Kündigung zum Ende der Probezeit: Anspruch auf Urlaub nehmen?

  • Ersteller Ersteller Gelöschter User 2798
  • Erstellt am Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Nimm's als Lehrgeld fürs nächste Mal: Jede Führungskraft, egal ob SL oder PDL oder sonstwer, hat bei Abwesenheit einen Vertreter, an den man sich wenden kann und auch sollte. Ich kann ja verstehen, dass Du die SL persönlich informieren wolltest, das gebietet die Höflichkeit. Aber sie war nicht da, also kann sie auch nicht beleidigt sein, wenn Du Dich an die Vertretung wendest, dafür hat sie sie doch.

Letzten Endes warst Du diejenige, die den Zeitpunkt der Kündigung herausgezögert hat. Daher hast Du Dir auch die Konsequenzen zuzuschreiben.

Hol Dir jemanden vom Betriebsrat dazu und schaut, wie ihr's hinbekommt.

also lernen werde ich wohl viel draus. Und ich merke das mich momentan glaub ich auch garnicht so fertig macht ob und wie ich jetzt Urlaub bekomme oder nicht. Sondern das letztlich alles was ich hier als Enttäuschung erfahren habe zusammen kommt und das jetzt einfach nur noch das i-Tüpfelchen ist. Ich muss mal sehen wie sie morgen früh drauf ist, ob sich unabhängig vom Urlaub evt nochmal ein klärendes Gespräch führen lässt, evt ebenfalls mit Unterstützung des Betriebsrats.
 
Ich denke, hier geht es darum, dass man die 9 Urlaubstage zum Jahresende, sprich über die Feiertage, nehmen will. Wo sonst liegt das Problem? Und da glaube ich, stehen die Chancen schlecht. Der Urlaubsplan ist durch und der Dienstplan geschrieben. Was soll der BR da ändern? Er kann lediglich an die Vernunft appellieren. Die Versorgung der Pat. liegt auch im Interesse des BRs.

Elisabeth
 
Ich denke, hier geht es darum, dass man die 9 Urlaubstage zum Jahresende, sprich über die Feiertage, nehmen will. Wo sonst liegt das Problem? Und da glaube ich, stehen die Chancen schlecht. Der Urlaubsplan ist durch und der Dienstplan geschrieben. Was soll der BR da ändern? Er kann lediglich an die Vernunft appellieren. Die Versorgung der Pat. liegt auch im Interesse des BRs.

Elisabeth

Nein der BR kann wohl nichts daran ändern. Und wenn es nicht geht dann gehts halt nicht. Habe ich halt Pech gehabt. Ich bin kein Mensch der dann trotzdem in Urlaub geht oder krank macht. Ich werde meine Dienste dann ableisten wie sie eben geplant sind.
In Ordnung und ich denke rechtens ist es aber dennoch nicht wenn einem ohne Rücksprache einfach Urlaub zugeteilt wird und man den dann zu nehmen hat auch wenn mans nicht will. Und in dem Fall gehts mir da nicht mal mehr unbedingt um den letzten Resturaub sondern um den den ich schon hatte bzw den den ich dann ursprünglich im Januar hätte nehmen sollen, der wurde mir ja auch ohne Rücksprache einfach zugeteilt, bzw einfach weiter Tage dazu gegeben.
Ich kann schließlich nichts dafür das kein Personal da ist und das der Umgang und die Organisation mit den Mitarbeitern so schlecht ist.

Naja ich denke das es selbst wenn ich die Kündigung früher abgegeben hätte letztens das Problem nicht wirklich einfacher gemacht hätte. Wenn kein Personal da ist, ist keins da.
 
Urlaub ist etwas, bei dem beide Parteien ein Mitentscheidungsrecht haben. Das darfst du einfordern. Ob deinen Wünschen immer entsprochen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Der AG wird nicht extra Personal einstellen um jeden Urlaubswunsch seiner MA erfüllen zu können.

