Dauernachtwache/Sollstunden/Feiertage

Nein, das kommt auf Deinen Tarifvertrag an.
Z.B.:
1. Regelungen gemäß AVR Anlagen 30 bis 33

Fall A: Der Feiertag fällt auf einen Werktag
1. Für Mitarbeiter, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
 
Nein, das kommt auf Deinen Tarifvertrag an.
Z.B.:
1. Regelungen gemäß AVR Anlagen 30 bis 33

Fall A: Der Feiertag fällt auf einen Werktag
1. Für Mitarbeiter, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
Ich denke, das muss hierdrauf nicht zwingend Anwendung finden. Denn sie IST kein MA, der regelmäßig an 7d/w Schichtdienst leistet!
Die darunter angegebenen Beispiele zielen auch auf 100% und 50%-Stellen ab. Sie hat aber vertraglich keine 50% Stelle, sondern festgelegte(!) 20 Stunden pro Woche.
 
Bei uns wird es so angewendet ,letzten Endes wird die Perso wissen wie es gehandhabt wird. Ich wollte ja auch nur anmerken, dass die Sollstundenzahl sich nie verändert bei einem Feiertag.
 
Ich habe auch eine durchschnittliche Arbeitszeit von 20 Std, pro Woche. Ich arbeite allerdings in allen drei Schichten...
Auf einem 4-Wochen-Dienstplan habe ich ein Soll von 80h. Liegen in diesem Zeitraum gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag (außer Sa.) fallen, verringert sich bei mir die Sollarbeitszeit um 4 Std....
 
Ist ja auch völlig OK - und auch korrekt. Aber wenn hier ein 20h/w Vertrag festgelegt wurde und sich der AG darauf beruft und es eben NICHT als prozentuale Anrechnung umsetzen möchte, dann hilft nur reden und oder eine Vertragsänderung.
 
Hbe gerade meinen letzten Beitrag nochmal gelesen und da habe ich mich evtl. missverstädlich ausgedrückt. Korrekt soll es heißen
"Ich wollte ja auch nur anmerken, dass die Sollstundenzahl sich durchaus bei einem Werktagsfeiertag verändern kann."

Sorry
 
Vielleicht kriegen wir dazu noch die Info über den Vertrag durch Goldenkenya.
 
Hallo.....,
ich war übers WE nicht zu Hause und konnte die Beiträge daher nicht verfolgen.
Ich habe mich aber sehr über die vielen Antworten und Ansichten gefreut.
Mein Vertrag ist ein 20 Wo.Std.-Vertrag, wie schon geschrieben. Von Prozenten steht dort nichts drin.
Der Vertrag ist von 1990.
Die Sollstunden wurden seit dem Jahr 2000 ca. per Clinik Planer am PC errechnet. Da lief auch etwas falsch und ich habe etwa 1,5 Jahre darum gekämpft,
dass ich so im Dienstplan gespeichert werde, wie ich auch arbeite, also mit 4 Nächten Dienst und 10 Tagen frei. Da rechnete sich die Sollstundenzahl nach den Nächten, die ich im Monat gearbeitet habe. Bei 8 Nächten - 80 Std., bei 10 Nächten - 100 Std. usw.. Die 10 Std. an einem Feiertag wurden erst mit frei geplant und dann wurde mein Dienst eingegeben, womit ich 10 Std. Freizeitausgleich bekam. Wenn ich nicht arbeiten wollte an dem Feiertag, hatte ich also auch keine Minusstunden.
Jetzt haben wir ein neues Programm - SP Expert - und ich bin wieder mit 4 Std. tgl. geplant(um die Sollstunden zu errechnen), was wieder die Probleme verursacht.
 
Ob da jetzt 5x4 Stunden stehen, oder ob da garnichts steht, ist doch irrelevant.
Wenn da 4 stehen machst du bei frei eben 4h "Minus" und bei Dienst eben 6h "plus"...
 
Dann mache ich 4 Std. Minus an einem Feiertag! An einem gesetzlichen Feiertag! Der für jeden Arbeitnehmer ein freier Tag bedeutet.
Und wenn ich arbeite, dann mache ich 6 Std. Plus, obwohl ich 10 Std. am Feiertag arbeite.
Versteh ich nicht, wie du das meinst.
 
