Kündigung zum Ende der Probezeit: Anspruch auf Urlaub nehmen?

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@Elisabeth: ja ich gebe zu in dem Fall bin ich egoistisch das ich natürlich erstmal versuche das Bestmögliche für mich rauszuholen. Doch das schließt ja nicht aus das ich auch kompromissbereit bin und evt. nicht unbedingt auf mein Recht bestehe. Somit nur einen Teil des Urlaubs nehme und mir den anderen Teil ausbezahlen lasse. Unter Umständen wäre dann tatsächlich es auch für mich garnicht so verkehrt das mir trotzdem rückwirkend gewisse frei Tage zu Urlaubstagen gemacht werden und ich somit mehr Überstunden habe. Evt sieht es dann finanziell etwas besser aus wenn ich eher Überstunden ausbezahlt bekomme als wenn Urlaub ausbezahlt wird. Aber das ist für mich zunächst nicht mein Ziel.

Und Nein ein von mir mehrmals gefordertes Zwischengespräch wo ich meiner Enttäuschung über dieses und jenes schonmal hätte äußern können hat leider nie statt gefunden. Das Erstgespräch lief aus Personalknappheit auch erst nach 6 Wochen.

Ich für mich lerne für die Zukunft daraus das ich sehr wohl sehr vehementer meine Rechte (und damit meine ich jetzt nicht nur Dienstplan und Urlaub-sondern das Recht auf ich nenne es mal "gute Kommunikation") auch zeitnah einfordern muss.
 
@Renje...
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
BUrlG - Einzelnorm
Ein AN hat nicht nur Rechte. Das scheinst du ein bisschen aus den Augen verloren zu haben.

Sachertorte hat ihren/seinen Urlaub beantragt. Ob und wie er gewährt werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Einen Anspruch auf ganz bestimmte Tage dürfte sich bei dem kurzen Zeitraum der verbleibenden 15 Arbeitstage nur schwer realisieren lassen. Es gibt dummerweise Kollegen, die auf die Einhaltung eines Dienstplanes pochen und not amused sind, wenn der gekippt wird und Ü-Stunden angesagt sind. Die Arbeitsleistung muss ja auch ohne Sachertorte erbracht werden.
Und es kann auch sein, dass der Urlaub nicht vollständig gewährt werden kann. Das ist sogar gesetzlich möglich. Der AG dürfte hier gute Karten haben mit der betrieblichen Notwendigkeit. Es ist nicht zumutbar innert 6 Tagen einen vollwertigen Ersatz zu besorgen. Kostenneutral- versteht sich. Denn Krankenhäuser schwimmen bekanntlich nicht im Geld.

Elisabeth
 
@Renje...
Ein AN hat nicht nur Rechte. Das scheinst du ein bisschen aus den Augen verloren zu haben.

Sachertorte hat ihren/seinen Urlaub beantragt. Ob und wie er gewährt werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Einen Anspruch auf ganz bestimmte Tage dürfte sich bei dem kurzen Zeitraum der verbleibenden 15 Arbeitstage nur schwer realisieren lassen. Es gibt dummerweise Kollegen, die auf die Einhaltung eines Dienstplanes pochen und not amused sind, wenn der gekippt wird und Ü-Stunden angesagt sind. Die Arbeitsleistung muss ja auch ohne Sachertorte erbracht werden.
Und es kann auch sein, dass der Urlaub nicht vollständig gewährt werden kann. Das ist sogar gesetzlich möglich. Der AG dürfte hier gute Karten haben mit der betrieblichen Notwendigkeit. Es ist nicht zumutbar innert 6 Tagen einen vollwertigen Ersatz zu besorgen. Kostenneutral- versteht sich. Denn Krankenhäuser schwimmen bekanntlich nicht im Geld.

