Claudia B.
Poweruser
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Hallo,
Ich habe noch nie gehört/gesehen das sich das Grundgehalt und/oder der Beschäftigungsgrad sich monatlich ändert.
Zuschläge, Schichtzulagen stehen auf einem anderen Blatt.
LG
Claudia B.
von Claudia: Geht's um die Zuschläge? Weil die gibt's für geleistete Arbeit am Feiertag, da ist die Sollstundenzahl im Rahmendienstplan uninteressant.
von mir: Okay, somit ist die unterschiedliche Sollarbeitszeit (100% zu 20 Std. umgerechnet) zu erklären.
Das Grundgehalt und/oder der Arbeitsvertrag 20 Std. wöchentlich (mit oder ohne Feiertag bleibt unberührt).
Das steht Ihr zu wenn sie an einem Feiertag arbeitet, es ging aber um die Sollberechnung an einem Feiertag den sie nicht arbeitet.von Claudia: Sie bekommt doch mehr Geld. Sie kriegt Feiertagszuschlag.
von Goldenkenya:....
nein, leider ist das mit der Reduzierung der Arbeitszeit um ein fünftel der Wochenarbeitszeit,nicht der Fall.
Viel mehr wird jetzt so gerechnet, als gäbe es überhaupt keine Feiertage. Jeder Tag, von Montag bis Freitag, wird mit 4 Std. berechnet, auch die Feiertage.
So wird meine Sollarbeitszeit für den Monat ausgerechnet. Im April sind das 21 Tage x 4Std= 84 Sollstunden. Ich habe 8 Nächte Dienst im April= 80 Std.
Laut Vertrag habe ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Std......
Ist so ein Unterschied zu 400,-€ Kräften zu erklären? Bei 400,- € Kräften steht das Grundgehalt jeden Monat fest und bei TZ-Kräften 20 Std. die Woche nicht?von hypurg: 100% beziehen sich immer auf die tarifliche Sollarbeitszeit einer Vollkraft, z.B. 38,5 Std./Woche
Mit 20 Std. hat man ca. 52% "Beschäftigungsgrad".
Wenn sich jetzt das Wochensoll durch den Feiertag bei einer Vollkraft reduziert auf z.B.30,8 Std./Woche,
und die Sollzeit bleibt für die Teilzeit bei 20 Std., dann wäre der "Beschäftigungsgrad" ca. 64,5%.
Ich habe noch nie gehört/gesehen das sich das Grundgehalt und/oder der Beschäftigungsgrad sich monatlich ändert.
Zuschläge, Schichtzulagen stehen auf einem anderen Blatt.
LG
Claudia B.