Elisabeth
 
Es geht hier um das Recht auf Erholung des MA und sonst nichts und dies unabhängig von Ostern, Pfingsten oder Weihnachten.
Manche/immer mehr AG haben unabhängig von Feiertagen ganzjährig Personalmangel
und
ich ein Erholungsbedürfnis nach einer gewissen Zeit unabhängig von der Jahreszeit.

Dass jemand geht zum Ende der Probezeit wird wahrscheinlich nicht das erste Mal vorkommen, auch in diesem Betrieb.
Als AG mal ein Probezeitgespräch führen?
Vielleicht wäre dann der AG früher in der Lage gewesen dies abzusehen?

Ich bin da völlig Schmerzfrei und die moralische Keule - die Versorgung des Pat. ... - darf NIEMALS auf Kosten und damit Gesundheit des MA gehen.

Der MA Kündigt in der Probezeit, macht Mehrarbeitsstunden - nächtster AG wieder Mehrarbstd. und Urlaubssperre (oder nur ein paar Tage in der Probezeit) in den ersten 6 Monaten - wie lange soll der MA das durchhalten, ach ja und zum Ende der Probezeit sind Schulferien, ja tut mir sowas von Leid,
Dann hab ich nach mehr als einem Jahr mal zusammenhängend frei - oder wie?

Deshalb hat der Gesetzgeber sehr wohl einen Anspruch auf Freizeit bei Urlaub formuliert und nur für sehr eng gefasste Ausnahmen einen Abgeltungsanspruch - links s.o.

und da sind auch noch Kollegen die sowas verteidigen - das gibts ja wohl nicht:angry::angryfire:

Bitte nochmal über die Argumentation nachdenken welche Position man denn einnehmen möchte AG oder AN - Danke :thinker:
 
So, weiterer kurzer Zwischenbericht. Die PDL hat sich mit der SL abgesprochen wann ich den Urlaub zu nehmen hat und hat den in den Dienstplan schon eingegeben. Zum Teil liegen da dann Urlaubstage an freien Tagen in der Vergangenheit. Zudem habe ich (hatte Nachtdienst)heute seit 24h ebenfalls Urlaub da sie mir auch den heutigen Tag als Urlaub eingetragen habe. Genau genommen hätte ich demnach um 24h gehen können-hätte ich wirklich mal machen sollen weil somit habe ich ja heute in meinem Urlaub unrechtmäßig gearbeitet!!!!. Nein mit mir hat keiner gesprochen, ich hatte nur einen Zettel an meinem Dienstplan hängen mit der Notiz von der SL der Urlaub ist mit der PDL und der SL abgesprochen. Desweiteren haben sie mir Urlaub zwischen einem zu arbeitenden Dienstwochenende gegeben und am Ende des Monats nach dem zu arbeitenen Weihnachten freie Tage wo ich ursprünglich Dienst hätte- wie genau sie sichs da vorgestellt haben weiß ich garnicht richtig.
Nachdem die SL heute erst später kommt und ich allein nicht nur ein Gespräch mit der PDL führen wollte bin ich also nach meinem Dienst heute schnurstracks zum Betriebsrat gegangen und habe mein Problem geschildert. Die haben nur den Kopf geschüttelt. Wir haben jetzt ein gemeinsamen Termin für ein Gespräch ausgemacht (in meiner Dienstzeit, zur Übergabezeit wo nur ich als einzige examinierte auf der Station bin- wie das gehen soll.....aber naja war nicht mein Vorschlag!) Angeblich hätten sie ja noch mit mir reden wollen (sagte der Betriebsrat mit einem Augenzwinkern zu mir nach dem Telefongespräch mit der PDL) und sie bräuchten mich unbedingt an den Feiertagen und achja......das geht ja garnicht das sie mir heute schon Urlaub eingetragen hätten.......Achneee.......
 
Hallo Sachertorte,

bleib dran - wünsch dir viel Erfolg - fordere deine Rechte ein und setze sie durch - das ist schon der Hammer was so eine SL mit den MA versucht zu machen.

