Berechnung Feiertagsstunden?!

Hallo, ich arbeite im Pflegeheim bei uns ist es plötzlich so, das die Feiertage in die Sollstunden mitgerechnet werden und wer an einem Feiertag frei hat, hat somit Minusstunden. Das ist doch nicht rechtens oder?

Welcher Tarifvertrag ?
 
Hallo, ich arbeite im Pflegeheim bei uns ist es plötzlich so, das die Feiertage in die Sollstunden mitgerechnet werden und wer an einem Feiertag frei hat, hat somit Minusstunden. Das ist doch nicht rechtens oder?
Welcher Tarifvertrag ?

Welcher Tarifvertrag soll das sein, wo die Feiertage gearbeitet werden muss/ per se nicht in Freizeit ausgeglichen werden?

Es besteht die Möglichkeit einen gearbeiteten Feiertag auszuzahlen, aber das muss irgendwie geregelt sein. Weißt du dazu etwas? Was hat dein Dienstplaner gesagt, als du ihne gefragt hast? Schließlich ist das ganze ja gerade geändert worden?!
 
Was steht diesbezüglich in Deinem Arbeitsvertrag?
 
Welcher Tarifvertrag soll das sein, wo die Feiertage gearbeitet werden muss/ per se nicht in Freizeit ausgeglichen werden?

Es besteht die Möglichkeit einen gearbeiteten Feiertag auszuzahlen, aber das muss irgendwie geregelt sein. Weißt du dazu etwas? Was hat dein Dienstplaner gesagt, als du ihne gefragt hast? Schließlich ist das ganze ja gerade geändert worden?!
Ich habe meine PDL gefragt, sie meinte das sei Pech, wenn man an einem Feiertag frei hat, denn wenn man arbeitet bekommt man den Freizeitausgleich und die Zuschläge.
 
Ich habe meine PDL gefragt, sie meinte das sei Pech, wenn man an einem Feiertag frei hat, denn wenn man arbeitet bekommt man den Freizeitausgleich und die Zuschläge.

Na ja, wenn man an einem Feiertag nicht arbeitet, gibt's logischerweise auch keinen FZA und keine Zuschläge - da hat sie ja recht. Aber es kann nicht sein, dass man mit nicht gearbeiteten Feiertagen Minusstunden macht. Wieviele Sollstunden hast du denn im Dezember?
Und ich glaube, Claudia meinte, was zu der Bezahlung im Arbeitsvertrag steht.
 
Ich arbeite 35 h in der Woche also muss 7 h mindestens am tag atbeiten....Im Dezember steht bei mir eine Sollstundenzahl von 161 h.
 
Ich arbeite 35 h in der Woche also muss 7 h mindestens am tag atbeiten....Im Dezember steht bei mir eine Sollstundenzahl von 161 h.

Das ist die Sollarbeitszeit einer Vollzeitstelle; da sind die Feiertage schon mit eingerechnet. Arbeitest Du laut Vertrag wirklich nur 35,0h in der 5-Tage-Woche? Oder habt Ihr eine 5,5-Tage-Woche mit entsprechend kürzeren Schichten? Oder hat sich jemand in der Lohnbuchhaltung vertan und Dich für eine Vollzeitkraft gehalten?
 
Ich arbeite seit 3 Jahre als 35h Kraft das ist auch im Dienstplan verankert, nur zum Vergleich unsere Vollzeitkräfte haben diesen Monat eine Sollstundenzahl von 184 h....wir haben eine 5 Tage Woche. Deshalb versteh ich es ja nicht das der Feiertag nicht berücksichtigt wurde, denn eigentlich müsste ich diesen Monat nur 154 h arbeiten.
 
Und weil ich Weihnachten frei habe wurde der 25.12. als Minustag berechnet.
 
Bei Euch wurden alle Tage, inklusive 24.,25. und 31. Dez mit Sollstunden belegt.
Das ist theoretisch möglich und auch rechenbar. Was nicht sein darf, dass sie für den 25. Dez. Stunden abziehen, weil
es ein gesetzlicher Feiertag ist.
Du hast nämlich nicht einfach so da frei, sondern weil es ein gesetzlicher Feiertag ist.
Bei uns gibt es dafür extra Kürzel, wo hinterlegt ist, dass der Mitarbeiter an solchen Tagen frei hat weil es ein Feiertag ist. Somit kommt die Personalabteilung da auch nicht durcheinander und rechnet es womgl. als einfaches frei ohne Stundenberechnung.
Ich kenne die Sollstd.-Berechnung ohne Abzug von Feiertagen auch noch. Bei uns wurden dann aber auch alle Mitarbeiter mit Dienst an diesen Tagen eingetragen und erst in einer zweiten Zeile mit frei, so dass die Sollstunden in der ersten Zeile immer stimmten und durch das besondere Kürzel in der zweiten Zeile war klar, dass bei den Iststunden nichts abgezogen wurde.
Kurz und gut, der Fehler Deines AG liegt darin, dass er den Feiertag nicht richtig berechnet.
Da er die Sollstd. des Dez. nicht gleich um die entsprechenden Stunden des Feiertags reduziert hat erwächst daraus nicht automatisch das Recht diese Stunden bei einem Frei an diesem Tag von den Sollstunden abzuziehen.
...............
§ 9
Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
................
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist...................
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

 
Der TVÖD hatte dies auch mal so gesehen, bzw. in einem Haus wurde es so gehandhabt. Betraf logischerweise aber nur Leute die an Wochenfeiertagen gearbeitet haben, nicht MA die nur von Mo-Fr arbeiten.

Wurde aber schon lange abgeschafft, damals war es wirklich möglich, durch freie Wochenfeiertage ins Minus zu rutschen, wenn diese falsch eingetragen waren im Dienstplan. Ging damals um ".-Frei" und "/-Frei" - also geplantes frei und FZA. Genau habe ich es aber nimmer im Kopf und mein Haus war davon auch nicht betroffen.
Anke, welchen Träger hat dein Heim? Privat oder kirchlich?
 
Der TVÖD hatte dies auch mal so gesehen, bzw. in einem Haus wurde es so gehandhabt. Betraf logischerweise aber nur Leute die an Wochenfeiertagen gearbeitet haben, nicht MA die nur von Mo-Fr arbeiten.

Wurde aber schon lange abgeschafft, damals war es wirklich möglich, durch freie Wochenfeiertage ins Minus zu rutschen, wenn diese falsch eingetragen waren im Dienstplan. Ging damals um ".-Frei" und "/-Frei" - also geplantes frei und FZA. Genau habe ich es aber nimmer im Kopf und mein Haus war davon auch nicht betroffen.
Anke, welchen Träger hat dein Heim? Privat oder kirchlich?
Privat
 

Ähnliche Themen