Dauernachtwache allein: nur 10 von 12 Stunden werden bezahlt

obinamo

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Hallo! Ich habe bis vor kurzem bei einer Intensivpflegefirma gearbeitet, die auch komplett die 12 Std- Schicht (1:1 Betreuung) bezahlt hat. Nun habe ich den Arbeitsplatz gewechselt bin für bis zu 4 teils beatmete Patienten in der Nacht alleine zuständig und bekomme nur 10 von 12 Std. bezahlt. 2 Stungen werden als Pause abgezogen. Das ist doch nicht rechtens oder? Kann doch meinen Arbeitsplatz nicht verlassen und schlafen darf ich natürlich auch nicht: das sind doch keine Pausen oder? Würde mich über Antworten und links freuen die mir eine Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Geschäftsleitung bieten, kann woanders nichts finden....
Danke!!!!
 
Hallo,

bei mir ist es auch so, dass ich alleine arbeite und deshalb meine Pause als Arbeitszeit angerechnet wird.
Ich kann meinen Arbeitsplatz zwar verlassen und muss das sogar öfter, aber ich bin immer erreichbar.
Bei mir wurde auch vor einigen Jahren versucht, das zu ändern.
Dagegen bin ich aber erfolgreich vorgegangen.

LG
Antje
 
bekomme nur 10 von 12 Std. bezahlt. 2 Stungen werden als Pause abgezogen.

2 Stunden Pause bei einer 12h-Schicht? :schraube: Allenfalls 0,75Min lt. ArbZG, vorausgesetzt, deine Pause steht dir auch zur freien Verfügung.
Oder habt ihr gar eine gesonderte Betriebsvereinbarung zum Thema Pausen????

Es gibt BAG-Entscheidungen zur Pausenregelung in der stehen, dass eine Pause dann nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, wenn sie nur auf dem Papier steht und faktisch nicht genommen werden kann, weil es einfach unmöglich ist.

-BAG, Urteil vom 25.10.1989 - 2AZR 633/88"Ruhepausen sind im VORAUS festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten, noch sich dafür bereitzuhalten hat, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringen will"

Ergo: 2h Pause von 12h Arbeitszeit abzuziehen, ist unzulässig.
 
Die 45 Minuten sind das Minimum (bei Diensten > 9h), nicht das Maximum der Pause. Mehr Pause zu geben ist zulässig (viele Betriebe machen eine Stunde und länger Mittagspause, das ist durchaus gestattet).

Deine Passage zur Ruhezeit ist genau das richtige Argument. Wenn der Arbeitsplatz in der Pause nicht verlassen werden kann - und das ist hier so - muss die Zeit vergütet werden.
 
Die 45 Minuten sind das Minimum (bei Diensten > 9h), nicht das Maximum der Pause. Mehr Pause zu geben ist zulässig (viele Betriebe machen eine Stunde und länger Mittagspause, das ist durchaus gestattet).

Deshalb fragte ich ja, ob es gesonderte Vereinbarungen gibt. Unter 6h lässt sich z.B. betriebsintern auch lösen, wenn die MA sich dafür aussprechen.
 
@sharice:
Unter 6h lässt sich z.B. betriebsintern auch lösen, wenn die MA sich dafür aussprechen.
Was lässt sich da lösen?

@obinamo:
wird da vielleicht Bereitschaftsdienst einberechnet und nicht Pause?
Das gibts in anderen Berufszweigen auch.
 
Wenn du nur 6 Stunden arbeitest ist keine Pause vorgeschrieben.
 
Wenn du nur 6 Stunden arbeitest ist keine Pause vorgeschrieben.

Ja doch. Aber wenn die MA dennoch eine wünschen, wird diese schriftlich vereinbart (Betriebsvereinbarung) und dann ganz normal herausgearbeitet.
 