Elisabeth


Wenn du ganu lesen würdest würdest du nicht immer wieder mit Gesetzestexten kommen und was wo wer welche Rechte und Pflichten hat. Es bedarf einer Klärung egal wer welche Rechte und Pflichten hat denn die Art und Weise wie die jetzt selbst ihren Dienstplan umwerfen wiederspricht sich ja schon in sich. Wie ich schon schrieb betrifft es jetzt Dienste die ichunter Umständen bereit wäre zu arbeiten und nicht auf mein Recht auf Urlaub bestehen würde, aber diesen müsste ich jetzt nehmen. Folge andere Kollegen müssten für mich einspringen. Verstehst du worauf ich hinaus will.

Ich bin es bisher (noch) nicht gewesen der den Dienstplan so umgeworfen hat das waren die selbst!

Es kann mir keiner vorwerfen nicht kompromissbereit zu sein wenn man mit mir nicht spricht!!!
 
Wenn du ganu lesen würdest würdest du nicht immer wieder mit Gesetzestexten kommen und was wo wer welche Rechte und Pflichten hat. Es bedarf einer Klärung egal wer welche Rechte und Pflichten hat denn die Art und Weise wie die jetzt selbst ihren Dienstplan umwerfen wiederspricht sich ja schon in sich. Wie ich schon schrieb betrifft es jetzt Dienste die ichunter Umständen bereit wäre zu arbeiten und nicht auf mein Recht auf Urlaub bestehen würde, aber diesen müsste ich jetzt nehmen. Folge andere Kollegen müssten für mich einspringen. Verstehst du worauf ich hinaus will.

Ich bin es bisher (noch) nicht gewesen der den Dienstplan so umgeworfen hat das waren die selbst!

Es kann mir keiner vorwerfen nicht kompromissbereit zu sein wenn man mit mir nicht spricht!!!

im Übrigen wird das Gespräch erst am Freitag sein (meinetwegen hätte das auch gleich heute morgen noch passieren können-aber wenn die PDL nicht kann.....). Es vergehen also wieder zwei weitere Tage, wo weder ich meine Zeit noch der AG den weiteren DP unter Umständen nochmal "bearbeiten" könnte. Zudem kommt natürlich jetzt erst Recht Unruhe ins Team weil, gewisse Dienste abgedeckt werden müssen und wenn sich am Freitag beim Gespräch etwas anderes entwickelt und das Ganze unter Umständen wieder alles umgeplant werden muss. Aber auch das lag und liegt nicht in meiner Hand!!!
Keine Frage ich verstehe den Unmut der Mitarbeiter und Kollegen aber letztlich geht das nicht von mir aus sondern obliegt der schlechten Planung und Absprache.
 
Versteh ich das jetzt richtig? Du willst eigentlich gar keinen Urlaub nehmen sondern gemäß dem Dienstplan arbeiten? Du wärst allerdings auch bereit, sofern es angeboten wird, Urlaub zu nehmen. Dann versteh ich aber die ganze Aufregung nicht.

Elisabeth
 
Versteh ich das jetzt richtig? Du willst eigentlich gar keinen Urlaub nehmen sondern gemäß dem Dienstplan arbeiten? Du wärst allerdings auch bereit, sofern es angeboten wird, Urlaub zu nehmen. Dann versteh ich aber die ganze Aufregung nicht.

