Besteht eine Gefahr beim ZVK / Venenverweilkanülen durchspülen?

Hallo zusammen.

Mir fällt zu dem Ganzen folgendes ein.

PVK:
Wenn eine Infusion läuft kann die Kanüle nicht verstopfen.
Wenn die Infusion pausiert wird, wird sie abgestöpselt und die PVK mit einer Mandrin versorgt. Hab noch keine Kanüle mit Mandrin gesehen, die sich verstopft hat.
Wenn thrombosiert: Aspiration (das mit den Venenklappen halte ich für ein Gerücht). Wenn Aspiration erfolgreich: Infusion ran, wenn nicht erfolgreich: PVK raus.

ZVK:
ZVKs werden bei uns kontinuierlich gespült.
Da wir an jedem Intensivplatz Perfusoren haben, werden diese auch oft mit NaCl bestückt um ZVKs freizuhalten. Da laufen dann z.B.: 50ml in 24h ein.
Die 50ml würden bei einem trinkmengenbeschränkten Patienten den Kohl auch nicht fett machen.
Patienten laufen bei uns auch mit Infusomat quer durchs Krankenhaus und sind ziemlich mobil. Ansonsten solte man mal die ZVK Indikation überdenken.
Zur Aspiration beim ZVK würd ich allgemein sagen: Ein Versuch. Wenn Thrombus und Blut kommt, Infusion ran und spülen lassen. Ich denke duch den Sog beim Aspirieren ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Teil des Thrombus entgegen dem starken Sog der Spritze zum schwachen Sog des Blutstroms gezogen wird.
Durchspülen mit NaCl aus der Hand würde ich grundsätzlich nicht machen, da ich es für überflüssig halte. Ich öffne ja keinen ZVK oder eine PVK um ihn/sie danach wieder abzustöpseln.

Ich hatte einfach den Drang das jetzt mitzuteilen, wobei das Thema eh schläft und eigentlich genug darüber diskutiert wurde.
:spopkorns:
 
:-?
Zitat von Cyan
Hallo MagicM

Eine Infusion im Examen anhängen ja, aufdrehen NEIN!
Hätte ich eine Infusion in meinem Examen angehängt dann wäre ich auf der Stelle durchgefallen!
Zum Zeitpunkt der Prüfung ist man ja noch keine ex.Kraft.:besserwisser:
Man kann Infusionen richten und wenn es sein muss auch anhängen.
Dann deligiert man das Aufdrehen an eine ex.Schwester/Pfleger weiter.
Ich weiß ja nicht wie es in anderen Häusern gehandhabt wird,
aber bei uns sollte man es tunlichst vermeiden in der Prüfung eine Infusion aufzudrehen.


Man darf keine Infusion aufdrehen also anstöpseln???

Häh? Steh grad ein bisschen auf dem Schlauch, in der Theorie lernt man dies doch, in der alltäglichen Krankenhauspraxis führt man dies auch durch und im Examen muss ich das delegieren?
Ist das in allen Häusern so? Das verunsichert mich jetzt unglaublich.....
 
Was du vom Arzt delegierst bekommst, in deiner Ausbildung gelernt und in der Praxis dann gefestigt hast darfst du natürlich auch im Examen machen!

Du hast dort aber trotzdem noch die Chance etwas, was du als Examinierte zwar können solltest, was du dir aber noch nicht zutraust, eben wegen mangelnder "Übung" in der Praxis, zu delegieren! Das darf dir nicht als negativ-Punkt ausgelegt werden, da die Sicherheit des Patienten bei der Ausführung natürlich vorgeht!
Vieles lernt man erst nach Ende der Ausbildung, das wissen auch die Prüfer!
 
Kann Maniac da nur zustimmen.
In meinem praktischen Examen war die Aufgabe eine Infusion zu richten, was ich dann auch getan habe, alles schön beschriftet und dann an die nächstbeste examinierte Krankenschwester weitergegeben zum anhängen, schließlich war meine Aufgabe Richten der Infusion und keine andere und somit bin ich auch dem Problem des Anstöpselns und evtl. nicht laufens "entkommen".
 