Ich habe verstanden wie er das meint.
Du arbeitest "immer" 20 Std. die Woche (so lautet Dein Arbeitsvertrag),
egal ob ein Feiertag oder eben kein Feiertag in diese Woche fällt.

Wie Deine Nächte eingeteilt werden steht auf den Dienstplan (rein theoretisch müsstest Du jede Woche also 2 Nächte leisten, wenn nach Deinem Wochenarbeitsvertrag geplant würde).
Leistest Du mehr Std. bekommst Du sie in Frei wieder, leistest Du weniger Std. werden sie abgezogen und Du musst sie nacharbeiten.
 
Geht's um die Zuschläge? Weil die gibt's für geleistete Arbeit am Feiertag, da ist die Sollstundenzahl im Rahmendienstplan uninteressant.

Nur ist das beim Nachtdienst so eine Sache. Auch wenn jetzt z.B. am Ostermontag - ganz klar ein Feiertag - Nachtdienst drinsteht, der meinetwegen 10 Stunden beträgt, gibt's den Feiertagszuschlag dafür nur bis Mitternacht. Dann ist zwar der Dienst noch nicht rum, aber der Montag, und der Dienstag nach Ostern ist ein Werktag, für den gibt's kein Extra-Geld.

Nur hat das wiederum mit Stunden-Vertrag oder Prozentsatz-Vertrag nichts zu tun, das ist immer so.
 
Dann mache ich 4 Std. Minus an einem Feiertag! ...
Und wenn ich arbeite, dann mache ich 6 Std. Plus, obwohl ich 10 Std. am Feiertag arbeite.
Versteh ich nicht, wie du das meinst.
Also ganz ehrlich... ich denke, daß da am Programm etwas nicht paßt.

Wir nehmen einen WERKTAG. 4 Std. Sollzeit
Du hast "frei", ergo 0 Std. gearbeitet, dann hast Du 0 - 4 Std= - 4 Std.
Du hast 10 Std Nacht, dann hast Du 10 - 4 = 6 Std. plus auf dem Konto.

Soweit total logisch. In MEINER Logik müßte Dein Feiertag so berechnet werden:

Jetzt hast Du einen Feiertag/Wochenende mit 0 Std. Soll
Du hast "frei", dann hast Du 0 - 0 Std. = 0
Du hast 10 Std. Nacht, dann hast Du 10 - 0 Std. = 10 Std. plus

WENN es denn tatsächlich so wäre, daß Du immer 20 Std. arbeiten müßtest, unabhängig von Feiertagen, dann würde sich jeden Monat Dein Beschäftigungsgrad ändern. Sowas habe ich ehrlich noch nie gehört. Ist für den Betrieb auch planerisch nicht so einfach. Heute hab ich mal so viele Planstellen, im nächsten Monat dann wieder so viele.. Wer paßt da die Stellenpläne an... usw.. Wir haben ja damit nicht so viel zu tun, aber meine Verwaltung würde mir auf die Finger klopfen, wenn ich ständig etwas am Beschäftigungsgrad drehen würde.

Ändert sich Deine Bezahlung denn durch die "Mehrarbeit", da die Feiertage als Sollzeit gewertet werden?

LG
hype
 
Dann mache ich 4 Std. Minus an einem Feiertag! An einem gesetzlichen Feiertag! Der für jeden Arbeitnehmer ein freier Tag bedeutet.
Und wenn ich arbeite, dann mache ich 6 Std. Plus, obwohl ich 10 Std. am Feiertag arbeite.
Versteh ich nicht, wie du das meinst.