Das nenne ich professionelles Handeln von dir -
die SL und PDL werden das nächste Mal sich genau überlegen was sie machen und die Kollegen die es immer noch nicht kapiert haben, merken an deinem Beispiel, dass sie tatsächlich Rechte haben - weiter so :up: :up: :up:
 
@renje- warum meinst, gibt es einen Urlaubsplan? Als Krankenhausbetriebswirt müsstest das doch eigentlich wissen.

Und wie war das nochmal mit dem Dienstplan? Der ist nicht nur verpflichtend für den AG sondern auch für den AN. Oder legen wir da unterschiedliche Maßstäbe an?

Man hat als AN nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Das mag nicht jeder toll finden, dürfte aber spätestens dann von persönlichen Interesse sein, wenn man auf der anderen Seite ist. Und bekanntlich kommen wir fast alle i-wann dort an.

Elisabeth
 
@renje- warum meinst, gibt es einen Urlaubsplan? Als Krankenhausbetriebswirt müsstest das doch eigentlich wissen.

Und wie war das nochmal mit dem Dienstplan? Der ist nicht nur verpflichtend für den AG sondern auch für den AN. Oder legen wir da unterschiedliche Maßstäbe an?


Man hat als AN nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Das mag nicht jeder toll finden, dürfte aber spätestens dann von persönlichen Interesse sein, wenn man auf der anderen Seite ist. Und bekanntlich kommen wir fast alle i-wann dort an.

Elisabeth


Elisabeth, du hast ja grundsätzlich Recht und ich versuche auch immer wieder die Seite des AG zu sehen und ich versuche von daher möglichst (auch wenns mir sehr schwer fällt inzwischen) auch kompromissbereit zu sein weil ich die Konsequenzen für den Bertrieb, anderen Kollegen und letztlich natürlich auch den Patienten gegenüber kenne und häufig genug selbst erfahren habe. Und ich denke in meinem Fall liegen sowohl bei AG als auch AN die Rechte und Pflichten nah beieinander und man sollte daher eine "gemeinsame" Lösung finden. Der Ton bzw die Art und Weise spielt hier genauso die Musik.

Vieles scheitert an fehlender Kommunikation. Ich persönlich lerne natürlich auch draus. Für mich ganz klar ich hätte schon sehr viel früher (noch bevor es mit der Kündigung wirklich ernst wurde) vehementer mal ein Gespräch einfordern sollen
 
Der MA Kündigt in der Probezeit, macht Mehrarbeitsstunden - nächtster AG wieder Mehrarbstd. und Urlaubssperre (oder nur ein paar Tage in der Probezeit) in den ersten 6 Monaten - wie lange soll der MA das durchhalten, ach ja und zum Ende der Probezeit sind Schulferien, ja tut mir sowas von Leid,
Dann hab ich nach mehr als einem Jahr mal zusammenhängend frei - oder wie?
Soweit ich das gelesen hab, hat die TE bereits in der Probezeit Urlaub bekommen, obwohl der AG den nicht geben müsste! Nur halt eben nicht ALLEn Urlaub.

Ist das nicht Entgegenkommen? Oder ist das schon sowas von selbstverständlich??

Nicht immer alles so einseitig betrachten.
Ansonsten ist eigtl langsam alles gesagt.

Das Eintragen wie es jetzt läuft scheint aber nicht in Ordnung zu sein, wobei ich das auch nicht ganz verstanden habe...
 
Soweit ich das gelesen hab, hat die TE bereits in der Probezeit Urlaub bekommen, obwohl der AG den nicht geben müsste! Nur halt eben nicht ALLEn Urlaub.

Ist das nicht Entgegenkommen? Oder ist das schon sowas von selbstverständlich??

Nicht immer alles so einseitig betrachten.
Ansonsten ist eigtl langsam alles gesagt.

Das Eintragen wie es jetzt läuft scheint aber nicht in Ordnung zu sein, wobei ich das auch nicht ganz verstanden habe...