Hi @all.
Also ich mache im Sommer mein Examen. Habe extra meine Praxisanleiterin nochmal nachgefragt, wie das ist mit den Infusionen dranhängen. Sie sagte mir auch: richten ja, aber anschließen lassen muss man delegieren, da es ja eine i.v Injektion ist und keine Aufgabe für das Pflegepersonal. Allerdings ist es so, wenn man dann examiniert ist, kann der Arzt es dem examinierten Pflegepersonal delegieren.
Was auf Deutsch heißt: in der Prüfung nicht!!

Lindarina
 
Was ich jetzt nicht verstehe ist, wie das sonst so bei Euch in den Häusern läuft.
Wenn eine Pflegekraft sonst auch die Infusionen beim Patienten verabreichen, warum dann nicht der "Schüler" im Examen. Dieses ist ja eine Überprüfung, wie die zukünftige Pfegekraft im praktischen Alltag in einer Stresssituation verhält. Man sollte sich also so verhalten, als sei man examiniert. Kann man die Situationen richtig einschätzen und verhält man sich korrekt. Kann man seine Pflege und die dazugehörigen Alltagstätigkeiten planen und korrekt durchführen? Ist man in der Lage seine Tätigkeiten fachlich zu begründen.

Wann lernt denn die Pflegekraft, wie man eine Infusion appliziert? Oder wird die Infusionstherapie bei Euch in den Häusern sammt Durchführung von den Ärzten gemacht??
Bin gespannt.
 
Cyan schrieb:
Hallo MagicM

Eine Infusion im Examen anhängen ja, aufdrehen NEIN!
Hätte ich eine Infusion in meinem Examen angehängt dann wäre ich auf der Stelle durchgefallen!
Zum Zeitpunkt der Prüfung ist man ja noch keine ex.Kraft.:besserwisser:
Man kann Infusionen richten und wenn es sein muss auch anhängen.
Dann deligiert man das Aufdrehen an eine ex.Schwester/Pfleger weiter.
Ich weiß ja nicht wie es in anderen Häusern gehandhabt wird,
aber bei uns sollte man es tunlichst vermeiden in der Prüfung eine Infusion aufzudrehen.

Ich lese das jetzt erst, aber irgendwie haut mich das um! Wieso soll jemand im Examen keine Infusion aufdrehen? Scheint ja ziemlich krass bei Euch zu sein. Also in den Häusern in denen ich bis lang war, Ausbildung und jetzt als Examinierter ist es jeweils so, dass sogar Schüler im Unterkurs Infusionen (da noch ohne Zusätze, ab Mittelkurs auch mit Zusätzen) anhängen dürfen, wenn sie vom Mentor oder einer anderen examinierten Kraft ausreichend angeleitet wurden. Alles andere wäre aus meiner Sicht auch ziemlicher Schwachsinn. Wieso soll ich denn einen Schüler losschicken eine Infusion zu richten und sie dem Patienten anzuhängen, wenn ich dann doch selber noch los muss um sie aufzudrehen, dann kann ich auch gleich alles allein machen.
Rechtlich ist das übrigens abgesegnet, dass Schüler nach Anleitung Infusionen anhängen dürfen.
 
MatzeHain schrieb:
Rechtlich ist das übrigens abgesegnet, dass Schüler nach Anleitung Infusionen anhängen dürfen.
Hi MatzeHain, wo ist das abgesegnet? Kannste mir eine Rechtsquelle dafür nennen?
 
flexi schrieb:
Hi MatzeHain, wo ist das abgesegnet? Kannste mir eine Rechtsquelle dafür nennen?

Direkt nicht, ich beziehe mich da eigentlich auf dass was ich während der Ausbildung von meiner Schule gehört habe und was uns jetzt von der Schule in Bezug auf Schüleranleitung gesagt wird. Ich bin nach der Ausbildung in ein anderes Krankenhaus gewechselt. Ich weiß von beiden Schulen, dass sie sehr in den Gesetzen lesen. Vor allem wenn ich bedenke, was unsere Schüler jetzt alles net dürfen, bin ich mir sicher, dass das abgesegnet ist.
Außerdem kann ich ja Aufgaben delegieren. Wenn ich also überzeugt bin, dass der Schüler das kann, wo sollte da das Problem liegen. Klar im Falle eines Schülers bin ich als examinierte Kraft immer die, die zur Verantwortung gezogen wird, wenn der Schüler bei einer delegierten Aufgabe Mist baut.