Du kannst das nicht so einfach isoliert auf diesen Feiertag bezogen sehen.
Es ist dabei relevant welche Sollstundenzahl Du erbringen musst. Werden die Feiertagsstunden bereits da abgezogen, dann machst Du weder das eine noch das andere.
Es ist letzten Endes auch völlig unerheblich ob pro Tag die durchschnittliche Arbeitszeit oder die tatsächliche errechnet wird, am Ende kommt das gleiche bei rum.
Wie schon erwähnt, für all diejenigen, bei denen bisher ein Feiertag auf einen Freirhythmus fiel und dadurch nicht in die Berechnung einging, die stehen sich jetzt besser, bzw. gerechter.
Bei den meisten DP-Programmen kannst doch auch z.B. die tgl. Arbeitszeit einblenden...usw. Lass es Dir doch einfach mal zeigen.
Oder aber Du postest hier Deinen genauen Dienst.
Ich glaube nämlich, dass jeder von seinem DP-Programm ausgeht und das kann unterschiedlich sein.
 
WENN es denn tatsächlich so wäre, daß Du immer 20 Std. arbeiten müßtest, unabhängig von Feiertagen, dann würde sich jeden Monat Dein Beschäftigungsgrad ändern. Sowas habe ich ehrlich noch nie gehört.
Der "Grad" (was auch immer du damit meinst ;) ändert sich nicht! Sie hat ja keine prozentuelle Stelle, die sich dadurch ändern würde (entsprechend prozentual zur VZ-Stelle), sondern fixe 20h/w!
Die bleiben dort stehen.
Ich glaube nämlich, dass jeder von seinem DP-Programm ausgeht und das kann unterschiedlich sein.
Das denke ich auch.

ABER: Ob da jetzt solche oder solche Zahlen ausgeschrieben werden, oder auf anderer Ebene berechnet werden, ist ja völlig wurscht.

Hauptsache sie macht ihre Stunden, rutscht dadurch nicht ins Plus oder Minus und sie bekommt ihre Zuschläge.
 
Sie hat keinen Beschäftigungsgrad (%), sie arbeitet 20 Std. die Woche.

Früher gab es Verträge mit nur XYZ Nachtdienste im Monat zu leisten,
heute sind es halt (wie hier der Fall) 20 Std. a 2 Nächte pro Woche.
 
Sie hat keinen Beschäftigungsgrad (%), sie arbeitet 20 Std. die Woche.
Auch das kann umgerechnet werden. Es gibt immer eine Stundenzahl, die 100% bedeutet. Meist zwischen 38,5 und 40 Stunden/Woche und daran orientiert sich der Prozentsatz von 20 Std/Woche.
 
Auch das kann umgerechnet werden. Es gibt immer eine Stundenzahl, die 100% bedeutet. Meist zwischen 38,5 und 40 Stunden/Woche und daran orientiert sich der Prozentsatz von 20 Std/Woche.

Okay, somit ist die unterschiedliche Sollarbeitszeit (100% zu 20 Std. umgerechnet) zu erklären.
Das Grundgehalt und/oder der Arbeitsvertrag 20 Std. wöchentlich (mit oder ohne Feiertag bleibt unberührt).

LG
Claudia B.
 
100% beziehen sich immer auf die tarifliche Sollarbeitszeit einer Vollkraft, z.B. 38,5 Std./Woche
Mit 20 Std. hat man ca. 52% "Beschäftigungsgrad".
Wenn sich jetzt das Wochensoll durch den Feiertag bei einer Vollkraft reduziert auf z.B.30,8 Std./Woche,
und die Sollzeit bleibt für die Teilzeit bei 20 Std., dann wäre der "Beschäftigungsgrad" ca. 64,5%.

Und am Beschäftigungsgrad berechnet sich eigentlich z.B. die Grundvergütung und die Schichtzulagen.

Zeigt mir eine Quelle, wo jeman immer 20 Std. arbeiten muß ohne mehr Geld zu bekommen und ich bin dankbar - und werde das sofort meiner Personalstelle mitteilen, daß wir auch nur noch solche Verträge rausgeben ;-) (und ich ein Geschenk vom Verbesserungswesen erhalte).
 
Sie bekommt doch mehr Geld. Sie kriegt Feiertagszuschlag.

Es gibt die Möglichkeit der Feiertagsarbeit mit mehr Geld und ohne Freizeitausgleich (sogar im TVÖD, nur wendet das dort kaum noch ein AG an). In diesem Fall ändert ein Feiertag die Sollstundenzahl nicht. Egal, ob im Arbeitsvertrag 20 Stunden pro Woche oder 50% Teilzeit steht.
 

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