Nein Maniac so war dies nicht!!!!! Jeglicher Urlaub den ich jetzt während der Probezeit genommen habe wurde mir festgelegt das ich ihn nehmen muss, weil ich ja keinen Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen darf (ich sage nur schlechte Organisation , wie ich jetzt weiß kann man ja sehr wohl den Urlaub bis zum 31. März ins Folgejahr mitnehmen-fürs Haus kostets nur angeblich mehr oder muss Strafe zahlen wenn man den Urlaub nicht bis zum 31.12. genommen hat, meinte jemand mal, ob das stimmt weiß ich nicht) Das war kein eingeforderter Urlaub von mir!!! Im Gegenteil, ich hatte mich ohnehin gewundert warum mir in der Probezeit Urlaub gewährt wird. Ich hatte 5 Tage im November genommen die mir so zugeteilt wurden und dachte mir schön passt mir gut - hatte nochmal nachgefragt ob das denn so richtig ist und dann habe ich das so hingenommen. Und jetzt habe ich gesehen (und das nur durch Zufall!!) das mir ein weiterer Tag im November wo ich ursprünglich frei hatte ein Urlaubstag draus gemacht wurde-also wieder nicht mit mir abgesprochen. Ich hatte an dem Tag frei und kein Urlaub. Und genauso haben sie mir jetzt zwei Tage im Nachhinein im Dezember einen Urlaubstag eingetragen der aber ursprünlich einfreier Tag war. Also auch wieder nicht mit mir abgesprochen und vor allem das alles rückwirkend. Wieso kann man denn Rückwirkend Urlaub eintragen, das ist mir neu??

Nein also das sehe ich nicht als entgegenkommend, ja wenns von meiner Seite aus gewünscht gewesen wäre- aber so war es ja nicht und das kann ich auch beweisen!
 
Verstehe nicht wirklich warum einige so vehement die AG Position einnehmen.

@Elisabeth: wenn ich einen MA mit einer so kurzen Kündigungsfrist habe, dann spreche ich mit dem AN vor Aushang des Dienstplans - oder?
Wenn nicht, dann lernt der AG hoffentlich daraus, dass auch der AN Rechte hat und diese zu berücksichtigen sind!

@Maniac: das war ein Beispiel, dass bei dieser Argumentation der AN u.U. ein Jahr oder länger kaum Erholungszeit hätte.
und nein
es ist kein Engegenkommen des AG, dass der bereits erworbene Urlaubsanspruch in Anspruch genommen wird.

Ist das nicht Entgegenkommen? Oder ist das schon sowas von selbstverständlich??
1. Nein - 2. sollte es - Ja

Der Gesetzgeber hat nur geregelt, dass der volle Urlaubsanspruch einer Wartezeit von 6Monaten bedarf und dies trifft i.d.R. genau auf das Ende der Probezeit - sonst nix.
Kann nicht Erkennen, dass das in Anspruch nehmen meiner Rechte als Entgegenkommen des AG gewertet werden sollte!

Arbeitsrecht: Ist ein Urlaubsverbot in der Probezeit erlaubt? | ZEIT ONLINE

Häufige Irrtümer im Arbeitsrecht - Irrtum Nr. 4: Kein Urlaub in der Probezeit
 
Du befragst also alle MA bevor du den Dienstplan für den kommenden Monat aushängst, ob sie auch damit einverstanden sind? Denn das wäre hier nötig gewesen.

So, Kündigung ist abgegeben. Stationsleitung und PDL waren auch heute wieder nicht da. ...
Schau einfach mal auf das Datum, wann die Kündigung dem AG zuging.

Es gibt bei allem Verständnis auch Grenzen.

Elisabeth
 
Verstehe nicht wirklich warum einige so vehement die AG Position einnehmen.

Versteh ich ehrlich gesagt auch nicht. Ob Kündigung hin oder her, Sachertorte soll den Urlaub bis Ende des Jahres nehmen, trotz Probezeit, ist man dann als AG in Person der Stationsleitung oder PDL nicht in der Pflicht ihn ihr geplant und zusammenhängend zu gewähren und nicht nur um die Tage irgendwie wegzukriegen einfach rückwirkend einzutragen. Dadurch entstehen doch Überstunden, die auch ausgeglichen werden müssen.....? Sorry, für solch eine Vorgehensweise habe ich so gar kein Verständnis. Dann aber noch Sachertorte zu unterstellen, sie sei unkooperativ und eigentlich nicht im Recht...., unsere AG haben es mit unserer Spezies wirklich einfach.