Elisabeth

Elisabeth: Die Aufregung ist die Art und Weise wie was hier abläuft ohne Rücksprache mit mir. Wie gesagt ich habe in der Kündigung geschrieben das ich meinen Resturlaub gerne dann und dann noch nehmen möchte. Es gab bisher keinerlei Gespräche darüber inwiefern ich den Urlaub dann wirklich bekomme oder ausbezahlen lasse. Ja grundsätzlich würde ich ihn natürlich gerne von dann bis dann nehmen aber wie gesagt ICH bin auch kompromissbereit zu sagen ich nehme ihn nur teilweise oder garnicht oder wie auch immer aber leider hat man mir ja bisher auch noch keine Chance dazu gelassen darüber mit ihnen zu sprechen. Und auch von seiten des AG habe ich wie schon einmal geschrieben nicht den Eindruck das sie darauf aus sind ihn mir abgelten zu lassen sondern zu geben, jedoch nur nach IHREN Bedingungen und ohne jegliche Rücksprache mit mir. Und diese Bedingungen liegen zum Teil in der Vergangenheit wo ich eigentlich frei gehabt hätte und plötzlich Urlaub stehen habe. Oder so wie am heutigen Tag wo ich aus der Nacht komme und nach ihren Vorstellungen ja Urlaub habe (wo sie ja selbst auch zugeben das das ja garnicht geht!) Ich bin in gewisser Weise bereit meine Dienste zum Teil noch so abzudecken wie sie ursprünglich geplant sind aber wenn die mir jetzt ohne eben jegliche Rücksprache mit mir dort Urlaub einteilen kann ich ja schlecht den bestehenden Dienstplan einhalten. Es bedarf einer gegenseitigen Absprache und da kommt es letztlich auch kaum mehr drauf an was sind Rechte und was sind Pflichten. Die haben somit ja selbst den bestehenden Dienstplan umgeschmissen. Natürlich ja, wenn es denn machbar ist würde ich den Urlaub so nehmen wie ich es will und wenn das nicht geht müssen wir uns eben anders einigen.
 
Warte das Gespräch am Freitag ab. Dort kannst du alle deine Fragen klären. Alles andere sind nur unsichere Vermutungen, was wann wie sein könnte. Du bist ja auch nicht am 8.12. morgens aufgewacht und hast gedacht: heute ist ein guter Tag zum kündigen. Du hast dich bereits im Vorfeld damit beschäftigt. Dein AG dürfte auch Zeit brauchen, um sich auf die neue Situation einzustellen. Eine Arbeitswoche halte ich da durchaus für angemessen. Es wird schon was gehen auch wenn sich vielleicht nicht alle Wünsche erfüllen. Der AG ist nicht per se dein Feind. Das solltest dir klar machen.

Elisabeth
 
Da es sich um eine Kündigung in der Probezeit handelt, hätte Sachtorte iihre/seine Kündigung auch erst am 12. oder sogar am 15. des Monats abgeben können.
Dann wäre das Problem für den AG das gleiche, obwohl der DP bereits geschrieben war.
Ein Organisationsverschulden kann doch nicht auf dem Rücken der AN ausgetragen werden. Der AG hat ein hausgemachtes Personalproblem, er muss dafür sorgen, dass der Laden läuft, auch ohne den Einsatz eines MA, der gekündigt hat.
Ab 1. Jan. ist keine Sachertorte mehr da, die sich zerteilen lässt. Und ich denke, in so einem Haus werden die Bewerber nicht Schlange stehen. Was dann?
@Elisabeth: Du solltest dich mal entscheiden. In vielen Threads prangert du die Unwissenheit der Pflegenden im Bereich Recht und Berufspolitik an und behauptest, Pflege schreit nach "Mutter Oberin", die es richten soll. Jetzt, wo Sachertorte ihre/seine Rechte geltend machen möchte (z. B. Urlaub rückwirkend eintragen), führst du die Rechte des AG ins Feld, nach denen sich der AN gefälligst ohne Widerspruch unterzuordnen hat.
So wie ich das lese, ist in diesem Betrieb Sachertorte nur ein weiterer Spielball im Machtgefüge Hausleitung, PDL und SL:(
Alles Gute für Dich, Sachertorte!!
 
Auf das rückwirkende Umwandeln von freien Tagen in Urlaubstage hab ich mich hier nie bezogen. Ich habe mehrfach klar gestellt, dass es um die verbleibenden neun Tage Resturlaub geht.

