Nein, das kommt auf Deinen Tarifvertrag an.
Z.B.:
1. Regelungen gemäß AVR Anlagen 30 bis 33
Fall A: Der Feiertag fällt auf einen Werktag
1. Für Mitarbeiter, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
Z.B.:
1. Regelungen gemäß AVR Anlagen 30 bis 33
Fall A: Der Feiertag fällt auf einen Werktag
1. Für Mitarbeiter, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.