Beschäftigungsverbot und trotzdem noch den üblichen Lohn?

Nina891

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03.05.2013
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Hallo:) ich bin in der 12.ssw,mache momentan eine Ausbildung zur Altenpflegerin und bin im 1. LehrJahr. mein Arbeitgeber hat mich gefragt ob ich mir nicht ein Beschäftigungsverbot vom Arzt holen möchte,da ich zurzeit öfter mal krank bin Zwecks Übelkeit! Ich möchte nach der Entbindung 1 Jahr pause machen und dann weiter machen. Ich würde es auch genehmigt bekommen!
Meine frage nun: bekomme ich trotzdem noch den Gehalt den ich bisher bekommen habe oder wie läuft das ab?
Und muss ich dann wieder vom ersten Jahr Anfangen oder kann ich im zweiten wieder einsteigen? Mein Altenpflegehelferprüfung hab ich schon erfolgreich Absolviert.
Würde ich kein beschäftigungsverbot bekommen könnte ich bis Oktober arbeiten bis zum Mutterschutz ,dann wäre ich ja im zweiten Jahr und könnte problemlos wieder einsteigen laut meiner Schule!
 
Du bekommst während des Beschäftigungsverbots Dein Gehalt weiter; der AG holt sich dieses Geld von Deiner Krankenkasse wieder zurück.

Den Zeitpunkt des Wiedereinstiegs müsstest Du mit Deiner Schule klären; ein Beschäftigungsverbot zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet ja in etwa ein halbes Jahr an Ausfall, diese Zeit müsstest Du nachholen.
 
ob ich mir nicht ein Beschäftigungsverbot vom Arzt holen möchte
Wegen Übelkeit im ersten Trimenon wirst Du von Deinem Arzt eher kein Beschäftigungsverbot bekommen.
Wenn Dein AG Dich nicht nach den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes beschäftigten kann, muß dies Euer Betriebsarzt tun, nachdem der AG eine Gefährdungsanalyse über den Arbeitsplatz erstellt hat. Ob ich das in der Ausbildung für gegeben halte, lasse ich mal so undiskutiert stehen.

Sein Geld kriegt man während dem Beschäftigungsverbot natürlich weiter. Auch den Ausfall für entgangene Nachtzuschläge.
 
Bekommst du Ausbildungsgehalt oder bist du angestellt?

Elisabeth
 

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