Da du ja Staionsleitung bist wenn ich mich recht erinnere. Wie löst du so ein Problem als SL? Wie erklärst du deinen Kollegen, dass der Dezemberplan, der bekanntlich immer ein bisschen heikel ist, nicht mehr gilt und das Ü-Stunden fällig werden? Appelierst du da an die Einsicht der Kollegen? Wenn ich dein Untergebener wäre, dann würde ich auf das gleiche Recht pochen. Mir steht Planungssicherheit zu. Und es ist ein Organisationsverschulden des AGs wenn er nicht dafür sorgt, dass der Dienstplan eingehalten wird.

Der Gesetzesgeber hat nicht umsonst auf die Möglichkeit hingewiesen, nicht gewährten Urlaub auch auszahlen zu können. Ganz nebenbei- wenn Sachertorte zu deinem Team gehören würde und er erst am 15. des laufenden Monats gekündigt hätte, dann würde der schon am darauffolgenden Tag nicht mehr zum Dienst erscheinen, wenn er die 9 Tage Urlaub einfordert. Das dürfte viel Freude bei einer SL auslösen- bei den Kollegen, die es dann trifft gleich sowieso.

Egal wie du es drehst- du wirst einem eine unangenehme Botschaft überbringen müssen. Es sei denn, du hast generell mehr Personal als du brauchst. Gibt es sowas heutzutage überhaupt noch i-wo?

Elisabeth
 
@ opjutti: :daumen::daumen::daumen:

Tja liebe Elisabeth, wie immer wenns konkret wird besteht deine Antwort aus Gegenfragen und dann stocherst du noch ein bißchen im Nebel auf Nebenkriegsschauplätzen.

Nochmal: wenn ein AG rechtzeitig ein Probezeitgespräch führt, kann er durchaus Wissen, was auf ihn zukommt.

Der Rechtsanspruch auf Erholung wurde explizit vom Gesetzgeber formuliert.
Der Gesetzgeber gestattet auch nur ein Auszahlung, wenn die faktische Unmöglichkeit besteht diesen zu nehmen. Der AG kann dies einseitig nicht entscheiden!
Ich weiß, wird oft gemacht - klar wo kein Kläger, da kein Richter.
Eindeutig ist auch - die Kündigung eines MA im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist stellen keine dringenden betrieblichen Gründe dar.

Und es ist ein Organisationsverschulden des AGs wenn er nicht dafür sorgt, dass der Dienstplan eingehalten wird.
genau so ist es, deshalb muss eine SL auch nichts erklären.

Andererseits, wenn das für die SL aus heiterem Himmel kommt, sollte sie mal über ihre Leitungsphilosophie nachdenken.

Es sei denn, du hast generell mehr Personal als du brauchst. Gibt es sowas heutzutage überhaupt noch i-wo?
ja - nennt sich z.B. 450€ Kräfte, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte, Springerpool, Zeitarbeit etc.
 
qRenje- und wenn du noch so viele "wenn" und "abers" findest- die Situation bleibt aktuell die gleiche. Der Dienstplan für Dezember steht. Der AG kann das Dilemma nur lösen, wenn er eine Seite "benachteiligt". Die Idee mit den Aushilfen, die von einem Tag zum anderen und dann auch noch über die Festtage einspringen und eine eingearbeitete PK ersetzen kannst nicht ernst gemeint haben. So realitätsfern kann man eigentlich nicht sein.

Ich kann deine Wunschvorstellung von einer heilen Welt schon nachvollziehen. Nur funzt die Welt nicht so einfach und ein AG ist auch nicht bösartig, wenn er nicht alle Wünsche erfüllen kann. Auch er unterliegt Zwängen auf die er keinen Einfluss hat. Als Krankenhausbetriebswirt dürfte dir das eigentlich geläufig sein. Wenn nicht, dann empfehle ich einen Einsatz im stationären Bereich- am besten gleich jetzt zu Weihnachten in einem dir fremden Bereich und als einzigste Fachkraft mit einer 450 Euro-Aushilfe.