Ich kann mich aber mal mit unserer Praxisanleiterin in Verbindung setzen und nachfragen ob sie mir eine Rechtsquelle nennen kann. Das sollte kein Problem sein.
 
Hallo MatzeHain,
schön, dass du nachfragen willst. Fragst du dann auch gleich nach der haftrechtlichen Absicherung, das ist dann ein Atemzug.
Abgesehen davon bist nicht du in der Prüfungssituation verantwortlich, sondern die Prüfer. Aber das zu diskutieren, passt nicht in diesen Thread.
 
Einfach richtig Blocken!! Ob Heparin oder Citralock, auf die Richtige menge kommt es an, und dann kann nichts passieren! Wenn doch zugeht, mal versuchen mit Urokinase wieder frei zu bekommen.
 
Hallo Marvi,
über diesen Punkt sind wir schon hinweg, dass das, was du beschreibst, schon mal übverhaupt nicht ok ist!
1. Unklare Medikamentenmengengabe
2. tatsächlich vorhandene größere Thromben lösen sich dabei nicht auf, sondern werden höchsten am Ende in den Kreislaufgespült mit allen Gefahren
3. widerspricht der Regel "mit möglichst geringem Einsatz von Mitteln den größtmöglichen Effekt zu erzielen"

Siehe auch RKI-Richtlinie in diesem Zusammenhang und deren Empfehlung!
 
hallo zusammen,super interessant was ihr hier so schreibt für eine mittelkursschülerin wie mich:)

ich kann ja mal schildern was ich so erlebt habe..
also in meinem 1.einsatz (ich wußte gar nicht genau was "durchspülen" ist!),schickte mich eine schwester mit einer spritze NaCl los,nachdem ich ihr gesagt hatte,dass die ringer nicht läuft,die ich gerade anhängen wollte. ich sollte den pvz durchspülen.. obwohl ich nciht viel ahnung hatte,dachte ich mir "irgendwie ist mir das was suspekt,was soll ich hier gerade tun???" also wendete ich mich vom krankenbett postwendend zurück,ging zu dieser schwester und fragte einfach, was ich dann da tue wenn ich nun durchspülen würde! und ob ich nicht ein evtl. entstandenes gerinnsel weiterschieben würde! sie lachte mich fast aus und meinte es wär quatsch was ich sage,selbst wenn,der körper würde das gerinnsel (was ja sooo minimal wär, sofort wieder abbauen.)
hab ich nicht verstanden, die patientin war nichtmal auf heparin oder marcumar gesetzt..
würde es dann eigentlich so sein? das ein mikrogerinnsel abgebaut würde? wenn nein könnte es nicht oberflächenthrombosen oder kleine embolien auslösen können? die schwester meinte nach wie vor nein!

(habe mich geweigert duchzuspülen. es gab eine üble diskussion und die schwester spülte selbst.. ende vom lied war,dass sie so fest dadrauf gedrückt hat,dass ihr das NaCl verdünnt mit blut beim reindrücken an den seiten entgegen kam und es sich nciht spülen lies,dennoch wurde danach kein wort mehr dazu gesagt)

ich weigere mich zu spülen,auch wenn einige examinierte meinen, ich müsste als schülerin tun was sie mir sagen! ich aspiriere ja-aber spülen tu ich nix,sollen sie doch selbst! dann brauch ich kein schlechtes gewissen zu haben!
 
Hallo Sommerwolke,

nur nebenbei: Die Lesbarkeit deines Beitrages erhöht sich um ein Vielfaches, wenn du nach einem Satzzeichen (z.B. Komma) in Leerzeichen einfügst.
Wir müssen hier nicht mit Buchstaben sparen wie beim SMS-Schreiben!
 
mir fällt sowas selbst nicht auf, aber ich versuche mich an deine vorschriften zu gewöhnen und zu halten! bin ja erst seit ein paar tagen hier und schon 2 mal von dir angeschrieben worden:lamer: ich versuche es!
 
