I
I. R. Rigator
Gast
Da wäre ich nicht ganz so sicher. Denk an die uralte Diskussion, wo die Arbeitszeit beginnt: Beim Betreten des Geländes oder nach dem Umziehen am Arbeitsplatz?
Eins zu eins auf die ambulante Pflege läßt sich das nicht übertragen. Möglicherweise ist es also etwas anders, als Du schreibst. Es gibt ja auch sowas wie Anwesenheitskontrolle. (Ist derjenige heute überhaupt zur Arbeit erschienen?) Und das geht nicht beim Patienten.
Eins zu eins auf die ambulante Pflege läßt sich das nicht übertragen. Möglicherweise ist es also etwas anders, als Du schreibst. Es gibt ja auch sowas wie Anwesenheitskontrolle. (Ist derjenige heute überhaupt zur Arbeit erschienen?) Und das geht nicht beim Patienten.