Du befragst also alle MA bevor du den Dienstplan für den kommenden Monat aushängst, ob sie auch damit einverstanden sind? Denn das wäre hier nötig gewesen.

Schau einfach mal auf das Datum, wann die Kündigung dem AG zuging.

Es gibt bei allem Verständnis auch Grenzen.

Die Grenzen hat der AG überschritten. Das einfache Einplanen der U-Tage ohne Absprache hat ja nur teilweise was mit der Kündigung zutun. So wie ich Sachertorte verstanden habe, wurde mit einigen Tagen auch vor der Kündigung so verfahren.

Und ja, wenn der AG sich dessen bewusst ist, dass die Tage noch bis Ende des Jahres genommen werden müssen, steht er in der Pflicht dies mit dem Mitarbeiter zu besprechen. Ich verstehe nicht was daran so ungewöhnlich sein soll. Es geht nicht darum alle Mitarbeiter zu befragen, ob sie einverstanden sind, sondern nur die, denen man einfach U einträgt. Was ist daran sonschwer zu verstehen....?
 
Das Haar in der Suppe ist aber nicht der eine umgewandelte freie Tag. Es geht darum, dass ein bestehender Dienstplan gekippt werden soll. Die/der TE hat sich bis zum letzten Moment nicht geoutet und erst im allerletzten Moment den AG davon unterrichtet, dass er zum Ende der Probezeit kündigt. Das ist ihr/sein gutes Recht. Nur- die Konsequenz muss man dann auch bereit sein zu tragen.

Der AG hat hier in meinen Augen das Recht, die ausstehenden Urlaubstage auszuzahlen- so wie es das Urluabsgesetz auch vorsieht.

Elisabeth
 
Wenn es nur der eine Tag wäre sicher nicht, aber bereits im November wurden Sachertorte einfach U-Tage eingetragen, ohne Absprache.., mit diesen Tagen hat sie sich arangiert. Korrekt war dies dennoch nicht. Eine Absprache hätte erfolgen müssen.

So wie ich Sachertorte verstehe, hat der AG ja U-Tage eingetragen, aber wieder ohne Absprache. Hier ist meines Erachtens der Knackpunkt! Wenn der AG weiss, dass obwohl Probezeit besteht noch U-Tage genommen werden müssen (mal unabhängig der Kündigung), warum spricht man nicht den Mitarbeiter an und vereinbart zusammenhängenden Urlaub, damit der Mitarbeiter auch die Chance hat sich zu erholen. Der AG will sich gar nicht mit Sachertorte arangieren, umgekehrt sehe ich von Seiten Sachertortes schon eher Verständnis für den AG.

Ich habe einige Male in meiner Laufbahn meine Arbeitsstellen gewechselt, auch einige Male zum Jahresende. Gut meine Kündigungsfristen waren länger, teilweise aber Dienstpläne bereits 8 Wochen vorher geschrieben, dennoch haben meine AG immer Möglichkeiten gefunden mir den ausstehenden Urlaub und auch häufig mehrere Tage Überstunden zusammenhängend auszugleichen. Ausgezahlt wurde in keinem Fall. Das war selbstverständlich und bedurfte keiner Diskussion. Hatte ich nur Glück? Kann ich nicht glauben.
 
Das Haar in der Suppe ist aber nicht der eine umgewandelte freie Tag. Es geht darum, dass ein bestehender Dienstplan gekippt werden soll. Die/der TE hat sich bis zum letzten Moment nicht geoutet und erst im allerletzten Moment den AG davon unterrichtet, dass er zum Ende der Probezeit kündigt. Das ist ihr/sein gutes Recht. Nur- die Konsequenz muss man dann auch bereit sein zu tragen.

