Dauernachtwache/Sollstunden/Feiertage

Hallo,

von Claudia: Geht's um die Zuschläge? Weil die gibt's für geleistete Arbeit am Feiertag, da ist die Sollstundenzahl im Rahmendienstplan uninteressant.

von mir: Okay, somit ist die unterschiedliche Sollarbeitszeit (100% zu 20 Std. umgerechnet) zu erklären.
Das Grundgehalt und/oder der Arbeitsvertrag 20 Std. wöchentlich (mit oder ohne Feiertag bleibt unberührt).

von Claudia: Sie bekommt doch mehr Geld. Sie kriegt Feiertagszuschlag.
Das steht Ihr zu wenn sie an einem Feiertag arbeitet, es ging aber um die Sollberechnung an einem Feiertag den sie nicht arbeitet.

von Goldenkenya:....
nein, leider ist das mit der Reduzierung der Arbeitszeit um ein fünftel der Wochenarbeitszeit,nicht der Fall.
Viel mehr wird jetzt so gerechnet, als gäbe es überhaupt keine Feiertage. Jeder Tag, von Montag bis Freitag, wird mit 4 Std. berechnet, auch die Feiertage.
So wird meine Sollarbeitszeit für den Monat ausgerechnet. Im April sind das 21 Tage x 4Std= 84 Sollstunden. Ich habe 8 Nächte Dienst im April= 80 Std.
Laut Vertrag habe ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Std......

von hypurg: 100% beziehen sich immer auf die tarifliche Sollarbeitszeit einer Vollkraft, z.B. 38,5 Std./Woche
Mit 20 Std. hat man ca. 52% "Beschäftigungsgrad".
Wenn sich jetzt das Wochensoll durch den Feiertag bei einer Vollkraft reduziert auf z.B.30,8 Std./Woche,
und die Sollzeit bleibt für die Teilzeit bei 20 Std., dann wäre der "Beschäftigungsgrad" ca. 64,5%.
Ist so ein Unterschied zu 400,-€ Kräften zu erklären? Bei 400,- € Kräften steht das Grundgehalt jeden Monat fest und bei TZ-Kräften 20 Std. die Woche nicht?

Ich habe noch nie gehört/gesehen das sich das Grundgehalt und/oder der Beschäftigungsgrad sich monatlich ändert.

Zuschläge, Schichtzulagen stehen auf einem anderen Blatt.

LG
Claudia B.
 
Hallo Claudia B.,
du scheinst mein Anliegen zu verstehen.
Es geht mir nur um die Sollstunden, die an einem Feiertag veranschlagt werden. Für mich also ein Arbeitstag und für andere nicht.
Wenn ich wüßte, wie ich hier eine Tabelle rein bekomme, würde ich es anhand einer Tabelle mit meinen Diensten erklären. Aber leider habe ich noch nicht rausgefunden, wie ich das bewerkstelligen kann.

LG Goldenkenya
 
@ Goldenkenya,

ich denke es wird sich aufrechen, so wie bei den Vollzeitkräften.

Für mich also ein Arbeitstag und für andere nicht.
Genau, weil Du "immer" 20 Std. in der Woche arbeitest und dafür Deinen Grundlohn bekommst.

100% beziehen sich immer auf die tarifliche Sollarbeitszeit einer Vollkraft, z.B. 38,5 Std./Woche.
Reduziert sich jetzt das Wochensoll z.B. auf 30,8 Std./Woche, durch den Feiertag, bleibt eine VK schließlich immer noch eine VK und wird mit 100% berechnet.

von Goldenkenya: im Dienstplan bin ich mit der 2-Tage-Woche vermerkt, so steht es auch auf meiner Gehaltsabrechnung.
Aber um das Soll für einen Monat zu errechnen, wird die Arbeitszeit auf 5 Tage die Woche verteilt.

Ich bin TZ mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit die Woche von xy Std., und habe einen yx%.
Auf meinem Gehaltszettel steht mein Beschäftigunggrad in % und der % Satz ist "immer" gleich.

Ich würde aber trotzdem bei Unsicherheiten (an Deiner Stelle) mal zum Personalrat gehen und nachfragen ob das seine Richtigkeit hat. Vielleicht können sie Dir das besser erklären (zeigen, anhand Dienstplänen ect.).

LG
Claudia B.
 
Hallo Claudia B.,
du scheinst mein Anliegen zu verstehen.
Es geht mir nur um die Sollstunden, die an einem Feiertag veranschlagt werden. Für mich also ein Arbeitstag und für andere nicht.
Wenn ich wüßte, wie ich hier eine Tabelle rein bekomme, würde ich es anhand einer Tabelle mit meinen Diensten erklären. Aber leider habe ich noch nicht rausgefunden, wie ich das bewerkstelligen kann.

LG Goldenkenya
Ich dachte dein problem wäre schon mehrfach beantwortet worden.

Was ist denn noch unklar???
Wenn es tatsächlich so nicht verständlich ist, solltest du es dir einfach vor Ort mal zeigen und erklären lassen. An eurem Modell...
 
Ich würde aber trotzdem bei Unsicherheiten (an Deiner Stelle) mal zum Personalrat gehen und nachfragen ob das seine Richtigkeit hat. Vielleicht können sie Dir das besser erklären (zeigen, anhand Dienstplänen ect.).
Dieser Empfehlung schließe ich mich an.
 
Besten Dank Maniac,
natürlich werde ich das Problem vor Ort ansprechen, habe schon zu der zuständigen Person Kontakt aufgenommen, aber wie schon mehrfach von mir geschrieben, habe ich nach meinen 4 Nächten erstmal 10 Tage frei, in denen ich mich jetzt befinde. Zudem ist die zuständige Person zur Zeit im Urlaub und ich dachte, ich könnte mich hier vorab informieren und nach Kollegen mit gleichen Problemen zu forschen.
Ich werde keine weiteren Fragen oder Antworten hier eingeben.
 
Besten Dank Maniac,
[...]ich dachte, ich könnte mich hier vorab informieren und nach Kollegen mit gleichen Problemen zu forschen.
Ich werde keine weiteren Fragen oder Antworten hier eingeben.
Du hast mich anscheinend falsch verstanden.

Ich habe mehrere Ansätze gestartet um dir deine Fragen zu beantworten. Meine Frage jetzt war: Was ist dir immernoch unklar?
 
@ Goldenkenya

Erzählst Du uns was heraus gekommen ist?
Es würde mich interessieren, ahhhh und noch ein schönes frei.

LG
Claudia B.
 
Hallo Claudia B.,
das mache ich.
Hier gab es das Thema schon mal im Jahr 2006 von Drachenlady, allerdings hat sie auch nicht geschrieben, was sie erreicht hat, das finde ich schade, hätte mir sehr geholfen.

LG Goldenkenya
 

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