Schweiz Brauche Ratschläge für das Arbeiten in der Schweiz

Saltamonte

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Hallo Ihr Lieben,

wahrscheinlich wurden meine Fragen schon zum x-tausendenmal beantwortet. Das tut ir leid aber ich blicke nur in diesem Forum nicht durch.

Schön wäre es natürlich wenn sich jemand erbarmt und mir helfen könnte.

Nun zu mir, ich bin 22 Jahre jung und möchte aus persönlichen und familären Gründen an die Schweizer Grenze ziehen.
Ich habe bisher leider nur zwei Jahre Berufserfahrung. Ich arbeite zur Zeit in München auf der Frühreha.
Nun möchte ich gerne in der Gegend Büllach, Zurzach arbeiten.

Das wären meine Fragen:

-Ist es sinnvoll als Gernzgänger zu arbeiten, oder sollte man lieber auch in der Schweiz wohnen?
- Wenn ich zu einen Vorstellungsgespräch eingeladen werde, was sage ich auf die Frage nach meiner Gehaltsvorstellung ?
- Wie ist es mit der Krankenversicherung?
-Brauche ich eine Annerkennung?
- Welche Vorteile bietet das arbeiten in der Schweiz?

Tut mir leid für die vielen Fragen, würde sehr dankbar sein wenn jemand antwortet



-
 
- Welche Vorteile bietet das arbeiten in der Schweiz?

Ich kann dir nur diese Frage richtig beantworten, da ich mit Grenzgängern und deren Auflagen etc nicht auskenne.
Die Vorteile hängen vom zukünftigen Arbeitsplatz ab. Gerade Pflegeheime sind eher schlecht besetzt, während Krankenhäuser oft bessere Arbeitsbedingungen haben. Ansonsten mehr Lohn, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal. Man hat sehr viel Verantwortung, in vielen Krankenhäusern gibt es kaum Hackordnungen, man arbeitet Hand in Hand mit den Ärzten zusammen.
Um mal meinen Arbeitsplatz als Beispiel zu nehmen: Überstunden kommen kaum vor, die Einzigen die bei uns Überstunden machen, sind jene die beim Arbeiten für alles etwas länger brauchen. Wir haben nie mehr als 6 Tage Arbeit am Stück, Wechsel von Spätdienst auf Frühdienst gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen.

Beim Gehalt gibt es oft keine grossen Diskussionen, gerade nicht bei Berufsanfängern. Die meisten Institutionen unterstehen den Gesamtsarbeitsverträgen, andhand derer man eingestuft wird. Diese Listen findet man online. Du kannst dich dort mal einlesen, damit du eine ungefähre Vorstellung hast. Dann kommt es aber auch noch darauf an, wie man dich einstuft, da die GuK-Ausbildung eigentlich unter unseren Pflegefachpersonen steht. Lass dich da nicht mit abspeisen, dass sie dich tiefer oder unter einer anderen Bezeichnung (Fachfrau Gesundheit) anstellen, sonst büsst du massiv an Lohn und Kompetenzen ein.
 
"Dann kommt es aber auch noch darauf an, wie man dich einstuft, da die GuK-Ausbildung eigentlich unter unseren Pflegefachpersonen steht. Lass dich da nicht mit abspeisen, dass sie dich tiefer oder unter einer anderen Bezeichnung (Fachfrau Gesundheit) anstellen, sonst büsst du massiv an Lohn und Kompetenzen ein."





Super vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Muss ich meine Berufbezeichnung anerkennen lassen und kostet dies etwas?
Mit dem Gehalt blicke ich bei den Tabellen leider nicht durch, wie viel würde ich ca. verdienen ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich nehme nicht an, dass du eine Anerkennung brauchst. Habe leider (ausser der Stationsleitung) niemanden aus Deutschland auf der Station, sonst hätte ich da fragen können.

Der Lohn ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In Bern sind es mit dem Gesamtsarbeitsvertrag bei 2 Jahren Berufserfahrung und als Pflegefachfrau ca. 5200 Franken Brutto. Kann aber stark variieren.
 
"Dann kommt es aber auch noch darauf an, wie man dich einstuft, da die GuK-Ausbildung eigentlich unter unseren Pflegefachpersonen steht. Lass dich da nicht mit abspeisen, dass sie dich tiefer oder unter einer anderen Bezeichnung (Fachfrau Gesundheit) anstellen, sonst büsst du massiv an Lohn und Kompetenzen ein."
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@Saltamonte
https://www.redcross.ch/de/node/5725
Vereinfachtes anerkennungsverfahren gem. 2005/36/EG.
Aber die Kosten sind echt herftig 700 CHF, also fast 600€
 
Als Krankenschwester ( Dipl. Pflegefachperson ) verlangen alle Spitäler und Pflegeheime die Anerkennung vom Roten Kreuz.
Ohne Anerkennung werden Dir die meisten Arbeitgeber eine Absage zusenden.
 