Der AG hat hier in meinen Augen das Recht, die ausstehenden Urlaubstage auszuzahlen- so wie es das Urluabsgesetz auch vorsieht.

Elisabeth

ich kann grundsätzlich deinen Gedankengang verstehen. Jedoch so ganz verstehe ich dich trotzdem nicht das du wegen einer Woche darauf rumreitest. Warum muss man immer das Haar in der suppe finden? Ich weiß das es knapp war, es ist aber nun mal so. Ich hatte meine Gründe dafür aber ehrlich gesagt sehe ich mich nicht auch noch in der Rechenschaft zu begründen das ich die Kündigung nicht gleich bei Entschluss durchgezogen habe. Letztlich bei der Personalsituation wäre es ohnehin nicht wirklich früher möglich gewesen mir Urlaub zu gewähren. Und ich muss zum jetztigen Zeitpunkt auch sagen das ich bisher auch noch garkeinen Eindruck davon habe das sie mir statt den Urlaub zu geben ihn auszubezahlen wollen. Scheinabr stand das bei denen bisher ohnehin noch garnicht zur Debatte. Das bißchen Gute halte ich denen tatsächlich vor das sie das scheinbar auch noch überhaupt nicht vor hatten.

Ich habe von meiner Seite bisher auch noch keine richtigen Forderungen gestellt bzw durchgezogen. Ja ich habe zwar in der Kündigung geschrieben das ich beabsichtige von dann bis dann den Urlaub zu nehmen. Aber darauf sind die ja ganz und garnicht eingegangen. Die haben von sich aus gehandelt und entschieden ohne Rücksprache mit mir. D.h. die haben mir überhaupt noch garkeine Wahl gelassen auch Kompromisse einzugehen. Wie gesagt der Ton bzw die Art und Weise spielt hier die Musik.

Und ja unabhängig von der Kündigung hat die Art und Weise der Urlaubsabsprache mit mir nicht gestimmt denn es bestand keine Absprache mit mir es wurde mir einfach eingeteilt und das sogar zum Teil rückwirkend ohne das mir das gesagt wurde.

Letztlich kann man ja auch auf beiden Seiten auf einen grünen Nenner kommen ohne gleich auf Rechte und Pflichten bzw Gesetze pochen zu müssen.
 
Es geht hier um 9 Tage Resturlaub die die oder der TE noch in diesem Jahr nehmen möchte. Der AG erfuhr am 8.12., dass der oder die TE zum Ende der Probezeit = 31.12. kündigen wird.
Und wie Sachertorte selbst bedauernd feststellte, ist es dem AG in so einer kurzen Zeit- wir reden hier von 14 verbleibenden Arbeitstagen- nahezu unmöglich die 9 Tage gemäß den Wünschen des ANs noch zu gewähren. Es sei denn, des finden sich nette Kollegen, die ihre eigenen Interessen hinten an stellen. Ansonsten bleibt wohl nur, das Angebot des AG anzunehmen, den Urlaub dann zu nehmen, wann er es ermöglichen kann. Eigene Wunschvorstellungen lassen sich bei dem kurzen Zeitraum wohl nur sehr schwer realisieren.

Verwundert bin ich ob der Bereitschaft bei so einem Fall selbstredend einzuspringen und damit dem Kollegen zu seinem Urlaub zu verhelfen. Aber zwischen virtueller und realer Welt bestehen ja bekanntlich Unterschiede. Obwohl- auch in der virtuellen Welt wird ja immer auf die Einhaltung der Dienstpläne gepocht und Überstunden als unzumutbar angesehen.
Es scheint, als wenn man im Leben nicht alles haben kann. Egoismus kann manchmal sehr weh tun- vor allem dann, wenn es nicht der eigene Egoimus ist sondern den des anderen zu spüren bekommt.