Ehrlich gesagt wäre es mir neu, dass der Arbeitnehmer bei der Länge der Pause ein Mitspracherecht hat. Die minimale Dauer ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt, die maximale Dauer kann meines Wissens der AG nach Gusto festlegen. Ich kann doch nicht z.B. ein Büro, eine Gaststätte oder einen Laden führen und mir von meinen Arbeitnehmern meine Öffnungszeiten diktieren lassen. Wenn ich mein Geschäft von 13.00h bis 14.30h schließen will, mache ich das.

Nur hat dies nichts mehr mit dem Thema zu tun. Die TE kann den Arbeitsplatz nicht verlassen, ergo ist es keine Pause. (Vielleicht Bereitschaftsdienst, aber da müsste es dann ja was schriftliches geben.)
 
@claudia:
Ehrlich gesagt wäre es mir neu, dass der Arbeitnehmer bei der Länge der Pause ein Mitspracherecht hat. Die minimale Dauer ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt, die maximale Dauer kann meines Wissens der AG nach Gusto festlegen.
Genauso ist es. Es gibt dazu keinen Rechtsanspruch. Zu solch einer Vereinbarung kann der AG nicht gezwungen werden.
Auch wenn die AN sich einig wären, was sowieso nicht Funktoniert.
Genau deshalb sind ja vielfach 6 Std.schichten eingeführt worden.

Ich denke obinamo sollte sich zuerst Informieren, wie der AG das so und warum berechnet?
Alles Andere sind Spekulationen.

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Zitat von narde2003
Wenn du nur 6 Stunden arbeitest ist keine Pause vorgeschrieben.

@sharice: Ja doch. Aber wenn die MA dennoch eine wünschen, wird diese schriftlich vereinbart (Betriebsvereinbarung) und dann ganz normal herausgearbeitet.
Nein nicht - und ich wünsche mir vom Christkind auch viel, bekomme es aber trotzdem nicht.
Bitte aus arbeitsrechtlicher Sicht argumentieren, alles Andere bringt nix.
Ich kann viel Vereinbaren, wenn der Tag lang ist oder eben auch nicht, hier gehts um den Anspruch - ja oder nein.
 
Nein nicht - und ich wünsche mir vom Christkind auch viel, bekomme es aber trotzdem nicht.
Bitte aus arbeitsrechtlicher Sicht argumentieren, alles Andere bringt nix.
Ich kann viel Vereinbaren, wenn der Tag lang ist oder eben auch nicht, hier gehts um den Anspruch - ja oder nein.

Leider bist du hier auf dem Holzweg. Ich würde nichts schreiben, was ich nicht selbst sogar auch in der Praxis erlebt habe:
Diese Kollegen (Krankenpflegehelfer) hatten eine 30h-Woche (ohne Pause). Die Krankenpfleger eine 36h-Woche mit jeweils 1/2h Pause. Da sich nun die Kollegen der 30h-Woche immer zu den Kollegen gesellten, die ihre Pausen genossen, wurde an den BR ganz schnell herangetragen, ob die Kollegen der 30h-Woche nicht auch eine 1/2h Pause bekommen könnten (die sie selbstverständlich herausarbeiten).
Und schon war gemeinsam mit BR und AG eine Betriebsvereinbarung geschlossen. Und stell dir vor renje, alles verlief ohne "arbeitsrechtliche" Schwierigkeiten und der Betriebsablauf wurde in keinster Weise gestört.
Verstehe gar nicht, wo da auch das Problem liegen sollte, wenn der AG dieser Vereinbarung zustimmt. Dafür sind diese doch da!
 
@sharice:
Wieso bin ich auf dem Holzweg?
Das Arbeitsrecht ist da eindeutig, das habe nicht nur ich geschrieben.
Was du in der Praxis erlebst, setzt deshalb das Arbeitsrecht nicht ausser Kraft.

Verstehe gar nicht, wo da auch das Problem liegen sollte, wenn der AG dieser Vereinbarung zustimmt. Dafür sind diese doch da!
Genau darin.
Weil es darauf keinen Rechtsanspruch gibt und es daher nicht auf andere AG übertragbar ist.
Auch darin, dass was ich in der Praxis beim einen AG erlebe und dort machbar ist, beim anderen AG eben nicht, warum auch immer und darauf kein Rechtsanspruch beteht.