Es verlangen nicht alle Spitale die Anerkennung. Persönlich find ich es ganz gut, weil man mit einem Zettel schnell zeigen kann, hier das sagt das SRK.
Hab es vor 1 1/2 freiwillig gemacht. Waren 500CHF und ca 1 1/2 Monate warten. Aufwand fand ich nicht gross.
Deutsche Gesundheits- und Krankenpfleger werden vom SRK mit einer Dipl. Pflegefachfrau gleich gesetzt. Wir dürfen allerdings NICHT den Titel Dipl/HF oder so tragen, sondern Pflegefachfrau oder/und unseren Titel.
 
Diejenigen Spitäler und Pflegeheime, welche die Anerkennung nicht verlangen, sind so arg im Personaldruck, dass sie alle akzeptieren welche sich bewerben. Institutionen welche die Anerkennung nicht verlangen befinden sich nach Schweizer Gesetz in einer Grauzone. Ich rate davon ab bei solchen Institutionen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.

Jedenfalls hat jeder mit der SRK Anerkennung die kompletten Bewerbungsunterlagen bereit.
Jede darf mit der SRK Anerkennung den Titel [FONT=&amp]Dipl. Pflegefachfrau [/FONT]tragen und ihr sollt es auch ausdrücklich verlangen, dass es im Arbeitsvertrag so steht. Das gilt natürlich auch für Männer.

Hier die Belehrung von dieser Irrtümlichen Ansicht, welche immer noch herumgeistert.

Inhaberinnen eines Berufsausweises in allgemeiner Krankenpflege werden z.Z. unter dem Titel „diplomierte Krankenschwester in allgemeiner Krankenpflege AKP“ anerkannt. Darf der neue Berufstitel „diplomierte Pflegefachfrau“ geführt werden? Das Anerkennungsverfahren richtet sich zur Zeit für alle Inhaberinnen mit einem Berufsausweis in allgemeiner Krankenpflege nach den dafür vorgesehenen sektoralen EU-Richtlinien. Der vorgegebene Ausbildungsinhalt dieser Richtlinien entspricht der früheren Ausbildung in allgemeiner Krankenpflege AKP. Nach dem erfolgreich absolvierten Anerkennungsverfahren sind jedoch die Inhaberinnen eines Anerkennungsausweises auf Grund von geregelten Übergangsbestimmungen befugt, den neuen Titel „diplomierte Pflegefachfrau“ zu führen. Die Anpassung der bisherigen Anerkennungspraxis aufgrund der aktuellen Änderung von Bildungsgängen und Studiengängen in der Schweiz ist zur Zeit in Arbeit.



Hier der Link zu der Anerkennung vom SRK. woher der Ausschnitt oben kommt.

[FONT=&quot]Ich hoffe, dass diese Unsicherheit endlich aus der Welt ist.
[/FONT]
https://www.google.ch/search?q=mit+srk+beglaub

Gruss
Schweizer
 
@Schweizer: Dein letzer Link ist von 2011 und das vorherige führt nur zu google direkt. Konnte auf der SRK Seite das gepostete leider nicht finden. Kannst du bitte noch einen aktuellen Link dazu posten?

Mein Post/Info bezieht sich auf meine Evaluierung, welche ich Ende 2013 beim SRK gemacht hab.
Dort wird im einem Abschnitt geschrieben:
"Frau XY ist berechtigt, den Beruf in der Schweiz zu den gleichen Bedingungen auszuüben wie die Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerischen Diploms."
und
"Frau XY darf die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder auch den Titel führen auf den sie/er in ihrem Herkunftsland Anspruch hat (mit Angaben des Herkunftslandes). Sie/Er ist hingegen nicht berechtigt den entsprechenden schweizerischen Titel zu tragen, der Personen vorbehalten ist, die die schweizerische Ausbildung abgeschlossen haben.

Bei uns hat die Berufsbildnerin erst vor zwei Wochen hinsichtlichs dieses Thema mit der SRK telefoniert und nach einigen Rücksprachen hiess es klar, wird dürfen mit unserem dt Titel nicht als "Diplomiert" oder "HF" rum laufen.
 

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