Das Ausbezahlen des nicht gewährten Urlaubs bei Kündigung ist selbstverständlich. Der AG muss das nicht extra noch mal erklären. Er darf davon ausgehen, dass der AN sich in den Gesetzen auskennt. Sie müssen auch nicht darauf eingehen, dass du sofort Urlaub haben willst. Urlaub wird beantragt. Ob er zum Wunschtermin genommen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Auch hier findet sich die Antwort im Gesetz. Man kann als AN nicht allein entscheiden.

Alles in allem- dumm gelaufen. Vielleicht schafft der AG es ja noch, dass wenigstens ein Teil des Urlaubs und der ev. vorhandenen Ü-Stunden genommen werden kann.

Und an alle anderen der Tipp: bei bestimmten Konstellationen sollte man nicht bis zum letzten möglichen Termin warten.


Elisabeth
 
Es geht hier um 9 Tage Resturlaub die die oder der TE noch in diesem Jahr nehmen möchte. Der AG erfuhr am 8.12., dass der oder die TE zum Ende der Probezeit = 31.12. kündigen wird.
Und wie Sachertorte selbst bedauernd feststellte, ist es dem AG in so einer kurzen Zeit- wir reden hier von 14 verbleibenden Arbeitstagen- nahezu unmöglich die 9 Tage gemäß den Wünschen des ANs noch zu gewähren. Es sei denn, des finden sich nette Kollegen, die ihre eigenen Interessen hinten an stellen. Ansonsten bleibt wohl nur, das Angebot des AG anzunehmen, den Urlaub dann zu nehmen, wann er es ermöglichen kann. Eigene Wunschvorstellungen lassen sich bei dem kurzen Zeitraum wohl nur sehr schwer realisieren.

Verwundert bin ich ob der Bereitschaft bei so einem Fall selbstredend einzuspringen und damit dem Kollegen zu seinem Urlaub zu verhelfen. Aber zwischen virtueller und realer Welt bestehen ja bekanntlich Unterschiede. Obwohl- auch in der virtuellen Welt wird ja immer auf die Einhaltung der Dienstpläne gepocht und Überstunden als unzumutbar angesehen.
Es scheint, als wenn man im Leben nicht alles haben kann. Egoismus kann manchmal sehr weh tun- vor allem dann, wenn es nicht der eigene Egoimus ist sondern den des anderen zu spüren bekommt.

Elisabeth

Elisabeth, mir geht es um eine GEMEINSAME Absprache. so wie sie es jetzt gemacht haben war das ja auch kein Angebot von denen, das war ein Vorschreiben und so brechen sie ja selbst die Einhaltung des Dienstplans. Ich bin somit gezwungen zum Teil dann und dann Urlaub zu nehmen wo ich nicht will und andere müssen dort dann einspringen, kann ja wohl auch nicht der Sinn sein, oder?
 
Warum können es einige nicht akzeptieren, dass der AN einen Rechtsanspruch auf Erholung hat und diesen durch seine Arbeit rechtmäßig erworben hat und durch den Gesetzgeber zugesichert bekommt?

Manch einer verwechselt Rechtsanspruch mit Egoismus - das nenn ich Professionell
aber
im Sinne des AG!

Es geht hier um 9 Tage Resturlaub die die oder der TE noch in diesem Jahr nehmen möchte. Der AG erfuhr am 8.12., dass der oder die TE zum Ende der Probezeit = 31.12. kündigen wird.
ja und wenn er ein Probezeitgespräch geführt hätte, was ein vorausplanender und organisierter AG macht, dann hätte er die Chance gehabt dies früher zu erfahren damit rechnen können!!!

Wieso sollte ich ALLE MA fragen bzgl. des Dienstplans - so ein Quatsch - hast du noch nie einen Dienstplan gemacht?

Nein es passt nicht - professionelles Handeln einfordern, wie es Sachertorte macht, seine Rechte kennend und Kompromißbereit - und wenns denn einer macht und es umbequem wir und es nicht so passt, mit der moralischen Keule kommend - das ist unprofessionell liebe Elisabeth in höchstem Maße, du solltest dich entscheiden.
oder
ist Professionell nur das was du definierst, das scheint mir dann doch etwas beliebig zu sein.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen