@leben191
Hallo,
bin vor 12 Jahren von D (direkt nach meiner Krankenpflegeausbildung) in die Schweiz gekommen und hab seither in verschiedenen Gebieten der Pflege gearbeitet. Vielleicht kann ich Dir bei einigen Deiner Fragen helfen:
Krankenversicherung: Viele Krankenhäuser bieten eine Kollektivversicherung an die sie mit einer Krankenkasse abgeschlossen und dadurch günstiger anbieten können. Wenn Du das annimmst dann wird der Krankenkassenbeitrag direkt, monatlich vom Lohn abgezogen. In der Schweiz ist, wie in D die Krankenkasse obligatorisch, man kann sich die Kasse aber auch selber aussuchen. Wenn Du genaueres über Krankenkassen wissen möchtest kannst du mir auch direkt schreiben (würde sonst zuviel werden um das alles zu schreiben
Pensionsversicherung: (Du meinst Rentenvesicherung ?) Hier heisst das AHV, beträgt 5.05 % vom Gesammtbruttolohn und wird automatisch vom Lohn abgezogen. Desweiteren gibt es eine sogenannte 2. Rentensäule, Pensionskasse genannt, ist kompliziert zu sagen wie die Prozente ausgerechnet werden aber es ist ungefähr so viel wie die AHV. Auch diese ist obligatorisch und wird automatisch vom Lohn abgezogen. Aber... die Beiträge für die Pensionskasse (2.Säule) sind erst obligatorisch wenn Du 25 geworden bist, vorher ist es freiwillig.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) beträgt 1 % vom Bruttolohn und wird ebenfalls automatisch vom Lohn abgezogen.
Aufenthaltsbewilligung: Ist bei mir schon sooo lange her, damals, ohne die Bilateralen Verträge war es noch schwieriger. Um die Aufenthaltsbewilligung hat sich damals der Arbeitgeber gekümmert. Ich denke das sich das nicht gross was geändert hat, bin mir aber nicht ganz sicher.
Die Sache mit dem Nebenwohnsitz: Ich habe meine Heimatadresse in D (bei meinen Eltern) auch behalten und für die Deutschen läuft meine Schweizeradresse immer noch quasi als Zweitwohnsitz... und das bereits seit 12 Jahren. Wie die deutschen Versicherung Sachen in der Schweiz versichern weiss ich auch nicht genau. Zum Auto: wenn das Auto unter Deinem Namen läuft musst Du es einführen lassen und dann natürlich auch eine Schweizer Autoversicherung abschliessen. Ich hab aber schon von anderen gehört das sie ihr Auto unter dem Namen ihres Vaters/Mutter laufen lassen und so weiter eine deutsche Autoversicherung haben.
Zur Anerkennung: Also bei mir war es so das ich bereits ein Jahr in der Schweiz gearbeitet hab und dann meine Registrierung beim SRK beantragt und bekommen habe. Hier die Internetseite:
Schweizerisches Rotes Kreuz - SRK - Für mehr Menschlichkeit dann unter Suchfunktion "registrierung" eingeben und da kannst Du einige Infos nachlesen. Ob es in heutiger Zeit notwendig ist bereits vor Stellenantritt die Registrierung zu machen weiss ich leider nicht. Wird Dir Dein neuer Arbeitgeber sicher sagen.
So, hoffe Dir etwas geholfen zu haben
Grüsse aus der Schweiz