Wenn der andere AG nicht will, braucht er auch nicht es sei denn, er wird duch Gesetze oder TV etc. dazu "gezwungen".

Genau darum gehts aber der threaderstellerin und nicht darum, ob es irgendwo einen AG gibt in der BRD, wo es anderst funktioniert.
Im übrigen habe ich das nirgendwo Bestritten.

Nochmal - es geht hier darum - habe ich einen Anspruch darauf oder nicht - und der leitet sich aus u.a. Gesetzen und TV ab und nicht aus einer erlebten Praxis.
 
Weil es darauf keinen Rechtsanspruch gibt und es daher nicht auf andere AG übertragbar ist.
Auch darin, dass was ich in der Praxis beim einen AG erlebe und dort machbar ist, beim anderen AG eben nicht, warum auch immer und darauf kein Rechtsanspruch beteht.

Das weiß ich doch alles. Dann habe ich mich wohl nicht verständlich genug ausgedrückt, entschuldigung vielmals. Natürlich haben die AN keinen Rechtsanspruch auf irgendwelche Vereinbarungen ausserhalb der gesetzlichen bestimmungen und schon gar nicht sind getroffene Verinbarungen in einem betrieb auf einen anderen übertragbar. Wenn sich aber in einem Betrieb AN, BR und AG einigen können, kann man auch eine verbindliche Betriebsvereinbarung, ausserhalb von Gesetzen, schließen.
Ich hoffe, es ist jetzt besser ausgedrückt.
Und ich hatte mich auf Claudias Post bezogen, Passage: "Mehr Pause zu geben ist zulässig"....und hatte daraufhin ein Beispiel erbringen wollen. Damit war auf keinen Fall die Antwort der TE gemeint. Denn diese hatte ich schon zuvor beantwortet.





Nochmal - es geht hier darum - habe ich einen Anspruch darauf oder nicht - und der leitet sich aus u.a. Gesetzen und TV ab und nicht aus einer erlebten Praxis.[/QUOTE]
 
Vielen lieben Dank für die Unterstützung! Werde wohl verhandeln müssen!!!
 
Vielen lieben Dank für die Unterstützung! Werde wohl verhandeln müssen!!!
Bist du vielleicht bei verdi? Dann würde ich die das klären lassen. Ansonsten rate ich jedem dazu, einzutreten, auch wenn man wie ich bei keinem tarifgebundenen AG beschäftigt ist, veranlasst oft die bloße Erwähnung den AG schon zum einlenken. Ansonsten, die Rechtsvertretung ist hervorragend, musste sie selbst schon mehrfach in Anspruch nehmen.
Bin auch in der Intensivpflege und Pausen dürfen dir da auf keinen Fall abgezogen werden. Du bist alleine für vier beatmete Patienten zuständig. Na ich weiß nicht, ob das ganz legal ist. Der Stellenschlüssel in den WG's is zwar Verhandlungssache, aber auch da gibt es meines Wissens nach Grenzen. Vorallem, wenns beatmungspflichtige Patienten sind.
 
Vielen lieben Dank für die Unterstützung! Werde wohl verhandeln müssen!!!

Da würde mich mal interessieren, was es da zu verhandeln gibt?
Wenn du dich wehrst, schmeißt dich der AG noch während der Probezeit raus.
Anscheinend gibt es noch genug Dumme, die so etwas mit sich machen lassen.

Vielleicht wäre ja ein Weg, weiter dort zu arbeiten, und dann irgendwann die Stunden einzuklagen.
Wie man bei einer Dauernachtwache und 4 Intensivpatienten von Bereitschaftsdienst ausgehen will, würde mich auch noch brennend interessieren.
Aber der Phantasie sind wohl keine Grenzen gesetzt.
 
Recherchiere doch mal in Richtung "Pause" und "Einzelarbeitsplätze"... meine Zeit für Recherche ist im Moment leider etwas knapp.
Aber ich habe so vage Erinnerung, da es hier Regelungen gibt.
 

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