Beschäftigungsverbot, Anspruch auf Urlaub?

sie24

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123
Hallo alle zusammen,
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Und zwar habe ich in einem Altenheim gearbeitet, habe dann Beschäftigungsverbot bekommen( schon in der 18.SSW).
Mein Vertrag ist jetzt am 31.05.2008 ausgelaufen.
Stehen mir da meine Urlaubstage zu? Es wären nämlich noch 10 Tage.
Konnte ich aber nicht nehmen wegen Beschäftigungsverbot. Und auf meiner Abrechnung sind sie auch niergends berechnet.
Was steht mir denn zu?
Hoffe mir kann jemand helfen.

Danke schon einmal im Vorraus

LG sie24:)
 
Die Urlaubstage bekommst Du nur anteilig, da Du ja nicht das ganze Kalenderjahr gearbeitet hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir konnte man keine genaue Angabe machen, es hieß nur da muß ich die Cheffin fragen.

Und ich warte heute noch drauf.

Aber ich glaube ich muß da nächste woche noch mal anrufen sonst warte ich da noch ewig drauf.

lg sie24
 
Wie muss ich das verstehen? Du fragst einmal nach und wenn keine Antwort kommt, dann begnügst du dich damit?

Stelle erneut eine Anfrage- nicht telefonisch sondern schriftlich. Dir stehen die Urlaubstage zu. Weise also auf ihr offensichtliches Versehen hin und bitte um Regelung innerhalb der nächsten 4 Wochen (auch ein Chef ist ja nur ein Mensch). Kommt dann keine Reaktion wirst du wohl oder übel einen Anwalt kontaktieren müssen.

Ich denke es wird nicht zum Äußersten kommen. Es sei denn, dein Auftreten in der Firma ließ darauf schließen, dass du nicht sehr selbstbewußt bist. Aber auch in diesem Fall bleibt dir nur der offizielle Weg.

Elisabeth

PS Der Chef, wen meinst du damit?
 
Hallo Elisabeth,

Vielen dank für deine Antwort.

Nein ich habe nicht nur einmal gefragt, ich war 4 mal da und habe mit denen gesprochen und angerufen habe ich auch mehrere male, aber anscheinend muß man da echt alles Schriftlich machen.
Das werde ich auch tun und dann mal sehen.


Lg sie24:)
 
Bei wem hast du denn nachgefragt?

Elisabeth
 
Eigentlich haben wir alle Möglichkeiten hier erörtert, nun liegt es an dir dein Recht einzuklagen... und wenn es gar nicht anders geht, dann ebend auch mit nem Anwalt.


Viel Glück

Elisabeth
 

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