Als Dauernachtwache keine Schichtzuschläge mehr?

moppi

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hallo zusammen,
ich bin eine dauernachtwache,jetzt heisst es das man als dauernachtwache keine zuschläge mehr bekommt,ist das rechtens? im gesetzestext ist es nicht eindeutig.
kann mir jemand was darüber sagen?
zu meiner stelle: heimbeatmung,12h schichten seit über einem Jahr,keine bezahlten zusätzlichen freitage...:down:privater ag ohne tarifvertrag.
die zuschläge stehen einer dauernachtwache doch genauso zu oder? sonst würde das doch freiwillig keiner machen...bitte um schnelle info...
danke:besserwisser:
 
ich habe hier noch nie Nachtschichtzulagen bekommen, bin ebenfalls in der Heimbeatmung und habe 12h - Schichten (bin allerdings Tags wie Nachts eingesetzt)


wenn dein Arbeitsvertrag Nachtschichtzuschläge vorsieht, stehen sie dir soweit auch zu. Steht dazu nix im Vertrag, wirst du auch keine bekommen.

Soweit wir recherchiert haben, stehen einem gesetzlich keine Nachtschichtzuschläge zu - ich lass mich aber sehr gern eines Besseren belehren :)
 
was mir noch einfällt - statt der Zuschläge können als Ausgleich auch mehrere Urlaubstage angeboten werden.

Bei uns haben allerdings ALLE MA ganz gleich ob nur Tagdienst oder beides 30 Tage Anspruch.
 
dauernachtwache keine zuschläge mehr bekommt,ist das rechtens?

Hallo,

was verstehst du unter Zuschlägen?
Meinst du vielleicht eine Schichtzulage oder Wechselschichtzulage? So steht dir diese im Dauernachtdienst nicht zu, da du keinen Schichtdienst bzw. keine Wechselschicht leistest.
Was dir zustehen sollte wäre der Aufschlag für Nachtarbeit, wenn es dein Tarifvertrag vorsieht...

Nette Grüße
outsch
 
Outsch es ist echt selten, dass ein amb. Intensivdienst nach Tarif zahlt. Die meisten Gehälter sind VHB. Wenn allerdings im AV schwarz auf weiß eine Nachtschichtzulage vereinbart ist, steht sie der TE in meinen Augen zu.

Bei uns steht das nicht drin - wir haben dafür alle 30 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche - in meinen Augen ein echtes Goodie :)
 
sorry, aber den Arbeitgeber der TE kenne ich nicht und es ist nicht explizit als "privater Träger" beschrieben...
 
war ja auch nich böse gemeint sondern als Hinweis gedacht :)

leider hat man mit den privaten Trägern, die ihre eigenen Löhne basteln nicht immer die besten Karten :(

ich wäre nach Tarif zwar massiv schlechter bezahlt als mit meinem privat. PD, aber es gibt eben auch die andere Seite.

Bei meinem alten PD hatte ich Nachtschichtzuschläge, kam aber im Jahr nicht annähernd auf mein jetziges Gehalt. Es wog sich in nix auf >_<


Moppi was steht denn in deinem AV?! Gibts da explizit nen Punkt für die Nachtschichtzulagen?
 
Auch im TVÖD bekommt man keine Wechsel- oder Schichtzulage wenn man nur eine Schicht macht - egal ob Tag oder Nacht.

Was man allerdings bekommt ist der Nachtdienstzuschlag, für jede Stunde der Nacht die man geleistet hat.
 
sorry, aber den Arbeitgeber der TE kenne ich nicht und es ist nicht explizit als "privater Träger" beschrieben...

hallo zusammen,
ich bin eine dauernachtwache,jetzt heisst es das man als dauernachtwache keine zuschläge mehr bekommt,ist das rechtens? im gesetzestext ist es nicht eindeutig.
kann mir jemand was darüber sagen?
zu meiner stelle: heimbeatmung,12h schichten seit über einem Jahr,keine bezahlten zusätzlichen freitage...:down:privater ag ohne tarifvertrag.
die zuschläge stehen einer dauernachtwache doch genauso zu oder? sonst würde das doch freiwillig keiner machen...bitte um schnelle info...
danke:besserwisser:

Sry, mir war heute mal nach Besserwisserei:D.

Zum Thema: Du schreibst, dass man als NW keine Schichtzulage mehr bekommst. Hast Du bisher Zulagen bekommen? Wenn ja, wie lange? Beim vertraglich nicht geregelten Weihnachtsgeld greift das Gewohnheitsrecht nach drei Jahren. Ob man das bei Schichtzulagen auch geltend machen kann und ab wann ggf. das Gewohnheitsrecht greift, weiß ich allerdings nicht.
 
hallo zusammen,
ich habe sonst immer den nd-zuschlag erhalten,eine generelle schichtzulage/wechselschichtzulage ist im av nicht enthalten,aber den nachtzuschlag-der ist vertraglich festgehalten.
wenn man nicht im schichtdienst arbeitet ist es mir schon bewusst,das die schichtzulage nicht bezahlt wird,aber eben die zuschläge!?
 
Wenn der Nachtzuschlag in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wurde, kann ihn der AG nicht einfach streichen.

Gesetzlich gibt's entweder Zuschlag oder Zusatzurlaub.
 
Im TVÖD gibts beides.
 
Auch ein nicht-tarifgebundener Arbeitgeber hat das Arbeitszeitgesetz einzuhalten, und hier steht eindeutig:

ArbZG § 6 Absatz 5

"Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. "

Wenn also kein Tarifvertrag gilt, ist der AG immer noch an dieses Gesetz gebunden. Was "angemessen" heißt, ist eine andere Frage. Der "branchenübliche" Zuschlag ist sicher ein gutes Maß.
 
Genau das hatte ich bereits weiter oben gesagt.

Auch ein nicht-tarifgebundener Arbeitgeber hat das Arbeitszeitgesetz einzuhalten, und hier steht eindeutig:

ArbZG § 6 Absatz 5

"Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. "

Wenn also kein Tarifvertrag gilt, ist der AG immer noch an dieses Gesetz gebunden. Was "angemessen" heißt, ist eine andere Frage. Der "branchenübliche" Zuschlag ist sicher ein gutes Maß.
 
Ich arbeite auch in der Heimbeatmung und habe als Dauernachtwache Nachtdienstzuschlag. Ich wis aber das Kollegen die über eine andere Firma hier arbeite Nachtdienstzuschlag nur bekommen wenn sie in 2 oder 3 Schichten gehen, als Dauernachtwache jedoch nicht.
 

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