Bei Euch wurden alle Tage, inklusive 24.,25. und 31. Dez mit Sollstunden belegt.
Das ist theoretisch möglich und auch rechenbar. Was nicht sein darf, dass sie für den 25. Dez. Stunden abziehen, weil
es ein gesetzlicher Feiertag ist.
Du hast nämlich nicht einfach so da frei, sondern weil es ein gesetzlicher Feiertag ist.
Bei uns gibt es dafür extra Kürzel, wo hinterlegt ist, dass der Mitarbeiter an solchen Tagen frei hat weil es ein Feiertag ist. Somit kommt die Personalabteilung da auch nicht durcheinander und rechnet es womgl. als einfaches frei ohne Stundenberechnung.
Ich kenne die Sollstd.-Berechnung ohne Abzug von Feiertagen auch noch. Bei uns wurden dann aber auch alle Mitarbeiter mit Dienst an diesen Tagen eingetragen und erst in einer zweiten Zeile mit frei, so dass die Sollstunden in der ersten Zeile immer stimmten und durch das besondere Kürzel in der zweiten Zeile war klar, dass bei den Iststunden nichts abgezogen wurde.
Kurz und gut, der Fehler Deines AG liegt darin, dass er den Feiertag nicht richtig berechnet.
Da er die Sollstd. des Dez. nicht gleich um die entsprechenden Stunden des Feiertags reduziert hat erwächst daraus nicht automatisch das Recht diese Stunden bei einem Frei an diesem Tag von den Sollstunden abzuziehen.
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§ 9
Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
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(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist...................
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf