläge erarbeitet wurden.
Dieses Jahr wäre es für uns nicht machbar Urlaub zu nehmen , da wir ein Haus gekauft haben und ich mit knapp 1400€ Grundgehalt keine 4 Köpfige Familie Ernähren kann+Grund/Nebenkosten.
Gibt es da nicht eine Klausel "das ich in Urlaub/krank nicht schlechter mit dem Gehalt dastehen kann, als wenn ich gearbeitet habe"
Ich könnte ja nie Urlaub/krank werden , da ich auf 600€ im Monat nicht verzichten kann.
Wer kann mir da helfen, wer kennt sich aus
lg
 
Zum krank
http://www.krankenschwester.de/foru...gegesetz/29754-nachtdienstzuschlag-krank.html

zum urlaub: Bin nicht sicher. Habe gegoogeld, aber widersprüchliche Aussagen gefunden. In nem anderen pflegeforum hat renje sich dazu geäußert und auch Links geboten (nachdem er überzeugt wurde wie ich eben las ;) Da ich dort aber nicht angemeldet bin sondern das nur über google gefunden habe, warten wir jetzt mal darauf dass er oder jemand anderes sich mit Links meldet
 
Im TVÖD gibt es bei Krank und Urlaub zusätzlich zum Grundgehalt einen Durchschnittswert der Zuschläge (ich glaube, der letzten drei Monate). Damit kommt man ungefähr auf das gleiche Nettogehalt.

Ansprüche in einem Tarifvertrag, der bei Dir nicht gilt, ergeben jedoch leider noch keinen Rechtsanspruch.
 
hallo,
ich habe mal eine frage,ich arbeite in einer Betreuten Wohnanlage für Senioren ich,wir müssen jetzt auch Schlafwache machen von 20-8.00Uhr und bekommen nur 7 stunden bezahlt.Ich habe gehört Es gibt keine Schlafwache sondern nur Nachtwache oder Rufbereitschaft
Wer kann mir da weiter helfen--------ich erarbeite mir jeden monat minusstunden,und das möchte ich auch nicht.
Vielen dank
Lg annie
 
Ich habe zwar keine Ahnung was Schlafwache ist, aber es gibt einen Bereitschaftsdienst, der nicht mit einer Rufbereitschaft verwechselt werden darf.
Je nach Einsatzwahrscheinlichkeit wird dieser im TVÖD unterschiedlich vergütet.

schau mal hier: ver.di: Bereitschaftsdienst
 
lieben dank für die Antworten, hab leider auch nur von TVÖD ne Antwort. Die Privaten dürfen also nach wie vor alles auslgegen wie sie möchten. noch mals danke
 

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