Elisabeth
 
Hallo,

mein Arbeitgeber hat mehrere Personaldienstleister an der Hand, die in solchen Fällen Engpässe ausgleichen. Wir hatten jetzt einen ähnlichen Fall, ein Mitarbeiter ging gegen Ende der Probezeit und eine andere Mitarbeiterin hat ihre Schwangerschaft seeeehr spät öffentlichen gemacht. In beiden Fällen wurde anstandslos der Urlaub besprochen und genehmigt. Überstunden in Freizeit abgegolten.

Was hier zu lesen ist (vor allem auch mache Antwort) ist unter aller Kanone!

@Sachertorte: viel Glück bei der neuen Stelle!

VG, NV
 
Mein AG verfügt über diese Möglichkeiten ebenfalls. Nur hat der beste Personaldienstleister seltenst die Kräfte auf Lager. Schon gar nicht zum Jahresende. Interessant übrigens, was man von den dort tätigen Kollegen erwartet. Es scheint, dass die Personaldienstleister nicht zu Unrecht als schlechtester AG angesehen werden.

Elisabeth
 
Liebe Elisabeth,

ich Danke dir vielmals dass du mir die Welt erklärst.

Die Idee mit den Aushilfen, die von einem Tag zum anderen und dann auch noch über die Festtage einspringen
soll ich dir was verraten, in meiner Realität funktioniert das!

Jetzt Denk mal drauf rum, warum das bei euch nicht funktioniert?

Sachertorte: ich finde du reagierst sehr überlegt und kompromissbereit ohne deine Rechte zu verkaufen.

Klasse - davon brauchen wir mehr.
 
@Elisabeth: und deshalb sollte man die Möglichkeit nicht versuchen? Eine Frage oder ein Versuch schadet erst mal niemand. Und wenn ein Personaldienstleister dann seinerseits einen MA unter Druck setzt, muss dieser das verantworten und nicht im vorauseilenden Mitarbeitergehorsam Sachertorte!

Echt jetzt Elisabeth, du drehst es dir wie du es gerade blrauchst. Hier fordert ein Pflegender das Recht ein, dass man verbleibende Resturlaubstage mit ihm abspricht und nicht einfach irgendwo im Dienstplan einträgt. Nicht mehr und nicht weniger, was ist dagegen eigentlich einzuwenden? Es ist nicht die Aufgabe des Mitarbeiters dass zu regeln, er muss sich nur auf Kompromisse und und Absprachen einlassen. Sachertorte hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie dazu bereit ist! Was gibt es daran zu kritisieren?
 
Auf das rückwirkende Umwandeln von freien Tagen in Urlaubstage hab ich mich hier nie bezogen. Ich habe mehrfach klar gestellt, dass es um die verbleibenden neun Tage Resturlaub geht.

Da du ja Staionsleitung bist wenn ich mich recht erinnere. Wie löst du so ein Problem als SL? Wie erklärst du deinen Kollegen, dass der Dezemberplan, der bekanntlich immer ein bisschen heikel ist, nicht mehr gilt und das Ü-Stunden fällig werden? Appelierst du da an die Einsicht der Kollegen? Wenn ich dein Untergebener wäre, dann würde ich auf das gleiche Recht pochen. Mir steht Planungssicherheit zu. Und es ist ein Organisationsverschulden des AGs wenn er nicht dafür sorgt, dass der Dienstplan eingehalten wird.

Der Gesetzesgeber hat nicht umsonst auf die Möglichkeit hingewiesen, nicht gewährten Urlaub auch auszahlen zu können. Ganz nebenbei- wenn Sachertorte zu deinem Team gehören würde und er erst am 15. des laufenden Monats gekündigt hätte, dann würde der schon am darauffolgenden Tag nicht mehr zum Dienst erscheinen, wenn er die 9 Tage Urlaub einfordert. Das dürfte viel Freude bei einer SL auslösen- bei den Kollegen, die es dann trifft gleich sowieso.

Egal wie du es drehst- du wirst einem eine unangenehme Botschaft überbringen müssen. Es sei denn, du hast generell mehr Personal als du brauchst. Gibt es sowas heutzutage überhaupt noch i-wo?