Tja , dieses Thema ist schon ein bisschen älter, aber immer aktuell.
Zum neusten Beitrag:
Sommerwolke, ich klopfe Dir auf die Schultern, Du hast richtig gehandelt.:up:
Es ist unverantwortlich von der ex. Kraft,
Dich als Schülerin zu schicken. Dich alleine zu schicken, zu einer Tätigkeit, ohne sich vorher von Deinem Können zu überzeugen (egal jetzt mal, ob richtig o. nicht) und sich über Deine Meinung zu belustigen.
Wenn eine Infusion nicht läuft, wenn man davon ausgeht, dass ein Thrombus den Weg versperrt, gibt es nur eine Möglichkeit - raus mit Viggo/ZVK.
Meine Erfahrung:
Hatte bei einer Pat. mit sehr schlechten Venen versucht, durch aspirieren den Thrombus zu entfernen. Es kam auch reichlich geronnenes Material. Die Infusion lief trotzdem nicht. Also, raus damit. Bei der Sichtung der Viggo steckte noch geronnenes Blut drin. Ich legte die Viggo auf ein Papiertuch, drehte den Infusionsschlauch auf - Infusion lief nicht, "melkte" den Schlauch mit viel Druck. Der Thrombus (nicht gerade klein) schoss heraus.
Die Schülerin schaute nicht schlecht.
Nur der Anästhesist meinte: :knockin:
bei guter Konstitution, packt der Organismus des
Patienten auch diesen Thrombus.
Aber HALLO, wo bin ich hier ??:gruebel:
Jedenfalls bleibe ich bei meiner Meinung und gebe sie den SchülerInnen weiter (mit Darstellung des o.g. Beispieles).
Jette
 
Direkt nicht, ich beziehe mich da eigentlich auf dass was ich während der Ausbildung von meiner Schule gehört habe und was uns jetzt von der Schule in Bezug auf Schüleranleitung gesagt wird. Ich bin nach der Ausbildung in ein anderes Krankenhaus gewechselt. Ich weiß von beiden Schulen, dass sie sehr in den Gesetzen lesen. Vor allem wenn ich bedenke, was unsere Schüler jetzt alles net dürfen, bin ich mir sicher, dass das abgesegnet ist.
Außerdem kann ich ja Aufgaben delegieren. Wenn ich also überzeugt bin, dass der Schüler das kann, wo sollte da das Problem liegen. Klar im Falle eines Schülers bin ich als examinierte Kraft immer die, die zur Verantwortung gezogen wird, wenn der Schüler bei einer delegierten Aufgabe Mist baut.

Ich kann mich aber mal mit unserer Praxisanleiterin in Verbindung setzen und nachfragen ob sie mir eine Rechtsquelle nennen kann. Das sollte kein Problem sein.

Nun bin ich aber platt bei allem, was ich zum Thema Examen lese....
Das Examen ist die letzte und alles umfassende Möglichkeit,einen Schüler zu überprüfen, ob ich ihn "eigenverantwortlich" als exam. Kraft arbeiten lassen kann.
Er/ Sie bekommt in den drei Jahren so einiges beigebracht. Dazu gehört auch das Verabreichen von Infusionen+ Bediehnen von Infusomaten, Perfusoren, s.c. und i.m. Spritzen usw. Mir ist völlig unklar, wieso man das in der Prüfung nicht bringen soll?? Was ich in der Ausbildung gelernt habe, kann/ soll/ muss ich im Examen auch leisten.

LG,
OPZicke
 
Ist das Anspülen von Venenverweilkanülen erlaubt?

Ein guter Freund von mir liegt derzeit auf der Kardiologie und erhält reichlich Infusionen. Beim Besuch erzählt er mir, das, wenn die Infusion nicht läuft ( der Zugang also dicht ist ) die Schwestern "da was 'reinspritzen" und dann ginge es wieder. Ich bin zwar seit sechs Jahren in der Altenpflege, kann mir jedoch dennoch nicht vorstellen, daß das inzwischen erlaubt sein soll. Könnt ihr mir helfen?
 
Venenzugänge können sich manchmal an die Venenwand anlegen, da wird mit dem Durchspülen dieser Kontakt wieder beseitigt. Auch kleine Verstopfungen an der Venülenspitze können problemlos so beseitigt werden. Ist also durchaus üblich.

Elisabeth
 

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