Ich möchte keinen neuen thread erstellen, die Frage passt hier denke ich gut rein.
Ab April bin ich endlich examiniert, wenn bei den Prüfungen nicht daneben geht.
Bekommt man die Wechselschichtzulage nur, wenn man alle 3 Schichten in einem Monat absolviert hat? Wenn ich also z.b. in einem Monat nur Früh und Spät gemacht habe, aber keine Nacht, gibt es keine Wechselschichtzulage? Mein neuer AG steht ab April noch nicht fest, wird aber entwerder TVÖD oder TV DRV KBS.