Elisabeth

Elisabeth, wenn ich SL wäre würde ich bei solch einem Fall erstmal mit der Mitarbeiterin reden ob sie auf den Anspruch von Urlaub besteht und nicht von sich aus gleich den ganzen DP durcheinander wirbeln ohne jegliche Rücksprache. Und genau das hat sie aber gemacht!!! Da ist es doch keine Frage das weder ich noch sie noch die Mitarbeiter zufrieden sind, weil letztlich sich keiner mehr an das halten kann was ursprünglich vorgeschrieben war.
 
Warten wir mal ab, wie "böse" dein AG nun wirklich ist.

Das Umwidmen von freien Tagen in Urlaubstage zeigt in meinem Augen einmal mehr, dass man von Recht und Gesetz im mittleren Management nicht selten vergeblich sucht. Vielleicht kann ja die PDL die SL aufklären, was wie funzt.

Elisabeth
 
Ich habe gerade nochmal versucht durchzublicken warum sie mir im November rückwirkend einen Urlaubstag statt frei eingetragen hat, so ganz bin ich zwar nicht drauf gekommen aber scheinbar bin ich nur mit dem zusätzlichen Urlaubstag auf meine Stundenanzahl gekommen.
Wenn dies stimmt hat sie aber dennoch die Pflicht mich darüber zu informieren. Ich kann ja schließlich nichts dafür das der Dienstplan so ausfällt das ich Minusstunden mache. Leider ist das so, umso mehr Nächte man eingetragen kommt umso mehr Minusstunden kommen am Ende bei raus, der Tag an dem man aus dem Nachtdienst kommt zählt ja leider schon als frei.
 
@Elisabeth: Ob du es glaubst oder nicht. Stell dir vor ich gehöre zu der Gattung Leitung, die im ständigen Kontakt mit ihren MA steht, viel mit ihnen spricht, aktiv im Saal mitarbeitet, wenn "Not am Mann" ist und sich Zeit für sie nimmt. Und das bei fast 40 MA im Team, von denen die meisten schon viele Jahre bei uns sind. Die Fluktuation in meiner Abteilung ist äußerst gering. Wenn aber jemand kündigen möchte, erfahre ich das rechtzeitig und kann entsprechend planen. Selbst bei Probezeitkündigung. Bis jetzt war eine DP-Änderung zu Ungunsten anderer AN noch nie notwendig. Außerdem tut es meiner Abtlg. nicht weh, wenn 1 MA ausscheidet. Deshalb bricht der Laden noch lange nicht zusammen.
LG opjutti
 
Ich habe gerade nochmal versucht durchzublicken warum sie mir im November rückwirkend einen Urlaubstag statt frei eingetragen hat, so ganz bin ich zwar nicht drauf gekommen aber scheinbar bin ich nur mit dem zusätzlichen Urlaubstag auf meine Stundenanzahl gekommen.
Wenn dies stimmt hat sie aber dennoch die Pflicht mich darüber zu informieren. Ich kann ja schließlich nichts dafür das der Dienstplan so ausfällt das ich Minusstunden mache. Leider ist das so, umso mehr Nächte man eingetragen kommt umso mehr Minusstunden kommen am Ende bei raus, der Tag an dem man aus dem Nachtdienst kommt zählt ja leider schon als frei.

Und ich glaube jetzt auch zu wissen warum sie mir rückwirkend jetzt im Dezember wo ich ursprünglich frei hatte zwei Tage Urlaub eingetragen haben. Weil sie wollen das ich die beiden Weihnachtstage arbeite und wenn ich anschließend noch Urlaub habe komme ich auf Überstunden, deswegen haben sie mir dort wo ich am Ende noch Dienst hätte frei eingetragen und die Urlaubstage vorgezogen. Ein geschickter Schachzug. Einen Urlaubstag habe ich nach meiner Rechnung dann aber trotzdem noch über.
 
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